Folgende E-Mail erhielt ich am 04.10.2004, 15:15 Uhr
Simone van de Loo
Redaktion Recht und Justiz
ZDF
Tel. 0171/2728481Für das Rechtsmagazin "Recht brisant" der Redaktion Recht und Justiz, das einmal monatlich auf 3sat ausgestrahlt wird, möchten wir das Thema Sorgerecht von Vätern nichtehelicher Kinder aufgreifen.
Nach der jetzigen Rechtslage hat die Mutter automatisch die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind. 2003 hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtslage bestätigt. Väter können somit nach Willkür der Mutter von der Erziehung ausgeschlossen werden.
Das bestehende Familienrecht wird weder den betroffenen Kindern und Vätern, noch der gestiegenen Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften gerecht.
Zur Umsetzung des Berichts suchen wir einen von der Rechtslage betroffenen Vater, der bereit ist in dem Bericht mitzuwirken. Angesprochen werden soll auch die katastrophale Durchsetzungspraxis des Umgangsrechtes in Deutschland. Unter oben genannter Rufnummer oder meiner e-mail Adresse bin ich erreichbar und rufe gerne zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Simone van de Loo
Interessierte mögen sich ggf. direkt mit Frau van de Loo in Verbindung setzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
>>...Väter können somit nach Willkür der Mutter von der Erziehung ausgeschlossen werden....
witzig... das können Väter ehelicher Kinder auch... und das dürfte öfter der Fall sein... nicht dass ich das jetzt nicht gut finde, dass sich das ZDF dafür interessiert, im Gegenteil...
Yep!
Es ist so, das Väter nicht ehelicher Kinder ihr Unrecht durch das BVerfG um die Ohren gehauen bekamen und die Möglichkeit der Gegenwehr dahin ist.
Väter mit GSr können da schon was machen, wenn die Gericht es wollten. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich gewinne so langsam den Eindruck, die deutsche Medienlandschaft schießt sich auf die prickelnden Themen ein. Muss ja nicht immer Beckham oder wer sonst noch sein, gelle.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!