Ich weiß ja nicht
 
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Ich weiß ja nicht

 
 elwu
(@elwu)

ob das mit diesem Urteil ein Hoax oder auch schon hier bekannt ist, aber mir ist es neu und bemerkenswert.

/elwu


Zitat
Geschrieben : 23.10.2010 00:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hmm, wenn ich mir die Quelle dazu anschaue hätte ich mehr als Zweifel. 🙂

Nur - es gibt auch Treffer auf jurion.de. Ebenso ist dieses Urteil auf famrz.de enthalten. Als Entscheidungsgrundlage wird angeführt:

§§ 1361 III, 1579 Nr. 7 BGB: Schwerwiegendes Fehlverhalten gegen Unterhaltspflichtigen [m. Anm. d. Red.]

Aber ehrlich gesagt - das sind äusserst seltene Umstände.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 00:50