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Unser Staat Unterhaltspflicht und Strafrecht

 
(@deebee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter und auch Mütter,

ich hab hier viel gelesen....weil auch ich so ziemlich am Ende bin. Finanziell, psychisch und physisch...Aber wie ich in einem andern Post schon erwähnte, es nützt ja nichts.....Umso interessanter fand ich folgende Zeilen, die uns alle zum Nachdenken anregen sollten....Eine Überwältigende Darstellung der tatsache hier in Deutschland.....Unterhaltszahlungen hat wirklich nichts mit den Ehepartnern zu tun...Klar, die Frau (meist leben die Kinder ja dort nach der Trennung) braucht die Kohle...Ist ja klar und versteht jeder normal denkende und fürsorgliche Papa. Würden wir Väter nach der Trennung wenigstens die Steuerklasse 3 behalten dürfen, ginge es uns allen besser; Müttern, Väter und Kinder......Aber lest diesen Bericht...Er ist nicht von mir...hab ihn im Internet gefunden und find ihn einfach sagenhaft....Aber bitte lest selbst.....Besser kann man es nicht darstellen...Gruss an alle

Dee

Strafgesetzbuch

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht.

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ursprünglich enthielt das Strafgesetzbuch zum Schutze der Allgemeinheit vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nur eine Straftatbestimmung, die mit Haft bedrohte, wer sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang hingab und deshalb zu seinem Unterhalt oder zum Unterhalt derjenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet war, fremde Hilfe notwendig wurde.

Der Ursprung ist in den Polizeistrafgesetzen des 19. Jahrhunderts zu suchen. Eine Stellungnahme des nationalsozialistischen  Reichministeriums der Justiz in den 40er Jahren machte deutlich, dass diese Vorschrift auf den "großen politischen Gedanken der Förderung der Familie" abstellte. Der NS-Staat und Tausende seiner Helferinnen und Helfer waren gerade dabei den Massenmord an jüdischen  Männern, Frauen und Kindern zu vollziehen, als sich das Reichsministerium Gedanken um die "Förderung der Familie" machte.

Der bundesdeutsche Staat schuf den § 170 StGB in seiner jetzigen Fassung mit Wirkung vom 1. April 1998. Leider war es kein Aprilscherz, sondern Ernst. Drückeberger, Faulenzer, Asoziale - da hört die Geduld des deutschen Rechtsstaates und seiner aus Steuermitteln gut bezahlten BehördenmitarbeiterInnen auf.  "Recht auf Faulheit" - solche Forderungen kann man in der sich linksradikal gebenden Tageszeitung "Junge Welt" lesen, aber nur wenn man keine Kinder hat, hat man in Deutschland auch das Recht auf Faulheit. Väter und Mütter unterliegen dagegen einen Arbeitszwang, obwohl nach dem Grundgesetz Artikel 12 Zwangsarbeit nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe zulässig ist.

Es ist schon paradox. Sie dürfen es als Vater oder Mutter in Deutschland zwar ablehnen, sich um die persönliche Betreuung Ihres Kinder zu kümmern, ohne die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung riskieren zu müssen. Davon machen in Deutschland Zehntausende von Vätern und Müttern Gebrauch. Gleichzeitig droht der Staat Ihnen Strafverfolgung und Freiheitsstrafe an, wenn Sie es ablehnen, sich um die finanziellen Bedürfnisse ihres Kindes in der dem Staat angemessen erscheinender Weise zu kümmern. Auch wenn Sie sagen, Sie wollen Ihrem Kind Naturalunterhalt, Unterkunft und Betreuung zur Verfügung stellen. Zählt nicht - Kohle her, sonst knallts. Der Staat zeigt damit, dass ihm Geldranschaffen wichtiger ist, als eine gelebte emotionale Beziehung zwischen Kind und Elternteil. Korrekterweise muss man sagen, dass der Staat damit eigentlich nur Väter meint. Väter sind fürs Geld ranschaffen gut genug. Wenn sie mehr als Geld ranschaffen machen, ist es auch gut, es muss aber nicht sein.

