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Erfahrungen mit Rechtsanwälten

 
(@Brainstormer)

Liebe Leute,

da ich gerade auf der Suche nach einem Rechtsanwalt zwecks Einleitung der Scheidung bin, würde mich interessieren, welche Erfahrungen ihr mit Rechtsanwälten gemacht habt. Habt ihr euch besser vertreten gefühlt durch einen jungen motivierten RA oder durch einen älteren erfahrenen RA?

Gruß
Brainstormer

Zitat
Geschrieben : 04.01.2013 14:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Brainstormer!
Ich hatte einen RA (ein Bekannter meiner jetzigen Frau), der in etwa meinem Alter war.
Da meine Scheidung relativ unspektakulär war (keine zusätzlichen Anträge oder dergl.) wurde der Scheidungsantrag per se eingericht, abgewartet, bis Daten zum Vorsorgeausgleich vorlagen und dann dem Verkündungstermin entgegen gesehen. Daher auch kein "Spezialist" erforderlich...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 15:04
(@Brainstormer)

Moin Marco,

grundsätzlich wird die Scheidung bei mir wohl auch unspektakulär verlaufen, da sie einvernehmlich ist, aber man weiß ja nie...
In der engeren Auswahl sind nun 2 Rechtsanwältinnen mit Schwerpunkt Familienrecht - die eine relativ jung und erst seit 3 Jahren als Anwältin tätig, die andere etwas älter mit längerer Berufserfahrung. Ich bin mir nicht sicher, für wen ich mich entscheiden soll, deshalb die Frage...

Gruß
Brainstormer 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 15:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hach, dass steht mir ja auch noch bevor in diesem Jahr...

In der engeren Auswahl sind nun 2 Rechtsanwältinnen mit Schwerpunkt Familienrecht - die eine relativ jung und erst seit 3 Jahren als Anwältin tätig, die andere etwas älter mit längerer Berufserfahrung.

Ganz spontan würde ich die erfahrenere empfehlen. Erfahrung lässt sich letztlich nur durch mehr Erfahrung ersetzen. Und wenn es, weil unkomplex, hier nicht benötigt wird, dann macht das doch auch nicht. Und wenn sie sich aufgrund ihres gesetzten Alters vielleicht ein klein wenig weniger engagiert gibt, dann sollte das bei einem unkomplizierten Fall nicht negative Auswirkungen haben.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 15:36
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

ganz pragmatische Frage:
Wer wird mehr Erfahrung haben? Es geht ja nun nicht um das juristische Basishandwerk sondern um die Feinheiten, die so eine Sache mit sich bringt. Wenn alles gut geht, ist es wohl egal, wenn nicht, lieber den Erfahrenen.
Von wem würdest Du Dich lieber in den Urlaub fliegen lassen? Von einem Piloten mit 3 Jahren Erfahrung oder mit dem der mehr hat? Von wem würdest Du Dich lieber operieren lassen? In 99 % der Flüge wird es der Junge auch hinbekommen, bei dem 1 % der restlichen Fälle ist man evtl. froh, den Erfahrenen zu haben. Bei Scheidungen, Flügen, Operationen etc. gibt es halt keine "Savegame-" oder "Reset-"Taste. Wenns mal verbockt ist, dann ist es schwer zu ändern.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 16:04
(@Brainstormer)

Moin,

Es geht ja nun nicht um das juristische Basishandwerk sondern um die Feinheiten, die so eine Sache mit sich bringt. Wenn alles gut geht, ist es wohl egal, wenn nicht, lieber den Erfahrenen.

Erfahrung lässt sich letztlich nur durch mehr Erfahrung ersetzen.

