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Eltern, die sich trennen, steht nicht zwangsläufig ein gemeinsames Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder zu, so ein Beschluss des saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken. Zwar sehe das Gesetz im Regelfall ein gemeinsames Sorgerecht vor. Dies entbinde die Gerichte aber nicht davon, in jedem Einzelfall zu prüfen, was für das Wohl des Kindes am besten sei, so die Richter.
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2005 21:33
