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Frau Merk (CSU) will Unterhaltsrecht ändern

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 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

die Justiz kann doch keine änderung der Gesetzte vornehmen weil es der Bürger so will !!!!!!
wenn der Bürger das StGB ändern möchte haben wir nächste Woche kein neues StGB weil der Justizminister auf Stimmen aus ist oder!!!
Die Reform wurde durch den Bundestag gewunken mit der genau gleichen Rechtssprechung wie 2011
der BGH wurde beauftragt mit der genauen oder in diesem Fall eher ungenauen Bestimmung des §,ich gebe dir Recht das ein Gesetz gekippt werden könnte aber sicher nicht wegen Wählerstimmen oder Interessenverbänden.
Verfassungsgericht oder auch der BGH stimmen sicher nicht jeder Änderung der Familienministerin oder Justizministerin zu.
Mit welcher Begründung sollte es eine Änderung geben was hat sich grundlegend geändert zu 2008 ????hätte die Politik viel.2008 ein falsches Gesetz auf den Weg gebracht ???sie werden sicher an ein oder andern Stelle etwas ändern ,der Grundsatz wird aber im groben stehen bleiben.
Sollte der BGH jetzt zurückrudern er würde dastehen wie ein Dorfamtsgericht .
Und nein der Gesetzgeber oder einzelne Partein können Gesetze nicht einfach nach Gutdünken so ändern wie sie wollen.

aber Vorsicht ist geboten da gebe ich dir natürlich Recht Beppo!!!

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 11:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guru, ich glaube du hast da einiges nicht verstanden.

Die Regierung oder Exekutive, zu der auch die Justizministerin gehört mach Vorschläge zu Gesetzesänderungen und zwar frei, nach Gutdünken.
Das Parlament oder Legislative stimmt dann über den Gesetzesvorschlag ab.
Da die Regierungsparteien in aller Regel auch die Mehrheit im Parlament hat, wird der Vorschlag meistens angenommen und damit das Gesetz geändert oder ein neues erlassen.
Dann ist das geltendes Recht und die Justiz, inklusive BGH (Judikative) haben sich dann eben daran zu halten.

Der BGH hat seine Entscheidung ja auch nach 2008 getroffen. Entsprechend der jetzt gültigen Gesetze.

Und wenn der Gesetzgeber dieses Gesetz wieder ändern möchte, dann darf er das und die Gerichte so wie der BGH haben sich dann daran an die dann gültigen Gesetze zu halten.

Das einzige Gericht, dass Gesetze in Frage stellen darf, ist das BVerfG, so wie das im letzten Jahr in Bezug auf den §1626 BGB getan hat.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 12:24
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Vorschläge können sie machen so viel sie wollen da hast du sicher Recht,aber jetzt muß der Vorschlag durch das Parlament ,und jetzt frage ich dich was hat der BGH nach 2008 der mit der Überwachung und der Einhaltung des Rechts nicht Eingehalten????

Der BGH hat seine Entscheidung ja auch nach 2008 getroffen. Entsprechend der jetzt gültigen Gesetze.

welches Gesetz hat der BGH getroffen nach 2008 ,das nicht genau der Vorlage des BMJ entsprach???
Die Einzelfallentscheidung wurde duch die damalige Justizministerin sogar begrüßt,Das BMJ kann versuchen das Gesetz  zu ändern aber mit welcher Begründung und das Parlament müßte zustimmen warum ???
Weil die CDU/CSU 2008 schon dagegen war !!Die SPD und die Grünen müßten zugeben das Neue Unterhaltsrecht war ein Flop....

sie müßten xxx Fälle neu verhandeln .
Es würden Fälle auf unsere Gerichte zukommen die in 4 Jahren 3x Verhandelt werden müßten mit 3 unterschiedlichen Grundlagen!!!
dies würde nicht nur die Regierung lächerlich machen sondern auch das Bundesverfassungsgericht das entweder jetzt einschreiten müßte oder schon 2008 oder????

Beppo ich hoffe diesmal hast du nicht Recht (ich hoffe es :wink:)

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vorschläge können sie machen so viel sie wollen da hast du sicher Recht,aber jetzt muß der Vorschlag durch das Parlament

Richtig, was aber angesichts der Mehrheit der Regierungsparteien üblicherweise durchgeht.
Dafür kungeln die ja lange genug in den Ausschüssen.

,und jetzt frage ich dich was hat der BGH nach 2008 der mit der Überwachung und der Einhaltung des Rechts nicht Eingehalten????

Der BGH hat seine Entscheidung ja auch nach 2008 getroffen. Entsprechend der jetzt gültigen Gesetze.

Ich habe meine Formulierung oben nochmal geändert. Ist es jetzt klarer?

welches Gesetz hat der BGH getroffen nach 2008 ,das nicht genau der Vorlage des BMJ entsprach???

Der BGH trifft keine Gesetze. Er befolgt sie. Sollte er jedenfalls.

Die Einzelfallentscheidung wurde duch die damalige Justizministerin sogar begrüßt,Das BMJ kann versuchen das Gesetz  zu ändern aber mit welcher Begründung und das Parlament müßte zustimmen warum ???

Das Parlament muss nicht zustimmen. Tut es aber meistens. Aus welchem Grund auch immer.

Weil die CDU/CSU 2008 schon dagegen war !!Die SPD und die Grünen müßten zugeben das Neue Unterhaltsrecht war ein Flop....

Poltiker hatten noch nie ein Problem, ihre Meinung zu ändern. Und was SPD und Grüne meinen, spielt keine Rolle, solange CDU/CSU und FDP eine Mehrheit haben.

sie müßten xxx Fälle neu verhandeln .
Es würden Fälle auf unsere Gerichte zukommen die in 4 Jahren 3x Verhandelt werden müßten mit 3 unterschiedlichen Grundlagen!!!

Nein. Das Gesetz würde ja nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden, sondern schlicht geändert.

dies würde nicht nur die Regierung lächerlich machen sondern auch das Bundesverfassungsgericht das entweder jetzt einschreiten müßte oder schon 2008 oder????

Wieso das denn nun wieder? Weder das Gesetz von vor 2008, noch das von nach 2008, noch, vermutlich, ein zukünftiges sind verfassungswidrig.

Beppo ich hoffe diesmal hast du nicht Recht (ich hoffe es :wink:)

Dass das Gesetz nun geändert wird habe ich gar nicht behauptet. Nur dass es sein könnte.
Und damit, wie Gesetzgebung in D funktioniert habe ich ganz sicher recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 13:05
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Parlament muss nicht zustimmen. Tut es aber meistens. Aus welchem Grund auch immer.

Zitat
Parlament muß zustimmen!!!!

Der BGH trifft keine Gesetze. Er befolgt sie. Sollte er jedenfalls.

Zitat
da hast du Recht habe mich falsch ausgedrückt!!!

Nein. Das Gesetz würde ja nicht rückwirkend für ungültig erklärt werden, sondern schlicht geändert.

Zitat
ja und müßte neu Verhandelt werden oder bei einer erneuten Klage nach neuem Recht????

Wieso das denn nun wieder? Weder das Gesetz von vor 2008, noch das von nach 2008, noch, vermutlich, ein zukünftiges sind verfassungswidrig.

verfassungswidrig ist es nicht da hast du Recht ,eine erneute Änderung in so kurzer Zeit jedoch etwas peinlich ...

  (ich hoffe du hilfts mir trotzdem wieder mal ) Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 13:26
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das Thema sollte aus einem anderen Forum hierher verschoben werden, aber ich finde es nicht.

Hier der Link, der vermutlich nur vorrübergehend gültig ist:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1412690/Frontal21-Sendung-vom-16-August-2011

Es ist in der Tat eine einseitige Darstellung, aber falsch ist es nicht ausschließlich!

Es gibt durchaus Schlupflöcher für die Nichtbetreuenden Elternteile, sich finanziell aus dem Thema KU rauszuhalten. Der Elternteil mit Kind(ern) hat dann die Aufgabe, Kind und Arbeit zu wuppen, aber immer noch nicht mal die Gelegenheit, Kinder gut unterzubringen.
Bei uns endet die Schule auch um 11.20 Uhr! Und dann???
Vielleicht habe ich später Glück und "meine" Kinder kriegen einen Platz auf einer weiterführenden Ganztagsschule, aber bis dahin gehen viel zu viele Jahre ins Land.

Der Umgangselternteil sagt nur grinsend: "Sorry, ich verdiene nicht und helfen kann ich auch nicht!"

Nein, es ist noch nicht optimal, wenn AE Eltern für das Einkommen alleine aufkommen müssen, und das gibt es eben noch nach Trennungen! Mir ist beim Resultat egal, ob richterlich bzw. gesetzlich angeordnet oder aus anderen Notwendigkeiten heraus ...
(Für mich ist die soziale Hängematte KEINE Alternative!)

LG, mahjoko  🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 14:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das Thema sollte aus einem anderen Forum hierher verschoben werden, aber ich finde es nicht.

Stimmt. Ich hatte es diesem Topic zugefügt, weil es thematisch passt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 14:29
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Deep, ich hatte auch nach dem Beitrag gesucht - und gefunden. Auch wenn Du's versteckt hast 😉

@ Guru,

ich glaube, Du hast jetzt auch selbst herausgefunden, dass Du den BGH mit dem BVerG verwechselt hast, oder?!

BGH ist quasi die letzte Instanz, um die Rechte (gem. Gesetz) durchzusetzen.
BVer kann Gesetze als solche für Verfassungswidrig erklären, die dann abgeändert werden müssen.

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 18:16
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