Hallo,
mir hat gerade ein anwalt diesen Text geschickt, verstehe ihn leider ab nicht
Bitte um Hilfe, dankeschön
Seit
01.Juli gibt es hier das RVG, nachdem jetzt abgerechnet wird. In
Kindschaftssachen gibt es den Regelstreitwert 2.000.-- €, 2, 5 Gebühren sind
nach dem RVG zu berechnen, d.h. es würden ca. 332,50 € zzgl. Mehrwertsteuer
anfallen für einen Anwalt. Evtl. sind auch die Gutachterkosten zu tragen,
über deren Höhe kann ich IHnen leider nichts sagen, mit ein paar Hundert
Euro ist aber schon zu rechnen.
Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende
Hallo Danschi,
ich versteh es auch nicht so ganz. Mag daran liegen, dass wir hier in Deutschland die BRAGO haben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
warum macht ihr nicht einfach einen Festbetrag aus und gut ist. Wenn ich dir was verkaufen wollte, dann würde ich auch zuerst den Höchstpreis nennen. Eine schriftliche Vereinbarung über einen Festbetrag habe ich mit meinem Anwalt.
Wenn die Gerichtskostenhilfe greift, kann er machen was er will.
Gruss
micmac
Hi Danschi!
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dort findest Du auch interessantes über die Kosten
7of9
Hallo,
hab meiner Anwältin eine Mappe mit den letzten 6 jahren zusammen gestellt, hilft dies ihr weiter `
lg daniela
Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende