Selbstbehalt 1200€
 
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Selbstbehalt 1200€

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(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nachdem es nun absehbar ist, dass sich meine Frau von mir scheiden lassen will, stellt sich für mich immer wieder die eine Frage. Da ich wahrscheinlich eine Zeitlang mit diesen 1200€ auskommen muss, frage ich mich, wie man davon leben / überleben soll. Davon ist ja noch nichts abgezogen. Keine Miete, Fixkosten etc. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Wie soll ich ihr noch, außer meiner Gegenwart was bieten können!?. Genau habe ich es noch nicht berechnen lassen, aber es sieht stark danach aus, dass es so ausgehen wird.
Danke im voraus.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2018 19:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 99Problems,

erst mal, willkommen im Forum.

Ich war so frei und habe dein Thema in die Rubrik "Unterhaltsrecht" verschoben, denn mit "Zugewinn-/Versorgungsausgleich, Hausrat" hat deine Frage erst einmal nur am Rande zu tun - und mit genau dieser Frage "Wie komme ich mit dem verbliebenen Geld aus?" hat sich vermutlich fast jeder hier im Forum bereits mehr oder weniger intensiv herumplagen müssen:

Da ich wahrscheinlich eine Zeitlang mit diesen 1200€ auskommen muss, frage ich mich, wie man davon leben / überleben soll. (...)  Genau habe ich es noch nicht berechnen lassen (...)

Ich schlage allerdings vor, mit genau dieser Berechnung zu beginnen. Irgendwelche allgemeinen Aussagen zum Thema werden dir nämlich kaum weiterhelfen, wir müssen da schon deine konkrete Situation kennen.

Für eine erste Einschätzung, was da an Unterhaltsforderungen auf dich zurollt und somit, wie viel bzw. wie wenig dir dann bleibt, brauchen wir wie üblich dein durchschnittliches Netto-Einkommen (einschließlich anteiliger Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld), die davon abziehbaren Positionen (insbesondere berufsbedingte Kosten wie z.B. die Fahrtkilometer zur Arbeit, sowie zusätzliche Altersvorsorge wie z.B. die Beiträge zu einem Riester-Vertrag), das Alter des Kindes, und das zuständige Oberlandesgericht am Wohnort des Kindes (das OLG kannst du z.B. anhand der Postleitzahl unter http://gerichtssuche.org/ ermitteln). Außerdem das eigene Einkommen deiner Demnächst-Ex, wenn vorhanden.

Allerdings, einen Spruch aus der Kiste "allgemeine Aussagen" hab' ich dann doch noch:

Wir haben eine gemeinsame Tochter. Wie soll ich ihr noch, außer meiner Gegenwart was bieten können!?.

Die schönsten und wichtigsten Erinnerungen aus der Kindheit haben nicht unbedingt mit jenen Aktionen zu tun, für die die Eltern besonders viel Geld ausgegeben haben.

Auch mit dieser Frage bist du übrigens keineswegs der erste - schau dich dazu mal in der Rubrik "Die Kinder" um, z.B. hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-30422.html

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 23:35
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

vielen Dank, dass du mein Thema in die richtige Rubrik verschoben hast. Mein bald EX arbeitet erst seit kurzem wieder richtig. Davor war es nur ein 450€ Job. Zählt der auch? Zählt das Zukünftige Netto oder wird das vom z.B. letztem?

Die schönsten und wichtigsten Erinnerungen aus der Kindheit haben nicht unbedingt mit jenen Aktionen zu tun, für die die Eltern besonders viel Geld ausgegeben haben

Ich meine damit auch nicht, dass ich meine Tochter mit Spielzeug überhäufen oder jeden Tag nach Disneyland fahren will. Aber wenn es selbst fürs Schwimmbad oder Kino zu knapp werden könnte, wäre das schon traurig.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2018 20:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 99Problems,

Mein bald EX arbeitet erst seit kurzem wieder richtig. Davor war es nur ein 450€ Job. Zählt der auch? Zählt das Zukünftige Netto oder wird das vom z.B. letztem?

Unterhalt wird für die Zukunft berechnet, aber da niemand in die Zukunft blicken kann, behilft man sich i.d.R. mit dem Durchschnittseinkommen der vergangenen zwölf Monate - jedenfalls dann, wenn nichts gegen die Annahme spricht, dass es in Zukunft so ähnlich sein wird. Bei deiner Demnächst-Ex spricht aber etwas gegen diese Annahme: Sie verdient jetzt mehr als zuvor. Demzufolge sollte für die Unterhaltsberechnung ihr aktuelles Einkommen herangezogen werden, denn der 450-Euro-Job ist ja inzwischen offenbar Geschichte.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch das Alter des Kindes: Ist das Kind noch keine drei Jahre alt, wird ein Teil ihres Einkommens wahrscheinlich als überobligatorisch betrachtet werden, d.h. ihr Einkommen würde dann nur teilweise für die Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Bei einem älteren Kind kann das zwar u.U. auch passieren, aber dafür muss sie dann schon eine andere Begründung liefern als nur "das Kind ist noch so klein" bzw. es hängt von der Tageslaune des zuständigen Familienrichters ab.

