Scheidung: Vermögen...
 
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Scheidung: Vermögensaufteilung soll gerechter werden

 
 Uli
(@Uli)

Scheidungen sind oft bitter, die Aufteilung des Vermögens strittig. Die Große Koalition will nun verhindern, dass dabei nach dem Scheidungsantrag noch zu Lasten eines Partners manipuliert wird.

>> Quelle <<

Wenn der Ehegatte die Schulden seiner Firma während der Ehe tilgt, wird dies bisher bei der Scheidung nicht als Vermögenszuwachs für den Zugewinnausgleich angerechnet.

Das ist doch endlich mal gerecht: Der Gewinn der Firma wird geteilt und die Gestehungskosten der Firma bleiben an dem hängen, der den Gewinn erst erwirtschaftet hat. Suuuper!

Uli


Zitat
Geschrieben : 20.08.2008 12:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unter der selben Überschrift veröffentlichte der Spiegel gestern einen weiteren Artikel mit einem sehr bemerkenswerten Zitat unserer Unrechtsministerin, womit sie ihrem Bestrebem, ihre Unfähigkeit unter Beweis zu stellen, erneut gerecht wird:

Es gelte künftig die Vermögenssituation am Tag des Scheidungsantrags und nicht erst die am Tag der Scheidung, erläuterte die Ministerin.

>Lesen<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 12:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hä,

das dürfte ja keine große Neuerung sein. Daswar doch bisher auch immer so  :knockout:

Hat die Dame denn niemanden, der sie richtig aufklärt bevor sie den Mund aufmachen darf?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 12:50
 Uli
(@Uli)

... unserer Unrechtsministerin, womit sie ihrem Bestrebem, ihre Unfähigkeit unter Beweis zu stellen, erneut gerecht wird:

Ob das Unfähigkeit ist, wage ich zu bezweifeln. Ich denke mal, dass dies die Ausgeburt des feministischen Juristinnenbundes war!

Mir graust bei dem Gedanken, sie würde als postministerialer Versorgungsfall an oberste Dt. Gerichte wechseln!

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 12:56
 elwu
(@elwu)

Unter der selben Überschrift veröffentlichte der Spiegel gestern einen weiteren Artikel mit einem sehr bemerkenswerten Zitat unserer Unrechtsministerin, womit sie ihrem Bestrebem, ihre Unfähigkeit unter Beweis zu stellen, erneut gerecht wird

Hallo,

das war doch bislang schon so. Ich musste damals mein 'Vermögen' zum Tag des Scheidungsantrags belegen. Habe ich gemacht. Es kamen einige zehntausend Euronzen Miese heraus. Hat die Gegenseite nicht gehindert, ohne jedwede Substantiierung (von wegen 'begründeter Verdacht',hahahaha) zu behaupten, ich hätte vor der Trennung innert 3 Jahren 250.000DM(!) beiseitegeschafft. So viel hatte ich zwar nicht mal verdient, und die Ausgaben aller Einnahmen waren sämtlich belegt... Also haben die umgerechnet auf 120.000€, davon die Hälfte, 60.000€, als Zugewinn eingeklagt. Die negativen Werte wie Hypotheken, Ratenkredite etc. wurden schlicht ignoriert. Für diesen mutwilligen Unfug bekamen sie vom der Pension entgegendämmernden senilen Richterlein am AG Augsburg natürlich PKH.

Fazit: nix neues. Der 'vorläufige Rechtsschutz' existiert längst, sogar für Zeiten vor der Trennung. In Form von PKH für mutwillige Zugewinnklagen und völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen über Vermögen.

/elwu,

die PKH-Regelungen sind mit die größten Brandstifter im Familien'recht'.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 14:14
 Uli
(@Uli)

Hat die Gegenseite nicht gehindert, ohne jedwede Substantiierung (von wegen 'begründeter Verdacht',hahahaha) zu behaupten, ich hätte vor der Trennung innert 3 Jahren 250.000DM(!) beiseitegeschafft. So viel hatte ich zwar nicht mal verdient, und die Ausgaben aller Einnahmen waren sämtlich belegt...

