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Auszug: Ein weiterer Punkt, den man ansprechen muss, ist, dass der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten auf 1000 Euro erhöht wird. Zur Zeit liegt er bei 890.
PK: Wenn man vom Steuerfreibetrag ausgeht, dann ist es nur logisch, dass dieser Freibetrag auch für den zahlenden Elternteil besteht. Leider hab ich nicht mehr im Kopf, wie hoch der Freibetrag ist.
Gruß
eskima
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2007 02:32

