Anwaltskosten
 
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Anwaltskosten

 
(@hamburger jung)

Hi zusammen,

wie wird eine Ra- Rechnung eigentlich berechnet? Ist der Streitwert das, was der gegnerische Anwalt meint an z. B. EU einfordern zu können?

In meinem Fall gehen die Meinungen nämlich etwas auseinander.  Gegenseite will nämlich 678€ EU haben und ich bin der Meinung, dass das gegen null geht. Wir werden wahrscheinlich beide PKH bekommen, nur wenn ich richtig informiert bin, muss ich sollte ich verlieren, die Anwältin von Exe bezahlen, oder? Welche Zahlen dürfen denn da nun zugrunde gelegt werden???

Vielen Dank


Zitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:43
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

nun HHjung,

je weiter die meinungen auseinander, desto höher der streitwert

in euren fall: 12 x 678 € (ein jahresunterhalt)

du könntest ihn reduzieren, wenn du freiwillig einen betrag x einräumen würdest

willst du das?

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:48
(@hamburger jung)

willst du das?

Nein!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:50
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo HHjung,

die Gerichts- und Anwaltskosten bestimmen sich gem. dem "Verfahrenswert". Dieser beträgt

- Bei einer Scheidung: 3 Monatseinkommen (von beiden zusammengerechnet)
- Zusätzlich i.d.R. 500 € für den Versorgungsausgleich
- 500 € für Sorgerechts-/Umgangssachen innerhalb eines Scheidungsverfahrens, 3000 € außerhalb eines Scheidungsverfahrens
- Unterhalt: 12 x geforderte Summe (=1 Jahresrente)
- Hausrat / Zugewinn: geforderte Summe

Bei einer Scheidung (im sog. "Scheidungsverbundverfahren") werden alle Verfahrenswerte zusammengerechnet. Daraus ergibt sich dann der gesamte Verfahrenswert.

Die Kosten werden i.d.R. gegeneinander "aufgehoben". Das heißt jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die hälftigen Gerichtskosten.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:58
(@hamburger jung)

Hi Schmusepapa,

Die Kosten werden i.d.R. gegeneinander "aufgehoben". Das heißt jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die hälftigen Gerichtskosten.

Auch, wenn beiden Parteien PKH gewährt wurde, und es sich nur um einen Unterhaltsprozess handelt - den ich ja schon verloren hätte, würde auch nur 1€ EU tituliert...- ?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:07
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo HH-Jung,

diese Sicherheit gibt es nicht. Ex zahlt heute noch Kosten für den Anwalt von Göga  :yltype:, obwohl beide PKH bekommen haben. Nicht immer teilt der Richter halbe-halbe.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:12
(@hamburger jung)

Das ist ja toll, ich glaub, ich verklag Exe auch auf 10000€ EU im Monat, nur um Streit zu machen. 😡 😡 😡


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:15
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HH-Jung,

du bringst mich auf kreative Ideen  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Nächtliche Grüße

eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:17