Kürzung für Kranke
Neuer Sozialminister Olaf Scholz bedient sich bei Hartz IV
Die Bundesregierung steuert auch weiterhin ihren strikten Kurs des sozialen Ausgleichs: Wo gegeben wird, muss auch irgendwo genommen werden. So hat jetzt das Kabinett deutliche finanzielle Erleichterungen für Erben beschlossen. Und ist gleichzeitig der Meinung, dass Langzeitarbeitslosen, die im Krankenhaus liegen, ein Drittel ihrer Bezüge von 347 Euro gestrichen werden kann - weil sie dort ja kostenlos verpflegt werden. Auch dass der Petitionsausschuss des Bundestages diese Regelung scharf kritisiert und auf Änderung dringt, ficht das Sozialministerium unter dem neuen Hausherrn Olaf Scholz (SPD) nicht an: Was bisher Praxis war wird nun Verordnung und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
"Verpflegung soll künftig mit 35 Prozent der jeweils maßgebenden Regelleistung leistungsmindernd berücksichtigt werden", heißt es lapidar in der jetzt vom Kabinett beschlossenen Verordnung zum Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wenn ein Langzeitarbeitsloser für längere Zeit in ein Krankenhaus zur Behandlung muss, dann wird ihm die dort servierte Verpflegung als "Einkommen" angerechnet, was zu einer Minderung seiner Bezüge um 121,45 Euro führt. Dem kranken Hartz-IV-Empfänger bleiben so anstatt der 347 Euro des Regelsatzes nur noch rund 225 Euro im Monat.
Diese Praxis der Leistungsminderung hat der Petitionsausschuss des Bundestages schon seit längerem kritisiert. Nach seiner Meinung entspricht diese Verwaltungspraxis nicht der geltenden Rechtslage, da es der Arbeitsverwaltung an einer rechtlichen Grundlage für diese Kürzungen fehlt. "Das Sozialgesetzbuch II enthält keine Ermächtigungsgrundlage zur Kürzung der Regelleistung bei vorrübergehender stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus", so der Ausschuss im Oktober dieses Jahres. Gab es bei der früheren Sozialhilfe noch Geld für besondere Aufwendungen, so wurden diese Leistungen mit Hartz-IV pauschalisiert. Die Arbeitsagenturen sind deshalb nicht berechtigt, die Leistungen abzusenken, wenn ausnahmsweise einmal ein Teilbedarf nur in reduzierter Höhe anfällt, denn das Prinzip der Pauschalisierung bestehe gerade darin, derartige Besonderheiten des Einzelfalles auszublenden, so die Bundestagsabgeordneten.
Kabinett und Sozialministerium haben sich diese Ansicht der gewählten Volksvertreter allerdings nicht zu eigen gemacht. Zwar wurde in die Verordnung nun eine "Belastungsgrenze" von 83,28 Euro eingeführt, unterhalb derer die Krankenkost nicht als "Sachleistung" angerechnet wird. Aber dies nicht aus den prinzipiellen Erwägungen des Petitionsausschusses heraus, sondern um das "verwaltungsaufwändige Rückforderungsverfahren", also den bürokratischen Aufwand bei der Eintreibung der zuviel gezahlten Unterstützung zu vermeiden, weil doch die Einweisung ins Krankenhaus "überwiegend ungeplant" erfolgt. Und dann der Regelsatz schon ausbezahlt ist.
Die Verordnung aus dem Hause des frischgebackenen sozialdemokratischen Arbeits- und Sozialministers Scholz stößt auch auf massive Kritik von Erwerbsloseninitiativen. Als "völlig lebensfremd" und als eine "makabere Provokation kranker Menschen" bezeichnet etwa Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles in Wuppertal die Praxis der Behörden. Die Bezieher von Arbeitslosengeld-II würden doppelt bestraft: Zusätzlich zu den Entbehrungen durch Krankheit und Abwesenheit von zu Hause komme noch die Belastung durch die Absenkung der Regelsätze hinzu. Zudem sei die Rechnung der Sozialbehörde völlig unrealistisch. Denn wer im Krankenhaus liegt, sieht sich einer ganzen Reihe zusätzlicher Kosten gegenüber. Vom Telefon am Krankenbett über eine nötige Krankenhauskleidung und den Besuchskosten der Familienmitglieder bis zur "teuren" Versorgung am Krankenhauskiosk. Der Verein empfiehlt, bei Kürzungen durch die Arbeitsagentur wegen Krankenhausaufenthalt gegen die entsprechenden Bescheide Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen.
