Hallo,
kennt jemand einen guten Rechtsanwalt im Bereich Linz am Rhein und Umgebung?
Wie vielleicht schon gelesen geht es um die Frage ob der betreuende Elternteil bei großem Ungleichgewicht der Einkommen anteilig nach Einkommen für den Unterhalt der minderjährigen Kinder zuständig ist oder ob der barunterhaltspflichtige Elternteil bis zum angemessenen Selbstbehalt von 1150 € sein Einkommen für den Unterhalt abgeben muss.
Und bei uns kommt noch die Frage hinzu, ob der barunterhaltspflichtige Elternteil die Umgangsfahrtkosten zu tragen hat, wenn der Betreuungselternteil die Entfernung geschaffen hat. Oder ob der barunterhaltspflichtige Elternteil die Fahrtkosten für den Umgang vom bereinigten Einkommen voll abziehen kann, da er aufgrund der nicht vollen Leistungsfähigkeit nicht von der Anrechung des Kindergeldes profitiert.
In meinem Fall würde dann kein Raum mehr für einen anteiligen Kindesunterhalt bleiben.
Sophie