Justizministerium p...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Justizministerium plant umfassende Sorgerechtsreform

Seite 1 / 2
 
(@bester-papa)
Rege dabei Registriert

Artikel in der Welt vom 29.10.219
Mal schauen, was von der geplanten Reform am Ende übrig bleibt:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article202653252/Justizministerium-Beide-Eltern-sollen-Trennungskinder-betreuen.html?wtrid=onsite.onsitesearch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2019 10:02
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Da bin ich auch mal gespannt, aber wenn es keine besonderen Regeln für WM geben soll, so muss Kindesunterhalt ja fließend, je nach Betreuungsumfang geregelt werden, um den momentan harten Cut zwischen WM und Residenzmodell abzuschaffen. Das wird einen großen Aufschrei der alleinerziehenden Mütter geben, denn es geht ja um viel Geld.

Oder werden die etwa nur das Sorge- und Umgangsrecht reformieren ohne das Unterhaltsrecht anzupacken?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2019 13:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

ich erwarte nicht viel.
Es mit Sicherheit nicht um konkrete Unterhaltszahlungen gehen sondern darum, dass es das Wechselmodell überhaupt geben darf. Dabei  wird dann der Rahmen abgesteckt, also, was ist ein Wechselmodell, wie wird der Unterhalt prinzipiell bestimmt, wie wird das Kindergeld angerechnet und wer vertritt das Kind in rechtlichen Fragen (z.B. gegen den anderen Elternteil).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2019 13:06
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, genau so sehe ich dass auch, da kommt nicht viel lg

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2019 13:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Das wird einen großen Aufschrei der alleinerziehenden Mütter geben, denn es geht ja um viel Geld.

Das ist das Hauptproblem bei dieser ganzen Geschichte, dass die Lobbyisten der Mütter auf diesen Trog nicht verzichten wollen. Die meckern (ja, ich weiß nicht alle) jetzt ja noch, dass die Väter viel zu wenig zahlen und plötzlich soll jeder alleine für seinen Anteil verantwortlich sein bzw. vielleicht gequotelt werden? Das gibt erst mal viele Gerichtsurteile bis irgendwann der EGH das klarstellen muss.
Ich wäre bei einer echten 50/50 Betreuung auch dafür, dass kein Unterhalt mehr fließt, da beide Seiten gleiche Nachteile haben.

Oder werden die etwa nur das Sorge- und Umgangsrecht reformieren ohne das Unterhaltsrecht anzupacken?

Geht das nicht Hand in Hand? Wenn partätisch Betreuung stattfindet, muss dies bei der Unterhaltsberechnung angeglichen werden. Aber der Aufschrei wird erst einmal zeigen, was dann wieder nciht umgesetzt wird....
Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2019 15:01
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Hallo Kasper,

nein, das muss nicht Hand in Hand gehen. Es ist denkbar, dass der Grundsatz der Leistungsfähigkeit beibehalten wird, d.h. jeder zahlt soviel Unterhalt, wie er kann. Wobei Leistungsfähigkeit so ein Unwort ist. Meine Ex wollte auch die Aufwandspauschale für eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einrechnen und rechtlich ist das so ein 50/50-Ding. Sie könnte natürlich nach dem Job auch noch ein Nebenbrot reinholen, hat sie aber keine Lust drauf. Wieso ist jemand, der einfach mehr verdient, weil er sich im Job abmüht, leistungsfähiger als jemand anderes? Er leistet mehr, ok, aber wieso spricht man der anderen die Leistungsfähigkeit ab?

