Moin zusammen,
in meinem Fall kristalisiert sich immer mehr heraus, dass meine KM mir das Kind langfristig entfremden will.
Ich möchte gerne unabhängig zu meiner jetztigen Kanzlei, eine/n RA kontaktieren um eine zweite Meinung zu
bekommen, was es hier an Möglichkeiten gibt.
Kann mir jemand eine Kanzlei nennen, die sich bei dem Thema "Verhaltensweisen kindesentfremdender Elternteile"
und wie man dagegen vorgehen kann, in der Vergangenheit bewährt hat ?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß
lillimann
Moin lillimann,
das ist kein Thema für einen Anwalt. Juristen befassen sich nicht mit Fragen der Entfremdung, sondern mit Paragraphen. Und "Kindesentfremdung" ist kein Straftatbestand; sie ist als Sachverhalt oft genug nicht einmal klar umrissen und nur selten wirklich beweisbar. Was sollte ein zweiter Anwalt hier also tun?
Wichtig ist, dass Du einen (guten) Fachanwalt für Familienrecht hast; nicht deren Anzahl.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
wieder eine weiterer Beitrag von @Brille der inhaltlich vom Thema ablenkt. Bündelung von Kompetenz durch Zusammenarbeit von Anwälten
an einem komplexen "Fall" ist keine ungewöhnliche Maßnahme.
Vielmehr hätte ich mir von @Brille einen konstruktiven Beitrag im Faden zu meiner Umgangsproblematk gewünscht.
Für Hinweise zur meiner ursprünglichen Frage in diesem Faden bin nach wie vor dankbar.
Gruß
lillimann
moin,
beim Väternotruf ist der hier eingetragen:
Rembert Müller
Fachanwalt für Familienrecht
D-20354 Hamburg, Neue Raben Straße 6
Tel. +49(40)4132290, Fax +49(40)41322911
E-Mail: kanzlei@raempp.de
hier mal runterscrollen zu Anwälten
http://www.vaeter-aktuell.de/PAS/ward_pas.htm
oder guck mal hier:
die sitzen in HH:
gruß
jo
Moin lillimann,
wieder eine weiterer Beitrag von @Brille der inhaltlich vom Thema ablenkt. Bündelung von Kompetenz durch Zusammenarbeit von Anwälten
an einem komplexen "Fall" ist keine ungewöhnliche Maßnahme.Vielmehr hätte ich mir von @Brille einen konstruktiven Beitrag im Faden zu meiner Umgangsproblematk gewünscht.
solche Hinweise hast Du - nicht nur von mir - dort doch überaus zahlreich bekommen; der Thread umfasst beinahe 100 Postings. Seit Deiner Anmeldung hier im Forum vor über drei Jahren hat sich allerdings bemerkenswert wenig bewegt; der einzige Unterschied zwischen
Ich denke es ist nun nötig das JA einzuschalten um der immer weiteren Entfremdung meines Sohes (er sagt schon nicht mehr Papa
sondern meinen Vornamen) entgegen zu wirken.
und
in meinem Fall kristalisiert sich immer mehr heraus, dass meine KM mir das Kind langfristig entfremden will.
ist, dass jetzt statt dem Jugendamt im Januar 2009 im März 2012 ein zweiter Anwalt ins Spiel gebracht werden soll, um der Entfremdung "entgegenzuwirken". Nachdem "Entfremdung" aber kein Straftatbestand ist, der verboten oder geahndet werden könnte, habe ich mir erlaubt, zu fragen, was ein weiterer Anwalt in diesem Zusammenhang bewegen soll. Es hat nun einmal keinen Sinn, mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen; auch nicht mit zwei oder fünf Messern. Wie konstruktiv brauchst Du es denn noch?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin zusammen,
@papajo danke für die Hinweise und den Link zur Thematik kindesentfremdender Eltern. Schön, wenn man die KM des gemeinsamen
Kindes wieder erkennt. :exclam: (auch wenn ich das meiste davon schon kannte)
@Brille und alle die Interesse haben: ja, mein Thread ist nicht besonders übersichtlich. Getan hat sich doch aber so einiges. Ich habe einen sehr guten Abschlußbericht der Umgangspflegschaft, ein sehr gutes Ergebnis im Protokoll der gerichtlichen Anhörung meines Sohnes, sowie massenhaft Material womit KM Ihre Uneinsichtigkeit (Unfähigkeit) unter Beweis stellt.
