Auch die Chefarztga...
 
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Auch die Chefarztgattin muss sich Sorgen machen

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

eieiei...

http://www.welt.de/print/wams/politik/article111757375/Auch-die-Chefarztgattin-muss-sich-Sorgen-machen.html

Eigentlich sollte auch zukünftig bei Eheschließung ein "Beipackzettel" ausgegeben werden, dass eine klare Aufgabenteilung besprochen wird inkl. der Auswirkungen im Falle einer Trennung...
Schönen Sonntag, Tptp


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 11:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hach,

so etwas aber auch:

Das heutige Unterhaltsrecht trifft Frauen oft hart.

Hallo? Haben diese durchgeknallten Schreiberlinge bei der Welt am Sonntag inzwischen ihr komplettes Hirn an der Redaktionsgarderobe abgegeben? Das heutige Unterhaltsrecht trifft jeden, ausnahmlos JEDEN Mann hart, in ziemlich vielen Fällen sogar existenzbedrohend hart; aber diesen versifften und verlogenen Schmierfinken fällt dazu nur ein, dass sie sich Sorgen machen um - Chefarztgattinen?!?

Verglichen mit einem derartigen "Qualitätsjournalismus" erscheint mir der olle Sudel-Ede ja schon beinahe wieder sympathisch ...

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein sehr schöner Beleg für die Qualität dieses Beitrag ist das hier:

Das neue Leitbild der Politik ist die Karrierefrau. Mütter, die wegen ihrer Familie beruflich aussteigen, werden durch das neue Unterhaltsrecht brutal bestraft", sagt Familienanwalt Eckard Benkelberg. "Die meisten der Frauen, die sich heute scheiden lassen, haben unter gänzlich anderen Bedingungen geheiratet", beklagt der Jurist aus Emmerich am Rhein. Einer 64-jährigen Mandantin von ihm habe das Oberlandesgericht Düsseldorf nach 30 Jahren Ehe den Unterhaltsanspruch auf sieben Jahre beschränkt. "Wovon soll die Frau denn leben, wenn sie 73 Jahre alt ist?", so Emmerich.

Der bekennende Radikalfeminist heißt nicht Emmerich sondern kommt aus Emmerich. 🙂

Ansonsten bin auch voll des Mitgefühls für die Chefarztgattin, die nun keine mehr sein darf.
Genauso, wie für all die anderen ca. 40.000.000 Frauen, die von Männern daran gehindert werden, in den Aufsichtsrat eines DAX-Unternehmens einzuziehen.

Auch finde ich es ein Unding, dass die Frau eines Dr. heute oft nicht mehr als Frau Dr. angeredet wird.
Ein ganz übler Verfall der Sitten.

Zum Glück ist es heute zumindest noch üblich, die Frau des Königs als "Königin" (z.B. Königen Silvia) anzureden, den Mann der Königin aber weiterhin  als "Prinz" (z.B. Prinz Phillip).
In der Monarchie herrschen wenigstens noch Sitte und Anstand.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 12:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Wieso stellt die Welt ein und denselben Schundartikel eigentlich gleich zweimal online? Hier findet sich sinngemäß der gleiche verlogene Unfug, nur die Überschrift ist noch reißerischer.

Wenn man dort allerdings mal die Kommentare durchsieht - da gibt es inzwischen doch einige, die diese "Frauen-sind-besonders-betroffen"-Masche als genau das erkennen, was sie ist, nämlich: blühender Blödsinn!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 13:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja das eine ist "Die Welt", das andere die "Welt am Sonntag". Zumindest im Kleingedruckten.
Das sind 2 völlig verschiedene Zeitungen, für die allerdings zufällig dieselbe Redakteurin arbeitet.
Na und wenn die Regierung ruft, werden sich die Vasallen doch nicht verweigern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 13:19
(@Brainstormer)

An einer anderen Stelle aber sieht der Gesetzgeber Nachbesserungsbedarf. "Wir werden durch eine Änderung im Unterhaltsrecht klarstellen, dass die Länge der Ehe mehr berücksichtigt wird", kündigt Granold an. Ein entsprechender Gesetzesantrag werde Anfang Dezember im Bundestag beschlossen werden.

Hat dazu zufällig jemand genauere Infos?

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 13:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jeder interpretiert den Sachverhalt so, wie er ins eigene Weltbild passt:

http://wap.bild.de/bild/json.bild.de/servlet/json/wap/27473062/2.html


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 14:07
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

was haltet ihr denn davon? Ist dies in euren Augen gerecht?