Was ich noch immer nicht bei der Rechtssprechung des BGH verstanden habe ist, wie das WM-Unterhaltsurteil in den Gesamtkontext passt. Bisher hieß es ja immer: Im Residenzmodell sind Betreuungsunterhalt und Barunterhalt gleichwertig, wenn also das Kind bei Mama lebt, zahle ich den gesamten Barunterhalt. Wird das Kind 18, teilen wir den Barunterhalt, weil keiner mehr betreut. So weit, so gut (oder auch nicht).
Aber im WM betreue ich doch 50%. Wenn die Mutter nicht leistungsfähig für Barunterhalt ist, zahle ich auch den kompletten Barunterhalt. Also trage ich dann quasi 75% der gesamten Unterhaltslast. Irgendwie ist das doch nicht konsistent, oder übersehe ich da was?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2019 16:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Nehmen wir mal an, A zahlt Barunterhalt für das Kind, B betreut. Volle Leistungsfähigkeit von A ist gegeben.

Jetzt wird ein echtes WM eingeführt. A leistet für sich  50% Betreuung und Barunterhalt.
B ist (aus welchen Gründen auch immer) nicht leistungsfähig und schafft nur 50% Betreuung, nicht aber den Barunterhalt für das Kind zu erwirtschaften. Damit entsteht eine Bedürftigkeit beim Kind.

Nun hat das Kind gem. § 1602 (2) BGB einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Und der Paragraph sieht auch nicht vor, dass ein Elternteil "raus" ist, wenn er seinen Anteil abgeleistet hat. Also ist Elternteil A wieder in der Pflicht, wenn Elternteil B seinen Teil nicht zu leisten imstande ist.

Kenne ich gut. Ich leiste seit 12 Jahren 100% Betreuung, dabei erst 100% und jetzt 50% des Unterhaltsanspruchs nach Stufe 1. Wer, wenn nicht ich, sollte es sonst tun? Er kann halt nicht mehr zahlen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2019 11:49
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Und genau dieser Unterhaltsanspruch "gegen seine Eltern" ist eben das Problem. Ich erfülle meinen Unterhaltsanspruch gegen mein Kind doch, wenn ich es zur Hälfte betreue und ihm die Hälfte seines Barunterhalts in Form von Naturalunterhalt gebe, die andere Person aber nicht. Warum soll ich jetzt die Brötchen auf ihrem Tisch bezahlen? Wenn sie der Unterhaltspflicht für ihr Kind nicht nachkommen kann, soll sie Unterhaltsvorschuss beantragen, aber von mir zu verlangen, dass ich fehlendes Einkommen beim anderen Elternteil ausgleiche geht aus meiner Sicht  ein wenig zu weit.

Man könnte genauso regeln, dass jemand, der sein Kind 50% betreut und Unterhalt in Form von Naturalunterhalt gewährt, seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Der andere Elternteil muss zusehen, wie er seiner Pflicht selbst nachkommt. Im Zweifel halt Sozialleistungen.

Die momentane Regelung ist doch nur auf dem Papier fair. Ja, so wird der theoretische "Bedarf" des Kindes wirklich gedeckt. Nimmt man mein Beispiel: Mutter in 3-Zimmer Wohnung mit 3 Kindern trotz hohem Gehalt, ich blieb im Haus, musste Mutter auszahlen und bezahle nun alles alleine. Am Ende des Monats kaum was übrig trotz eines Gehalts, das für 2 Familien reichen könnte. Und trotzdem noch Kindesunterhalt. Was ist denn daran gerecht?
Mein persönlicher Favorit ist der Wohnvorteil, bei dem man mir unterstellt, dass ich ja mein Haus einfach vermieten und mir eine kleine Wohnung suchen könnte, um mit den Mieteinnahmen mein Einkommen zu steigern. Ja, könnte ich, aber dann müsste ich für 650€ warm eine Wohnung für meine Kinder und mich finden, um den Wohnvorteil tatsächlich in der berechneten Höhe zu erwirtschaften. Ist eine super Ausgangslage in einer Stadt, wo unter 10€/qm kaum noch was geht. Und der größte Beschiss ist doch, dass beim Wohnvorteil keine fiktiven Steuer- bzw. Abgabenabzüge vorgenommen werden. Nur leider darf ich in der Realität meine Erträge aus Vermietung und Verpachtung nicht 1:1 behalten, sondern muss erstmal meinen Grenzsteuersatz von über 40% abführen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2019 15:02
(@craertus)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Es soll aber keine Verpflichtung für die Eltern vorgesehen werden, die diese zwingt, vor der Antragstellung beim Familiengericht an einer Beratung oder Mediation teilzunehmen. Die bestehenden Beratungsangebote der Jugendämter sollen inhaltlich erweitert und ausgebaut werden.

