Hallo,
ich bin zur Zeit mit den kindern in Urlaub, deshalb gibt es keine Beiträge von mir.
Gestern war auf Bayern 5 die ganze zeit folgende Meldung im Radio:
Das ganze stammt aus einem Interview der Welt.
Es ging dabei um ein 9 Jähriges Kind. Die Forderung: Das Motto lautet alleinerziehend muss man nicht ganztags Arbeiten. Der andere Elternteil soll zahlen.
gruss
Olli
weiterer Link zum Thema:
welt.de:
Hallo zusammen,
Ollis erster Link scheint ganz woanders hin zu führen, aber mutmaßlich meint er dieses hier: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/rundschau/merk-kinder-unterhalt-ID1312789565521.xml
Ums inhaltlich zu kommentieren: Zu solchen Mütterkreuzlern unter der Tarnkappe des vorgeblichen Kindeswohls, wie es die Merk ist, da fallen mir bloß noch Lösungen ein, die mit Teer, Federn und einem Esel zu tun haben ... und nein, Unterhaltsmaximierung für die Frau Mama dient nicht dem Kindeswohl.
Falls die Merk wirklich was fürs Kindeswohl tun wollte, dann könnte sie ja mal die zwei wichtigsten Punkte ganz nach oben auf die Tagesordnung setzen: (a) Beim Sorgerecht endlich die Selbstverständlichkeit beachten, dass ein Kind zwei Eltern hat, und (b) Wechselmodell als Goldstandard des Familienrechtes, wovon das Familiengericht nur in verdammt gut begründeten Ausnahmefällen abweicht.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
http://blog.beck.de/2011/08/09/ueberraschung-gericht-haelt-sich-an-das-gesetz-ministerium-sagt-pruefung-zu#comment-3417 6">Hier wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die profilierungssüchtige Provinzministerin schrille Schreie ausstößt, sondern auch das BMJ, aus lauter Verwunderung darüber, dass der BGH das Gesetz auch gegen Frauen anwendet, über schnellen Änderungsbedarf nachdenkt. Auf jeden Fall schneller, als über die Einhaltung der Menschenrechte.
Vielleicht sollte man Frau Merk auch mal auf http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f278390.html#q27839 0">Abgeordnetenwatch über ihre Prioritäten befragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Kind soll vorher in einer Pflegefamilie gewesen sein und das Vertrauensverhältnis zur Mutter kann ja lt. Ansicht
der Beklagten durch die Berufstätigkeit nicht (zügig) hergestellt werden.
Besser wäre m. E. auch, die Voraussetzungen für ein flexibleres und ausreichendes Kinderbetreuungsangebot zu schaffen,
anstatt immer auf dem Alleinverdiener herumzuklopfen, damit noch ein paar Taler mehr herausfallen.
Also ich war schon stolz auf unsere Mutter, wenn die für uns arbeiten ging, sonst hätten wir zeitweise den Kitt von
den Fenstern essen müssen. Wenn unsere Kinder zum Vorbild bekommen, das ausschliesslich Papa für alle
finanziellen Annehmlichkeiten zuständig ist, kann ich meinen beiden Jungs ja nur noch empfehlen, auf eigene Kinder
zu verzichten. Den Mädels bläue ich ein, sich auf jeden Fall einen Sohn aus reichem Hause zu suchen, damit sie
für den Fall der Fälle ausreichend alimentiert sind.
Gruß von hier,
Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Bezeichnend nur das natürlich all diese "schwerwiegenden" Bedenken nur dann gelten wenn es einen Ex gibt der zahlen könnte.
Darüber das ja entsprechendes dann zwangsläufig auch für Alleinerziehende ohne Zahlsklaven im Hintergrund gelten müsste liest man irgendwie nix - denn konsequenter weise müssten all jene dann ja eine Zahlung auf mindestens ALG1 Niveau erhalten ...