Bis beide Kinder aus dem Kindergarten sind, arbeitet die Ehefrau wg. vorhandener Betreuung Vollzeit. Mit Schulanfang gibt es keine Nachmittagsbetreuung mehr und deshalb wird gemeinsam entschieden, dass Ehefrau verkürzt. Ehemann verlässt 5 Jahre später die Familie für eine wesentlich jüngere Frau. Er stellt den TU ein - gewinnt diesen Prozess sogar. Kinder sind zum Zeitpunkt als Betreuungsunterhalt verweigert wird 11 und 9 Jahre alt - keine Nachmittagsbetreuung vorhanden. Dem Antrag auf Vollzeitstelle wird erst 2012 entsprochen. Bis heute betreut die Oma die inzwischen 15 und 13 Jahre alten Kinder!

Übrigens das Ganze mit der Begründung: keine ehebedingten Nachteile. Schließlich habe ich kein "Fachwissen" verloren. Mir geht es gut, aber wieviel andere haben nicht die Unterstützung wie ich... Es gibt eben nicht nur Chefarztgattinnen - eher die wenigsten  😉 .

LG
Sternchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 14:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dies soll dem Gesetzentwurf zufolge nun geändert werden, indem eine Befristung des Unterhaltsanspruchs durch die Gerichte erschwert wird.

Auch lustig, nachdem der BGH die Befristung von BU ja schon längst untersagt hat.
Mit der Begründung, dass eine Befristung im Gesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben sei.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 14:27
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

@Sternchen:

Ist folgendes gerechter: Kind geht 9 Stunden/Tag an 5 Tagen die Woche in den Kindergarten. Mama will aber nur 3 Tage die Woche arbeiten und begründet das damit, dass sie ja kochen und putzen und mit dem zwerg spielen müsse. Sie fordert unbefrsiteten Unterhalt.
Obwohl ich mir das Fundament meines Einkommens durch ein entbehrungsreiches Studium selber gelegt habe will sie nun, nachdem sie 15 Monate nach Eheschluss ausgezogen ist für die nächsten 15-20 Jahre von meinem Beruf profitieren und fordert auch noch, dass ich sie gefälligst an Nebeneinkünften beteilige.
Einen Anflug von Gerechtigkeit könnte ich frühestens dort erkennen, wo von vornherein der Unterhalt auf das Gedeckelt wird, was durch eigene Hände Arbeit zu schaffen gewesen wäre. Ohne Ehe. Sicher sehe ich ein, das Kinder neben einer Bereicherung auch eine Last darstellen können und nicht alle Berufe neben der Kinderbetreuung Vollzeit ausgeübt werden können. Aber warum sich eine Frau durch Scheidung finanziell besser stellen kann, als ohne Ehe, das will mir (auch bei langer Ehedauer) nicht in den Griff. Solange es für eine Frau attraktiver ist, zu heiraten um sich dann scheiden zu lassen statt durch eigene Arbeit zu Geld zu kommen, solange eine Ausbildung mit geringeren Gehaltsaussichten als ein Studium durch eine Scheidung kompensiert werden kann, kann man nicht von Gerechtigkeit sprechen. Es mag anders sein, wenn eine Frau durch Kinderbetreuung mir den Rücken für ein Studium freigehalten hat. Dann kann man darüber reden, wie da eine Beteiligun aussehen kann. Aber Scheidung als Garantieform für einen kräftigen Lebenszeitgehalstssprung kann es eigentlich nicht sein.

PP


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 14:39




(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo PaulPeter,

natürlich ist dies nicht gerechter UND sie wird dies auch so nicht bekommen! Wie du gelesen hast, habe ich in der bestehenden Ehe bis Ende Kindergarten wg. vorhandener Betreuung Vollzeit gearbeitet - Kindergarten von 8.30 bis 16.00 Uhr. Praktisch bin ich um 7 Uhr angefangen, damit die Kinder pünktlich abgeholt wurden. Mein Ex brachte die Kinder jeden Morgen. Ohne bestehender Partnerschaft wäre da die VZ-Stelle schon nicht möglich gewesen!

Übrigens habe ich vor Eheschließung den qualitativ besseren Beruf gehabt. Lediglich sind in unserer "schwarz" regierten Ecke noch nicht "moderne" Ideen angekommen. Praktisch sind wir mit Betreuungsplätzen, Halbtagsarbeitsstellen etc. auf den letzten Plätzen. So habe ich mir von wesentlich jüngeren Kollegen anhören müssen, dass ich eine Rabenmutter bin sowie dass ich den Arbeitsplatz Familienvätern abnehme! So hat mein Ex sich vom Mechaniker zum IT-Manager weitergebildet - während der Ehe! Ansonsten wäre er wohl auch nicht für die junge Kollegin interessant gewesen  😉 !

Moderne Gesetze gehören in eine moderne Gesellschaft. Die Gesellschaft wird nicht modernisiert durch den Zwang neuer Gesetze! Arbeitsteilungen, Lebensmodelle sind gemeinsame Entscheidungen. Letztendlich zahlt jedoch nur einer für diese Entscheidung. Urteile werden nicht nach Tatsachen gesprochen (z.B. bei mir, dass der Arbeitgeber vorerst meinen Antrag auf Vollzeit nicht entsprochen hat) sondern nach Gesetzen, die noch gar nicht in der Gesellschaft umgesetzt wurden (z.B. fehlender Nachmittagsbetreuung, deshalb kümmert sich nach wie vor meine Mutter um Mittagessen)!

Gerade meine männlichen Kollegen kennen keinen 8-Stunden-Arbeitstag. Oft sind sie noch im Ausland unterwegs. Wie sollten da ihre Ehefrauen ohne Betreuung Vollzeit arbeiten.... Das Problem liegt einfach in der Realität!!!

LG
Sternchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 15:00
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist nunmal so, dass eine Trennung eben auch mehr Eigenverantwortung bedeutet und nicht lebenslange Vollversorgung. Und das ist eigentlich gut so. Aber hier geht es ja gar nicht um BU, sondern um unbegrenzten EU. Da kommen einem doch die Tränen wenn die arme Halbtags arbeitende Frau (Kinder aus dem Haus) nicht in den Urlaub fahren kann...


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 15:23
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Dantes,

dies sind doch nur meinungsbildende Floskeln.

Genauso könnte ich antworten, dass man doch Mitleid mit dem Fremdgänger haben muss, dass er sich nur einen AI-Urlaub leisten kann, die zwei Pferde seiner Next nicht im Luxusstall leben und es eben nur zu einer Doppelhaushälfte anstatt freistehendem Einfamilienhaus gereicht hat.

Und bevor du dies als Blödsinn abtust.... mein Ex lebt so  :rofl2: !

Jeder antwortet nach seinen Erfahrungen. Und mein Ex hätte die Differenz zu meinen Vollzeitgehalt nie zahlen können! Heutzutage gibt es schon genügend gut ausgebildete Frauen, vielleicht sollte man vor Elternschaft und Eheschließlich sich den Partner genauer anschauen. Faule Eier fallen nicht plötzlich vom Himmel!

LG
Sternchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 15:33
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Na da bin ich aber froh das meine.Hexe.auf nachehelichen Unterhalt verzichtet.
Hatte ich eine gute Frau.
Leider versorgt mich wenn ich in der Psycho-Klappse bin oder der Krebs vollends auffrisst auch kein Mensch.
Weder menschlich, moralisch noch finanziell.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 15:42
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Gelackmeierter!

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Kraft und Glück!

LG
Sternchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 15:44
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dantes,

dies sind doch nur meinungsbildende Floskeln.

Genauso könnte ich antworten, dass man doch Mitleid mit dem Fremdgänger haben muss, dass er sich nur einen AI-Urlaub leisten kann, die zwei Pferde seiner Next nicht im Luxusstall leben und es eben nur zu einer Doppelhaushälfte anstatt freistehendem Einfamilienhaus gereicht hat.

Und bevor du dies als Blödsinn abtust.... mein Ex lebt so  :rofl2: !

Jeder antwortet nach seinen Erfahrungen. Und mein Ex hätte die Differenz zu meinen Vollzeitgehalt nie zahlen können! Heutzutage gibt es schon genügend gut ausgebildete Frauen, vielleicht sollte man vor Elternschaft und Eheschließlich sich den Partner genauer anschauen. Faule Eier fallen nicht plötzlich vom Himmel!

LG
Sternchen

Ich denke einmal, dass man sehr wohl die Kinderbetreuung regeln kann, wenn es staatlich nix gibt. Und zum anderen, dass eine Trennung eben nicht nur halb sein kann, Mann, nein Danke, für ihn was tun, auf keinen Fall, aber Geld, ja aber bitte lebenslänglich. Das Wesen der Sklaverei ist es, eine Leistung ohne Gegenleistung zu erbringen. Insofern sind alle nachehelichen Unterhaltszahler Sklaven.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 15:52
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Dantes,

das ist Blödsinn! Unterstützung ohne Betreuungseinrichtung ist grundsätzlich nur in der Familie zu erhalten. Falls du auf Tagesmütter anspielst, geht dies bei älteren Kindern nicht: Abholung verschiedene Schulen, Sportgruppen, Freundeskreis etc. Habe mal zwei Kinder mit einer festen Spange sowie Brille... Ich bin also in der glücklichen Situation, dass meine Eltern mir den Rücken freihalten - eben auch bei Reisen mit Übernachtungen!

Mein Ex nimmt sich übrigens Urlaub, wenn er mal die Betreuung bei Reisen übernimmt. Selbst er kennt keine andere Möglichkeit! Wechselmodell wäre bei seinem Beruf nicht möglich! Und mit seiner Next auch gar nicht erwünscht (sie will keine Kinder, erst recht nicht unsere  😉 ).

D.h. man ist der Arbeitgeber der Ex, wenn man die Unterhaltsdifferenz für die Betreuung zahlt! Nicht mehr und nicht weniger - schließlich sind es die gemeinsamen Kinder! Außerdem hat man die Möglichkeit selbst bei der Betreuung zu unterstützen - selbst dies wurde bei Unterhaltsverhandlungen schon anerkannt (Umgangsboykott ist dabei mal nicht berücksichtigt). Die Gegenleistung ist die Erziehung der gemeinsamen Kinder!

Ich selbst bin als Schlüsselkind aufgewachsten - bei zwei berufstätigen Eltern! Ich bin und war immer selbstständig, habe jedoch selbst mitbekommen, wie viel Ehemänner dies überhaupt nicht wollen. Selbst mein Freund meinte mal zu mir, dass ich ihn ja nicht "bräuchte"! Modernes muss auch erst einmal in den Köpfen der Bevölkerung ankommen!

LG
Sternchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 16:13
(@Brainstormer)

Das Wesen der Sklaverei ist es, eine Leistung ohne Gegenleistung zu erbringen. Insofern sind alle nachehelichen Unterhaltszahler Sklaven.

Dem stimme ich zu und erweitere das Ganze noch um das folgende (provokante) Statement, welches auch an anderen Stellen im Netz zu finden ist:

Während man während der Ehe noch eine gewisse Autonomie über seine Ausgaben hat, ändert sich das nach der Scheidung schlagartig. Danach bestimmt der Staat (über seine Gerichte) über die Verteilung des Einkommens. Begründet wird das mit der so genannten "nacheheliche Solidarität".

Mit der Eheschließung geht man aus freien Stücken eine eheliche Solidarität ein. Die "nacheheliche Solidarität" wird einem jedoch per Gesetz aufgezwungen und ist keineswegs freiwillig. Der Familienstand "geschieden" entspricht also genau genommen einer rechtlich legalisierten Zwangsehe. Eine Scheidung ist die Transformation einer freiwilligen Ehe in eine Zwangsehe.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 16:21
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Brainstormer,

Nee! Eine Ehe ist ein Vertrag. Genauso wie man mit dem Ehegattensplitting belohnt wird, selbst wenn einer seine Arbeitsstelle aufgibt. Allein der Ehevertrag sorgt nicht für eine Unterhaltspflicht sondern die gemeinsamen Entscheidungen, die man während einer Ehe trifft. Also gemeinsame Kinder, Zurückstecken bei der Karriere bis zur Aufgabe des Berufes! Begrenzung des Unterhaltes bis zum möglichen Gehalt halte auch ich für richtig.

Und die Unterhaltspflicht - in besonderen Fällen - ist letztendlich eine Konsequenz aus den gemeinsamen Entscheidungen. Schließlich wird auch Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten gezahlt! Eben aus Konsequenz zur Entscheidung für das Kind (Männer können auch verhüten! Jedenfalls erzähle ich das meinen Söhnen  😉 ).

LG
Sternchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 16:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sternchen,

Nee! Eine Ehe ist ein Vertrag.

Ein eigenartiger Vertrag: Er kann von einem der beiden Vertragspartner, nämlich der Frau, jederzeit gekündigt werden, wobei sie wesentliche Rechte aus dem Vertrag in Form von Unterhalt behält, aber sämtliche Pflichten auf einen Schlag los ist.

Oder hast du jemals, bei der immer wieder gern zitierten Hausfrauen-Ehe, auch nur in einem einzigen Fall davon gehört, dass die Dame aufgrund der nachehelichen Solidarität zum Staubsaugen in der neuen Wohnung ihres Exmannes verdonnert worden wäre?

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 16:43




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