Einspruch zwecklos
Eltern entsetzt über den Zugriff zweier Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Ansbach auf ihre Kinder
Eine Familie erlebte starr vor Entsetzen, wie Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Ansbach ihnen mit Hilfe von Polizisten überraschend ihre drei Kinder entrissen haben. Der Zugriff wurde nach Schilderung der Eltern damit begründet, dass angeblich akute Gefahr für ihre Kinder bestanden haben soll, denn ein Gerichtsbeschluß erging erst Tage nach dem gewaltsamen Eingreifen des Jugendamtes.
Jugendämter gehören abgeschafft!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die Eltern bzw. Stief/Vater hat sich sehr viel Mühe gemacht mit seiner Seite habe sie mir angesehen. Wie auch selbst zugegeben gab es eine Vorgeschichte mit Auflagen an die Familie die sie angeblich eingehalten haben. Sie haben sich bemüht allen Gerecht zu werden und doch ist es Ansichtssache was gut genug ist. Lieber die Kinder mitnehmen und den Sachverhalt klären , wenn alles in Ordnung ist werden sie die Kinder wieder bekommen.
wenn alles in Ordnung ist werden sie die Kinder wieder bekommen.
Das würde ich auch gerne glauben!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo anfree,
da widerspreche ich aber vehement:
Die Eltern bzw. Stief/Vater hat sich sehr viel Mühe gemacht mit seiner Seite habe sie mir angesehen. Wie auch selbst zugegeben gab es eine Vorgeschichte mit Auflagen an die Familie die sie angeblich eingehalten haben. Sie haben sich bemüht allen Gerecht zu werden und doch ist es Ansichtssache was gut genug ist.
Genau das - Ansichtssache! Und wegen einer bloßen Mutmaßung, einer bloßen Meinung, werden die Kinder mit Polizeigewalt aus der Familie entfernt?!?
Das ist kein Rechtsstaat, das ist Staatswillkür.
Und was das hier betrifft:
Lieber die Kinder mitnehmen und den Sachverhalt klären , wenn alles in Ordnung ist werden sie die Kinder wieder bekommen.
Bist du dir da ganz sicher? Wenn Kinder erst mal in die Klauen der Betreungs-Mafia gefallen sind, dann kommen die da nicht immer so schnell wieder raus ...
Nix für ungut,
Malachit,
der gerade mal wieder auf 180 ist, was sich dieser Terrorstaat inzwischen gegenüber seinen Bürgern herausnimmt. Klarmachen zum Ändern!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit
ich weis was du meinst bestimmt gibt es Fälle wo das Jugendamt nicht richtig handelt das oft gerade für Vater im Bezug auf dem Umgang nicht eingegangen wird.
In diesem Fall bin ich mir nicht ganz sicher wegen der Vorgeschichte. Ich kenne die Familie wenn auch nicht persönlich und auch ich habe zum Teil eine andere Auffassung was Kinder angeht aber jeder hat verschiedene Auffassungen der eine findet was OK was der andere nicht tut. Will hier niemand etwas schlechtes reden . Ich sehe das sie bemüht sind das richtige zu tun und hoffe das es ihnen gelingt bin sehr über das Angagement des Stief/Vaters überrascht. Die Kinder sind wirklich lieb ich wünsche ihnen das beste im Besten falle mit ihren Eltern.
Hallo anfree,
In diesem Fall bin ich mir nicht ganz sicher wegen der Vorgeschichte. Ich kenne die Familie wenn auch nicht persönlich und auch ich habe zum Teil eine andere Auffassung was Kinder angeht aber jeder hat verschiedene Auffassungen der eine findet was OK was der andere nicht tut.
Nun gut, wenn du die Familie und/oder den Fall näher kennst, dann hast du mir gegenüber natürlich einen deutlichen Informationsvorsprung.
Allerdings, auch in deiner Antwort redest du nur von "verschiedenen Auffassungen", nicht von Gesetzesverstößen. Die kinderärztlichen Untersuchungen sind zwar dringend zu empfehlen, aber nicht vorgeschrieben - also darf man niemandem einen Strick daraus drehen, wenn er seine Kinder nicht, oder nur verspätet untersuchen lässt.