Huch, na sowas. Das soll außen vorbleiben?
Aktuell wurden meine Ex und ich von Gericht in die Mediation (per Anordnung mit zu leistenen Unterschriften während der Anhörung) verpflichtet. Mit Beginn 2020...... Zustäzlich noch ein beiderseitiges Kontaktverbot bis 2020!

Ansonsten sehe ich es ganz einfach: Emanzipierung der Männer im Sorgerecht ist Pflicht und unser Recht!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2019 16:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

Es soll aber keine Verpflichtung für die Eltern vorgesehen werden, die diese zwingt, vor der Antragstellung beim Familiengericht an einer Beratung oder Mediation teilzunehmen. Die bestehenden Beratungsangebote der Jugendämter sollen inhaltlich erweitert und ausgebaut werden.

Eine gerichtliche Anordnung kann erst dann ergehen, wenn das Familiengericht angerufen wurde. Es gibt also nach wie vor keine Pflicht sich erst beraten zu lassen bevor man sich ans Gericht wenden kann. Nicht mehr und nicht weniger. Deine Mediation ist vom Gericht angeordnet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2019 16:45
(@craertus)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hätte den Beitrag auch editieren und ergänzen wollen, kam leider ein Telefonat dazwischen. Ich versuche meine Gedankengänge dabei zu erleutern, da ich nun selbst knapp 1 Jahr in der Situation stecke.Ja, dem ist so. Nach nun knapp 11 Monaten wurde so vorgegangen. Gut, unser Fall ist sehr speziell und dumm gelaufen. Viel unnütze Zeit vergeudet worden, von allen Beteiligten.
Nun wird am "Ende" des Prozesses so verfahren, dies hätte vorher schon stattfinden können. Dazu noch ein Gutachten der Erziehungsfähigkeit, Ergebnis = keins. Beide Erziehungsfähig und nun steht der Richter da.
Die an die Mutter übertragenen Rechte ABR und GFS sollen nun wieder bei beiden Eltern liegen, die es hochstrittig nicht hinbekommen. Istu auch keine

Alles hätte man sich nach z.B. dem  Cochemer Modell ersparen können. Mediation vor dem Prozess, Ergebnisse sofern es keine Einigung gibt, in den Prozess mit einfliessen lassen.
Vom Prinzip her ist es doch eigentlich nicht so schlecht. Oder der Ansatz wird schon von den Jugendämtern umgesetzt, warum unnötig weiter das System mit Geld füttern wenn nicht nötig?
Allderdings, zumindest in unserem Fall, hat das JA so einiges von dem nicht umsetzen können, was eigentlich deren Aufgabe war und ist.

Vermittlung beim JA fehlgeschlagen, Gang vor das Gericht, Mediation vor Start des Prozesses, sollte Mediation gelingen, werden die Ergebnisse umgesetzt, wenn nicht geht es in den Prozess.

Zu dem Rest aus dem Artikel habe ich zu wenig Erfahrung, kommt ja nun erst noch auf uns zu.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2019 17:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

@Max: das Problem ist, dass du den Anspruch des Kindes 50/50 auf beide verteilst. Aber, um es mal "schuldrechtlich" zu erläutern: ihr haftet als Eltern eben nicht nach Quote sondern gesamtschuldnerisch für den Anspruch des Kindes. Das meinte ich oben schon.

