Unter diesem Link: http://www.banktip.de/News/21144/Kindergeld-nur-noch-bis-zum-18.-Geburtstag.html
wird der folgende Gedankengang der Politik vermeldet:
Kindergeld nur noch bis zum 18. Geburtstag
Die Regelungen zum Kindergeld sollen höchstwahrscheinlich erneut geändert werden. Nachdem das Höchstalter für den Bezug von Kindergeld bereits von 27 auf 25 Jahre abgesenkt wurde, sollen die Leistung künftig nur noch von Kindern bis zum 18. Lebensjahr bezogen werden können. Dies berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen CDU-Haushaltsexperten.
Der Kürzung stünde aber auch ein Zugeständnis an Familien mit Kleinkindern gegenüber. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr soll das Kindergeld verdoppelt werden, so die Zeitung. Nach Ansicht der Unionsfraktion sei das Kindergeld nicht dazu da, um Ausbildung und Studium zu finanzieren. Dafür gebe es andere Fördermittel (Bafög, Stipendien, Studienkredite).
Nach ersten Schätzungen würde die erneute Absenkung des Höchstalters beim Kindergeld rund 5 Mrd. Euro einsparen. Was allerdings die Verdoppelung des Kindergeldes für unter 7-jährige kosten würde, blieb vorerst unklar.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, dass indirekt die Kindesarmut bekämpft werden könnte, da der Regelsatz des KU fast durch das Kindergeld gesichert wäre ... außer es wird verdreht.
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kindergeld wird mit Hartz-IV verrechnet, das sehe ich jedesmal wenn wir einen neuen Bescheid bekommen haben. Der Hartz-IV-Empfänger mit Kindern wird also nicht mehr Geld in der Tasche haben. Interessant ist es lediglich für Geringverdiener.
Die Regelungen zum Kindergeld sollen höchstwahrscheinlich erneut geändert werden. Nachdem das Höchstalter für den Bezug von Kindergeld bereits von 27 auf 25 Jahre abgesenkt wurde, sollen die Leistung künftig nur noch von Kindern bis zum 18. Lebensjahr bezogen werden können. Dies berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen CDU-Haushaltsexperten.
Ein Haushalts-"Experte" kanns kaum sein, weil dann wüsste er, dass wenn das Volljährigen-Kindergeld wegfällt, dann automatisch für den Unterhalt volljähriger Kinder der §33a EStG greift:
"Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. "
Die Gutverdiener würden sich die Hände reiben, und die Verlierer es nicht mal kapieren.
Und das würde dann ein weiterer Schritt in die Richtung bedeuten, dass am Ende nur noch Besserverdiener ihren Kindern ein Studium ermöglichen könnnen. Tolle Chancengleichheit.
Vermutlich ist das wieder ein Schuss ins Blaue:
Unions-Fraktionschef Volker Kauder sieht allerdings keine Chance auf Umsetzung des Vorstoßes: „Das ist nicht die Position der Unionsfraktion.“ *Bild.de
Wenn die CDU tatsächlich Haushaltsexperten für die Überprüfung der Machbarkeit einsetzt, müssen diese irgendwann einsehen dass wieder am falschen Ende gespart werden würde.
Nun weiß ich hier nicht ob gespart werden soll oder die Kindergeburtenrate heraufgedreht werden soll. Bei zweiterem empfehle ich, regelmäßig für einen Stromausfall zu sorgen - in der Zeit von 19:15 bis 02:35.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass auch nach dem 7. Lebensjahr eine Menge Geld für die Kinder benötigt wird,vom Schulmaterial mal abgesehen, wenn nicht sogar mehr als vor dem 7. Lebensjahr.