Empfängnisvergütung
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Empfängnisvergütung

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Laut Mopo Hamburg gehört die Bezeichnung "Empfängnisvergütung" für Unterhalt zu den Jugendworten des Jahres 2010.
Es ist also nicht so, dass das bei den "Anfängern" kein Begriff wäre.
Es spricht sich langsam rum!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 16:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sehr schön!  :thumbup:

Hoffentlich fordert es der Nachwuchs dann auch bei den Empfängerinnen ein, damit es nicht (wie bei mir geschehen) nur für nutzlose Anwaltsbriefe verbraten wird.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 17:03
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

mein lieber Beppo,
ungern darauf hinweisend: aber dennoch irrst Du!

guckst Du hier:
http://kamelopedia.mormo.org/index.php/Empf%C3%A4ngnisverg%C3%BCtung

is doch schon viiiel älter der Begriff  🙂

grüße
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 18:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei "real denkenden" Menschen dürfte (zu zahlender) Unterhalt wohl eher als "Empfängnisverhütung" wahrgenommen werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 18:18