So - und obwohl ich nach wie vor herzlich wenig über deinen Fall weiß, habe ich eine leise Ahnung, dass es für dich vielleicht nicht ganz so übel kommen wird wie du es in deinem Anfangsbeitrag befürchtet hast. Der Grund dafür ist der folgende:

Du hattest geschrieben, die Scheidung gehe von deiner Frau aus. Da es hierzulande einen ganzen Aasgeierschwarm von Helfern für scheidungswillige Frauen gibt, können wir davon ausgehen, dass sie sich vorher von wem-auch-immer hat beraten lassen, und besagte Aasgeier werden ihr unter Garantie gesteckt haben: Wenn sie dich maximal ausplündern möchte, dann wäre es höchst ungeschickt von ihr, gerade jetzt den 450-Euro-Job durch eine Regelarbeitsstelle zu ersetzen (und der Grund dafür ist genau das, was ich weiter oben geschrieben habe).

Wenn sie trotzdem den 450-Euro-Job durch eine besser bezahlte Stelle ersetzt hat, dann ist das zumindest ein Hinweis darauf, dass sie zukünftig lieber auf eigenen Füßen stehen möchte, als sich von dir durchfüttern zu lassen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 21:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für Dich geht es um Kindesunterhalt und 3 verschiedene Arten von möglichem Unterhalt für Deine Frau:

1) Betreuungsunterhalt, wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist,

2) Trennungsunterhalt, wenn die Scheidung noch nicht vollzogen ist, dass wäre 50% des gemeinsamen Einkommens, wobei der KU bei Dir als vorher abgezogen wird,

3) nachehelicher Unterhalt, wenn die Scheidung durch ist. Eigentlich sollte nachehelicher Unterhalt nicht in Frage kommen, wenn es aber kleine, noch nicht schulpflichtige oder auch Grundschulkinder sind, dann kann das anders gesehen werden. Ob, wieviel und wie lange Du Dir das vorstellen kannst hängt davon ab wie die allgemeine Situation ist, Kinderbetreuung, mögliche Ausweitung der Tätigkeit Deiner Frau.
Sollte nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt werden, dann ist er unbefristet. Ihr könnt euch aber auf einen befristeten nachehlichen Unterhalt einigen (vergleichen).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 21:52
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

Meine Tochter ist 5.
Meine Frau hat sich nach eigener Aussage keine Gedanken darüber gemacht, wie es gehen soll. Sie will es einfach so machen und Ende.
Meine Geschichte ist eine sehr lange und verwirrende. Wenn ich Zeit habe, werde ich sie gerne erzählen. Aber dann unter "Meine Geschichte"  :wink:.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie sich nicht wirklich Gedanken gemacht hat.
Grob überschlagen komme ich auf 2600€ netto. Keine Altersvorsorge, weg in die Arbeit ca. 5km. Sie mit den beiden Jobs (den einen macht sie noch bringt aber nie volle 450€ ein) auf circa 1100€.
Das noch zwei Stiefkinder aus ihrer ersten Ehe involviert sind. Spielt denke ich keine Rolle bei der Berrechnung!?

Hallo Susi,

auch dir Danke ich für deine Antwort.
Punkt 1 fällt ja weg.
Auf Punkt zwei wird und kann sie nicht verzichten. Ist ja gesetzlich vorgeschrieben!?
Auf Punkt 3 will sie stand jetzt verzichten. Aber sagen kann Sie ja viel, ist ja alles noch recht frisch und zur Zeit leben wir in einer Art Ehe WG.  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2018 22:19
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Ach ja, dass OLG ist München.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2018 22:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Grundlage für den Trennungsunterhalt ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html>§" 1361 BGB</a>
geregelt und die Berechnung des KU und des TU ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien der OLG, bei Dir das OLG München und damit die <a href="https://www.dfgt.de/resources/LL_SuedL_2018.pdf>süddeutschen" Leitlinien</a>.

Zum TU gilt insbesondere:
"15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung, nicht bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners).
Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein unterhaltsberechtigtes Kind, wird sein Einkommen vor Ermittlung des Erwerbstätigenbonus um Kindesunterhalt (Zahlbetrag) bereinigt.
Erbringt der Verpflichtete sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt, kann im Einzelfall ein Betreuungsbonus
angesetzt werden. "

Da ihr beide über Einkommen verfügt ist die Rechnung auf beide Einkommen anzuwenden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 23:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 99Problems,

Meine Tochter ist 5.
(...)
Grob überschlagen komme ich auf 2600€ netto. Keine Altersvorsorge, weg in die Arbeit ca. 5km. Sie mit den beiden Jobs (den einen macht sie noch bringt aber nie volle 450€ ein) auf circa 1100€.
Das noch zwei Stiefkinder aus ihrer ersten Ehe involviert sind. Spielt denke ich keine Rolle bei der Berrechnung!?