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Da sage noch mal einer was gegen die Gleichschaltung der Medien. Alles gelogen, sie existiert wirklich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
hier http://blog.beck.de/2011/08/09/ueberraschung-gericht-haelt-sich-an-das-gesetz-ministerium-sagt-pruefung-zu noch ein Link zum Thema.
Besonders interessant fand ich, dass in Kommentar #1 zu obigem Beitrag darauf hingewiesen wird, dass der BGH nicht einfach den BU verweigert hat, sondern dass die Mutter nicht gewillt war darzulegen warum sie denn BU benötigt.
Susi
Moin,
Besonders interessant fand ich, dass in Kommentar #1 zu obigem Beitrag darauf hingewiesen wird, dass der BGH nicht einfach den BU verweigert hat, sondern dass die Mutter nicht gewillt war darzulegen warum sie denn BU benötigt.
nun ja, so war es ja auch. Der BGH ist nicht dafür zuständig, in Einzelfällen Unterhaltsansprüche zu bejahen oder zu verneinen; er nimmt diese Einzelfälle nur zum Anlass für Grundsatzurteile. Im vorliegenden Fall lautet der Tenor des Urteils sinngemäss "Ein Kind im Alter von X Jahren zu betreuen ist nicht (mehr) gleichbedeutend mit einem pauschal anerkannten, grundsätzlichen Unterhaltsanspruch nach dem in der Vergangenheit angewandten Altersphasenmodell; vielmehr muss die Unterhaltsbedürftigkeit in jedem Einzelfall konkret dargelegt werden."
Mit dieser Massgabe hat der BGH das Verfahren an das bisherige Gericht zurückverwiesen. Dort kann die betroffene Mutter jetzt (wenn sie will) im Detail vortragen, warum sie an einer vollschichtigen Berufstätigkeit gehindert sein soll - aber eben nicht mehr mit der pauschalen Begründung "mein Kind ist ja erst X Jahre alt".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Eigentlich unglaublich... Aber... sieht man das Bild, weiß man Bescheid.
Hallo Freunde!
Leider ist die Diskussion zu diesem hochbrisanten Thema schon wieder am abebben, obwohl das ja nicht in unserem Interesse liegen dürfte.
Die Frage ist ja nicht, ob das Gericht richtig oder falsch gehandelt hat, und wofür das Gericht zuständig ist.
Fakt ist: Es gibt zwei Politiker (und offenbar, wenn sich schon ein Ministeriumssprecher zu Wort meldet) und im BJM mehr als nur den Pförnter, der sich darüber Gedanken macht.
Man darf sich sicher sein, dass schon viele Lobbygruppen aus der Frauen- und Feministinnenseite auf den Zug aufgesprungen sind und Druck ausüben. Endlich hat man zwei hochgestellte UnterstützerINNEN für feministische Anliegen gefunden.
Die Frage stellt sich also: Welche Möglichkeiten haben wir, auf den wohl kommenden politischen Willenbildungsprozess Einfluss zu nehmen.
Bedenkt, dass die FDP in einem Umfragetief steckt und sich die BJMin als FDPlerin hier gegen eine schwache CDU-Familienministerin hervorragend positionieren könnte und auf Stimmenfang geht. Rein subjektiv gesehen (aus Sicht vieler Unbeteiligter) dürfte die Forderung, ach so arme Mütter zu entlasten und den Vater zu melken auf Desinteresse oder auf gemurmelte Zustimmung treffen. Wer, der nicht betroffen ist, wird sich mit so einem Thema schon befassen wollen? auf die Unterstützung der breiten Bevölkerung brauchen wir, glaube ich, also nicht zu rechnen.
Ich sehe hier also die reale Gefahr, dass das Gesetz relativ zügig auf den Prüfstand kommt und letztendlcih verwässert wird.
Also: Was wollen wir tun?
Gruß, PP
Ich denke, wir sollten die Ministerin in ihrem Anliegen unterstützen.
Und zwar in unserem Sinne, z.B. bei der Anrechnung des Kindergeldes und der Umgangskosten.