Das ist wie beim Einfordern der Miete vom Vermieter. Da kannst du auch nicht sagen "ICH habe meine 50% geleistet, holen Sie sich den Rest woanders."

Ich konnte zu meinem Sohn ja auch nicht sagen "Hey, ich betreue dich schon, dann musste eben leider verhungern." Ich bin eben auch Elternteil iSd § 1602 (2) BGB.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2019 17:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht macht es wenig Sinn den JA mehr Kompetenzen zu geben. Sicher ist es nicht falsch das Beratungsangebot auszubauen, aber beraten kann man nur, wer sich beraten lässt. Wenn jemand keine freiwilligen Angebote annehmen will oder man sich nicht einigen kann, dann bleibt nur noch das Gericht.

Es das Gericht hat das Recht etwas zu fordern. Daran sollte sich auch nichts ändern, denn ansonsten hat man eine Paralleljustiz. Natürlich sind einvernehmliche Lösungen, die durch das JA oder eine andere Mediation erzielt werden immer besser als jeder Beschluss. Trotzdem bleibt das Problem, was ist, wenn jemand mit der Lösung nicht einverstanden ist. Und in vielen Fällen ist es eben so, dass erst das Gericht eine ganze Menge machen muss bis beide Beteiligten einsehen, dass es nur eine einvernehmliche Lösung geben kann und man diese in einer Mediation erreichen kann. Hinterher ist dann auch klar, dass man das am Anfang wesentlich billiger hätte haben können. Aber das ist eben auch ein Prozess an dessen Ende die Erkenntnis steht und nicht am Anfang.

Eine Mediation kann nur gelingen, wenn beide mitmachen. Das erreicht man eben auch nicht durch eine Anordnung und sei es die Anordnung der Mediation. Erst, wenn der Leidensdruck groß genug ist, dann kommt Bewegung in die Sache. Umso besser ist es, wenn dann eine einvernehmliche und tragfähige Lösung gefunden wird. Dann hat nämlich die Einigung auch Zukunft. Ansonsten wird sie umgehend wieder in Frage gestellt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 11:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

...eine einvernehmliche Lösung geben kann und man diese in einer Mediation erreichen kann. Hinterher ist dann auch klar, dass man das am Anfang wesentlich billiger hätte haben können. Aber das ist eben auch ein Prozess an dessen Ende die Erkenntnis steht und nicht am Anfang.

Nur so am Rande.
Theoretisch hast Du natürlich mit allem Recht. Aber durch die unkomplizierte Vergabe der VKH, oft auch nur für eine Seite, lässt es sich sehr leicht provozieren, dass man ausschließlich das Gericht zur Rate zieht. Wie oft wird denn ein Vater mit VKH und Umzügen finanziell an die Wand gespielt, ohne dass er irgendwas weiter machen kann?
Erst wenn die VKH für den ersten Rechtszug grundsätzlich angeschafft wird, nimmt die Bereitschaft für Kompromisse zu.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 13:54
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Nein, nicht abschaffen. Aber die vorhandenen Instrumente "Mutwilligkeit" und "Erfolgsaussicht" konsequent ausspielen, in Abhängigkeit vorherigen außergerichtlichen Verhaltens. Und in einfach gelagerten Fällen muss man auch keinen Anwalt beiordnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 14:04
(@craertus)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein, nicht abschaffen. Aber die vorhandenen Instrumente "Mutwilligkeit" und "Erfolgsaussicht" konsequent ausspielen, in Abhängigkeit vorherigen außergerichtlichen Verhaltens. Und in einfach gelagerten Fällen muss man auch keinen Anwalt beiordnen.

Eben, das ist der Ansatz der direkt bei Beginn einer Trennung mit Kindern einzuführen wäre. Und zwar als eine verpflichtende Angeleenheit, die könnte man beim JA vorschalten. Wobei ich davon überzeugt bin, dass es bei den JA nicht gelingen wird, die sind ja nun schon komplett überlastet.

