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Nicht ohne meinen Sohn

 
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ist mir heute morgen in der Buchhandlung in die Hände gefallen:

http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&url=search-alias%3Daps&field-keywords=nicht%20ohne%20meinen%20Sohn

Aus dem Klappentext:

"So unglaublich wie schockierend: Einer fürsorglichen deutschen Mutter wird ohne Schuld das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen ...
Es ist die große Liebe, als Anna 2005 den Kanadier Paul kennenlernt. Trotz Fernbeziehung schwebt Anna im siebten Himmel. Als im Mai 2009 ihr Sohn Mats geboren wird, ist ihr Glück vollkommen. Doch schon zwei Jahre später liegt ihr Leben in Scherben: Als Anna sich wieder einmal mit Mats in Kanada aufhält, erfährt sie, dass ihr Mann sie betrügt. Sie fliegt mit Mats zurück nach Deutschland – doch Paul lässt den beiden keine Ruhe. Eine nervenaufreibende Schlacht um Mats beginnt, die Anna nicht nur an den Rand des finanziellen Ruins bringt.
Nicht ohne meinen Sohn ist der mutige Kampf einer jungen Mutter gegen die Windmühlen der Justiz. Es ist der Kampf einer Frau, die nicht aufgibt, so sehr sich auch alle gegen sie verschworen haben. Ein Manifest grenzenloser Mutterliebe."

LG,
Mux


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2014 12:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das klingt ja vielversprechend.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 12:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hier gibt es noch ein paar informationen dazu http://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/talk-anna-peters-nicht-ohne-meinen-sohn-clip .
Im Prinzip ist es ein Trennungsfall, wo das besondere Problem die große Entfernung ist.
Ein kanadisches Gericht spricht dem Vater das Kind zu, da die KM ihm beim Umgang in Deu Probleme bereiten könnte. Eine Berufung ist anghängig.

Sowie hier http://www.kindesentzug24.com/mutter-kaempft-in-kanada-um-ihren-sohn-4/
(und einem Kommentar dazu, den darin enthaltenen Verweis gibt es hier auch http://www.canlii.org/en/on/onsc/doc/2013/2013onsc46/2013onsc46.html?searchUrlHash=AAAAAQAIYW5uYSBtYXgAAAAAAQ ).

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 13:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn man das kanadische Urteil liest, dann ist es nicht unfair. Es berücksichtigt auch die Tatsache, dass Kanada als Lebensmittelpunkt des Kindes gedacht war und letzlich die Mutter die Entfernung geschaffen hat. Würde Sie nach Kanada ziehen hätte sie sehr wohl weitergehendes Umgangsrecht als viele Väter in D.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 13:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

[...] da die KM ihm beim Umgang in Deu Probleme bereiten könnte.

... dazu äußere ich jetzt mal nichts, sondern denke mir meinen Teil.

Nachdem, was der Kanadische Richter so von sich gibt, ist seine Entscheidung maßgeblich durch die Stellungnahme einer kanadischen Sozialarbeiterin geleitet.

Diese sieht beim Vater offensichtlich eine bessere "Bindungstoleranz" ... KM meckert über den betrügenden und kindesvernachlässigenden KV, während KV die Mutter nicht abwertet.
... nach einer Sprachbarriere hört sich das nicht an.

Der in Madame´s Geschichte aufgeführte Kindesentzug trotz vorliegender Nicht-Transportfähigkeit wurde von einem Deutschen Krankenhaus wohl irgendwie doch anders gesehen.

Was die Glaubwürdigkeit der beiden Darstellungen betrifft, bin ich nicht zuletzt deswegen eher beim Richter ...

Mein Portemonnaie werde ich jedenfalls da stecken lassen, wo es ist.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 13:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

<hier> der Beschluss des OLG Hamm zur Rückführung ...

... stehen auch ein paar interessante Dinge drin, z.B.

Das Hin- und Rückflugticket sei nur aus Kostengründen gebucht worden.

Ja ne, is klar ...

Soweit die Kindesmutter nunmehr darauf verweist, der Kindesvater sei psychisch krank [...]

... auch nett.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 15:06
 Mux
(@mux)
Registriert

...aus dem Urteil:

"Dieser befand sich bei der Geburt von T am 13.05.2009 (zunächst) in Deutschland. Es galt mithin deutsches materielles Recht, weshalb dem Antragsteller mangels gemeinsamer Sorgeerklärungen gemäß § 1626a BGB die elterliche Sorge zu diesem Zeitpunkt nicht zustand.

Mit einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes ändert sich aber auch das Statut des Eltern-Kind-Verhältnisses. Das Kindschaftsstatut, das an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes anknüpft, ist damit wandelbar (Staudinger/Henrich, BGB, Bearbeitung 2008, Art. 21 EGBGB Rn. 25, 26). Das HKÜ stellt für die Frage, ob eine Verletzung des Sorgerechts vorliegt, auf das Recht des Staates ab, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2011), vorliegend also Kanada. Nach § 20 des Children’s Law Reform Act von 1990 der Provinz C2/Kanada stand dem Kindesvater das Sorgerecht mit der Kindesmutter gemeinsam zu ("Father and mother areequally entitled to custody of the child.").

Diese Rechtslage wird nochmals durch die Stellungnahme des Ministeriums des Generalstaatsanwalts, Zentralbehörde C2, vom 14.11.2011 bestätigt. Das kanadische Recht knüpft für das Sorgerecht nicht an eine etwaige Eheschließung an, sondern lediglich an die Vaterschaftsanerkennung, die vorliegend unstreitig ist."

Hier wird mal wieder die Rüchständigkeit der deutschen Sorgerechtsdebatte erkennbar.

Der reißerische Buchtitel stellt ganz auf den deutschen heiligen Mutterkult ab. Es kann nicht sein, dass einer deutschen Mutter, und dann noch ohne Schuld, ihr eigenes Kind entrissen wird.

Wie in dem Beschluss treffend festgestellt wurde, steht es der Mutter ja frei, nach Kananda zurückzukehren und ihr ganz normales Umgangsrecht mit dem Kind wahrzunehmen. Dieses wird wahrscheinlich
wesentlich großzügiger ausfallen, als das, was hierzulande Vätern zugestanden wird, die in unmittelbarer Entfernung ihrer Kinder leben und diese nur sehr selten sehen dürfen.

LG,
Mux


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2014 16:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

... stehen auch ein paar interessante Dinge drin, z.B.

Das Hin- und Rückflugticket sei nur aus Kostengründen gebucht worden.

Ja ne, is klar ...

nee, das kann schon sein. Das ist eine Spezialität von Flugbuchungen; ein One-Way-Ticket kann durchaus teurer sein als ein Rückflugticket, bei dem man eine Strecke verfallen lässt.

Im übrigen finde ich dieses Urteil (auch und gerade, weil es vom "bösen" OLG Hamm kommt), sehr ausgewogen. Es analysiert sehr genau die Frage nach dem tatsächlichen bisherigen Lebensmittelpunkt und macht ihn zum massgeblichen Kriterium für die Zukunft. Vor allem aber ist das das genaue Gegenteil dessen, was man von einer "väterfeindlichen" deutschen Familienjustiz erwarten müsste: Die hätte in Deutschland - noch dazu vor dem Hintergrund einer deutschen Mutter und einer angeblich übermächtigen Helferindustrie - doch ganz leicht auch ein Urteil "pro Mutter" fällen können (und müssen...).

So werden Mythen entzaubert... 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 16:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh, eine Schwalbe!
Dann zieht jetzt der Sommer sicher auch in Hamm ein.

Aber im Ernst, es gibt, glaube ich, niemand, der nicht auch mal was richtig macht.
Schön, wenn das sogar für das OLG in Hamm gilt! 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 17:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mux,

ja im kanadischen Urteil wird angeordnet wie der Umgang abzulaufen hat, ist ein bisschen kompliziert.
Aber würde die Mutter in der Nähe des Kindes (weniger als 20 Autominuten) wohnen, dann würde KV Mo, Die, KM Mi, Do, und Fr-Mo immer im Wechsel betreut werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 18:27




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber im Ernst, es gibt, glaube ich, niemand, der nicht auch mal was richtig macht.
Schön, wenn das sogar für das OLG in Hamm gilt! 🙂

Nun ja, ich glaube schon, dass sie es gerne anders gemacht hätten, wenn sie eine Chance dazu gesehen hätten ...

Das Bedauern, den Beschluss nach Internationalem Recht so fällen zu müssen, klingt gegen Ende doch ein wenig durch:

Andererseits sieht sich der Senat außerstande dem kanadischen Gericht in seiner Entscheidung soweit vorzugreifen, eine sich an den Abschluss des Sorgerechtsverfahrens anschließende Rückkehr nach Deutschland bereits als sicher zu prognostizieren.
Zwar erscheint dies angesichts der Gesamtumstände wahrscheinlich, da die Kindesmutter unzweifelhaft die Hauptbezugsperson von T ist, diesen beanstandungsfrei versorgt und dem Kindesvater ein großzügiges Umgangsrecht zugesagt hat.

... dass sich die Kanadier einfach über eine solche Empfehlung hinwegsetzen und eigene Maßstäbe definieren, war eventuell nicht einberechnet, die gelten doch eigentlich auch als kultiviert.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 18:38