Das sehe ich eigentlich genauso und ist letztendlich wohl ähnlich wie beim Auto: Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum.
😉

Danke und Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 16:14
(@Inselreif)

Hi,

wir haben diese Frage hier ja regelmässig  🙂

Erfahrung ja, allerdings setzt bei solchen Anwälten häufig ein Desinteresse an der Routine ein - diese "Erfahrenen" stürzen sich dann auf die 1% der restlichen Fälle und die 99% werden halt "irgendwie" abgearbeitet, man muss ständig nachbohren usw., die Beschwerden liest man hier ja täglich.
Jemand mit weniger Erfahrung geht eher penibel an die Sache und schlägt lieber einmal mehr nach.
Für eine ganz normale Scheidung braucht man keinen Super-Spezialisten sondern eher jemand, der sich auch mal die Arbeit macht, den ganzen Versorgungsausgleich nachzurechnen. Der Routinier wirft einen kurzen Blick drauf, ist plausibel, passt. Ob da ein halber Rentenpunkt zu wenig drauf steht, das fällt dem nicht auf und kratzt den nicht.

Wenn die Dame nachhaltig Familienrecht macht und auch in der Ausbildung schon darauf spezialisiert war, müssen erst drei Jahre Zulassung kein Beinbruch sein. Wichtig ist, dass Du Dich bei der Frau gut aufgehoben fühlst.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 17:17
(@fruchteis)
Registriert

Die Variablen, die in eine solche Entscheidung einfließen, sind zahlreich und im Zusammenwirken konplex.

Ein grundsätzliches Problem sehe ich darin, daß Anwälte in D idR nicht nach Erfolg honoriert werden. Junge Anwälte sind frisch und hungrig, ältere nicht mehr auf jedes Mandat angewiesen.

Bei komplexen Entscheidungen kann das Bauchgefühl wertvoll sein.

VG W.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 17:51
(@Brainstormer)

Moin,

Für eine ganz normale Scheidung braucht man keinen Super-Spezialisten sondern eher jemand, der sich auch mal die Arbeit macht, den ganzen Versorgungsausgleich nachzurechnen.

Ein grundsätzliches Problem sehe ich darin, daß Anwälte in D idR nicht nach Erfolg honoriert werden. Junge Anwälte sind frisch und hungrig, ältere nicht mehr auf jedes Mandat angewiesen.

Ich habe auch die Befürchtung, dass der geringe Streitwert nicht unbedingt motivierend für die ältere RAin sein könnte, denn den Vermögensausgleich haben wir bereits selbst durchgeführt und gleichzeitig die Zugewinngemeinschaft notariell ausgeschlossen. Neben dem Versorgungsausgleich muss eigentlich nur noch die Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden, die wir in einer Rohfassung bereits erarbeitet haben und vor allem das Thema nachehelichen Unterhalt regeln soll. 

Bei komplexen Entscheidungen kann das Bauchgefühl wertvoll sein.

Wenn die Dame nachhaltig Familienrecht macht und auch in der Ausbildung schon darauf spezialisiert war, müssen erst drei Jahre Zulassung kein Beinbruch sein. Wichtig ist, dass Du Dich bei der Frau gut aufgehoben fühlst.

Genau das weiß ich ja leider vor dem ersten Beratungsgespräch noch nicht.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 18:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Brain,

muss eigentlich nur noch die Scheidungsfolgenvereinbarung

Warum nur? Aus meiner Erfahrung ist hier die größte Arbeit für den Anwalt / die Anwältin verbunden. Zum einen bedarf es meist mehrerer, intensiver Termine um alle Sachverhalte und Änderungswünsche des Mandanten zu erfassen. Dazu muss - wenn man es vernünftig macht - der Anwalt auch mit dem zuständigen Notar in Kontakt stehen und diese müssen sich absprechen. Hier kommen locker Anwaltsgebühren um die 1000 Euro und mehr zusammen.

Ich würde einfach offen nachfragen, wie der Anwalt zu einvernehmlichen Scheidungen steht. Ja, dort wird weniger verdient - ein guter Anwalt wird Dir aber auch dazu raten und Dich optimal unterstützen.

