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ob das mit diesem Urteil ein Hoax oder auch schon hier bekannt ist, aber mir ist es neu und bemerkenswert.
/elwu
Geschrieben : 23.10.2010 00:30
Hi
Hmm, wenn ich mir die Quelle dazu anschaue hätte ich mehr als Zweifel. 🙂
Nur - es gibt auch Treffer auf jurion.de. Ebenso ist dieses Urteil auf famrz.de enthalten. Als Entscheidungsgrundlage wird angeführt:
§§ 1361 III, 1579 Nr. 7 BGB: Schwerwiegendes Fehlverhalten gegen Unterhaltspflichtigen [m. Anm. d. Red.]
Aber ehrlich gesagt - das sind äusserst seltene Umstände.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Geschrieben : 23.10.2010 00:50