Das Gericht hat nun beschlossen eine Entscheidung zu treffen, da es nun endgültig absehbar ist, daß hier keine Einigung zustande kommt.
Konkret geht es dabei um meinen max. Antrag auf Umgang, wobei der strittige Punkt die Übernachtung u. Ferien bei mir sind. Hier hat KM so ziemlich
alle Mittel, bis auf den Vorwurf von Kindesmißbrauch, ausgeschöpft um dies zu verhindern. Das aktuelle Gerichtsverfahren läuft seit Juni 2011.
Das alles bei regelmäßigen Umgang jedes 2. WE Sa + So tagsüber, sowie manchmal sogar unter der Woche. Dieser Umgang beruht auf einen früheren
Vergleich (2010) an den sich KM seit Beginn des aktuellen Verfahrens wieder vollständig hält.
Ich konzentriere mich bisher und weiterhin ausschließlich auf meinen Sohn und lasse KM machen. Sie wird sich selbst disqualifizieren.
Nur muß es eben von außen an den richtigen Stellen bemerkt werden!
Sobald die Entscheidung da ist, werde ich diese in meinem Thread posten. Dann sehen wir weiter 😉
Gruß
lillimann
Hi lillimann,
zwei Fragen:
Woran genau machst gegenwärtige und drohende Entfremdung fest?
Wie glaubst Du mit rechtlichen Mitteln einer solchen begegnen zu können?
VG W.
hi, falls du noch nen Anwalt in Hamburg suchst. kuttner und Kollegen. die haben nen Top Familienanwalt, hr. wedemeyer. er hat mein gsr beim Landgericht durchgeboxt. mein Kind wurde auch bearbeitet, was jedoch die Richterin und auch die vp erkannten. Gruss Papa1977
Moin Papa1977,
vielen Dank für deinen Hinweis! Das wird mein Ansprechpartner sein, wenn ich das Gefühl habe eine zweite RA Meinung
hören zu wollen.
Ich warte aktuell auf eine wegweisende Entscheidung vom Gericht und wünschte ich wäre schon soweit wie du :knockout:
Klasse, daß du hier weiter hilfst :thumbup:
Gruß
lillimann
Hi Wildlachs,
1. am Abschlußbericht der VP 😉
2. Indem ich mich ausschließlich auf's Kind konzentriere und KM dazu bringe Ihre Fratze bei Gericht zu zeigen,
was bisher schon ganz gut geklappt hat.
Doch bevor irgendetwas weiter geht, muss ich nun erst einmal die vom Gericht angekündigte Entscheidung über
meinen aktuellen Antrag auf Umgangsregelung abwarten.
Gruß
lillimann
(...)Juristen befassen sich nicht mit Fragen der Entfremdung, sondern mit Paragraphen. Und "Kindesentfremdung" ist kein Straftatbestand; sie ist als Sachverhalt oft genug nicht einmal klar umrissen und nur selten wirklich beweisbar.
(...)
Moin BrillenMartin,
Du hast mitunter schon recht seltsame Auffassungen...
Demnächst wird man von Dir noch lesen können, daß es Kindeswohlgefährdung gar nicht gibt, weil 'Kindeswohl' in Gesetzen nun mal nicht erwähnt und bestimmt sei.
Gesetze sind so formuliert, daß sie auf unterschiedliche, aber wesensgleiche Sachverhalte anwendbar sind. Insofern kann Eltern-Kind-Entfremdung als Mißhandlung eines Kindes durchaus sogar strafbar sein.
W.
Bei Eltern-Kind-Entfremdung könnte schon
§ 1684 'Umgang des Kindes mit den Eltern'
anwendbar sein.
Dort heißt es in Absatz 2:
(...)
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(...)
Es könnte also durchaus Sinn machen, sich eines Anwaltes zu bedienen, der sich in diesem Bereich als kenntnis- und erfolgreich auszeichnet.
