"Irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates" - Verbeet kritisiert den Umgang des LG Halle mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung im Fall Kazim Görgülü
Kurznachricht zu "Freibrief für Rechtsbeugung" von Dr. Markus Verbeet, original erschienen in: DRiZ 2007 Heft 12, 343.
Der Verfasser geht in seinem Gastkommentar auf den Fall Kazim Görgülü ein, der in zahlreichen Gerichtsverfahren nun bereits seit acht Jahren um seinen leiblichen Sohn Christofer kämpfe, den die Mutter nach der Geburt zur Adoption freigegeben habe.
Der Autor führt aus, dass das Bundesverfassungsgericht drei Richtern des OLG Naumburg Willkür vorgeworfen habe (Urt. v. 28.12.2004, Az.: 1 BvR 2790/04 u. Beschl. v. 01.02.2005) und den Verdacht geäußert habe, dass der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg den so kritisierten Beschluss der verfassungsgerichtlichen Überprüfung habe entziehen wollen. Auch der Bundesgerichtshof habe die fehlerhaften Entscheidungen der Naumburger Richter kritisiert (BGH, 26.09.2007, Az.: XII ZB 229/06). Von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sei daraufhin gegen die Mitglieder des Senats des OLG Naumburg Anklage mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben worden.
Der Verfasser betrachtet es als ärgerlich, dass der Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Halle geheim gehalten werde. In einer "dürren" Presseerklärung finde man Argumentationen, die einem "Freibrief für Rechtsbeugung" gleichkomme. Das Landgericht halte darin fest, dass der Vorwurf der Rechtsbeugung nur dann gemacht werden könne, wenn feststehe, wer von den drei Richtern des OLG Naumburg die Entscheidungen getroffen habe. Auf Grund des Beratungsgeheimnisses könne es sein, dass einer der Kollegen bei der Entscheidung überstimmt worden sei, so dass man nicht allen drei Richtern den Straftatvorwurf der Rechtsbeugung vorhalten könne. Nach Ansicht des Autors degradiere man den Straftatbestand der Rechtsbeugung damit zu einem Einzelrichter-Delikt, Entscheidungen von Kollegialorganen blieben stets straffrei. Insgesamt habe das Gericht mit diesem Nichteröffnungsbeschluss ein "irritierendes Bild" des deutschen Rechtsstaats und seiner Richter abgegeben.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Dorothea Goelz.
LNCA 2008, 129971
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=produkt&aid=129971
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Forum,
ich denke, dass die Unabhängigkeit von Richtern eine hohes Ziel ist.
Dass sich aber Richter dank Dreistirnigkeit so einfach ihrer Verantwortung entledigen können, halte ich für sehr bedenklich. Diese drei Richter machten mit ihrer Unrechtssprechung einfach weiter, obwohl sie von allen möglichen höheren Instanzen gerügt wurden und erhalten keine Strafe für ihre offensichtlichen und persistenten Untrechtsurteile.
Was kann nun ein Vater machen, um ein gerechtes Urteil zu erhalten? Gerecht deute ich dabei als standhaft vor höheren Instanzen.
Und dafür zahle ich Steuern. Die beteiligten Richter am OLG Naumburg und LG Halle sollten sich schämen.
Gruß,
Michael