Und die Chancen stehen für die Kläger gut. Zunehmend stützen die Sozialgerichte die Meinung des Petitionsausschusses und lehnen eine Kürzung der Arbeitslosengeld-II-Bezüge bei Krankenhausaufenthalt ab, zuletzt im Oktober das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Denn die Krankenhauskost sei eben "kein Marktwert", der sich an der nächsten Ecke in Geld umwandeln lässt. Und: "Ebenso wenig lässt sich die Rechtmäßigkeit der Kürzung der pauschalierten monatlichen Regelleistung aus der Gesetzesbegründung oder einer anderen Rechtsgrundlage" herleiten (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 B 185/07 AS ER). Diese Entscheidung, so übrigens das Gericht, "ist unanfechtbar".
😡
Was soll diese cerebrale Blähung der großen "Chaossition" werden? Verordnung oder Gesetz? Wo ist die Grenze zu ziehen bei "längerem oder kürzerem" Krankenhausaufenthalt?
Was ist mit dem Antidiskriminierungsgesetz, was mit Art.1 GG?
Da gehen die Leute doch nur noch mit Tarnkleidung ins Krankenhaus. Wenn Du eh schon gesundheitlich angeschlagen bist, dann hast Du noch solche Sorgen. Wenn Du tagelang nix essen kannst, weil am Tropf oder im Koma, wie soll das angerechnet werden.
Ich sehe schon die Schlagzeilen: Hungerstreik im Krankenhaus! Hartz IV Empfänger hungern im Krankenhaus für ihre Heizkosten. Busse der gemeinnützigen Städtetafeln versorgen Patienten auf der Intensivstation und in den gemeinen Siechensälen.
Wie ist das mit Kindern geplant, die ins Krankenhaus müssen, wird denen das auch von der Stütze abgezogen?
Wenn ich den Thread nicht völlig mißverstanden habe, werde ich mal mit meinem Landtagsabgeordneten sprechen; Auch wenn das eine Bundessache ist, wir haben Wahlkampf in diesem meinen Heimatland. Eine Frau Y. versucht einemHerrn K. seinen Job abzujagen, dieser Herr Olaf Sch. ist ja per se Mitglied in der Verreinigung der Frau Y.
Nur Frau Y. ist halt im Chapter Hessen auf (Stimmen-) Raubzug.
Fassungslose Grüße
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin
Andererseits Richtig so.
Sorry aber wenn ich mir da meine Schwägerin angucke.....
28 Jahre alt, keine Ausbildung, und noch keinen Tag im Leben gearbeitet.
Wenn Harz IV Mitte des Monats zu ende ist, läßt sie sich einfach in die Psychatrie einweisen und dort bleibt sie erst mal für ein paar Tage.
Ups sorry, habe ganz vergessen das sie jetzt erst mal in einem Haus für obdachlose psychisch kranke Frauen lebt. Da bekommt sie Geld von der LWL und die kürzen ja nicht.....
Gruß
Martin
Kürzung für Kranke
Zwar wurde in die Verordnung nun eine "Belastungsgrenze" von 83,28 Euro eingeführt, unterhalb derer die Krankenkost nicht als "Sachleistung" angerechnet wird. Aber dies nicht aus den prinzipiellen Erwägungen des Petitionsausschusses heraus, sondern um das "verwaltungsaufwändige Rückforderungsverfahren", also den bürokratischen Aufwand bei der Eintreibung der zuviel gezahlten Unterstützung zu vermeiden, weil doch die Einweisung ins Krankenhaus "überwiegend ungeplant" erfolgt. Und dann der Regelsatz schon ausbezahlt ist.
"Interessanter" Ansatz. Wie hoch ist eigentlich momentan die Eigenbeteiligung bei Krankenausaufenthalten? Mir schwebt noch irgendwas von 11 Euro pro Tag im Kopf herum, aber ich weiss nicht, wie lange und bin nicht auf dem neuesten Stand. Und dies wird mit Sicherheit nicht von der Arge übernommen.
Und dem Argument von kranken Kindern schließe ich mich vollumfänglich an. Jeder, der schonmal ein krankes Kind im KKH hatte, weiss auch, dass es Mehrkosten beinhaltet. Das Kind muss täglich besucht werden, da gibt es gar kein Vertun. Diese Mehrkosten werden aber durch die Hartz IV Sätze nicht aufgefangen.
Unsere Gesellschaft wird sich daran messen lassen müssen, wie sie mit den Schwächsten der Gesellschaft umgeht.
eskima
Unsere Gesellschaft wird sich daran messen lassen müssen, wie sie mit den Schwächsten der Gesellschaft umgeht.
Moin Eskima,
unsere Gesellschaft wird sich eines Tages in einem Geschichtsbuch daran messen lassen müssen, was sie gegen ihren Zusammenbruch getan hat. Zusammen mit denen, die bereits da waren.
Gruß, Xe