Ich selbst halte von Rechtmitteln nicht viel, solange nicht krasse Zustände erreicht sind. Wenn wie vorliegend Umgang besteht, dann sollte in diesem Rahmen direkt auf der Beziehungsebene zum Kind Entfremdungsversuchen entgegengewirkt werden.
W.
@ Wildlachs,
Du hast mitunter schon recht seltsame Auffassungen...
Demnächst wird man von Dir noch lesen können, daß es Kindeswohlgefährdung gar nicht gibt, weil 'Kindeswohl' in Gesetzen nun mal nicht erwähnt und bestimmt sei.
Du kennst den Unterschied zwischen dem BGB und dem StGB? Ich hatte geschrieben:
Und "Kindesentfremdung" ist kein Straftatbestand; sie ist als Sachverhalt oft genug nicht einmal klar umrissen und nur selten wirklich beweisbar.
Gleiches gilt - wie hier täglich zu lesen ist - auch für andere trennungsbedingte Sachverhalte wie Umgangsboykott - obwohl der >>>§ 1684 Abs. 1 BGB<<< doch klar sagt:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
So gesehen dürfte es "dauerhaft kranke Kinder" oder "Kinder, die keine Lust auf Umgang haben" ja gar nicht geben...
Insofern kann Eltern-Kind-Entfremdung als Mißhandlung eines Kindes durchaus sogar strafbar sein.
möchtest Du für diese kesse Behauptung auch mal einen Beleg liefern, nach dem eine solche Entfremdung als Misshandlung bezeichnet und bestraft wurde? Ein Link zu einem entsprechenden Urteil wäre chic...
Just my 2 cents
Martin
(dem bekannt ist, dass Familienrecht erheblich komplizierter ist als das Wunschdenken mancher Foristen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
"Nach § 235 Strafgesetzbuch macht sich ein Elternteil strafbar, wenn er dem anderen Elternteil das Kind anlässlich gerichtlich festgesetzter Umgangstermine entzieht, also den Umgang vereitelt. Allerdings tritt die strafbare Handlung erst dann ein, wenn der Umgang gerichtlich festgelegt ist.
Dauert es wie im Fall - XXX - von der Antragstellung bei Gericht auf Umgangsregelung zehn Jahre bis der Umgang endlichgerichtlich geregelt ist (von einem Rechtsstaat mag man da nicht mehr sprechen, sondern vielmehr von einem Unrechtsstaat, der solches fördert und ermöglicht), dann kann logischerweise erst nach 10 Jahren erfolgreich Strafanzeige eingereicht werden. Diese wurde immerhin mit folgender Strafanzeige nun doch realisiert. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat, so wie üblich immer in den Fällen wo Mütter Kinder entführen, die Ermittlungen eingestellt..
Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Str. 259
79098 Freiburg"
without own comments
Moin Papajo,
vielleicht hättest Du dazuschreiben sollen, dass im zitierten Fall die Tochter des Antragstellers ohne dessen Wissen nach Süd- oder Mittelamerika "verbracht" wurde, was - theoretisch - ein Strafverfahren nach § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger) auslösen kann (nicht muss).
Nachzulesen u. a. >>>HIER<<< (ganz unten). Selbst in diesem eindeutigen Fall lautet das Fazit am Ende allerdings:
Die Strafanzeige gegen die Mutter wegen Entziehung Minderjähriger vom 05.04.2007 - Aktenzeichen 330 Js 10654/07 - wurde von der Staatsanwaltschaft Freiburg - Staatsanwalt Zäh - erwartungsgemäß eingestellt, wen wundert´s
Die "Entfremdungsproblematik" des TO ist davon mindestens so weit entfernt wie Ladendiebstahl von bewaffnetem Bankraub. Trotzdem wurde selbst dieses Verfahren eingestellt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Noch eine Ergänzung, um BrillenM die gewünschte Einsicht zu ermöglichen. 😉
Grundsätzlich käme § 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen infrage.
Ob und wann eine Entfremdung bis hin zu PAS einen strafrechtlichen Tatbestand in diesem Sinne erfüllt, das ist eine Frage von Auslegung, Anwendung des Gesetzes und Ausmaß der Entfremdung und möglicher Folgen für das betroffene Kind.
