Der heutige Beitrag bei Kontraste (ARD) bringt es sehr schön auf den Punk:
Der Mann zahlt, die Frau kümmert sich um die Kinder! Auch wenn dieses Rollenbild in der Praxis überwunden scheint, beim Kindesunterhalt lebt es fort. Egal, ob der Vater sich nach einer Trennung zu 30 oder 40 Prozent um seine Kinder kümmert, er zahlt immer 100 Prozent Unterhalt. Jetzt fordern Familienrichter das Unterhaltsrecht flexibler zu gestalten und den Kindesunterhalt gerechter zwischen Väter und Müttern aufzuteilen.
Das Video zur Sendung gibt's <HIER>.
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Brainstormer
Naja, fordern würde ich das nicht nennen. Es war eher eine Anregung. Die Regierung
sieht aber derzeit keinen Handlungsbedarf. Die aktuelle Rechtsprechung ist ja schon
grosszügig genug lt. dem Fernsehsendungskommentar und der letzte Vater, der sich in Unterhaltssachen zum BGH durchgeklagt hat, kann
künftig ganze 18 Euro monatlich bei einer fast paritätischen Betreuung ersparen. Das war das Urteil aus März 2014, das hier im Forum
auch erwähnt wurde.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo zusammen,
so gut es ist, wenn das Thema mal in den Medien erwähnt wird, aber:
Jetzt fordern Familienrichter (...) den Kindesunterhalt gerechter zwischen Väter und Müttern aufzuteilen.
Äh, hab' ich was verpasst?!? Die Wörter "Familienrichter" und "gerecht" bekomme ich nun irgendwie nicht unter einen Hut, wenn ich mir mal die tatsächlich gelebte Praxis deutscher Familiengerichte so anschaue ...
Im Grunde genommen ist das, was RBB hier verzählt, nur eine Neuauflage eines altbekannten Spielchens: Justiz und Politik halten sich selber jeweils für ganz, ganz toll, und wenn überhaupt ein Problem gesehen wird, dann sieht die Justiz das Problem bei der Politik und die Politik das Problem bei der Justiz - aber eigentlich ist, nach Meinung dieser überbezahlten Dummschwatzer, doch irgendwie sowiewo alles völlig in Ordnung. Handlungsbedarf beschränkt sich auf ein "man müsste mal", und vor allen Dingen: müssen müssten dabei immer erst mal die jeweils anderen.
Ich weiß dabei nicht einmal, wen ich jetzt für den größeren Blender und Volksverarscher halten soll: Den Maas, der es für völlig okay hält, wenn ein Vater sich jahrelang und kostenpflichtig durch alle Instanzen klagen muss, um auch nur 18 Euro Unterhaltsrabatt zu bekommen - oder den Schürmann, der die angeblich "gesetzliche Regelung" beklagt und dabei geflissentlich übersieht, dass die ganze Düsseldorfer Tabelle ab Zeile 2 eben nicht im Gesetz steht, sondern eine reine Erfindung seiner Richter-Kollegen ist!
Aber diese unheilige Allianz zwischen Justiz und Politik sauber herauszuarbeiten - das wäre denn wohl doch zu viel verlangt von diesen Quallitätsjournalisten eines öffentlich-rechtlichen Senders ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
...habe da eine Frage.
Wie sieht die Loesung aus? Und ich rede von einer realistischen und nicht von einer die Frau-oder Mann-orientiert ist sondern die fuer das Kind das Beste herausholt!
cheers, riviera
Hallo,
die beste Lösung ist die auf die sich die Eltern freiwillig und zu beider Zufriedenheit einigen können.
Das ist aber ein Idealzustand, der durch entsprechende Gesetze ermöglicht und auch angeregt werden muss.
Was zu verhindern ist, dass kleinlich Betreuungstunden gegeneinander aufgerechnet werden, wäre ich für ein 3 Stufe-Modell, wobei sich die Eltern auf ein Modell einigen müssen:
a) einer betreut, einer zahlt, UET hat bis maximal Standardumgang, UET = 100% des KU, BET = 0%,
b) mehr als Standardumgang, aber kein Wechselmodell, UET = 75%, BET = 25% des KU gequotelt nach Einkommen (also 75% bzw. 25% des nach Einkommen zu zahlenden KU)
c) Wechselmodell (bzw. Nahezuwechselmodell 45/55 oder 50/50), UET = BET = 50% des KU gequotelt nach Einkommen.
Es wird gegengerechnet und Überschüsse müssen an den anderen gezahlt werden.
Problemetisch ist hier, dass Betreuungsstunden gegeneinander gerechnet werden. Insbesondere in Grenzfällen werden die Gericht viel Spaß haben, aber ich glaube, dass Gerichte jetzt schon nicht an die Vernunft der Eltern (, die sich vor Gericht streiten,) glauben.
VG Susi
Moin
Wie eine Lösung aussehen könnte? Indem man Kinder zuerst als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht, an der sich alle Beteiligten einer Gesellschaftzu beteiligen haben. Knackpunkte sind doch hauptsächlich 3 Punkte:
- Finanzierung des tägl. Lebens des Kindes
- ausserhäusliche Kinderbetreuung (KiTa, Hort)
- Schule und Ausbildung
Eltern haben hier doch kaum Einflußmöglichkeiten. Und wenn, dann sind sie eher kosmetischer Natur. Ein Vorschlag von mir wäre: Weg mit dem Ehegattensplitting und das frei werdende Geld reingesteckt ins KG. Das bedeutet aus meiner Sicht nur noch 2 Lohnsteuerklassen, nämlich Alleinerziehende oder nicht. Würde nochmals Geld freischaufeln durch Einsparungen in der Bürokratie.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Susi,
die beste Lösung ist die auf die sich die Eltern freiwillig und zu beider Zufriedenheit einigen können.
Das ist aber ein Idealzustand, der durch entsprechende Gesetze ermöglicht und auch angeregt werden muss.
das können sie ja schon heute, und die meisten tun es auch; von denen sieht und hört man familienrechtlich nichts.
Was zu verhindern ist, dass kleinlich Betreuungstunden gegeneinander aufgerechnet werden, wäre ich für ein 3 Stufe-Modell, wobei sich die Eltern auf ein Modell einigen müssen:
a) einer betreut, einer zahlt, UET hat bis maximal Standardumgang, UET = 100% des KU, BET = 0%,
b) mehr als Standardumgang, aber kein Wechselmodell, UET = 75%, BET = 25% des KU gequotelt nach Einkommen (also 75% bzw. 25% des nach Einkommen zu zahlenden KU)
c) Wechselmodell (bzw. Nahezuwechselmodell 45/55 oder 50/50), UET = BET = 50% des KU gequotelt nach Einkommen.
ich denke nicht, dass ein solches Modell funktionieren würde, denn im Umkehrschluss bedeutet es: "Je mehr ich als BET den UET von der Betreuung und vom Leben des Kindes ausschliesse, umso mehr Geld bekomme ich und umso weniger kann ich selbst arbeiten." Mal abgesehen davon, dass sich damit auch nicht das Problem lösen lässt, dass hochzerstrittene Eltern versuchen, sich über die Kinder zu verletzen.
Das Modell enthält aber auch keine Lösungsansätze für Fälle, in denen Mütter beispielsweise sagen "ich möchte wirtschaftlich auf eigene Füsse kommen; der Vater soll sich gefälligst regelmässig und auch im Alltag um seine Kinder kümmern und nicht nur jedes zweite Wochenende." Es ist ja nicht so, dass sich jeder getrennte Vater danach verzehrt, seine Kinder zu bekochen, ihre Wäsche zu waschen, auf Elternabende zu gehen und pubrtäre Launen auszuhalten. Ich persönlich kenne jedenfalls mehrere, die ganz froh sind, sich von diesen Pflichten für wenige hundert Euro pro Monat freikaufen und - abgesehen von ein paar Umgangstagen im Monat - (wieder) das Leben eines Singles leben zu können.
Zerstrittene Menschen gerichtlich zur "Vernunft" verurteilen zu wollen ist schwierig bis unmöglich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Ein Vorschlag von mir wäre: Weg mit dem Ehegattensplitting und das frei werdende Geld reingesteckt ins KG. Das bedeutet aus meiner Sicht nur noch 2 Lohnsteuerklassen, nämlich Alleinerziehende oder nicht. Würde nochmals Geld freischaufeln durch Einsparungen in der Bürokratie.
Auch ein schon älterer Gedankengang von mir.
Das KG so anheben, dass es sich nicht lohnt über einen KU zu streiten. Dafür das Ehegattensplitting komplett einstellen, ich würde noch nicht einmal nah Alleinerziehend und normal unterscheiden. Denn den Alleinerziehenden entsteht kein Nachteil, da dieser mit dem dann höhreren Kindergeld ausgelichen wird.
Aber was macht man dann mit den ganzen (dann arbeitslosen) Beratungseinrichtungen? Denn ich gehe fest davon aus, dass mit dem fest geregelten KU auch eine Menge streitpotenuial wegfällt, und dann wird es für manche ziemlich eng, wie sie ihr täglich Porsche Brot erwirtschaften sollen. Schon aus diesem Grund denke ich nicht, dass so ein Gesetzgebungsverfahren die Hürden der Lobbisten passieren würde ... da ist zuviel vernunft drin verpackt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
auch wenn durch die Abschaffung des Ehegattensplitting ca. 20 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen würden, ergibt sich daraus bei 14,9 Millionen Kindern unter 18 Jahren (2003) hochgerechnet auf ca. 17 Millionen Personen unter 25 Jahren, für die KG gezahlt wird eine monatliche Erhöhung um ca. 100 Euro pro Kind bzw. Person unter 25.
Diese Summe dürfte kaum reichen um KU obsolet zu machen.
Sinnvoller wäre es dann schon diese 20 Milliarden in die direkte Betreuung der Kinder zu stecken. Allerdings gibt es einen Aufschrei, wenn die Betreuungszeit dann bei 9-10 Stunden pro Werktag liegt, weil soviel notwendig ist, um eine Vollzeittätigkeit zu ermöglichen.
VG Susi
Moin,
Wie sieht die Loesung aus?
Die Moderatorin gibt auf diese Frage einen dezenten Hinweis: Länder wie Belgien und Norwegen machen es uns vor. Dort werden die Einkommen beider Elternteile bei der Berechnung berücksichtigt. Der KU wird also gequotelt.
Der Kommentar einer Norwegerin im Nachbarforum zur Situation in Deutschland spricht Bände:
The norwegian system is LOGIC and fair. The kids don't belong to ME alone!!
I think there is one basic difference between the german and the norwegian women: We are too proud to sit on our asses and recieve BU and huge KU from the ex. We wanna work to make our own living. The basic common knowledge to be respnsible for your own life is a value we carry with us... (of course we have some lazy singlemothers as well, but at least the father is not paying for them).
[...]
For two kids I recieve 170 € a month from the father (this is payed to a closed account til the kids are 20 years). The lazy mother in Germany get 288 € for ONE kid!! (576 for both) and still she complains that he "only" pay the mindestunterhalt! It's unbeliveable!
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Brainstormer
Hallo Martin,
a) einer betreut, einer zahlt, UET hat bis maximal Standardumgang, UET = 100% des KU, BET = 0%,
b) mehr als Standardumgang, aber kein Wechselmodell, UET = 75%, BET = 25% des KU gequotelt nach Einkommen (also 75% bzw. 25% des nach Einkommen zu zahlenden KU)
c) Wechselmodell (bzw. Nahezuwechselmodell 45/55 oder 50/50), UET = BET = 50% des KU gequotelt nach Einkommen.ich denke nicht, dass ein solches Modell funktionieren würde, denn im Umkehrschluss bedeutet es: "Je mehr ich als BET den UET von der Betreuung und vom Leben des Kindes ausschliesse, umso mehr Geld bekomme ich und umso weniger kann ich selbst arbeiten." Mal abgesehen davon, dass sich damit auch nicht das Problem lösen lässt, dass hochzerstrittene Eltern versuchen, sich über die Kinder zu verletzen.
Wie so oft, hilft hier ein Blick über den Grenzzaun hinweg, in diesem Fall nach Frankreich. Auch wenn du dir das nicht denken kannst, fast genau so ein Modell existiert in Frankreich und das schon seit vielen Jahren. Und da Umgangsboykott etc. auch in Frankreich durchaus bekannt sind, hat man dort schon seit langem Umgangsboykott als Straftat qualifiziert und nicht wie bei uns als läppische Ordnungswidrigkeit wie falsch parken. Und während bei uns hartnäckiger Umgangsboykott am Ende mit dem ASR belohnt wird, wird er in Frankreich nicht nur theoretisch sondern auch praktisch mit Gefängnisstrafen "belohnt". Das spricht sich natürlich herum. Außerdem wird auch von keinem Gericht ein Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgerurteilt und damit auch keinem Elternteil gestattet, zukünftig alleine über den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Ein Gericht legt immer nur den aktuellen Wohnort des Kindes fest, wenn die Eltern sich nicht einigen können. Will der Elternteil, bei dem das Kind jetzt wohnt umziehen, heißt es noch lange nicht, dass er das Kind einfach mitnehmen kann.
Das Modell enthält aber auch keine Lösungsansätze für Fälle, in denen Mütter beispielsweise sagen "ich möchte wirtschaftlich auf eigene Füsse kommen; der Vater soll sich gefälligst regelmässig und auch im Alltag um seine Kinder kümmern und nicht nur jedes zweite Wochenende." Es ist ja nicht so, dass sich jeder getrennte Vater danach verzehrt, seine Kinder zu bekochen, ihre Wäsche zu waschen, auf Elternabende zu gehen und pubrtäre Launen auszuhalten. Ich persönlich kenne jedenfalls mehrere, die ganz froh sind, sich von diesen Pflichten für wenige hundert Euro pro Monat freikaufen und - abgesehen von ein paar Umgangstagen im Monat - (wieder) das Leben eines Singles leben zu können.
Doch, genau dafür enthält es Lösungsansätze: Es ist nämlich schlicht teurer keinen Umgang wahrzunehmen, wenn es dafür kein objektives Hindernis gibt. Bei uns ist es ja so, dass es für den UET die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist, den KU zu bezahlen und ansonsten dem BET viel Spaß bei der Kinderbetreuung zu wünschen. Alle Kosten des Umgangs sind ja zusätzlich für den UET. In Frankreich muss entsprechend mehr KU bezahlt werden, so dass es keinen Vorteil bringt, keinen Umgang wahrzunehmen.
Bis wir in Deutschland in diesem Bereich so weit sind wie Frankreich, werden wohl wie beim Sorgerecht für Väter, noch Jahrzehnte vergehen.
Beste Grüße
schultze
@ schultze,
in den USA (zumindest in zahlreichen Bundesstaaten) gibt es die Todesstrafe und in vielen arabischen Ländern die Scharia. Wenn das die von Dir bevorzugten Rahmenbedingungen sind, empfiehlt sich a.) der Umzug in eines dieser Länder oder b.) die Kontaktaufnahme mit dem Gesetzgeber, das Starten von Demonstrationen und Petitionen mit dem Ziel, in Deutschland ein ähnliches System einzuführen. Die beliebte Lösung c.), bei der man an Stammtischen oder in Internetforen irgendetwas "fordert", bewirkt bestenfalls ein bisschen heisse Luft.
Das Familienrecht ist von dieser Logik nicht ausgenommen: a.) und b.) verändern - vielleicht - etwas; c.) ganz sicher nicht.
Damit die Spekulationen beim Systemvergleich des (angeblich supertollen) französischen Familienrechts mit dem deutschen Pendant aber nicht zu sehr ins Kraut schiessen, empfiehlt sich beispielsweise die Lektüre DIESES Vergleichsgutachtens über das Familienrecht europäischer Länder; speziell ab Seite 68. Fakten sind deutlich aussagekräftiger als Wunschdenken und "ich hab mal gehört, dass..." Und man muss nicht einmal französisch können...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
woher wusste ich nur, dass du als Lobbyist des deutschen Unterhaltsrechts, nach Ausreden suchen würdest.
in den USA (zumindest in zahlreichen Bundesstaaten) gibt es die Todesstrafe und in vielen arabischen Ländern die Scharia. Wenn das die von Dir bevorzugten Rahmenbedingungen sind, empfiehlt sich a.) der Umzug in eines dieser Länder [...]
Mal wieder eine deiner beliebten Antworten nach Schema F - getreu nach dem Motto:
"Wer etwas will, sucht Wege - wer etwas nicht will, sucht Gründe"
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Brainstormer
@Martin alias brille007
in den USA (zumindest in zahlreichen Bundesstaaten) gibt es die Todesstrafe und in vielen arabischen Ländern die Scharia. Wenn das die von Dir bevorzugten Rahmenbedingungen sind, empfiehlt sich a.) der Umzug in eines dieser Länder oder [...]
Woran erinnert mich das nochmal? Ach ja, an die übliche Argumentation bis 1989 als die Mauer noch stand "wenn es dir nicht passt, dann geh doch nach drüben..."
Ein eher jämmerliches Argument, aber wenn einem sonst nichts einfällt, naja bitte sehr.
Dein Link sagt zu dem Thema übrigens genau gar nichts aus. Er behandelt ein vollkommen anderes Thema und zeigt im Übrigen, dass selbst bei diesem Thema (Umgang des biologischen, nicht rechtlichen Vaters) Deutschland erst durch eine Gesetzesänderung im letzten Jahr auf dem Stand angekommen ist, den es in Frankreich schon lange gibt. Vielleicht solltest du die von dir verlinkte Quelle erst lesen und dann zitieren.
Beste Grüße,
schultze
@ Brainstormer,
woher wusste ich nur, dass du als Lobbyist des deutschen Unterhaltsrechts, nach Ausreden suchen würdest.
Du bist ein Schwätzer. Ich bin kein Lobbyist für irgendwas und schon gar nicht für das deutsche Familienrecht. Aber eben auch keine Muppet-Puppe, die ausser ein bisschen Herumgemotze nichts gebacken bekommt.
"Dagegen sein" verändert nicht das geringste. Worin genau bestanden nochmal Deine eigenen, aktiven Beiträge zur Veränderung der von Dir beklagten familienrechtlichen Missstände? Aha...
Besonders traurig finde ich (und das erkennt man an Deiner Antwort), dass Du die von mir verlinkte Studie sehr offensichtlich nicht einmal gelesen hast: Die gibt das Loblied auf das französische Familienrecht nämlich gar nicht her. Die Verhältnisse auf der linken Seite des Rheins sind weitgehend identisch mit unseren. Aber vermutlich gilt auch hier: "Meine Vorurteile stehen fest; bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!"
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
....ich wuerde mich nicht zwingend am Ausland orientieren, denn man kann sich nicht einfach nur ein Teilchen des Ganzen rauspicken. Gewisse Regelungen sind immerhin von anderen Regeln betroffen.
Ich kenne mich zu wenig mit dem Unterhaltsrecht im Ausland aus, aber auch zu wenig mit dem drumherum dort. Was ich weiss aus meiner Zeit in C ist, dass dort je nach Province die Beitraege zur Krankenversicherung super gering sind, in Alberta ist sie frei. Grund zum Jubel, weil so mehr Geld fuers Kind da ist oder fuer die Eltern? Nein. Zum einen ist die Liste der nicht in der Versicherung entahltenen Leistungen so lang, dass man die Lust am Lesen verlernt und zum anderen bedeutet das, dass man eben wesentlich weniger Geld in der Tasche hat, weil man vieles zum Schweinepreis selbst zahlen muss. Und, in C gibts nur zwei Lohnsteuerklassen, verheiratet oder nicht.....finanziell aendert das weniger als man meint.
Wenn mir also die Norwegerin sagt, dass es in ihrem Land besser oder gerechter zugeht, waere ich persoenlich da sehr vorsichtig. Da kann sie sich ueber die Hoehe des MU aufregen wie sie will. (da kann man auch was anderes raus hoeren, wenn man denn wollte)
In C dachte ich eine zeitlang, dass die Einstellung zur Arbeit eine ganz andere sei, naemlich, dass Frauen/Muetter sehr viel lieber arbeiten gehen - so wie es die Norwegerin von ihren Frauen sagt. Fakt ist aber, dass das nicht der innere Frauenwille ist, sondern der Staat, der so wenig Leistungen an seine Buerger gibt, dass kaum eine Wahl bleibt...das kann man aber als Frau gerne anders verkaufen. Anyways...
Meine Frage bezieht sich eben nicht nur auf den Zahlbetrag.
Wie realistisch ist es, dass die Ueberhand genommenen Trennungsfamilien einen Weg finden, der allen gerecht wird? Und da geb ich Martin Recht, wenn er sagt, so ganz einfach ist das nicht. Es ist nicht nur die fehlende Einstellung der Muetter arbeiten zu gehen und es gibt auch nicht ausschliesslich Vaeter, die ihr Leben an das des Kindes anpassen ohne Wenn und Aber.
Wenn es eine wirkliche echte Loesung gaebe, dann wuerden sich wohl kaum soviele den Kopf zerbrechen. Es wird immer geschimpft auf Richter und Anwaelte und fehlende Gesetze. Dabei faengt das alles daheim an.
Unterhaltsrecht sollte nach meiner Ansicht auf die jeweilige Situation geschnitten werden.
cheers, riviera
Hallo,
naja, andere Modelle, selbst wenn sie in irgendwelchen Abhandlungen als der Weg gelobt werden, einfach zu übernehmen scheitert in den allermeisten Fällen daran, dass es in Deutschland Rahmenbedingungen gibt, die es woanders so nicht gibt.
Trotzdem kann man sich davon inspirieren lassen.
Die ideale Familie sieht eben für die meisten Deutschen auch heute noch so aus, dass er das Geld nach Hause bringt und sie sich um Haushalt, Kinder und vielleicht noch ein bisschen Arbeit kümmert. Genau das spiegeln aber auch die Gesetze wieder.
Wenn es in diesem Forum sehr angagierte Väter gibt, die sich z.T. sogar alleine um ihre Kinder kümmern, dann ist aber nach wie vor die Ausnahme. Genauso wie sich eine Familienernährerin anhören darf, dass sie ihren Beruf doch nur zur eigenen Verlustierung ausübt!
Glücklicherweise ändern sich die Verhältnisse und diese Veränderungen müssen sich natürlich auch im Gesetz wiederfinden.
Wenn man es besser machen will, dann braucht es dafür erst einmal ein Familienmodell an dem sich das ganze ausrichtet.
Wenn z.B. in Belgien Babies ab der 6. Woche betreut werden, heisst das noch lange nicht, dass ich das für ideal halte, und auch nicht jede belgische Mutter/belgische Eltern geben ihr Kind ab der 6. Woche in die Kita. Ich halte 6 - 18 Monate für ein gutes Startalter, wobei hier auch nicht sofort mit Vollzeitbetreuung begonnen werden sollte. Ich denke, dass es hierfür schon eine gesellschaftliche Mehrheit gibt.
Nach dem ersten Weltrieg wurden beruftätige Frauen wieder nach Hause geschickt damit die Männer Arbeit hatten, Beamtinnen
mussten den Dienst aufgeben, wenn sie heirateten. Wenn eine Frau weiter arbeitete, natürlich nur mit Erlaubnis ihres Gatten, dann verdiente sie viel weniger, weil der Gatte, dadurch, dass er verheiratet war mehr Geld als ein Alleinstehender bekam, die Differenz wurde ihr deshalb abgezogen. Die darin begründeten Rollen haben sich leider bis heute erhalten.
Unstrittig ist das Kinder Geld kosten. Es war immer die Aufgabe der Familie die Kinder zu erziehen und auch zu versorgen. Dass der Staat das unterstützt ist ein eher neuer Aspekt. Wie das geschieht, gibt es eben verschiedene Modelle, zum einen wird das Geld den Eltern gegeben und zum anderen in Kinderbetreuung und andere Programme investiert.
Die völlige Finanzierung aller Kinder durch den Staat, erscheint vor dem Hintergrund des "ewigen" Streits um KU verlockend, aber der Streit würde sich doch nur verlagern. Wer soll denn das Geld bekommen bei einer Scheidung, sicherlich der BET, aber hätte der UET nicht auch Anspruch?
Gesetze, die sich auf Vorurteilen gründen (die Weiber sind bloß zu faul zum Arbeiten, die Kerle wollen eh' nicht zahlen, ...) bringen nichts. Eine gesetzliche Regelung muss versuchen "die ideale Familie" nach der Trennung möglichst gut zu erhalten.
Wenn das ideale Modell ist, dass beide Vollzeit arbeiten (mit Ausnahme der Elternzeit) und die Kinder werden ganztägig betreut, dann müssen die Unterhaltsgesetze dem angepasst werden. Ist das Modell anders, dann werden die Gesetze anders ausfallen müssen.
Außerdem sollten Gesetze nicht dem Wunschdenken Einzelner folgen sondern eben auch in der gesellschaftlichen Realität begründet sein.