So wie es hier z.B. vorgerechnet wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
ich glaube nicht das hier Frau Merk etwas erreichen wird , was soll die Aktion eigentlich ????
Der BGH sagte in keinem Fall das ab einem Kindesalter von 4 jahren die Mutter voll Arbeiten müsse!!!!!also was soll hier auf den Prüfstand, hier will sich jemand wichtig machen der nicht wichtig ist zumindest nicht für den BGH.Die Gesetzliche Neureglung ist 3 Jahre Alt und jetzt verweist der BGH auf dieses Recht,mehr ist nicht passiert.was will Frau Merk eigentlich bemängeln es gibt nichts neues.
Die CDU/CSU war 2008 schon nicht sehr erfreut über diese Änderung und 2011 kommt jetzt ein Aufstand,
dies würde eine erneute Klagewelle auslösen von beiden Seiten und der Staat sowie der BGH würden sich langsam noch lächerlicher machen als dies jetz schon der Fall ist..... :mestupid:
und der Staat sowie der BGH würden sich langsam noch lächerlicher machen als dies jetz schon der Fall ist.....
Und dabei wollen wir sie doch nach Kräften unterstützen Gelle?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dieses Gesetz ist Makulatur"
Fachanwältin Schwab kritisiert Unterhaltsgesetz
von Dana Nowak
Im Fontal21-Interview kritisiert die Fachanwältin für Familienrecht und Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter, Edith Schwab, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach alleinerziehende Geschiedene künftig Vollzeit arbeiten sollen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Dieses Gesetz passe mit der heutigen Realität nicht zusammen. Es treibe die Mütter im Falle einer Trennung oder Scheidung in die Armut, so Schwab
Sehr schlecht recherchierte Sendung zum Thema
hier wurden gezeigt das jede Frau die ein Kind betreut über 3 jahre einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen muß :applaus2:
wo hat Frontal 21 diese Frauen herbekommen bitte ?????und der BGH so eine Schweinerei dieser würde auf der Seite der Männer stehen ich lache mich kaputt!!!!!
Zitat Frau Schwab:Es treibe die Mütter im Falle einer Trennung oder Scheidung in die Armut, so Schwab
ja also da nehme ich doch lieber einen EX Mann ,dieser geht doch sicher gerne in die Armut und Arbeitet 10 Stunden am Tag und kann dafür sein Kind alle 2 Wochen sehen.
Und das beste an der Sendung eine Frau mit Kind macht sich Selbstständig und jetzt kommt es,........ sie hat ja eigentlich mit Kind keine Zeit dafür Selbstständig zu sein ;(
merken die noch was!!!!!!mein dank an den BGH ( der eigentlich nichts neues beschlosssen hat)
Gruß Guru
Hallo Guru,
ich gebe dir da völlig Recht! Schon seit einiger Zeit frage ich mich auch schon, ob die ÖR Seder ARD und ZDF jetzt bewußt mit den sogenannten Politsendungen auf BILD Neviau absacken, um Quote zu machen. Diese Sendung habe ich zwar nicht gesehen, aber es ist auffällig, dass z.B. Forntal21 oder FAKT (nur so als Beispiel) sehr schlechte Recherchen betreiben.
Ich denke, es ist reine Stimungsmache. Vielleicht erhoffen sich einige der Interessenverbände, dass die Tigerenten-Koalition die Gesetze wieder "in die richtige Richtung" ändert. Wer weiß, was Frau Merkel und ihre Familienministerin da tatsächlich daraus machen, wenn ihnen der A...llerwerteste auf Grundeis geht, weil die Wahlen in zwei Jahren verlorengehen könnten...
Der BGH jedenfalls hat an sich nichts weiter gemacht, als geltendes Recht umzusetzen, daher finde ich, dass es keine besondere Leistung war in dem Fall.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo Taddy
schon komisch diese Situation aber Frau Merkel und co. werden glaube ich auch gegen die geltende Rechtssprechung nicht sehr viel machen können,wo würden wir in einem Rechtsstaat hinkommen wenn hier einzelne Familien oder Justizminister (Verbände) dem BGH die Rechtslage vorgeben würden!!!!