Eine anderes Paradox. Jeder Mann und jede Frau, die hilfebedürftig sind, haben in Deutschland Anspruch auf Wohngeld oder Sozialhilfe. So kann ein apathischer Sozialhilfe beziehender "Familienvater" den ganzen Tag vor der Glotze sitzen, die zum Alkohol neigende Mutter schon mit der dritten Bierflasche beschäftigt sein, währenddessen sich die Kinder in der Küche um eine Tüte Bonbon kloppen. Keiner im Sozialamt kommt auf die Idee, eine Strafanzeige gegen die Eltern wegen Verletzung der Unterhaltspflicht einzureichen. Nein, statt dessen erhalten die Eltern "Familienhilfe" vom Jugendamt. Mehrmals in der Woche kommt nun ein Sozialarbeiter ins Haus, der den Eltern die Arbeit abnimmt. Das kostet richtig Knete, gezahlt aus der Staatskasse. Wen sich die Eltern trennen, wird es plötzlich anders, der apathische Vater darf nun nicht mehr vor der Glotze sitzen, sondern muss 30 Bewerbungen im Monat abschicken, damit das das Jugendamt davon absieht, die alkoholabhängige Mutter unter Druck zu setzen, eine Strafanzeige gegen den Vater zu stellen, oder wenn ein Beistand tätig ist, dieser die Strafanzeige stellt.

Kein Mensch, außer einigen Rechtspopulisten vom Schlage eines Herrn Schill aus Hamburg kommt auf den Gedanken, die Eltern wegen ihrer fehlenden Bereitschaft für ihren eigenen und den Kindesunterhalt zu sorgen einzusperren. Bei den Nationalsozialisten war das bekanntlich anders, da wurden sogenannte Asoziale unter dem Motto "Arbeit macht frei" in Konzentrationslager eingesperrt. Auch in der DDR war sogenanntes "asoziales Verhalten" strafrechtlich verfolgbar.  In der Bundesrepublik erlaubt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12 (Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit) Zwangsarbeit nur in Fällen von gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung - und das ist auch gut so.

Tatsächlich praktiziert der Staat aber bei der Unterhaltspflicht getrenntlebender Eltern klammheimlich Zwangsarbeit und Strafverfolgung. Wenn der "barunterhaltspflichtige" Vater nicht alle Anstrengungen unternimmt, sich auch um menschenunwürdige, risikoreiche und gesundheitsgefährdende Arbeit zu bemühen oder einen erheblichen Wohnortwechsel vorzunehmen, um genügend Geld zu verdienen, riskiert er Strafverfolgung und Gefängnisstrafe. Da reicht es überhaupt nicht, wenn der Papi sich aller 14 Tage rührend um seine Kinder kümmert und diese außerdem  3 Wochen im Jahr bei ihm sind. Die Kinder fragt eh keiner, ob die wollen dass ihr Papi zur Kriminalpolizei muss.

Interessanterweise ist es dem Staat und seinen Beauftragten trotz gleicher Bestimmung des Strafgesetzbuches völlig schnuppe, wenn erwachsene Kinder ihren inzwischen unterstützungsbedürftigen Eltern jegliche finanzielle Hilfe verweigern. Graba, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, meint dies damit begründen zu können, dass ja die erwachsenen Kinder schon durch ihre laufenden Einzahlungen in die Sozialversicherungskassen (Rentenversicherung) ihrer Unterhaltspflicht für ihre Eltern nachkämen ("FamRZ", 2001, H19, S. 1261). Er übersieht oder unterschlägt dabei, dass Zehntausende von erwachsenen für ihre Eltern unterhaltspflichtigen Kindern gar kein Geld in die Sozialversicherung einzahlen, weil sie z.B. schon in der dritten Generation von Sozialhilfe leben. Natürlich denkt keiner in Deutschland daran, diese vielen Zehntausend Menschen einzusperren. Auf den Gedanken kämen möglicherweise nur Rechtspopulisten. Bei der Strafverfolgung im Bereich Kindesunterhalt benehmen sich dagegen fast alle Parteien von "links" bis "rechts" wie sonst nur die Rechtspopulisten.

1995 gab es in Deutschland 15.299 Strafanzeigen und damit Kriminalisierungen gegen Väter ( und Mütter), in 8.446 Fällen wurde die Verfolgung der Strafanzeige durch den Staatsanwalt eingestellt. 6.553 Personen wurden abgeurteilt. Davon wurden 4.185 Angeklagte verurteilt, die übrigen wurden entweder freigesprochen oder das verfahren wurde - gegebenenfalls gegen Auflagen - vom Gericht eingestellt. Bei den Verurteilungen kamen in 3.872 Fällen Freiheitsstrafen heraus, die überwiegend, nämlich in 3.561 Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das heißt, 311 Personen mussten eine Haftstrafe antreten, wie viele davon Mütter sind, ist nicht bekannt geworden. (Quelle: ""Der Amtsvormund", 11-12/1997, S. 866-867)

Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese ist seit dem Jahr 1997 auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de veröffentlicht. Bei § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht, stehen 14.820 tatverdächtigen Männern 507 tatverdächtige Frauen gegenüber. Das verwundert, denn ca. 15 Prozent aller "Alleinerziehenden" sind Väter. Hinzu kommt noch das durch §170 StGB auch Verletzungen der Unterhaltspflicht gegenüber Schwangeren strafbedroht sind. Und schwanger können bekanntermaßen bisher nur Frauen werden.

Da angenommen werden kann, dass Frauen häufig den Kindesunterhalt unzuverlässiger als umgekehrt Männer zahlen, müssten eigentlich 14.820 tatverdächtigen Männern mindestens 2.200 tatverdächtige Frauen gegenüber stehen. Da das aber nicht so ist, kann vermutet werden, dass Väter in Relation wesentlich seltener Mütter wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen. Sind halt noble Ritter, die Männer.

Wenn man einmal modellhaft von 300 Euro Kosten ausgeht, die durch eine Strafanzeige verursacht wird (Staatsanwalt, Kriminalpolizei, Gerichtsverfahren), dazu psychosoziale Folgekosten der davon betroffenen Beschuldigten in Höhe von geschätzt 500 Euro pro Beschuldigten, verursachen die Anzeigen einen jährlichen Aufwand 12.000.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Strafvollzug. Bei 311 Personen mit mindestens 6-monatiger Haftdauer sind das bei einem geschätzten Tagesatz von lediglich 50 Euro, Kosten in Höhe von 2.799.000 Euro. Insgesamt ohne Berücksichtigung von Folgekosten infolge von Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung etc., betragen die Kosten also 14.799.00 Euro. Das Strafprozedere hat natürlich nur in wenigen Folgen auch tatsächlich den Effekt, dass unterhaltsverpflichtete Elternteile zukünftig auch den Unterhalt tatsächlich zahlen können.

Für den Aufwand von knapp 15 Millionen Euro hätte man 375.000 Stunden familientherapeutischer Sitzungen (bei einem Kostensatz von 40 Euro) finanzieren können. Mit Sicherheit hätte die Gesellschaft, aber auch die Eltern und deren Kinder, davon wesentlich mehr.

Auf jeden angezeigten Fall kommen vermutlich zehn weitere Fälle, bei denen "barunterhaltspflichtigen" Elternteilen (Vätern) durch das Jugendamt mit einer Strafanzeige gedroht wird (über Strafanzeigen gegen Mütter ist uns nichts bekannt, obwohl diese 15 Prozent aller "barunterhaltspflichtigen" Elternteile ausmachen. Das liest sich dann z.B. so: "Wie Ihnen bereits Frau Rechtsanwältin ... mit Schreiben vom ... mitgeteilt hat, haben Sie alle erdenklichen  Anstrengungen zu unternehmen, um durch Ausnutzung Ihrer Arbeitskraft den gesetzlichen Mindestunterhalt für ihre Kinder ... sicherzustellen. Ihre berufliche Umorientierung läuft diesem Ziel zumindest derzeit ganz eindeutig zuwider. Wir haben daher zu prüfen, ob wir unter diesen Umständen nicht Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Sie stellen müssen. In diesem Zusammenhang geben wir Ihnen bis zum ... Gelegenheit zur Stellungnahme."

Das Schreiben endet mit der Floskel "Mit freundlichen Grüßen", so was nennt man Double Bind oder Zuckerbrot und Peitsche.

Schätzungsweise 160.000 Vätern (Müttern) wird jährlich durch Jugendämter, Sozialämter, Rechtsanwälte und  natürlich den anderen Elternteil (in der Regel die Mutter) staatliche Verfolgung angedroht. Wohl fast jeder dieser Strafverfolgung androhender Jugendamts- oder Rechtsanwaltsbriefe kann beim bedrohten Elternteil psychologisch ähnliche Wirkungen wie ein sogenannter "Schockanruf" auslösen. Nur mit dem Unterschied, dass sich der "normale" Schockanrufer strafbar macht und der im Staatsauftrag handelnde Schocker in vorbildlicher Weise seiner Berufspflicht nachkommt. Das Kind nimmt bei einem solcherart geschockten Elternteil, in der Regel auch Schaden, denn einem Kind geht es auch immer so gut oder schlecht, wie es seinen Eltern gut oder schlecht geht.

Die Androhung von Strafverfolgung soll beim bedrohten Elternteil Angst auslösen und ihn dazu bewegen, in irgendwie denkbarer Form doch noch den Kindesunterhalt in der geforderten Höhe zu zahlen. Nicht wenige Väter leisten nach solchen Drohungen höhere Zahlungen, sei es, dass sie sich verschulden, unterhalb des Existenzminimums leben (z.B. schon seit Jahren nicht mehr in Urlaub gefahren sind), Nacht, Wochenend- und Feiertagsarbeit nachgehen, gefährliche und gesundheitsschädliche Tätigkeiten annehmen. Letztlich entstehen durch Chronifizierung von Krankheit, Invalidisierung, Frühverrentung und ähnliches der permanent unter Druck stehenden Väter, die gesellschaftlichen Folgekosten in die Millionenbeträge. Genauere Untersuchungen gibt es nicht darüber, der Staat interessiert sich schlicht nicht dafür.