Unstrittig ist, dass das Kinderzimmer Miete kostet, Spielzeug, Handy, der Kinder Strom verbrauchen, Kinder essen, trinken und Schulmaterialien auch Geld kosten. Diese Kosten müssen ermittelt werden und dann gemäß der Betreuungsrealität aufgeteilt werden. Dabei sollte aber der, der mehr betreut als der andere auch einen Bonus für seine Mehrarbeit erhalten.
So wie kein Partner/Ehegatte den anderen dazu zwingen kann eine Arbeit aufzunehmen, genauso wenig kann man jemanden dazu zwingen mehr zu betreuen. Hier ist die Trennung eben ein Fakt, der die Gemeinsamkeit zerstört. Ich bin mir aber sicher, dass auch in Familien nicht unbedingt die Wunsch-Arbeits- und Betreuungsverteilung beider Ehepartner gelebt wird, auch da gibt es Kompromisse.
Daher ist es zumindest lobenswert, wenn die Familiengerichte auf die geänderten Umstände reagieren wollen. Was daraus wird, wir werden es sehen und vermutlich wird es uns nciht gefallen, aber auch das ist normal und nichts familienspezifisches.
VG Susi
@ Brainstormer,
Du bist ein Schwätzer. Ich bin kein Lobbyist für irgendwas und schon gar nicht für das deutsche Familienrecht.
@Martin
Naja, wenn du kein Lobbyist bist, dann zumindest ein schlechter Journalist. Denn deine verlinkte Quelle trägt den Titel "Umgangsrechte des biologischen Vaters". Eine Studie über Umgangsrechte heranziehen zu wollen, um eine Aussage über Unterhaltsrecht untermauern zu wollen ist eben schlicht unseriös.
Besonders traurig finde ich (und das erkennt man an Deiner Antwort), dass Du die von mir verlinkte Studie sehr offensichtlich nicht einmal gelesen hast: Die gibt das Loblied auf das französische Familienrecht nämlich gar nicht her. Die Verhältnisse auf der linken Seite des Rheins sind weitgehend identisch mit unseren.
Naja, ich habe sie schon gelesen, offenbar im Gegensatz zu dir. Wie oben bereits gesagt hat Frankreich beim Umgang biologischer, nicht rechtlicher Väter schon länger eine weitgehend identische Gesetzeslage, wie sie in Deutschland erst 2013 geschaffen werden musste, nachdem sich Deutschland vorher mal wieder eine Klatsche vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geholt hatte.
"Dagegen sein" verändert nicht das geringste. Worin genau bestanden nochmal Deine eigenen, aktiven Beiträge zur Veränderung der von Dir beklagten familienrechtlichen Missstände? Aha...
Also mein Beitrag besteht im Moment zum Beispiel darin, deine Falschmeldungen gelegentlich mal gerade zu rücken. Zum Beispiel um zu verhindern, dass andere Leser dieses geschätzten Blogs darauf hereinfallen und denken französisches Unterhaltsrecht wäre tatsächlich genauso blöd wie deutsches nur weil es in einem Teilbereich des Umgangsrechts eine Übereinstimmung gibt.
Beste Grüße,
schultze
P.S.: Außerdem möchte ich daran erinnern, dass es mit der Aufgabe eines Moderators unvereinbar ist Forenteilnehmer zu beleidigen. Die Bezeichnung als "Schwätzer" erfüllt für mich den Tatbestand der Beleidigung.
Martin,
Du bist ein Schwätzer.
Da ich dich schon immer für einen ausgesprochenen Klugschwätzer gehalten habe, hätten wir das dann auch geklärt.
"Dagegen sein" verändert nicht das geringste. Worin genau bestanden nochmal Deine eigenen, aktiven Beiträge zur Veränderung der von Dir beklagten familienrechtlichen Missstände? Aha...
Da wir uns hier in einem Internet-Forum befinden ... Worin genau besteht eigentlich nochmal ein Großteil deiner eigenen Beiträge hier?
Offensichtlich hast du es dir zur Aufgabe gemacht, das bestehende System in aller Form zu verteidigen und zu relativieren. Eigene fortschrittliche Gedanken habe ich von dir bisher noch nicht gelesen. Einige würden sagen, es handelt sich einfach nur um Altersstarrsinn. Ich nenne es Lobbyismus.
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Brainstormer
Hallooooo,
ich habe meine etwas längeren Beitrag nicht geschrieben damit er in einem ewigen Gezänk untergeht.
VG Susi