Religionsfreiheit g...
 
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Religionsfreiheit gilt wohl nur für den, der das Kind bei sich leben hat.....

 
(@nadda)
Registriert

Guten Morgen,

es gibt Tage, an denen man sich beim morgendlichen Zeitunglesen fragt, was hier eigentlich gespielt wird.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Die-Taufe-kriegen-Sie-nicht-mehr-los-id15340236.html

LG
Nadda

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2011 10:38
(@diskurso)
Registriert

Unglaublich !
Besonders das scheint Kirchenrecht über Staatsrecht zu bestätigen:

Kirchenrechtlich war alles in Ordnung, stellte Richter Moll fest. Möglicherweise war die Taufe ein Verstoß gegen Zivilrecht, aber deshalb könne ein staatliches Gericht nicht die Taufe annullieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2011 00:09
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denk mal, die Katholen geiern nach all den Skandalen nach jedem möglichen oder unmöglichen Schäfchen.

In unserer Gemeinde geht das GAR nicht. Entweder beide unterschreiben, oder es gibt eben keine Taufe.

Andererseits - was ist passiert? Das Kind wird gegen den Willen des Vaters getauft, wird wahrscheinlich dann zur Kommunion gehen und anschließend zur Firmung. Spätestens mit 14 kann es aus der Kirche wieder austreten.

Ich war seinerzeit auch der Meinung, dass ich meine Kinder nicht taufen möchte, denn sie sollten selbst entscheiden.

Sie haben entschieden, jedenfalls teilweise. Die Große wollte mit 5 Jahren unbedingt getauft werden. Die Mittlere war damals 3 und hatte auch schon eine Meinung dazu. Der Kleine war 1 und hatte natürlich noch keine Meinung. Heute ist er absolut motivierter Konfirmand.

Kann jeder seine Meinung dazu haben.

Ob nun ein Kind von diesen bekannten Vorfällen geschützt ist, nur weil es nicht getauft wurde, halte ich für fragwürdig. Ich habe schon Jungendgruppen erlebt, in denen getaufte und ungetaufte waren, die am Ende einer Sekte aufgesessen sind.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2011 02:22
(@diskurso)
Registriert

In unserer Gemeinde geht das GAR nicht. Entweder beide unterschreiben, oder es gibt eben keine Taufe.

So lautet nun einmal das Staatsrecht, welches über dem Kirchenrecht steht.
Schon Atatürk hat das erkannt, ohne ihn wäre die Türkei heute ein Gottesstaat.

Kann jeder seine Meinung dazu haben.

Natürlich.
Es ging aber nicht um Meinungen, sondern um die Erhaltung des Rechtsstaates.
Kirchenrecht bricht nicht Staatsrecht!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2011 02:51
(@nadda)
Registriert

Hi,

das ist eben auch der Punkt der mich so sehr schockiert: Da nimmt sich eine Mutter ein Recht herraus das sie nicht hat und Sie wird auch noch geschützt!

Mir will einfach nicht in den Kopf, das bei gemeinsamem Sorgerecht einer alleine alles entscheiden kann was ihm grade in den Kram passt und der andere keine Chance hat etwas dagegen zu unternehmen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2011 08:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich sehe das nicht so eng.

Kirchenrecht bricht nicht Staatsrecht!

Das Staatsrecht wurde ja nicht gebrochen.
Dem Staat ist die Taufe völlig wurscht.
Es müsste eher heißen:
"Staatsrecht bricht nicht Kirchenrecht"

Wenn jemand eine kirchliche Handlung nicht passt, muss er sich eben an die Kirche wenden.

Wenn mir die Wahl von Sepp Blatter nicht passt, kann ich ja auch nicht zur Polizei gehen, sondern muss mich an die FIFA wenden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2011 09:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

der einzige Punkt wo das Kircherecht dann das Staatrecht berührt, wenn man so will, ist einfach die Sache, das mit der Taufe das Kind gezwungen ist am katholischen Religionsunterricht teilzunehmen. Ein konfessionsloses Kind hat das Recht zu wählen, ob es in der Schule ev.- oder kath. Religionslehre bekommt oder den Ethikunterricht besucht.

Und damit ist es eben "nicht nur ein bisschen Wasser"

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2011 12:38
(@Inselreif)

Hi Tina,

ich hab auch in getauftem Zustand munter "Religionsunterrichtshopping" betrieben und je nach Themen halbjährlich zwischen katholisch, evangelisch und Ethik ausgewählt. Das war an unserer Schule gar kein Problem und das schon vor über 20 Jahren.

Werd ich jetzt aufgehängt?  😉

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2011 12:50
(@cholec)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish

der einzige Punkt wo das Kircherecht dann das Staatrecht berührt, wenn man so will, ist einfach die Sache, das mit der Taufe das Kind gezwungen ist am katholischen Religionsunterricht teilzunehmen

Der Zwang geht in diesem Fall eher von den Eltern aus und nicht von der Schule oder den Kirchen. Wobei in diesem Fall die Nichtteilnahme bei einem getauften Kind eher unüblich ist, so dass man bei einem entsprechenden Wunsch wahrscheinlich ziemlich blöd angeschaut wird.

@Beppo

Das Staatsrecht wurde ja nicht gebrochen.
Dem Staat ist die Taufe völlig wurscht.
Es müsste eher heißen:
"Staatsrecht bricht nicht Kirchenrecht"
Wenn jemand eine kirchliche Handlung nicht passt, muss er sich eben an die Kirche wenden.

Das kann man nicht so stehen lassen. Dem Staat ist die Taufe eben nicht völlig wurscht!

Dadurch, dass man durch die Taufe praktisch unauslöschlich im Taufregister steht ergibt sich die Konsequenz, dass man, wenn man ausgetreten ist, praktisch sein Leben lang in kirchensteuerlicher Hinsicht der Kirche gegenüber beweispflichtig ist, dass man ausgetreten ist. In Berlin und Brandenburg findet gerade seitens der Kirchensteuerbehörde eine Hetzjagd auf ausgetretene statt, die ihren Austritt natürlich nicht mehr nachweisen können, weil 1) eine Austrittsbescheinigung in der DDR früher nicht üblich war oder 2) die Bescheinigung nach 20 Jahren und 5 Umzügen nicht mehr auffindbar ist und die Amtsgerichte nach 10 Jahren die Akten über solche Vorgänge vernichten. Kann man den Austritt nicht nachweisen, kann man mit ungerechtfertigen Nachforderungen der Kirchensteuer rechnen, deren Einzug in diesem Falle völlig legal sind.

Hier bricht Kirchenrecht Staatsrecht! Eigentlich sollte m.E. der Staat bei jedem Bürger zuerst eine „Religionsnichtzugehörigkeit“ annehmen, solange diese nicht ausdrücklich selbst seine Religionszugehörigkeit bekundet. Hier macht sich der Staat allerdings zu einem Erfüllungsgehilfen, was m.E. mit der Würde des Menschen und dem Recht auf Religionsfreiheit überhaupt nicht vereinbar ist.

Gruß
cholec

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2011 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, in dem Punkt magst du Recht haben.

Der Staat sollte sich tatsächlich vollständig aus der Religion raus halten und auch keine Serviceleitungen, wie das Eintreiben von Kirchensteuern erbringen.
Auch Sonderrechte wie das jüngst vorm Arbeitsgericht diskutierte Sonderkündigungsrecht sollte es nicht geben.

Gesetze haben für alle Menschen in gleicher Weise zu gelten.
Auch für religiöse.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2011 10:47