Hallo,
habe gerade die Schlussrechnung meines Anwalts für die Berechnung des Betreuungssunterhaltes bekommen und bin ein wenig irritiert über die Höhe der Rechnung.
Es wird ein Streitwert über 6264,00 (12*522) ausgewiesen das macht dann 487,50 + Steuer.
Er rechnet also den ganzen Kindesunterhalt * 12 mit in den Streitwert, obwohl dieser sich in der höhe nur um 16,00 pro Monat verringert hat (habe vorher 257 gezahlt, was auch in der gleichen Kanzlei vereinbart wurde und nun zahle ich 241,00 lt. Tabelle.
Fällt denn in dem Fall nicht nur die Differenz in den Streitwert? Also 16,00 * 12 = 192,00 Streitwert?
Immerhin wurde ja nicht neu festgestellt bzw festgelegt, das ich KU zahlen mus. Ich meine das mal so gelesen zu haben,
das bei Änderungen in der Höhe einer Unterhaltszahlung nur die Differenz * 12 den Streitwert ergibt.
Betreuungsunterhalt wurde auf letztendlich auf 314,00 pro Monat festgelegt.
Das Dieser ein anderer Unterhalt als der vorher gezahlte Trennungsunterhalt ist,
verstehe ich, das hier der komplett errechnete Betrag * 12 als Streitwer zählt.
Denmach sollte der gesamte Streitwert also nur 3960 (314*12 + 16*12) betragen und daher die Rechnung um einiges geringer ausfallen.
Um Tipps, wie ich das am besten angehe wenn ich morgen mal wegen der Rechnung anrufen werde danke ich schonmal im vorraus.
mfg
Hi,
der Gegenstandswert berechnet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit.
Hier ist der Anwalt offenbar beauftragt gewesen, den KU zu prüfen und neu zu berechnen. Dann zählt der Wert voll, denn er prüft ja den gesamten Unterhalt und nicht nur einen Teil davon. Dass am Ende 16 Euro weniger herauskamen, war erst das Ergebnis dieser Prüfung und damit nicht Grundlage für den Gegenstand der Tätigkeit.
Etwas anderes wäre es, wenn der Anwalt beauftragt gewesen wäre, 16 Euro mehr KU einzuklagen, weil der Rest bereits tituliert war (und damit nicht mehr Gegenstand des Verfahrens).
Gruss von der Insel
Also beauftragt den KU zu prüfen habe ich ihn nicht.
ES ging nur um die höhe des BU, den die Gegenseite nach dem Scheidungstermin bei Gericht gefordert hat.
Der KU viel in dem Zusammenhang geringer aus, da seit 2011 nur noch von 2 Unterhaltsberechtigten ausgegangen wird und ich daher
nicht mehr um eine Gruppe hichgestuft worden bin. Die Höhe des KU hat er ja quasi aus dem Schreiben mit der Forderung der Gegenseite von BU un KU.
Hi,
wenn es im Auftrag wirklich nur darum ging, den BU zu überprüfen und der KU so dem Wert nach vorgegeben war, dann zählt auch nur der BU und nicht mehr.
Aaber ich habe den Eindruck, es geht hier um eine Vertretung und nicht nur um eine Beechnung? Dann...
Die Höhe des KU hat er ja quasi aus dem Schreiben mit der Forderung der Gegenseite von BU un KU.
...wenn die Gegenseite gefordert hat "bitte zahlen Sie das und das und jenes", war, wenn nicht explizit anders vereinbart, die Forderung als solche Gegenstand der Tätigkeit. Er vertritt Dich ja nicht nur bezüglich BU, sondern umfassend. Ich würde da kein zu grosses Fass aufmachen, wenn ich den Anwalt noch bräuchte. So ewig viel Differenz ist das nicht.
Gruss von der Insel
naja, immerhin gut 30% der Gesamtrechnung.