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Nach Scheidung: Umgang mit Kind an Ferienanfang legen

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein getrenntlebender Elternteil hat in der Regel Anspruch darauf, sein Kind die Hälfte der Ferienzeit zu sehen. Dieser Umgang werde am besten an den Anfang der Schulferien gelegt, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. So habe das Kind ausreichend Zeit, die Erlebnisse zu verarbeiten.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2010 10:40
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

dabei:

Kindern bis zwölf Jahren sei es grundsätzlich nicht zuzumuten, länger als 14 Tage von der Hauptbezugsperson entfernt zu sein.

geht mir ja die Hutschnur hoch! 😡

Mal davon abgesehen, dass ich mit den Kindern schon alleine 2 Wochen in Urlaub war und dann noch eine Woche bei mir (da war "der Lütte mal gerade 6). Mit welchem Recht wird sich hier herausgenommen, darüber zu urteilen?

Das ist zwar zum einen eine von Fall zu Fall Entscheidung, zum anderen wird dieser Artikel aber sicherlich einigen Boykotteusen zu weiteren Verhinderungsaktionen anleiten. Unfassbar!!!

Und: Was hat die "Verbraucherzentrale" damit zu tun :question:

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 11:44
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit dieser Empfehlung wird Umgangsboykoteusen - mal wieder - Tür und Tor geöffnet: Grenze KV aus; sorge so dafür, dass Du Hauptbezugsperson Deines Kindes wirst und bis (mindestens) zum 12. Lebensjahr kriegt er sein Kind max. 2 Wochen am Stück (und danach wahrscheinlich auch nicht länger, weil Kind das ja so gewohnt ist).

Solche Empfehlungen von einer für solche Fragen mit Sicherheit nicht kompetenten Stelle lassen mir echt den Kamm schwellen.  :puzz:

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 12:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Betreff: Offener Brief: Regelung des Umgangs von Scheidungskindern

Gesendet: 10.06.2010, 11:18

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf T-Online.de ( http://eltern.t-online.de/nach-scheidung-umgang-mit-kind-an-ferienanfang-legen/id_41917466/index) ist Ihre Auffassung zur Gestaltung des Umgangs von Kindern mit dem von ihnen getrennt lebenden Elternteil zu lesen.

In höchstem Maße bin ich erstaunt, dass die Verbraucherzentrale sich zu Meinungsäußerungen jenseits ihrer Aufgaben einlässt. Sie betreten damit ein Gebiet, zu den Ihnen per Definition der Zutritt nicht zusteht.

Die unter o.a. Link gegebenen Hinweise fußen im Weiteren auf recht zweifelhafte Kenntnisse um Psychologie, Pädagogik und Recht.

"Ein getrenntlebender Elternteil hat in der Regel Anspruch darauf, sein Kind die Hälfte der Ferienzeit zu sehen."
Gemäß § 1684 BGB ist es das Recht des Kindes und die Pflicht der Eltern. Diese Umgangspflicht der Eltern steht unter dem Schutz des Artikel 6 Absatz 1 Gundgesetz. Intensität und Intervall des Umgangs ist zunächst auf Elternebene zu klären. Nur zu oft scheitert dies am Besitzdenken des mit dem Kind zusammen lebenden Elternteiles und die Gerichte müssen bemüht werden.

"Dieser Umgang werde am besten an den Anfang der Schulferien gelegt, (...). So habe das Kind ausreichend Zeit, die Erlebnisse zu verarbeiten."
Sie sind der Auffassung, der Umgang mit dem vom Kind getrennt lebenden Elternteil sei strapaziös, voller verarbeitungsnotwendiger Ereignisse und Erlebnisse oder gar schädlich? Oder ist es die dann zu vollziehende Trennung, die bei Kindern Trauer und Verlustängste auslösen? Sind Sie der Meinung, dass auch intakte Familien ihren Familienurlaub nur in der ersten Ferienhälfte verleben dürfen - schließlich ist dieser auch zu verarbeiten. Sind Sie der Meinung, der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil dürfe in der zweiten Ferienhälfte keinen Urlaub mit dem Kind gestalten, weil Erlebnisse aus diesem nicht  mehr zeitgerecht verarbeitet werden können?

"Kleine Kinder sollten vor den ersten Ferien beim Umgangsberechtigten einige verlängerte Wochenenden bei ihm verbringen. Das erleichtere ihnen die Eingewöhnung."
Bei allem Verständnis, woher nehmen Sie diese jenseits der Lebenserfahrung liegende Erkenntnis. Sie setzen dem vom Kind getrennt lebenden Elternteil, zumeist der Vater, die Maske des Schreckens auf. Sie verkennen, dass die Familie zuvor zusammen gelebt hat. Sie argumentieren, als sei der vom Kind getrennt lebende Elternteil ein Fremder. Diese Auffassung ist untragbar, ja bald diskriminierend.