Die Info reicht vollauf für 'ne Überschlagsrechnung 😉

Bei gerade mal 5 Kilometer Arbeitsweg nehmen wir lieber die Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Nettoeinkommens; diese Pauschalregelung sollte im Einzugsbereich des OLG München eigentlich problemlos durchgehen. Von deinen 2.600 Euro ziehen wir also 130 Euro ab und dir bleibt ein bereinigtes Netto von 2.470 Euro. Was die Altersvorsorge betrifft, die wäre bis maximal 4% deines Bruttoeinkommens ebenfalls abziehbar, aber da gibt's keine Pauschale, da zählt nur das, was du tatsächlich für deine zusätzliche Altersvorsorge bezahlst. Man soll zwar m.E. keine Altersvorsorge abschließen, nur um damit beim Unterhalt zu sparen, aber falls du sowieso gerade eine sinnvolle Altersvorsorge auf dem Schirm hättest, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, den Vertrag tatsächlich abzuschließen.

Ich rechne jetzt aber natürlich mit dem bereinigten Nettoeinkommen von 2.470 Euro weiter. Du hast zwei Unterhaltsberechtigte (Kind und Frau), das ist der Standardfall gemäß Düsseldorfer Tabelle und folglich können wir dort einfach ablesen: Einkommensgruppe von 2.301 Euro bis 2.700 Euro (d.h. Zeile 3), Kindesunterhalt für ein fünfjähriges Kind macht nach Abzug des halben Kindergeldes 286 Euro. Beziehungsweise, du hattest von zwei Stiefkindern geredet, d.h. offenbar ist euer Kind zwar dein erstes und einziges Kind, aber es ist das dritte Kind deiner Frau? Dann müsste sie für eure Tochter eigentlich das höhere Kindergeld für ein drittes Kind erhalten, folglich müsstest du von diesem höheren Kindergeld die Hälfte abziehen können, bleibt ein Zahlbetrag von 283 Euro (also drei Euro hin oder her, d.h. es ändert am Gesamtergebnis natürlich fast gar nichts).

Zum Trennungsunterhalt. Von deinem bereinigten Netto i.H.v. 2.470 Euro ziehen wir erst mal die 283 Euro Kindesunterhalt ab, dann bleiben noch 2.187 Euro. Beim Einkommen deiner Demnächst-Ex ziehen wir, wie schon bei dir, pauschal 5% für berufsbedingte Aufwendungen ab, d.h. ihre 1.100 Euro netto reduzieren sich um 55 Euro auf 1.045 Euro (falls sie höhere berufsbedingte Kosten nachweisen kann, reduziert sich das allerdings entsprechend und das wiederum würde dann deine Unterhaltszahlung etwas erhöhen).

Eure Einkommensdifferenz beträgt somit 2.187 Euro minus 1.045 Euro gleich 1.142 Euro, maßgeblich sind davon 90% (wg. Erwerbsbonus, wie Susi schon geschrieben hatte), also 1.027,80 Euro. Die eine Hälfte davon bleibt bei dir, die andere Hälfte geht als Trennungsunterhalt an deine Ex, also 514 Euro.

Insgesamt haben wir folglich 283 Euro Kindesunterhalt und 514 Euro Exenunterhalt; rechne also in Summe etwa mit achthundert Euro, die du monatlich bei ihr abliefern darfst. Vom Selbstbehalt i.H.v. 1.200 Euro bist du nach Abzug des Unterhalts somit noch ein gutes Stück weg (und vom Bedarfkontrollbetrag der 3. Zeile der Düsseldorfer Tabelle übrigens auch, der beträgt nämlich 1.400 Euro, da besteht also auch kein Anlass, die Unterhaltsberechnung nochmal neu aufzudröseln).

Ein Blick in die nähere Zukunft: Wann wird die Tochter 6 Jahre alt? Zu dem Zeitpunkt erhöht sich der Kindesunterhalt wegen der nächsten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) nämlich von 283 Euro auf 339 Euro! Entsprechend sollte dann aber auch der Exenunterhalt sinken, analoge Rechnung wie zuvor: 2.470 Euro minus 339 Euro sind 2.131 Euro, Differenz zu den 1.045 Euro deiner Ex somit 1.086 Euro, 90% davon sind 977,40 Euro und die Hälfte davon ist der Unterhalt für die Ex, also 489 Euro. In Summe also trotz des deutlich höheren Kindesunterhaltes in der nächsten Altersstufe "nur" ca. dreißig Euro mehr, aber pass bitte auf, dass bei der Festsetzung des Exenunterhalts unmissverständlich klargestellt wird, dass da zum 6. Geburtstag des Kindes neu gerechnet wird!

Noch ein paar Worte zur Steuer. Im Trennungsjahr, d.h. in 2018, könnt ihr noch problemlos für das ganze Jahr gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, und bei eurem Einkommensunterschied lohnt sich das auf alle Fälle. Ab 2019 seid ihr dann aber "dauerhaft getrennt lebend" und dann müsst ihr bei der Steuer getrennt veranlagt werden; bitte keine Mauscheleien, denn das würde nur dazu führen, dass deine Ex dich wunderbar erpressen könnte.

Den gezahlten Unterhalt für die Exfrau, nicht aber den Kindesunterhalt, kannst du dann ab dem Veranlagungsjahr 2019 steuerlich geltend machen (Anlage U), allerdings muss deine Ex dann im Gegenzug den Unterhalt versteuern und du bist verpflichtet, ihr diesen Schaden zu ersetzen (d.h. zusätzlich zum Unterhalt). Lohnt sich für dich aber trotzdem, solange sie deutlich weniger verdient als du, weil du nämlich einen höheren Steuersatz zahlst als sie. Ist zwar ein bisschen Formularkram und ggf. auch ein bisschen Erklärungsbedarf gegenüber der Ex; hilft aber, deine effektive Belastung durch den Unterhalt um ein paar Euro fuffzig zu senken.

Falls dein Nettoeinkommen übrigens bislang mit Lohnsteuerklasse III (bzw. Faktorverfahren) zustandekommt, Vorsicht Falle! Wie bereits gesagt entfällt ab nächstem Jahr die gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer und allerspätestens zum Januar 2019 musst du in die Lohnsteuerklasse I wechseln. Ja, das bedeutet weniger Netto und gehört mit zu den unerfreulichsten Begleiterscheinungen bei den Finanzen, die uns dieser feine Staat im Zuge einer Scheidung aufs Auge drückt: Die Kosten werden höher (denn zwei getrennte Haushalte sind i.d.R. nun mal teuer als ein gemeinsamer Haushalt), und als ausgleichende Ungerechtigkeit darf man dann auch noch mehr Steuern abdrücken. Und wirklich gearscht bist du dann, wenn der Unterhalt bereits per Titel festgeschrieben ist auf Basis des alten und höheren Einkommens, dass du dann ja nicht mehr hast ...

Falls du bislang bereits Steuerklasse IV hattest, dann braucht dich das alles nicht zu jucken (zwischen Steuerklasse I und Steuerklasse IV besteht kaum ein Unterschied). Falls nicht, ist es übrigens durchaus eine Überlegung wert, ob ihr beide nicht gleich jetzt in die Steuerklassenkombination IV/IV wechselt. In Summe habt ihr dann momentan zwar etwas weniger Geld zur Verfügung, aber das Geld ist nicht weg, genau diesen Betrag holt ihr euch halt nächstes Jahr mit der Steuererklärung fürs Jahr 2018 vom Finanzamt wieder. Der riesengroße Vorteil von IV/IV ist: Euer beider Nettoeinkommen entspricht dann bereits jetzt weitgehend dem, was ab nächstem Jahr sowieso der Stand der Kunst ist, und damit ist dann auch die demnächst anstehende Unterhaltsberechnung wesentlich näher dran an dem, was auf Dauer auf dich zukommt.

In gewisser Weise ist es einfacher, bereits jetzt "klar Schiff" zu machen (und im nächsten Jahr die Beute aus dem Steuerbescheid des Finanzamtes zwischen euch aufzuteilen), als dass du deiner Ex zum Jahresende verklickern musst, dass durch den Steuerklassenwechsel zwar ihr eigenes Einkommen etwas höher wird, dafür aber deine Unterhaltszahlungen sogar noch deutlicher sinken müssten! Hinsichtlich des Unterhalts halten's die meisten Frauen nämlich in bester sozialistischer Tradition mit dem bekannten Motto: "Aufwärts immer, abwärts nimmer!"

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und abseits von allen Überlegungen zum Unterhalt: Denk in einer ruhigen Minute mal darüber nach, ob ihr anstelle des handelsüblichen "Kind zu Mutti" nicht auch ein Wechselmodell auf die Beine stellen könnt - also ein z.B. wöchentlicher Wechsel eurer Tochter zwischen deinem und ihrem Haushalt, sodass ihr die Betreuung des Kindes jeweils zur Hälfte übernehmt. Obacht, dies ist ausdrücklich kein Modell, bei dem es für dich unterm Strich nennenswert billiger wird (eher im Gegenteil, insbesondere wenn du dafür deine Arbeitszeit reduzieren musst oder willst); aber es ist m.E. für die meisten Trennungskinder das ideale Modell, weil dem Kind dann sowohl Papa als auch Mama gleichermaßen erhalten bleibt.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2018 00:51
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Ich danke euch vielmals für eure Mühe und der sehr guten Übersicht. Finanziell gesehen nach wie vor ein Desaster für mich, denn eine günstige und angemessene Wohnung für vielleicht 500€ zu finden, wird schon mal ein Kunststück werden. Aber mehr kann ich mir dann wohl nicht leisten, wenn noch ein bisschen was zum Leben übrig bleiben soll. Aber noch wohnen wir zusammen und es ist irgendwie auch alles wie davor. Glaube sie genießt den Vorteil noch, mich im Haus zu haben  :knockout:.

Wie sieht es mit Schulden aus?
Für einen Kredit der im Laufe der Zeit immer wieder aufgestockt werden musste (vor der Eheschließung und währenddessen), bei dem nur meine Unterschrift darunter steht?
Meine Frau weiß davon und hat auch immer Geld davon überwiesen bekommen (zuletzt erst noch 2000€), oder das Geld ging nachweislich für gemeinsame Kosten (horente Nebenkosten für Wohnung, alten Kredit von ihr abgelöst usw.) drauf.
Da bin ich auf ihr Wohlwollen angewiesen, dass ich da nicht alleine auf der Monatlichen Rate von 328€ sitzen bleibe?
Oder ist es so, dass aufgrund der nachweislich gemeinsamen Ausgaben und Verfügung des Kredits, beide für gerade stehen müssen, auch wenn der Kredit nur auf mich läuft?

Auch stellt sich mir die Frage wie ich es mache, wenn ich ausziehe wegen der Möbel und so. Das meiste gehört mir oder würde vor der Ehe von mir gekauft ( sind erst 3 Jahre Ehe von insgesamt fast 8 Nähern Zusammenleben).
Es wäre ja mein Nachteil, wenn ich ihr alles lassen würde und ich kaufe alles neu. Aber nehmen will ich ihr die Sachen auch nicht, denn dann müsste sie auf dem Boden schlafen, oder TV auf dem Boden sitzend schauen usw.

Das mit dem Wechselmodel wird sie nicht wollen. Hat sie damals bei ihrer letzten Scheidung schon abgelehnt.
Nicht aus Willkür, eher mit der plausiblen Begründung, dass die Kinder ein richtiges Zuhause haben sollten und nicht eins das jede Woche wechselt. Damals war ich Live dabei, wie das alles so passiert ist. Und ich dachte echt, dass sie das nicht noch einmal so macht  ;(.

Nochmals vielen, vielen Dank für eure Hilfe!

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2018 10:35




(@nadda)
Registriert

Hi,

eine Trennung ist heftig, und das weiß sie, vermutlich ist sie auf diese ganze Situation deutlich besser vorbereitet als du.
Sie hat schon eine Trennung mit Kindern hinter sich, sie weis was sie erwartet.

Überlege dir was dir wichtig ist. Und überlege dir wie du sie vielleicht doch von einem Wechselmodell überzeugen kannst.
Der Wechsel zwischen den Eltern ist für Kinder vielleicht nicht immer einfach - aber er ist definitiv einfacher als ein Elternteil
kaum noch zu sehen und den Streit zwischen den Eltern zu erleben.

Eure aktuelle Wohnung ist vermutlich weder für dich noch für sie zu halten, also braucht sie auch was neues?
Noch kannst du die Weichen versuchen zu stellen, wenn einer von euch beiden erst ausgezogen ist, ist die Bereitschaft
aufeinander zuzugehen meistens erledigt.

Während einer Trennung versucht jeder mit dem für ihn kleinsten möglichen Schaden da raus zu kommen, die
Überlegung ist also, kannst du den Schaden für dich, für sie und für die Kinder minimieren mit klugen Ideen.

Sei kreativ, welche Lösungen gäbe es, die dir ermöglichen viel Zeit mit eurem Kind zu verbringen und finanziell nicht total
erledigt zu sein.
Die Variante KM zieht mit Kind aus und du wirst Wochenendpapa ist weder für dich, noch für das Kind gut. Für die KM auch nicht,
weil sie kaum noch freie Zeit hat - aber das wird sie vermutlich anders sehen weil sie durch diese Variante am meisten Geld zur
Verfügung hat.

Bitte räume alle wichtigen Gegenstände und Papiere jetzt unauffällig aus dem Haus, bring sie in Sicherheit zu Freunden von dir,
damit sie da nicht ran kann. Teure Musikinstrumente, technischen Schnickschnack, also was dir wirklich wichtig ist und wo es schlimm
wäre es zu verlieren.

Wichtige Unterlagen, Sparbücher, Versicherungskram, Autobrief von deinem Auto, Pässe, U- Heft, Gehaltsabrechnungen,.....
Und persönliche Gegenstände: Fotoalben, Familienschmuck, wichtige Erbstücke, Opas Goldmünzensammlung.

Mein Exmann hat kein einziges Foto aus seiner Kinderheit - weil seine erste Frau bei der Trennung alles vernichtet hat. Mag sein,
das er bei ihr genauso "freundlich" war wie bei mir, aber sowas ist Grausam. Also bring deinen Kram in Sicherheit.

Die Trennungen wo beide auf Augenhöhe miteinander sprechen können und jeder Trümpfe in der Hand hat laufen besser, als die
wo einer besser vorbereitet ist. Wie gesagt, ich vermute sie hat einen Organisationsvorsprung, du musst jetzt schnell aufholen.

LG
Nadda

P.S.
Habt ihr ein Haus wo man eventuell eine kleine Wohnung abtrennen könnte?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2018 11:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Hättet ihr beide den Kredit unterschrieben wäre alles einfach, so ist es komplizierter.
Außerdem ist es ein Konsumkredit.