Und damit bin ich doch wieder bei meinem Punkt "Willkür": Eine abweichende (Minderheits-)Meinung ist kein Grund für ein staatliches Eingreifen, jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat. Wie man Staatsformen nennt, in denen eine "andere Auffassung" einen Polizeibesuch nach sich zieht, dürfte uns allen bekannt sein. Solche Staaten funktionieren dann so ähnlich, wie George Orwell es in seinem Roman 1984 beschreibt (ich zitiere mal aus dem Gedächtnis; bin zu faul, das Buch herauszukramen): "Natürlich war das nicht strafbar, weil es ja keine Gesetze mehr gab. Aber wenn es herauskam, musste man trotzdem für fünfundzwanzig Jahre ins Arbeitslager."
Und ganz ehrlich: In einem solchen Staat möchte ich nicht leben.
Um wieder auf den Fall zurückzukommen: Wenn die Sache mit dem ersten Besuch der beiden Tussis vom Jugendamt wirklich so gewesen ist wie beschrieben, dann dürfte das ein glasklarer Fall von Hausfriedensbruch gewesen sein - jedenfalls dann, wenn die Damen dort ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl unterwegs gewesen sind ...
Viele liebe Grüße,
Malachit,
der in Ozeanien schon vor langer Zeit als Gedankenverbrecher vaporisiert worden wäre.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Die kinderärztlichen Untersuchungen sind zwar dringend zu empfehlen, aber nicht vorgeschrieben - also darf man niemandem einen Strick daraus drehen, wenn er seine Kinder nicht, oder nur verspätet untersuchen lässt.
Morgen Malachit,
zumindest due U-Untersuchungen sind inzwischen "Pflicht". Kinderärtze sind verpflichtet zu melden ,wenn Kinder nicht in der angegebenen Zeitspanne zur Untersuchung gebracht wurden.
In meinem Freundeskreis wurde ein Elternpaar angeschrieben, sie sollen zu dem Vorwurf Stellung nehmen, das ihr kleineres Kind nicht im ersten Drittel des Untersuchungszeitraumes dem Arzt vorgestellt wurde. Als die Eltern sich mit dem JA in Verbindung setzten, um zu erklären, das eine U-Untersuchung derzeit schlicht und einfach nicht möglich und auch zu diesem Zeitpunktnicht sinnvoll ist, da sich das Kind in der Chemotherapie befindet und stationär in der Klinik weilt (was allerdings auch dem behandelnden KA bekannt war), wollte das JA eine Entbindung von der Schweigepflicht der Klinik, um zu erfragen, ob das Kind tatsächlich an Leukämie erkrankt ist. Ich bin mal gespannt was nächstes Jahr passiert, wenn die Kleine eigentlich in die Schule komme soll, aber nach einer zweiten Transplantation dazu sicher noch nciht in der Lage sein wird.
Woerit zum Thema Strick aus Untersuchungen ziehen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ Tina: Na dann hat der KiA ja wenigstens seine ärztliche Schweigepflicht eingehalten. Frech finde ich ja wieder, dass das Kind nicht im 1. Drittel vorgestellt wurde und die sich einmischen. Ist das jetzt eigentlich bundesweit so oder erst in einigen Bundesländern??
Klasse ist ja auch, wenn ich den Arzt wechsle, habe ich sofort das JA am Hals, weil die denken, ich gehe nicht zur U. Mannmann. Muss glatt mal gucken, wann die nächste U ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi lbm,
ich kann es dir nur von Hessen sagen. Vorsichtshalber bin ich mit meiner Großen schon letztes Jahr zur J1, obwohl man da ja von 12-15 Jahren Zeit hat 😉
Klasse ist ja auch, wenn ich den Arzt wechsle, habe ich sofort das JA am Hals, weil die denken, ich gehe nicht zur U.
Das ist ne gute Frage. Ich weiß gar nicht wie das eigentlich läuft. Denn bei der U wird ja das eine Blatt herausgetrennt und an was weiß ich für ne Stelle geschickt. Vielleicht läuft ja die Benachrichtigung auch darüber. Oder über die Krankenkasse. Ich möchte gar nicht wissen, welche uns unbekannten vernetzungen da existieren. Irgendwie müssen ja die Infos über jedes Kind irgendwo herkommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
Vorsichtshalber bin ich mit meiner Großen schon letztes Jahr zur J1, obwohl man da ja von 12-15 Jahren Zeit hat 😉
Ich gehe auch immer früh, aber bescheuert ist das ja schon, da hat man irgendwie so einen vorauseilenden Gehorsam.