"Kindern bis zwölf Jahren sei es grundsätzlich nicht zuzumuten, länger als 14 Tage von der Hauptbezugsperson entfernt zu sein."
Ist der Umgang mit dem vom Kind getrennt lebenden Elternteil eine Zumutung, eine Belastung? Ihrer Auffassung nach scheint es so. Ist es für Sie denkbar, dass diese Zeit intensivens Zusammenseins Freude, Spaß, Abwechslung, Vertrautheit und Verbundheit bedeuten kann?

"Kontakt nicht aufzwingen!"
Die Weigerungshaltung der Kinder ist begründet in Loyalitätskonflikten und/oder Manipulationen. Dieses Verhalten der Kinder kann als Erziehungsversagen des mit den Kindern zusammen lebenden Elternteiles gewertet werden und begründet die Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil.

"Insoweit könnten dem Kind auch keine längeren Kontakte mit einem Elternteil aufgezwungen werden, wenn es diesen kaum kennt, erläutern die Verbraucherschützer unter Bezug auf verschiedene Urteile."
Was ist besser geeignet für das Kennenlernen als ein verlässlicher und langer Umgang? Muss ein Kind zum Umgang gezwungen werden und wenn ja, warum? Es ist erwiesen, dass Loyalitätskonflikte im überwiegenden Maße vom mit dem Kind zusammen lebenden Elternteil initiiert sind.

Können Sie sich vorstellen, dass getrennte Eltern gar nur 100 Meter voneinander getrennt wohnen? Können Sie sich vorstellen, dass Kinder beide Eltern sehen wollen und, ganz wichtig, beide lieben dürfen wollen.

Ich mutmaße, es handelt sich nur um einen kleinen Ausschnitt aus Ihrem Ratgeber "Eltern und Kinder bei Trennung und Scheidung", welcher für 9,00 € erworben werden kann und ich mag mir nicht vorstellen, welchen Irrtümer hierin noch enthalten sind.

Die Veröffentlichung Ihrer Antwort behalte ich mir vor.

Verbunden mit der Hoffnung, Sie konzentrieren sich künftig ausschließlich auf Ihre originären Aufgaben, für die ich Ihnen meinen uneingeschränkten respekt zolle, verbleibe ich

mit ftreundlichem Gruß

DeepThought
http://www.vatersein.de

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2010 13:23
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 13:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

(...) rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.  (...) Kindern bis zwölf Jahren sei es grundsätzlich nicht zuzumuten, länger als 14 Tage von der Hauptbezugsperson entfernt zu sein.

Das muss ein Tippfehler sein - solche Ratschläge können nur von einer Verbrecherzentrale stammen ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 13:53
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

unglaublich 😡

wenn man mal googelt, wer so alles schon auf diesen Zug aufgesprungen ist.
Als ob bei den Journalisten schon das Sommerloch ausgebrochen ist:

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2478846

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11813102/7249995/Scheidung%20Umgang-mit-Kind-an-Ferienanfang-legen.html

http://www.muensterschezeitung.de/leben/frauen_familie_senioren/art362,925561

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1274172692913&openMenu=1160644260786,1107786571105&calledPageId=1107786571105&listid=1107786571097

http://www.lvz-online.de/ratgeber/content/25025152_mldg.html

http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1274172692913&openMenu=1160644260786,1107786571105&calledPageId=1107786571105&listid=1107786571097

ich hör hier mal auf!
Hat die Verbraucherzentrale das per Spam mail an alle Zeitungen verschickt, damit bloß NIEMAND diesen Sch... artikel verpasst, und sich diesen tollen Ratgeber zulegen soll??
Es mag ja sein, das in diesem Pamphlet auch "ordentliche" Hinweise gegeben werden, aber das in allen Tageszeitungen ausgerechnet dieser Ausschnitt wiedergegeben wird?

Der "Ratgeber" kostet dann auch schon mal: € 12,40!!

Irgendwie kann ich das gar nicht fassen!

Gruß
Jo
(der gerade die Wände hochgeht!)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 14:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Klingt so, als hätte meine Ex die Finger da mit im Spiel.

Sie hat schon vor Jahren genau das mit diesen Begründungen gerichtlich durchgesetzt. :puzz:

fragendwürdige Grüsse Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 14:15
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

dieser Artikel spiegelt genau das wieder, was KM sich so gerne vorgaukeln.

Sätze wie; das Kind ist immer so aufgedreht und verstört, wenn es vom Vater kommt hört Mann von jeder KM, die eine vernünftige Umgangsregelung für das gemeinsame Kind ablehnt.

Von daher ist es unverantwortlich, diesen Artikel zu veröffentlichen, bzw. überhaupt zu verfassen.

Gruß
Noah

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 14:58