Die Schwellen können sich weiter verschieben.
W.
@ Wildlachs,
Noch eine Ergänzung, um BrillenM die gewünschte Einsicht zu ermöglichen. 😉
Grundsätzlich käme § 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen infrage.
Kurzversion:
wie immer - wenngleich vermutlich wieder wie immer vergeblich - die Bitte um ein Aktenzeichen/einen Link zu einem Gerichtsurteil, in dem Umgangsboykott als Kindesmisshandlung bezeichnet und strafrechtlich geahndet wurde. Wobei ich jetzt schon weiss, dass da (wieder) nichts kommen wird.
Langversion:
Deine Konjunktive Konjunktiv helfen niemandem weiter. Man könnte Benzindiebstahl juristisch auch als legitime Notwehr gegen die Preispolitik der Ölmultis betrachten. Oder Steuerhinterziehung als pazifistische Aktivität gegen die Verwendung von Steuergeldern für Waffenkäufe. Und natürlich könnte man sich auch ein Loch ins Knie bohren und heisse Milch reingiessen.
Deine komischen Theorien (die Du bemerkenswerterweise ja auch nie belegst) bringen niemandem etwas, denn sie finden in der Praxis schlicht keine Anwendung. Sie wecken und schüren bei unbedarften Usern nur falsche Hoffnungen. Was bezweckst Du mit solchen Aktionen?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mensch Brille,
Du bist vielleicht 'ne Marke... 😉
Du mußt wirklich Schlimmes erlebt haben.
Anders sind Deine Verbitterung und Erstarrung kaum erklärbar.
Gute Besserung wünscht Dir der
W.
moins,
Juristen befassen sich nicht mit Fragen der Entfremdung, sondern mit Paragraphen. Und "Kindesentfremdung" ist kein Straftatbestand; sie ist als Sachverhalt oft genug nicht einmal klar umrissen und nur selten wirklich beweisbar. Was sollte ein zweiter Anwalt hier also tun?
wie immer - wenngleich vermutlich wieder wie immer vergeblich - die Bitte um ein Aktenzeichen/einen Link zu einem Gerichtsurteil, in dem Umgangsboykott als Kindesmisshandlung bezeichnet und strafrechtlich geahndet wurde. Wobei ich jetzt schon weiss, dass da (wieder) nichts kommen wird.
Du hastr mit dem was Du schreibst "vermutlich" vollkommen recht. , aber...
es hinterlässt den Beigeschmack sich dem Fatalismus hinzugeben, da es nun mal so ist, ist es nun mal nich zu ändern..
naja.. ich denke, dass lilliman sich des offensichtlich schon vorher verlorenen Kampfes durchaus bewusst ist, es ist dann aber doch zumindest ein weiterer Tropfen auf den Stein...
Deinem Rat zu folgen, hieße in diesem Fall: zieh den Schwanz ein und verkrümel dich und kämpfe für Dinge die sich paragraphentechnisch belegen lassen."
Finde ich sinnvoll diesen Rat zu geben, wobei 1 x evtl reicht.
gruß
jo
Hi
Anzeigen gegen den Ex-Partner wegen Entfremdung oder Umgangsvereitelungen sind möglich, werden aber nie verfolgt, denn strafrechtlich ist es nicht vorgesehen den Partner (EX-Frau, oder Mutter des Kindes) strafrechtlich zu verfolgen.Zuständig ist in solchen Fällen das Familiengericht und der ''Anzeiger'' wird immer von der Staatsanwaltschaft dorthin verwiesen.
Das Familiengericht erkennt die Entfremdung schon und wird daraufhin sicher einem EA stattgeben und zügig terminieren, entgegenwirken wird aber kein Gericht, da die Entfremdung sehr schwer nachzuweisen ist.
Meiner Erfahrung nach wird man(n) ernst genommen, das aber nur zum Schein.
Bei mündlichen Verhandlungen wird viel gefaselt, das Ergebnis ist m.E. aber immer das selbe.
Gruss Wedi, der das alles schon durchgespielt hat.