Dann können wir ja erleichtert sein, lieber elwu. Dann ist es ja nur eine Anpassung der Gesetze an den Rechtsalltag. Vielleicht könnte man dann auch gleich festschreiben, dass, sollte nach einer Scheidung nicht min. 50.000,- EURO Cash für die Ex übrigbleiben, man generell von einem begründeten Verdacht des "Beiseiteschaffens" ausgehen kann!

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 18:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

>>>HIER<<< liest sich das Ganze etwas anders: die FTD titelt nicht umsonst: Schärfere Waffen im Scheidungskrieg

Zitat:

Das verschärfte Güterrecht soll im September 2009 in Kraft treten. "Wir wollen hiermit ein paar grobe Ungerechtigkeiten beseitigen", sagte Zypries (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung des Entwurfs. Mit ihrem Maßnahmenpaket dürfte die SPD-Politikerin vor allem Frauen helfen, Betrugsversuche ihrer Ex-Männer abzuwehren. So kommt es nicht selten vor, dass ein Teil des Vermögens nach der Zustellung des Scheidungsantrags verschwindet und dem Zugriff der Frau entzogen ist.

Auch hier wird allerdings das Klischee gepflegt, dass "Betrugsversuche" vorzugsweise männlichen Ursprungs sind und weibliche Opfer haben. Pläne wie

Ferner kann es ein Ehepartner dem anderen schon im Trennungsjahr mit einer einstweiligen Verfügung untersagen, Vermögensgegenstände zu Geld zu machen

werden vorhersehbar allerdings keine Vereinfachung oder Beschleunigung und auch nicht "mehr Gerechtigkeit" bedeuten, sondern vor allem die Scheidungsindustrie freuen: Jetzt gibt es noch mehr juristische Hackebeilchen, mit denen man auf den ungeliebten Expartner einschlagen kann.

Grüssles
Martin
(der froh ist, die erste und einzige Scheidung seines Lebens samt "Zugewinnausgleich" bereits hinter sich zu haben)

PS: Drolliger Textfehler:

In Deutschland wird am Mittwoch etwa jede dritte Ehe geschieden. Die Reform des sogenannten Zugewinnausgleichs sei deshalb von großer Bedeutung, betonte Zypries.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 18:28
 elwu
(@elwu)

Auch hier wird allerdings das Klischee gepflegt, dass "Betrugsversuche" vorzugsweise männlichen Ursprungs sind und weibliche Opfer haben. Pläne wiewerden vorhersehbar allerdings keine Vereinfachung oder Beschleunigung und auch nicht "mehr Gerechtigkeit" bedeuten, sondern vor allem die Scheidungsindustrie freuen: Jetzt gibt es noch mehr juristische Hackebeilchen, mit denen man auf den ungeliebten Expartner einschlagen kann.

Hallo,

lustig auch

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Oft kann der Mann die Schulden aber nur deshalb tilgen, weil seine Frau sich derweil um die Kinder kümmert. Dafür wird künftig kein Ausgleich mehr fällig
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Och Gottelchen, wie oft kommt denn sowas vor?!? Hätte ich nicht geheiratet, wäre ich zum Zeitpunkt der Scheidung längst schuldenfrei gewesen da Immobilie locker abbezahlt, was in der Ehe gar nicht möglich war. Ehen sind auch ohne Trennung/Scheidung für den Mehrverdiener finanziell immer ein Verlustgeschäft, jedenfalls bei großen Einkommensdifferenzen. Und die irgendwas zwischen 150K€ und 250K€, die ich an Unterhalt, Umgangskosten, Anwaltskosten etc. nach der Trennung blechen durfte,  hätten sich, sicher angelegt, um viele Zinsen vermehrt. Da bin ich mal gespannt wie kreativ die Unrechtsprecher reale Verluste in fiktiven Zugewinn umrabulisieren, der dann real vom Zahlemann auszugleichen ist. Vermutlich kommt als nächstes noch die Abschaffung der selbstverständlich einseitig die Frau benachteiligende Gütertrennung, die Zypries und mit ihr die ganzen SPDCDUCSU-Mischpoke hat das bestimmt schon ins Auge gefasst.

/elwu,

not again #


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 23:06