Aber, wenn ihr beide vom Kredit profitiert habt, d.h. es eine stillschweigende Zustimmung zur Kreditaufnahme seitens Deiner Frau gab, dann kann bei der Unterhaltsberechnung des Trennungsunterhalts (nicht des KU) der Kredit berücksichtigt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2018 11:33
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

Aber, wenn ihr beide vom Kredit profitiert habt, d.h. es eine stillschweigende Zustimmung zur Kreditaufnahme seitens Deiner Frau gab, dann kann bei der Unterhaltsberechnung des Trennungsunterhalts (nicht des KU) der Kredit berücksichtigt werden.

Das heißt das dann jeweils die hälfte der Rate vom Netto abgezogen wird!?

Hallo Nadda,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Ja eine Trennung ist heftig.
Erst recht wenn man nicht der ist von dem sie ausgeht.
Ich würde wirklich alles tun um diese zu verhindern.
In meinen Augen habe ich das auch schon, aber gut gehen tut es mir dabei nicht.
Ich würde das aber akzeptieren um meine Familie als solche nicht zu verlieren.

Ich weiß nicht ob meine Frau einen Masterplan hat oder sie wirklich alles auf sich zukommen lässt und sich darüber Gedanken macht wenn es soweit ist.
Ich hoffe es nicht, denn dann gibts ein böses erwachen.
Wahrscheinlich steht aber schon ein neuer bereit, so wie ich damals dieser war.

Ich denke aber nicht, dass es so ausarten wird.
Auch wenn viel an mir liegt, denn ich muss mich schon ssehr zusammenreißen, nicht eskalierend oder destruktiv zu handeln.

Es wird sich zeigen was passiert, wenn ich eine Wohnung finde und ausziehen werde.
Erst dann wird sich zeigen, was ihr Plan ist.
Ich kann mich nur irgendwie darauf vorbereiten und nach allen Seiten absichern.
Dabei habt ihr mir jetzt schon mal ein wenig geholfen  :).

Das wenn ich aus der Wohnung raus bin, es eigentlich keine zurück mehr gibt, sehe ich genau so.
Zu groß sind die Hürden, die dann erneut genommen werden müssten.
Ich könnte auch noch hier bleiben.
Nachdem sie realisiert hat, was allein das Haus an Miete kostet, hat sie eingelenkt und gemeint, wir können alles so machen wie ich es will (hatte vorgeschlagen erstmal zusammen wohnen zu bleiben und so).
Aber eine Beziehung kann sie nicht  mehr und will sie nicht mehr.
So ist also alles wie bisher.
Ich darf wieder im Bett schlafenund sogar da ist sie mir wieder näher gekommen.
Leider bin ich nicht in der Lage oder Manns genug da nein zu sagen. Zu sehr sehne ich mich einfach nach jeder nähe die ich bekommen kann.
Was das angeht bin ich als Mann ein emotionaler Krüppel.
Ich haue nicht auf den Tisch und schaue das es allen gut geht, egal wie es mir dabei geht.
Das mache ich sogar jetzt noch.
Also zahle ich weiterhin einGroßteil aller kosten, übernehm die Kinder und kümmere mich um alles.
Ich weiß nicht warum...wahrscheinlich ist es immer noch Hoffnung.
Die wird wohl so lange bleiben, bis ich hier rauskomme und ich will raus. Denn ich ertrage ihre nähe nicht und zu sehen, wie es ihr nach außen hin scheinbar richtig gut geht. Wie es innen aussieht weiß ich nicht. Sie war schon immer sehr sparsam mit Gefühlen oder Gesprächen was das angeht.

Nochmal zum Haus...da gibt es leider keine Möglichkeit. Ich könnte höchstens im Kinderzimmer schlafen, aber nicht einmal das will ich. Ich lebe immer noch eine Ehe die es nicht mehr gibt....erbärmlich  :knockout:

Jetzt genug gejammert. Ich weiß, dass das nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun hat, aber so passt es besser zum Zusammenhang.

Eine Frage noch zum TU.
Müsste oder sollte ich den gleich freiwillig zahlen oder sollte ich warten bis der Brief vom RA kommt?

Nochmals vielen Dank euch allen.
Ich weiß das meine Geschichte keine seltenheit ist und es heutzutage leider gang und gebe ist, die Familie oder Ehe nicht mehr so zu sehen wie es mal war.
Also als was für die Ewigkeit, auf Augenhöhe und gemeinsamer Rücksichtnahme und zu schauen, dass es dem Partner / Partnerin und Kindern an nichts fehlt...traurige Welt  ;(

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2018 16:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Meinung ist, dass Du Dich mit Deiner Frau zusammen setzen solltest und die Dinge regeln.
Auch das Wohnen muss geklärt werden. Wer bleibt in der Wohnung, kann der Mietvertrag geändert werden? Also lässt der Vermieter Dich aus dem Mietvertrag raus?

Solange ihr zusammen wohnt sollte bei der TU-Berechnung zunächst vom gemeinsamen Einkommen die Miete und Nebenkosten bedient werden und der Kredit, der Rest sollte dann geteilt werden.
(Also wie oben beschrieben beide Einkommen bereinigen, bei Dir KU abziehen, dann addieren und davon Miete, Nebenkosten, Kredit abziehen und den Rest teilen.)