Die Ergebnisse, wenn diese Maßnahme nicht gelingt, werden in den erst dann beginnenden Sorgerechtsprozess einfließen, damit könnte man auch die Gutachten außen vor lassen. Es könnte so einfach sein, doch die Politik macht es halt kompliziert. Eine zeitliche Vorgabe wie z.B. innerhalb von max. 3 Monaten sind diese Dinge zu regeln würde auch noch helfen. Selbst hochstrittige Eltern können damit in die richtige Bahn, zum Wohle des Kindes geleitet werden.

Die gängige Praxis zeigt doch auf, wie belastet dieses System ist. Selbst ein Gutachten bringt den Richter auf der untersten Ebene überhaupt nicht weiter. Von daher eben eine klare Grundlage schaffen, die Ergebnisse sind selbst im ersten Gang vor Gericht richtungsweisend zu werten.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2019 10:40
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

@LBM: Mir ist schon klar, wie die aktuelle Rechtslage ist, ich will nur sagen, dass es nichts mit Fairness zu tun hat. Ich hafte zwar im Zweifel auch für den Anteil am Bedarf des anderen Elternteils, aber wie berechnet sich denn der Bedarf: aus der Summe der Gehälter. Wenn ich also viel verdiene, der andere Elternteil wenig, hat das Kind trotzdem einen hohen Bedarf und ich muss Unterhalt zahlen. Also sorge ich quasi durch mein Gehalt dafür, dass der Bedarf beim anderen entsteht. Im WM aber völlig an der Realität vorbei. Das bisschen Unterhalt wird auch nichts daran ändern, wie das Kind beim anderen Elternteil lebt.
Es könnte auch den Bedarf des Kindes beim jeweiligen Elternteil ermittelt werden. Dann hätte man schon alle Fälle abgebügelt, in denen beide Eltern leistungsfähig sind. Dort würde dann nämlich kein Unterhalt anfallen und es wäre näher an der Realität: in beiden Haushalten herrschen unterschiedliche wirtschaftliche Verhältnisse. Bei Mangelfällen muss man dann halt mal sehen. Ich verstehe, dass der Staat nicht für meine Kinder eintreten will. Aber in diesen Fällen wäre denkbar, dass der leistungsfähige Elternteil den Bedarf beim Mangelfall deckt (Aufstockung auf den Mindestunterhalt) und im Gegenzug einen Titel erhält, der eine Pfändung bei Wiedereintritt der Leistungsfähigkeit zulässt.
Das Ziel des Unterhaltsrechts sollte nicht sein Unterschiede bei den Einkommensverhältnissen der Eltern auszugleichen, wenn beide durch die Kinder die gleichen Nachteile im Berufsleben haben. Aber eben das hat doch der BGH unter dem Deckmantel des Kindesbedarfs gemacht. Im verhandelten Fall war die Mutter Augenoptikerin, die durchaus hätte selbst für die Kinder aufkommen können.

Was mit am WE noch durch den Kopf ging: ich mache mir etwas Sorgen, dass das geplante automatische Sorgerecht für beide ein trojanisches Pferd wird. Denn nun kann man dem Vater das Sorgerecht nicht mehr nehmen, er erhält es automatisch. Aber die Mutter kann dann ja auf alleinige Ausübung des Sorgerechts klagen, was de facto dazu führt, dass der Vater am Ende wieder nichts zu melden hat. Vielleicht sehen die Gerichte die Hürde für eine alleinige Ausübung am Ende aber niedriger, sodass es einfacher wird den Vater auszugrenzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2019 10:31
(@pegasus)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen,

Aber die Mutter kann dann ja auf alleinige Ausübung des Sorgerechts klagen, was de facto dazu führt, dass der Vater am Ende wieder nichts zu melden hat. Vielleicht sehen die Gerichte die Hürde für eine alleinige Ausübung am Ende aber niedriger, sodass es einfacher wird den Vater auszugrenzen.