Aus meiner Erfahrung würde ich gerade für solch komplexen Themen wie Scheidungsfolgevereinbarung immer zu einem Fachanwalt für FamRecht gehen und auch die Zusammenarbeit mit dem Notar wünschen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 18:23




(@Brainstormer)

Moin Ingo,

Warum nur? Aus meiner Erfahrung ist hier die größte Arbeit für den Anwalt / die Anwältin verbunden. Zum einen bedarf es meist mehrerer, intensiver Termine um alle Sachverhalte und Änderungswünsche des Mandanten zu erfassen. Dazu muss - wenn man es vernünftig macht - der Anwalt auch mit dem zuständigen Notar in Kontakt stehen und diese müssen sich absprechen. Hier kommen locker Anwaltsgebühren um die 1000 Euro und mehr zusammen.

Ok, "nur" war vielleicht der falsche Ausdruck in diesem Zusammenhang  :), allerdings haben wir die SFV bereits als Rohfassung ausgearbeitet und beide RAinnen arbeiten in einer Kanzlei mit eigenem Notariat. Ob hier wirklich 1000 € zusammenkommen, werde ich sehen, allerdings haben wir für die Ausarbeitung, Erstellung und Beglaubigung der modifizierten Zugewinngemeinschaft seinerzeit "nur" einen Bruchteil davon gezahlt, obwohl dort das zu verteilende Vermögen (5stelliger Betrag) als Berechnungsgrundlage genommen wurde. 

Ich würde einfach offen nachfragen, wie der Anwalt zu einvernehmlichen Scheidungen steht. Ja, dort wird weniger verdient - ein guter Anwalt wird Dir aber auch dazu raten und Dich optimal unterstützen.

Ich habe bei beiden RAinnen heute angerufen und bin jeweils im Sekretariat gelandet. Dort hätte ich dann lediglich einen Termin vereinbaren können. Ich werde nächste Woche versuchen, direkt mit den RAinnen zu sprechen, dann fällt die Entscheidung vielleicht leichter.

Gruß
Brainstormer 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 18:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich werfe noch einen anderen Aspekt in die Diskussion, denn "Alter" und damit (vermutete) "Erfahrung" sind für sich allein noch keine Kriterien: Ein "erfahrener" Anwalt wird möglicherweise dazu neigen, seine Fälle einfach nach Schema F abzuarbeiten nach dem Motto "das mach ich schon seit Jahren so", während ein junger noch Biss und Elan hat, mit der aktuellen Familienrechtssprechung vertraut ist und das Optimum für seinen Mandanten erreichen will und nicht nur das Honorar für sich. "Alter" und "Erfahrung" sind - für sich allein betrachtet - also noch keine guten Entscheidungshilfen.

Neben der Empfehlung durch andere Mandanten würde ich deshalb auch das Kriterium in den Raum werfen "wie gut kann dieser Anwalt mit dem Gegenanwalt?" Meine Ex hatte sich "damals" den schärfsten Hund ausgesucht, der bekannt dafür war, bei etwas lukrativeren Scheidungen seinen Mandantinnen das Gefühl zu vermitteln, dass sie arme Hascherl seien, für die er das Maximum herausholen könne (und ihnen lange zu verschweigen, dass auch sie am Ende eine Rechnung von ihm bekommen). Mein erster Reflex war, mich dagegen mit einem "Beisser" zu wehren. Der Rat eines fachkundigen Mediators war jedoch ein bestimmter junger Kollege, von dem der Mediator wusste, dass der Gegenanwalt ihn fachlich schätze und öfters mal ein Feierabendbier mit ihm trinken gehe. Dabei würde auch über die aktuellen Fälle gesprochen und manches auf dem "kleinen Dienstweg" verhandelt, über das man dann offiziell gar nicht mehr zu streiten brauche.

In meinem Fall was das ein guter Rat, der viel Feuer aus der Auseinandersetzung genommen hat.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 12:26