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Kontakt sogar zu Tätern

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vom 17.06.2006

cc. WIESBADEN Sowohl Juristen als auch die meisten Psychologen folgen heute dem Grundsatz: Kinder sollen nach Trennung der Eltern sowohl zur Mutter wie zum Vater Kontakt haben. Dem hat eine Reform des Familienrechts im Jahr 1998 Rechnung getragen und die Bedeutung des Umgangsrechts für das Kindeswohl ausdrücklich betont.

Pro Jahr hat das Familiengericht in Wiesbaden in rund 2 000 Streitfällen zu entscheiden - in jedem zehnten steht der Umgang mit dem Kind im Fokus der Auseinandersetzung. Rainer Schmidt, Familienrichter in Wiesbaden, kann verstehen, dass eine Mutter ein ungutes Gefühl hat, wenn ihrem ehemaligen, wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder vorbestraften Mann ein Umgangsrecht eingeräumt wird. Aber: "Eine Vorstrafe wegen sexuellen Missbrauchs führt nicht zwingend zum Ausschluss seines Umgangsrechts". Es sei zu prüfen, ob wegen einer zu befürchtenden Gefährdung des Kindeswohls der Umgang unter Begleitung Dritter - etwa eines Jugendamtsmitarbeiters - stattfinde. Der Jurist: "Ein Ausschluss des Umgangsrechtes kommt nur dann in Betracht, wenn Entwicklungsstörungen drohen."

Gegebenenfalls setzt das Gericht das Umgangsrecht des Vaters sogar gegen den Willen des Kindes durch. Ausschlaggebend ist dessen Alter: Das Gericht wird bei Kindern unter zehn Jahren aktiv. "Bei älteren wird dies nicht immer möglich sein", so der Richter. Das betreuende Elternteil stehe in der Pflicht, entsprechend auf das Kind einzuwirken. Familiengerichte haben die Erfahrung gemacht, dass die Gewährung von Kontakten oft als Druckmittel oder zur Bestrafung eingesetzt wird. Der Umgang mit dem Kind werde erschwert, um finanziellen Forderungen Nachdruck zu verleihen. In anderen Fällen artet der Streit um den Umgang mit dem Kind in einen Kleinkrieg aus, bisweilen so weit, dass das Gericht sogar den Telefonkontakt zwischen Eltern und Kind regeln muss.

Quelle: >Wiesbadener Kurier<

[line]

Sehr einsichtig der letzte Absatz!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2006 12:38
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

den letzten Absatz finde ich ebenso einsichtig.

Beim zweiten Absatz allerdings grummelte mir der Magen doch ganz schön heftig. Es gibt ja nun auch auch eine Zeit nach dem BU...was mich ärgert ist, der Satz:

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Es sei zu prüfen, ob wegen einer zu befürchtenden Gefährdung des Kindeswohls der Umgang unter Begleitung dritter- etwa eines JA-Mitarbeiters- stattfinde. Der Jurist:" Ein Ausschluß des Umgangsrecht kommt nur dann in Betracht, wenn Entwicklungsstörungen drohen."
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Puhhh, da gehen mir die Nackenhaare hoch. In meinen Augen wird hier unterstellt, daß nicht alle Kinder Entwicklungsstörungen nach einer an ihnen begangenen Straftat aufzeigen. Entwicklungsstörungen vielleicht nicht alle, aber was ist mit den kaputten Seelen??
Es soll das Kind mit solch einschneidenden Erlebnissen herhalten, um zu sehen ob der Täter rehabilitiert ist/sein wird/sein kann. (?)

Für mich "no way".

Ich bin immer FÜR eine Lösung, FÜR Umgang...auf welchem Wege auch immer. Nicht aber in einem solchen Fall. Auch wenn hier ein außerordentliches Extrem als Beispiel genommen wurde...es gibt diese Fälle und ich würde keinem Kind zumuten, mit dem Täter( hier will ich KV gar nicht schreiben) in irgendeinen Kontakt zu treten, erstrecht nicht einen Umgang fördern.

Dies gilt auch andersherum, ich meine für Km`s.

Von Kindeswohl kann hier in meinen Augen nicht die Rede sein.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 12:59
 kuwe
(@kuwe)

@ Die Mystiks

Mal andersrum gefragt. Ist in meinem Fall die KM moralisch noch im Recht, daß Sorgerecht auszuüben. Trampelt diese Frau nicht auch auf der Seele des Kindes rum, begeht Straftaten, vom Umgangsboykott mal abgesehen? Und wird dafür noch mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt, ja sogar die Umgangspflegschaft eingestellt?
Ich würde sagen, auch sorgeberechtige Elternteile können Entwicklungsstörungen am Kind verursachen. Wie man bei meinem Kind ja auch mittlerweile sieht.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 13:06
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo kuwe,

natürlich gibt es genügend Km`s die auf der Seele ihrer Kinder rumtrampeln ohne Rücksicht auf Verluste.

Aber in diesem, einem Beispiel bleibe ich dabei.

Da gibt es für mich kein Einlenken, hier ist von einer Vorbestrafung wegen Mißbrauchs die Rede und ich gehe nach den oben genannten Ausführungen von einem nachgewiesenen Mißbrauch aus.

Für mich gehören diese Menschen nicht auf Kinder losgelassen, begleitet oder nicht. Hier ist für mich die Toleranzgrenze absulut erreicht.

Lg
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 13:26
 kuwe
(@kuwe)

Moin, Tina

Ich wollte ja nur mal klarstellen, daß auch die andere Seite hier nicht ganz unter den Teppich gekehrt wird, grundsätzlich sehen wir das schon ziemlich ähnlich....

Gruß und schönes Wochenende
Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 13:32
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi kuwe,

hab dich ja im Grunde schon verstanden.,

Ich denke hier sind wir uns einig, daß sich einges ändern muss und auch ändern kann, wenn die entscheidenden Köpfe mal umdenken.

Lg
Tina *die dir auch ein schönes Wochenende wünscht

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2006 13:37