Hallo
eine allgemeine Frage macht es vor Gericht etwas wenn ich mich als Mann von einem Mann vertreten lassen? Also sprich von auftreten her?
Dachte von taktischer Seite ist es besser sich von einer Frau vertreten zu lassen, damit auch die KM sieht eine Frau sagt ihr das Ihre Ansichten falsch sind!
Oder völlig irrelevant?
Kurzer Hintergrund: KM "ertreistet" sich ständig alles bestimmen zu wollen. Über Umgang dieses Jahr sollte Ende November gesprochen werden, natürlich nie geschehen.
Am 2.1 lange Mail erhalten das ich den Familienfrieden störe, weil ich vor Kind (fast 4) zum neuen Freund nicht Papa sage sondern ihn (logischerweise) mit Vornamen anspreche bzw von ihm rede. Die kleine redet ihn selber mit Papa an, ich verbiete ihr es nicht, frage aber wenn sie bei mir zuhause ist ob sie mich meint oder .... . Danach sagt sie dann meist auch den vornamen solange sie bei mir ist..
Jedenfalls meint sie das sie alles bestimmen kann und daher die Frage ob es taktisch klüger ist sich von einer Frau vertreten zulassen, damit KM auch von einer Frau gesagt bekommt das Sie da falsche Ansichten hat. (vor allem in Hinblick auf den weiteren Kontakt, nach dem Gericht)
Besten Dank
Moin.
Ob deine Ex eher einer Anwältin vertraut, ist angesichts der Aufgabe eines Anwalts irrelevant.
Entscheidend ist, er mit dem Richter kann und dafür ist es praktisch nicht vorhersehbar ob der eher auf Männlein oder Weiblein hört.
Der 2. wichtige Aspekt ist, ob du dich gut verstanden fühlst.
Wenn du den Eindruck gewinnst, dass deine RAin eher eine Feministin ist, solltest du die Finger von ihr lassen, nur kann dir das auch bei einem Mann passieren.
Ich habe sowohl bei Richtern als auch bei Anwälten durchaus geschlechstspezifische Unterschiede gesehen, diese können sich aber positiv und negativ auswirken, sodass ich kein Geschlechtspräferenz in diesen Funktionen habe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
danke für die Antwort,
gibt mir mir mit eine Entscheidungshilfe:)
mfg
Moin kupido
Darf ich ergänzend anregen, dass Du mal schreibst was Du vor Gericht klären lassen willst?
Geht es um eine fixierte Umgangsregelung? Da sollten üblicherweise vorher außergerichtliche Schritte unternommen werden (such hier mal nach Umgangs-Dreisprung).
Oder geht es um die "Papa"-Bennung? Auch ein hier immer wieder heiß diskutiertes Thema, für das es aber weder eine sinnvolle gerichtliche Beschäfigung gibt, noch dass es dazu einen Anwalt braucht!
Gruss, Toto
Hallo
geht um die Umgangsregelung.
Das mit dem Papa nennen, ist nur der Aufhänger von Ihr mir den Umgang einzuschränken.
War aber heute mal beim zuständigen Jugendamt, netter Herr, scheint auch ganz kompetent zu sein, kennt auch die Richter (einmal Mann und einmal Frau)
und kennt die Tendenzen wohin beide entscheiden.
Werde aber erstmal den noch "weichen" Weg gehen und es über eine Beratung(Meditation) mit ihm zusammen versuchen hinzubekommen.
Problem ist ja immer vor Gericht gibt es zwar fakten aber danach muss man sich ja auch noch in die Augen (halbwegs zumindest) schauen können. Sollte das nicht fruchten-> Eilverfahren.
Hatte er mir jetzt auch so vorgeschlagen..