Um dann mal eine Verschwörungstheorie aufzumachen. Möglicherweise sind die Klagen der Mütter (die, mMn, häufiger VKH erhalten) ja auch gewünscht?? Die ganzen Anwälte müssen doch irgendwie eine Beschäftigung haben.

Tatsache ist, Niemand kann wissen was passieren wird. Aber es stimmt schon, dass am Ende in der Regel Mist rauskommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2019 10:47
(@speciald)
Rege dabei Registriert

Ja, das liebe Geld... bietet sehr viel Streitpotential.

Was mit am WE noch durch den Kopf ging: ich mache mir etwas Sorgen, dass das geplante automatische Sorgerecht für beide ein trojanisches Pferd wird. Denn nun kann man dem Vater das Sorgerecht nicht mehr nehmen, er erhält es automatisch. Aber die Mutter kann dann ja auf alleinige Ausübung des Sorgerechts klagen, was de facto dazu führt, dass der Vater am Ende wieder nichts zu melden hat. Vielleicht sehen die Gerichte die Hürde für eine alleinige Ausübung am Ende aber niedriger, sodass es einfacher wird den Vater auszugrenzen.

Das finde ich ja sowieso spannend, wie das geregelt werden soll. Sorgerecht von Anfang, was einem auch nicht mehr entzogen werden kann. Gesamt oder nur nicht in Teilen? Und alles andere soll dann durch den Kontakt zum anderen Elternteil geregelt werden indem er eingeschränkt wird?! Gibt es dazu nähere Details wie sich die Politik das genau vorstellt?

Um dann mal eine Verschwörungstheorie aufzumachen. Möglicherweise sind die Klagen der Mütter (die, mMn, häufiger VKH erhalten) ja auch gewünscht?? Die ganzen Anwälte müssen doch irgendwie eine Beschäftigung haben.

Dazu habe ich einem Vater erst vor kurzem bei einer Petition, welche dann tatsächlich auch vom Petitionsausschuss angenommen wurde, geholfen. Es ist ein Milliarden schweres Geschäft. Eine andere Theorie könnte ja auch sein: "Liebe Umgangselternteile, liebe Väter, macht es euch doch nicht so schwer. Lasst die Finger vom Sorgerecht und konzentriert euch auf's Umgangsrecht. Unterlasst es aber bitte dabei, Anträge auf Ordnungsmittel zu stellen. Sicherlich versteht ihr, dass das Geld, welches dem BET fehlt, letztendlich auch dem Kind fehlt!"

So zumindest mein Fazit der letzten 6-7 Jahre...

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2019 12:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

"Liebe Umgangselternteile, liebe Väter, macht es euch doch nicht so schwer. Lasst die Finger vom Sorgerecht und konzentriert euch auf's Umgangsrecht. Unterlasst es aber bitte dabei, Anträge auf Ordnungsmittel zu stellen. Sicherlich versteht ihr, dass das Geld, welches dem BET fehlt, letztendlich auch dem Kind fehlt!"

Dieser Punkt wurde von der Zypresse, die verantwortlich für die Verdoppelung des KU gezeichnet hat, als Hauptbegründung angeführt. U.a. dass ein höher KU auch der KM zu gute kommt, da sie ja sorgenfrei leben soll.

Im Grunde erleben wir gerade wieder, wie eine Versklavung eingeführt wird, in der die Zerstörung eines Lebens als Gesellschaftlich hingenommen wird und auch in einem überwiegenden Maße geschlechterabhängig ist. Natürlich wird wieder gesagt werden, dass es quatsch ist, aber es läuft in diese Richtung. Auf Gegenwehr braucht nicht zu hoffen, da hierfür (zumindest nicht) die Lobby fehlt und vor allem die finanziellen Mittel, die fließen überwiegend in Linke und Frauenprojekte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2019 13:28
Seite 1 / 2