Das ist ne gute Frage. Ich weiß gar nicht wie das eigentlich läuft. Denn bei der U wird ja das eine Blatt herausgetrennt und an was weiß ich für ne Stelle geschickt.
Aber nur bei Kassenpatienten! In meiner Privatversichertenzeit (also ab jetzt auch wieder) bleiben die im Heft. Die gehen m. W. an die KK. Das weiß Ginnie bestimmt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
also in NRW wird es wie folgt gehändelt:
Danach schicken seit Ende vergangenen Jahres Ärztinnen und Ärzte für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen hat, eine Meldung an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA). U5 bis U9 sind die Untersuchungen für Kinder zwischen sechs Monaten und fünfeinhalb Jahren. Das LIGA ermittelt dann im Abgleich mit den Melderegistern alle Kinder, für die noch keine Mitteilung vorliegt. Ihre Eltern werden rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraums, in dem die Untersuchung stattfinden soll, schriftlich erinnert. Nach Ablauf der Frist informiert das LIGA dann die zuständigen Jugendämter, welche Kinder noch nicht bei der Untersuchung waren.
Gruß NRW
Meine Signatur
Hi
Aber nur bei Kassenpatienten! In meiner Privatversichertenzeit (also ab jetzt auch wieder) bleiben die im Heft. Die gehen m. W. an die KK. Das weiß Ginnie bestimmt.
Also, im U-Heft meines Sohnes steht es so drin: Die Durchschrift geht an die Kassenärztliche Vereinigung. Die ist für die Abrechnung der ambulanten ärztlichen Leistungen zuständig. Dass es diese Meldepflicht gibt, ist ja mE noch nicht so lange...die U9 meines Sohnes war 2002 🙂 Und da war es noch nicht meldepflichtig...da diente der Durchschlag aus dem Heft mE wirklich nur der Abrechnung oder vielleicht Statistik. Hoffentlich anonym :rofl2:
jetzt scheinen ja - wie nrw schreibt - die Ärzte eine weitere Meldepflicht zu haben...darüber weiß ich aber nicht Bescheid. Die KK sind nicht diejenigen die diese daten zusammenführen. Höchstens die kassenärztl. Vereinigung. Vielleciht wird es mal wieder in jedem Bundesland anders gemacht...
Und die U10 (oder J1) kann vom 12. bis 14. Lj durchgeführt werden, also bis zum 15. geburtstag. Und da es eine Jugenduntersuchung sein soll, warte ich auch noch bis er ca. Ende 13, Anfang 14 ist..., bzw. den Entwicklungsstand erreicht hat, den ich für richtig halte, was soll der Arzt denn jetzt mit gerade 12 feststellen? Dass die Pubertät noch nicht angefangen hat? Det sehe ick ooch. In 2 Jahren würde es beginnen mich zu beunruhigen, jetzt aber noch nicht...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Ginnie,
die U 10 ist im Alter von 7-8
die U 11 ist im Alter von 9-10 und
die J1 mit 13 und
die J2 mit 16-17 Jahren.
So hab ich es ergockelt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hoffentlich mischt du jetzt nicht privat und gesetzlich... du weißt ja, Privatpatient bekommt Kaffee und Wasser im Wartezimmer, und Kassenpatient Werbefilmchen für Zusatzleistungen :rofl2:
Wenn es euch interessiert gucke ich morgen mal nach, in die Richtlinie...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Die Hefte meiner Kinder gehen aber nur bis zur U9
Für die J1 haben wir einen Schrieb des Gesundheitsamtes über die Schulen bekommen.
Tina *grübel*
Jetzt bin ich schlauer: Die U10, U 11 und J2 werden derzeit nicht von den KK übernommen. Allenfalls von einigen im Rahmen eines Bonusprogrammes. Na dann hoffe ich, das nicht irgendein Schwachmat auf die Idee kommt, das man die auf eigene Kosten zu machen hat und sonst netten Besuch vom JA bekommt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen