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Ausgangsverbot und Führerscheinentzug bei Unterhaltsverweigerung

 
 Uli
(@Uli)

Quelle

Mittwoch, 4. Januar 2006
Alimente-Schuldner an der Kette; London greift durch

Britische Väter, die mit den Alimente-Zahlungen im Rückstand liegen, sollen abends nicht mehr ausgehen dürfen. Entsprechende Pläne enthüllte Londons Arbeits- und Sozialminister John Hutton am Mittwoch in einem BBC-Interview. Die Kontrolle solle erfolgen, indem den Schuldnern Armbänder mit elektronischen Positionssendern angebracht werden.

Die Regierung erwäge ernsthaft, der für Unterhaltszahlungen zuständigen Kinderhilfsbehörde die notwendigen Vollmachten zu geben, erläuterte der Minister. Sie sollen künftig bei Gerichten beantragen können, dass säumige Väter - oder auch Mütter - bis zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden an die "elektronische Kette" gelegt werden.

"Ich bin sehr dafür, dass wir hart umgehen mit Leuten, die ihre Pflichten gegenüber den eigenen Kindern nicht erfüllen", sagte Hutton. Die Behörde werde künftig auch stärker die Möglichkeit nutzen, Alimente-Schuldner durch Führerscheinentzug zur Zahlung zu veranlassen.

Zitat
Geschrieben : 05.01.2006 21:29
(@schmusepapa)
Registriert

Hmm...

klingt interessant. Haben die auch was ähnliches mit Umgangsverweigerern / Umgangsverweigerinnen vor? Wird das Kind dann von der Polizei beim anderen Elternteil vorgeführt? Ich habe ja vergessen, man(n)/frau kann dann ja nicht ausgehen, wenn ein Kind betreut werden muss.

Und wenn "Alimentepreller(in)" dann doch mal ausgeht, würde ich "Alimente-Terminals" aufstellen (ähnlich den deutschen Mautstationen für LKW's), die vor Strafverfolgung gegen Zahlung der Alimente schützen.
B.t.w. (um "britisch" zu bleiben), damit könnten wir dann unser Mautsystem an die Briten verkaufen, wird bestimmt ein Exportschlager...

Hat der gute Mann zu tief ins Glas geschaut oder ist der 4. Januar so etwas wie bei uns der 1. April?

Man verzeihe mir den Zynismus...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 21:47
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum in die Ferne schweifen?

Politiker und Familienrechtsexperten fordern deutlich härtere Maßnahmen.
( "Hamburger Morgenpost" - Vivian S. Hass - 05/2004 )

"Leistungsfähige, aber hartnäckig säumige Unterhaltsschuldner sollen auch mit der Parkkralle dazu gezwungen werden, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen", schlägt B., Hamburger Vorstandsmitglied des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. vor. K., stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, ist seit Jahren eine Verfechterin dieser Maßnahme: "Wer sich ein Auto leisten kann, kann auch den Unterhalt für seine Kinder aufbringen. Das Auto ist das liebste Teil des Mannes. Wenn das in Gefahr ist, zahlt er auch."

Auch die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD und GAL in der Hamburger Bürgerschaft denken ähnlich wie K. Das normale Mahn- und Zwangsvollstreckungs-
verfahren sei viel zu langwierig und schwierig. Der Weg über die Parkkralle sei wesentlich effektiver bei denen, die zahlen können und ein Auto haben.

Grund für die Forderung: Immer mehr Väter leisten keinen Unterhalt an ihre Kinder. Rund 22.8 Millionen Euro haben die Hamburger Jugendämter im Jahre 2003 im Rahmen des so genannten Unterhaltsvorschussgesetzes an insgesamt 15.303 unterhaltsberechtigte Kinder gezahlt. Das sind 5.5 Prozent oder 1.2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Zwar wird versucht, sich den Vorschuss beim Unterhaltspflichtigen - zu 94 Prozent sind dies die Männer - zurückzuholen. Aber der Erfolg ist mäßig, die Rückholquote lag bei 14.9 Prozent.

