Hallo Leute,
habe einmal eine Frage zu Anwaltskosten:
Folgende Situation:
Es gibt immer wieder Probleme mit dem Umgang (siehe andere Threads). Eine einvernehmliche Lösung gibt es nicht,
da meine "Noch"-Frau gemeinsame Gespräche mit/ohne Mediator verweigert und lieber ihre Anwältin schreiben lässt.
Daraufhin bin ich zu einem Anwalt an meinem Wohnort gegangen. (bisher: ein Erstgespräch + 1 Schreiben an Gegen-
anwalt).
Von diversen Seiten, u.a. auch von einem Fam.RA, bei dem eine Bekannte arbeitet, wurde mir geraten, mir einen
Anwalt am Wohnort meiner Kids (ca. 240 km Entfernung) zu suchen, da dieser die Ämter & das Gericht besser kennt
und dementsprechend weiß, wie er agieren soll/muss.
Nach einigen "Nächten" überlegen, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass es Sinn macht, den Anwalt zu wechseln.
Bis jetzt habe ich noch keinen Antrag auf Beratungshilfe gestellt, wollte das aber tun. Ich weiß, dass ich nicht bei
beiden Anwälten diesen Antrag stellen kann und bin am Überlegen, ob ich diesen für den "neuen" RA stelle, oder ob
das, da es zu 90 % eh vor Gericht geht, über die VKH abgedeckt wäre.
Wenn es schlecht läuft, müsste ich den bisherigen Anwalt aus eigener Tasche zahlen und den "Neuen" über BH.
Kann mir jemand sagen, was kostentechnisch ungefähr auf mich zukommen würde (Erstgespräch max. 0,5 h +
1 Brief an Gegenanwältin + 2-3 E-Mails zwischen RA und mir), falls ich den bisherigen Anwalt aus eigener Tasche
bezahlen müsste?
Vielen Dank im Voraus!
Daddy38
Dass ich nicht für diesen und den neuen Anwalt BKH bekomme ist mir klar.
"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"
Moin,
mit BKH meinst du den Beratungsschein oder VKH (Verfahrenskostenhilfe ehemals Prozesskostenhilfe)? Ich vermute Beratungsschein.
Den bisherigen RA kannst du wunderbar wegen der vorprozessualen Klärung über den Beratungsschein abwickeln und den neuen dann über VKH. Hat der bisherige RA dich nicht zu den Gebühren befragt und die Notwendigkeit des Beratungsscheins erkannt, liegt ein Beratungsfehler vor, der nicht zu deinen Lasten gehen kann.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!