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ist das das gleiche wir pkh?
Sicher. Und die Anwältin hat also eine Verfahrensgebühr UND eine PKH-Verfahrensgebühr abgerechnet?
Also der Vortrag dürfte in beiden Verfahren der gleiche gewesen sein, oder? Da würde ich schon mal anfragen, ob sie die Gebühren wirklich doppelt berechnen will. Denn was sie erfolglos gegen den PKH-Antrag vorgetragen hat, wird sie dann im eigentlichen Verfahren doch wohl auch nicht anders erklärt haben?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Geschrieben : 26.01.2010 13:26
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