Strafgesetzbuch § 253 Erpressung

(1) Wer einem Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteils zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

...

Wenn wir uns mal den ganz alltäglichen Wahnsinn der Unterdrucksetzung "unterhaltspflichtiger" Eltern (Väter) durch Jugend- und Sozialämter  mit ihren rabiaten Schreiben, den Androhungen von Pfändungen und Strafanzeigen ansehen, so könnte man leicht meinen, das Strafgesetzbuch meint mit dem § 253 die in den zuständigen Behörden tätigen UnterhaltsjägerInnen. 

Die ganze staatlich legalisierte Repressionsmaschinerie wird um so grotesker, als der gleiche Staat Tausenden solcherart bedrohten Väter noch nicht einmal das Sorgerecht für ihre leiblichen Kinder zubilligt, bzw. es ihnen innerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterhalb der Schwelle des §1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) entzogen hat. Das ist so ähnlich, als wenn der Staat einem Menschen die Staatsbürgerschaft entzieht, ihn aber gleichzeitig auffordert, Steuern für die Finanzierung des selben Staates zu bezahlen.

Übrigens, selbst wenn die Mutter seit Jahren erfolgreich den Umgang zwischen Vater und Kind vereitelt. Es hilft alles nichts. Der der Unterhaltspflicht nicht nachkommende Vater muss büßen, schlimmstenfalls mit drei Jahren Knast a 200 DM tägliche Kosten für den Haftplatz (im Jahr ca. 70.000 DM) zu Lasten der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Wenn das kein (Un)Rechtsstaat ist.

Gleichzeitig verschwendet der Staat Milliardensummen für ineffizient und betrügerisch arbeitende staatlich Behörden, wie z.B. die Arbeitsämter, deren Manipulationen aktuell 2002 ins Licht der Öffentlichkeit geraten sind. Dass sich viele Menschen von solcherart Doppelmoral abgestoßen fühlen und entweder ins Lager der Nichtwähler abwandern oder im schlimmeren Fall in das politische Lager von Rechtspopulisten und rechtsextremen Parteien braucht dabei nicht zu verwundern.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2006 22:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Ausführungen zu Unterhalts- vs. Strafrecht kenne ich irgendwoher...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2006 23:09
(@deebee)
Schon was gesagt Registriert

hallo DeepThought,

joar, kann schon sein...habs ja auch hier irgendwo im www gefunden. Fand den beitrag aber irgendwie absolut zutreffend und sagt eigentlich alles aus, was gesagt werden muss und soll. Man(n) kann nur hoffen, dass unser Staat endlich mal aufwacht...denn ich denke, dass dieser bericht nicht nur gegen "die liebe frau" geht, sondern einfach mal reinen tisch macht, was sache in deutschland ist....ich frage mich seit 2 jahren (solange bin ich getrennt), wie es anderen ergeht und wie es andere Väter schaffen oder eben nicht. ich habe ja einen relativ normalen Job mit relativ normalem gehalt.....Aber himmhergott nochmal, es reicht einfach nicht... ich habe hier irgendwo nen "post" von einer frau gefunden, die da meinte....tja....ach wir armen Männer..dann müssen wir uns halt noch um nen Nebenjob bemühen, wenn es anders nicht mehr geht oder gleich nen Job, bei dem Man(n) mehr verdient.....Ja sag mal, wo sind wie denn hier????
Ich habe in meinem "Sesselpupser-Job" schon lange keine 40 Stunden mehr, sondern teilweise weit über 60...das natürlich ohne ausgleichende Belohnung....wird halt abgefeiert....( ich frag mich seit 6 Jahren, wann?)......Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ist gestrichen, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben können.....Bitte, wo bleibt dann die zeit für einen nebenjob???? Bei 60 Stunden....Sag mir, WANN? In meinem Urlaub gehe ich nebenbei nach der Arbeit im Anzug (ich lüge hier nicht) ein benachbartes Bürogebäude putzen, damit ich wenigstens 2mal im jahr noch 89,- euro dazuverdiene....
Also, ich klinke langsam aus und kann nur hoffen, der Staat zwingt mich nicht zu nem abgefahrenen Amoklauf....wundern würde es manch einen Vater bestimmt nicht.....

Servus
Dee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2006 00:21