Den Kredit kann man so teilen, man kann aber auch überlegen ob einer mehr davon gehabt hat als der andere, dann wären auch andere Aufteilungen möglich.
Seit ihr räumlich getrennt ist jeder für seine Miete zuständig und Miete sollte nicht mehr vorab abgezogen werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2018 17:13
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du bist bis zu einem bestimmten Punkt Deines Glückes Schmied.
Gehe nicht den vorgezeichneten Weg vieler braver Väter, welche dann mit der Ansage, dass ein  zweites Kind unterwegs ist, weil sie wieder im Ehebett schlafen "dürfen" und die dann überrascht feststellen, dass einen Monat später ein neuer Partner und ein neues Schloss an der Wohnungstür installiert ist.

Sichere Deine wichtigen Papiere, wie Dir hier schon geraten wurde und überlege Du Dir einen Masterplan. Warum soll Deine Frau bestimmen, dass das Wechselmodell nicht "plausibel" ist ? Warum ist es in Ordnung, dass die beiden Stiekinder ohne Vater aufwachsen und dass Deinem Kind das gleiche Schicksal droht ? Diese Logik ist für mich unverständlich. Warum machst Du da mit ? Du hast die Kindesmutter doch beobachtet während der ersten Scheidung. Ziehe daraus Deine Schlüsse. Bereite Dich gut auf die Trennung/Scheidung vor.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2018 22:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 99Problems,

was den Kredit betrifft, da sind die Süddeutschen Leitlinien dämlicherweise ziemlich unpräzise:

10.4 Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins, ggf. auch Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind Interessen des Unterhaltsschuldners, des Drittgläubigers und des Unterhaltsgläubigers, vor allem minderjähriger Kinder, mit zu berücksichtigen. Bei Kindesunterhalt kann die Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bestehen.

Schön und gut - aber was sind denn nun berücksichtigungswürdige Schulden?

Ich würde hier ja sagen: Da die Schulden bereits während der Ehe bestanden und sogar noch erhöht wurden, stand jener Teil des Einkommens, der für Zins und Tilgung draufgegangen ist, auch während der Ehe nicht zur freien Verfügung; insofern sind die Schulden und der Schuldendienst als eheprägend zu betrachten, d.h. die Kreditraten sollten eigentlich vorweg von deinem Einkommen abgezogen werden, bevor der Unterhalt berechnet wird. Ob's euer Familienrichter genau so sehen würde, bleibt abzuwarten, aber ich würde an deiner Stelle erst mal versuchen, die volle Kreditrate geltend zu machen.

Anders als Susi bin ich übrigens der Meinung, dass die Kreditraten durchaus auch beim Kindesunterhalt als Vorwegabzug vom Einkommen berücksichtigt werden können, jedenfalls solange der Mindestunterhalt trotzdem gezahlt werden kann und da werden wir im vorliegenden Fall auch nach Abzug der Kreditrate von 328 Euro locker drüber liegen - statt Zeile 3 ist's dann halt "nur" Zeile 2, aber das ist immer noch mehr als der Mindestunterhalt (Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle). Begründung dafür ist die gleiche wie zuvor: Als Mama und Papa noch zusammen waren, da waren diese 328 Euro ja auch jeden Monat futsch und standen somit nicht zur Verfügung, um mit diesem Geld z.B. das Kinderbett mit Diamanten, Rubinen und Saphiren zu verzieren - wieso sollte sich an diesem Sachverhalt nach der Trennung der Eltern irgendetwas ändern?!?

Damals war ich Live dabei, wie das alles so passiert ist. Und ich dachte echt, dass sie das nicht noch einmal so macht 

Ich brauche dir vermutlich nicht mehr zu sagen, dass das seinerzeit ein bisserl blauäugig von dir war. Ich weiß nicht, ob dir der Begriff "AMIGA-Syndrom" etwas sagt (AMIGA = "aber meine ist ganz anders"); du bist jedenfalls in eine recht ähnliche Falle getappt, d.h. etwas in der Art von "aber bei mir wird sie ganz anders sein".

Für das hier und jetzt ist aber wichtig: Ziehe für dich selbst einen Schlussstrich. Du hast gesehen, was sie damals gemacht hat (mit deiner freundlichen Unterstützung) - sie wird es höchstwahrscheinlich wieder so ähnlich machen wollen (und im Grunde genommen ist es dabei schnurzegal, ob sie's diesmal alleine durchzieht oder mit der freundlichen Unterstützung von Wem-auch-immer).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und lies dir bitte verdammt gut durch, was Tsubame soeben geschrieben hat!!!

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2018 22:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ziehe daraus Deine Schlüsse. Bereite Dich gut auf die Trennung/Scheidung vor.

Und sei bereit zum Kampf...

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2018 08:55
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Ein Wechselmodel könnte ich mir aber auch nicht leisten. Ich müsste ein größere Wohnung und so nehmen, was finanziell noch schwieriger wäre.
Ja ich könnte mein Glück wieder selber in die Hand nehmen.
Ich bin aber leider einer dieser braven Männer die alles für die Frau und Familie tun würden. Auch jetzt bin ich hin und her gerissen, da sich meine Frau mir wieder nähert. Ich weiß nicht was das soll oder wie ich damit umgehen soll. Sie scheint das ganze sehr Gefühlskalt zu sehen und handelt auch danach. Aber ich stecke in einer sehr großen, emotionalen Abhängigkeit fest.
Es ist wie ein selbst auferlegter Fluch, aus dem ich mich nicht befreien kann. Ich habe auch wahnsinnige Angst davor, mich davon zu befreien. Es fühlt sich alles wie das Ende an.

Wieso sollte meine Frau noch ein Kind von mir bekommen und es dann einen Monat später einen anderen ins Haus holen? So was gibt's bestimmt, aber das würde ich ihr dann doch nicht zutrauen.
Ich war damals bei dem Scheidungs hick Hack dabei. Natürlich habe ich da zu ihr gehalten und in meinem Augen hatte ihr, ihr EX versucht mehr Steine in den Weg zu legen. Ob das jetzt immer noch so stimmt kann ich nicht mehr beurteilen. Eigentlich kann ich gar nichts mehr beurteilen, also ob sie es im guten beenden will, wie sie sagt, ob sie es überhaupt noch beenden will oder ob das alles zum Spiel dazugehört  :knockout:

Mir ist klar, dass mir niemand meine Entscheidungen abnehmen kann, aber ich muss das für mich leider zehnmal durchkauen um für mich eine Sicherheit zu haben.

Seit dem das losgegangen ist, wünsche ich mir, dass es irgendwer für mich regelt und mich quasi an die Hand nimmt.
Bitte entschuldigt meine sentimentale Ehrlichkeit. Ich weiß, dass das bei denen die es hinter sich haben und mittlerweile darüber lachen können, auf Unverständnis stößt.

@Malachit Was würde das dann heißen, wenn der Kredit voll von meinem netto abgezogen wird? Ich komme mit dieser Rechnung nicht so klar.

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Themenstarter Geschrieben : 14.02.2018 19:58
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Und sei bereit zum Kampf...

Das ist hier sicherlich nicht falsch angebracht.
Es bedeutet nicht, dass du mit wehenden Fahnen in die Schlacht ziehen sollst, aber bereit sein solltest, falls es zu einer solchen kommt.
Es gilt auch hier: Haben ist besser als Brauchen.
Sichere deine Ausgangsstellung, gerade auch, weil deine Holde die von dir beschriebene Vergangenheit hat. Falls die Vorbereitungen sich dann als unnötig erweisen sollten, sei froh. Dann geht's dir besser als wenn es andersrum käme.
Auch das mit dem "wieder näherkommen" kann zum Spiel gehören als Variante einer "Zuckerbrot und Peitsche"-Strategie.

Wo steht eigentlich geschrieben, dass du ausziehen mußt?
Wo steht, dass alle Kinder bei ihr bleiben?

Meiner Meinung nach solltest du dir klarmachen, was du erreichen möchtest, was davon realistisch ist und welchen Weg du dazu einschlagen mußt. In der Reihenfolge.
Du kannst den einfachen Weg nehmen und sie machen lassen, nur reagieren. Oder du setzt dir ein Ziel und arbeitest darauf hin.
Das liegt nur bei dir.

Falls du nicht nur reagieren willst, dann stell dich von Anfang an auf viel Gegenwind und potentiell schmutzige Episoden ein. Auch hier ist Vorbeugen besser als auf die Schuhe ko**en.

Gruß
dt

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 00:28
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo dt,

ich muss ausziehen, weil ich das Haus alleine nicht zahlen kann und es auch viel zu groß wäre. Ich könnte die Sache auch aussitzen und weiterhin Ehe WG Spielen. Aber ich ertrage die Nähe zu ihr einfach nicht, wie sie weggeht und offensichtlich bester Dinge ist. Da ist es auch ein schwacher Trost, dass ich noch bei meiner Familie sein kann. Darum habe ich bereits den Entschluss gefasst, schnell etwas neues zu suchen. Zum anderen würde meine Tochter aus ihrem Umfeld und Kindergärten gerissen werden und sie tut sich schwer mit Veränderungen. Keine Ahnung wie sie auf diese reagieren wird, wenn Papa aussieht oder vielleicht sogar ein neuer Mann ins Haus kommt.
Meine Frau meint, dass sie da schon reinwachsen wird.
Ob sie alleine das alles bezahlen und stemmen kann, glaube ich eigentlich nicht, aber das darf nicht mehr mein Problem sein. Auch wenn ich mir Sorgen darüber mache, da es ja meine Tochter auch betreffen würde. Die anderen beiden sind schon größer und haben auch noch ihren Papa.
Aber meine Frau hat wirklich die Angewohnheit, alles über Bord zu werfen und sich erst dann Gedanken zu machen, wie es weiter gehen soll.
Aber an "Zuckerbrot und Peitsche" glaube ich langsam auch.
Bis alles so für sie ist, wie sie es braucht. Auch wenn es mir (noch) nicht zum Nachteil ist.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2018 08:37




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