In diesem Fall bräuchten wir kein BGH als letzte Instanz der Rechtssprechung in Deutschland.
Sie wollten ein Höchstrichterliche Entscheidung jetzt haben sie eine :thumbup:
Moin.
aber Frau Merkel und co. werden glaube ich auch gegen die geltende Rechtssprechung nicht sehr viel machen können,wo würden wir in einem Rechtsstaat hinkommen wenn hier einzelne Familien oder Justizminister (Verbände) dem BGH die Rechtslage vorgeben würden!!!!
Naja, wer denn sonst, wenn nicht der Gesetzgeber.
Nicht der Gesetzgeber hat sich an die Rechtsprechung zu halten, sondern die Rechtsprechung an die Gesetze.
Jedenfalls theoretisch.
Wenn Kanzlerin, Familien- oder Justizministerin der Meinung sind, die aktuelle Gesetzeslage entspricht nicht ihren Interessen, werden sie sie eben ändern.
Und aus dem Justizministerium kamen ja auch schön Töne, dass es wohl als unerwünscht angesehen wird, dass dieses Gesetz angewendet wird.
Gesetzesänderung zu Lasten von Väter gehen in der Regel auch deutlich geschmeidiger und schneller durch, als Gesetze zugunsten von Vätern.
Und der BGH wird sich auch da beeilen, den Willen des Gesetzgebers durchzusetzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
der Gestzgeber kann aber auch nur nach der Rechtsstaatlichkeit handeln und diese ist ja sicher gegeben
sonst hätte der Gesetzgeber 2008 keine Reform durchgebracht oder????wenn die Justiz meint diese Rechtslage entspricht nicht ihren Interessen muß ja in diesem Fall der BGH einschreiten (hoffe ich doch :wink:)
sonst hätten wir ja ein Staat in diesem einzelne Minister oder Parteien ihre eigene Ansichten zu Gesetzen machen würden!!!und da sind wir ja wieder am Punkt genau gesagt beim BGH der dies ja in jeden Fall prüfen muss und zur Not auch unterbinden kann....muss
sonst sind wir ganz nahe am System der DDR
Häh?
Wieso sollte es der Rechtsstaatlichkeit widersprechen, wenn der Gesetzgeber Gesetze gibt oder diese nach Gutdünken wieder ändert?
So wie der Gesetzgeber 2008 das Gesetz ändern durfte, darf er es nun wieder zurück ändern, wenn er meint, dass seine WählerInnen das so wollen.
Und ja, natürlich machen Minister und Parteien ihre eigenen Ansichten zu Gesetzen, bzw. schlagen diese dem Parlament vor und erwarten von diesem, dass es sie im Sinne der Fraktionsdisziplin auch durchwinken.
Frei nach Herbert Wehner zu der Frage, ob ein Abgeordneter auch gegen seine Fraktion und für sein Gewissen abstimmen dürfe:
"Dann lass dich doch nächstes Mal von deinem Gewissen aufstellen!"
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
die Schwab ist bekanntlich in Sachen Familienrecht ungefähr so objektiv wie die Schwarzer in Sachen Emanzipation. Von daher natürlich nicht ernstzunehmen, wäre sie nicht auch Vorsitzende des sogenannten Verines für alleinerziehende Mütter und Väter. Die Väter da sind allesamt lila Pudel.
Dieser Lobbyladen für müterliche Finanzinteressen, kinder- und väterfeindlich, wird leider vom Gesetzgeber stets gehört wenn es um Gesetze im Familienrecht geht. Und bekommt sogar aus Steuermitteln einen guten Teil seiner Finanzierung. Wenn man etwas gegen den VAMV unternehmen will, sollte man 'seinen' Abgeordneten anschreiben oder besser im Wahlkreisbüro aufsuchen, und sich über diese Tatsachen beschweren mit der Aufforderung, etwas dagegen zu unternehmen.
/elwu