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Bitte um Hilfe

 
(@danschi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mir hat gerade ein anwalt diesen Text geschickt, verstehe ihn leider ab nicht

Bitte um Hilfe, dankeschön

Seit
01.Juli gibt es hier das RVG, nachdem jetzt abgerechnet wird. In
Kindschaftssachen gibt es den Regelstreitwert 2.000.-- €, 2, 5 Gebühren sind
nach dem RVG zu berechnen, d.h. es würden ca. 332,50 € zzgl. Mehrwertsteuer
anfallen für einen Anwalt. Evtl. sind auch die Gutachterkosten zu tragen,
über deren Höhe kann ich IHnen leider nichts sagen, mit ein paar Hundert
Euro ist aber schon zu rechnen.

Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2004 19:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Danschi,

ich versteh es auch nicht so ganz. Mag daran liegen, dass wir hier in Deutschland die BRAGO haben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2004 19:35
(@micmac)

Hi,
warum macht ihr nicht einfach einen Festbetrag aus und gut ist. Wenn ich dir was verkaufen wollte, dann würde ich auch zuerst den Höchstpreis nennen. Eine schriftliche Vereinbarung über einen Festbetrag habe ich mit meinem Anwalt.
Wenn die Gerichtskostenhilfe greift, kann er machen was er will.

Gruss
micmac

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2004 23:49
 7of9
(@7of9)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Danschi!
Suchst Du einen Anwalt aus Wien oder aus Deutschland?
für Wien: www.tews.at
dort findest Du auch interessantes über die Kosten
7of9

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2004 11:16
(@danschi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hab meiner Anwältin eine Mappe mit den letzten 6 jahren zusammen gestellt, hilft dies ihr weiter `

lg daniela

Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2004 14:37