Das liegt zum Teil daran, dass viele Väter auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation gar nicht zahlen können. Andere drücken sich davor, indem sie abtauchen oder Zahlungsunfähigkeit vorspielen. Der Unterhaltsvorschuss wird nur sechs Jahre lang gewährt und höchstens bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes.

Bei einem Teil der Fälle wird im Rahmen eines Pilotprojektes seit eineinhalb Jahren eine Hamburger Kanzlei mit dem Forderungseinzug vom Jugendamt beauftragt. "Dieses Projekt ist nicht so erfolgreich, wie wir uns das erhofft haben", so W., Sprecherin der Sozialbehörde. "Vor der Auswertung des Projektes im Sommer 2004 können wir über die Gründe noch nichts sagen. Erst dann werden wieder Alternativen geprüft. Möglicherweise auch die Parkkralle. Diese ist rechtlich aber problematisch, da es um einen zivilrechtlichen Anspruch geht, nicht um einen öffentlich-rechtlichen wie bei der Kfz-Steuer."

Bislang in Hamburg nur zur Eintreibung nicht bezahlter Kfz-Steuer eingesetzt. Demnächst wird das in ausgewählten Bezirken auch auf Bußgelder ausgeweitet. L. sprach sich darüber hinaus für weitere Zwangsmaßnahmen aus: "Auch über den Unterhaltsvorschuss hinaus müssen alle Berechtigten ihre Unterhaltsansprüche einfacher und effizienter durchsetzen können." Und es müsse immer eine Einzelfallprüfung erfolgen, ob der Vater das Auto benötigt; um damit Geld zu verdienen. Es sollen aber keine Existenzen vernichtet werden, erklärt B. vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht. Es sei immer noch ein milderes Mittel, als die Verschärfung des Strafrechtes.

Quelle: http://www.radkralle.de/presseartikel/2004-05-autokralle-gegen-zahlungsverzug.htm

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 21:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:rofl2: Anscheinend haben die Briten vor, den deutschen Geburtenrückgang zu importieren. Dann wären wir auf einem ganz neuen Gebiet Exportweltmeister.

Das Modell ist entwicklungsfähig, ganz ohne Zweifel. :toilette:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 21:59
 Uli
(@Uli)

"Wer sich ein Auto leisten kann, kann auch den Unterhalt für seine Kinder aufbringen. Das Auto ist das liebste Teil des Mannes. Wenn das in Gefahr ist, zahlt er auch."

Puuh, zum Glück geht es hier "nur" um EU und nicht um KU. Habe mich schon mit ner Radkralle am Dienstwagen gesehen und hätte dann die 2x 63 km Arbeitsweg laufen müssen. 😀

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 22:03
(@schmusepapa)
Registriert

Naja,

ich kann zur Arbeit laufen, zahle auch meine Alimente. Aber eine Parkkralle an meinem "liebsten Stück" möchte ich mir besser nicht vorstellen:D.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 22:05
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

...Zwar wird versucht, sich den Vorschuss beim Unterhaltspflichtigen - zu 94 Prozent sind dies die Männer - zurückzuholen. Aber der Erfolg ist mäßig, die Rückholquote lag bei 14.9 Prozent...

hmm... ja, das is blöd...

Das liegt zum Teil daran, dass viele Väter auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation gar nicht zahlen können.

aha, die Rückholung der Vorschuss is nicht möglich, weil der Pflichtige wirtschaftlich nicht in der Lage ist zahlen zu können....... was er aber plötzlich wäre, wenn das Amt keinen Vorschuß leistet weil der Pflichtige direkt zahlt, weil am Auto ne Parkralle is... oder bring ich da jetzt was durcheinander? *KopfKratz* ja nee, doch, is einleuchtend...

Andere drücken sich davor, indem sie abtauchen

ja, dann macht ne Parkkralle auch Sinn, nur wohin mit dem Teil dann?

oder Zahlungsunfähigkeit vorspielen.

ach, er spielt nur verarmt... ja, das is echt doof... da gehört Ihm echt ne Parkkralle an den imaginären schicken Benz verpaßt...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 01:28
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

puh,
bin ich froh dass ich kein auto habe..
caju

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 11:54