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 Uli
(@Uli)

... was hatte die noch für eine Ausbildung? Friseurin?

Frisöse (oder Friseuse, ich weiß nicht, wie man das schreibt)!   :rofl2:


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Friteuse!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 00:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich mir die Antwort so durch den Kopf gehen lasse heisst das etwa, dass Familiengerichte über das KG gar nicht entscheiden dürfen, da ja die Finanzgerichte dafür zuständig sind?

Hmm

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 00:23
(@ariba)
Registriert

...und ab mit ihr in die

Friteuse!

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 00:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ich mir die Antwort so durch den Kopf gehen lasse heisst das etwa, dass Familiengerichte über das KG gar nicht entscheiden dürfen, da ja die Finanzgerichte dafür zuständig sind?

Dem Gunde nach eine völlig richtige Einschätzung. Das sogenannte Kindergeld gibt es seit 1996 nicht mehr, es handelt sich jetzt um eine steuerbegründenden Ausgleich. Weshalb auch das letztendliche Kindergeld bei der Einkommensteuererklärung berechnet wird. Da aber nur der eine Steuererstattung erhalten kann, der auch Steuern zahlt, würde das für die Millionen von TU/EU/HartzIV-Muttis bedeuten, dass vom KU der volle KG-Betrag abgezogen werden kann.
Denn der KG Beitrag ist steuerlich den (zahlenden) Eltern zuzuschlagen und nicht dem Kind, könnte also nicht dem (ketzerisch gedacht) eigentlichen Unterhalt zugeschlagen werden. Der Elternteil, der den Unterhalt zahlt, müsste auch das Kindergeld in voller Höhe beziehen/abziehen. Denn der volle Bedarf ist ja auch wieder in der DT ausgewiesen, warum also nur ein halber Abzug?

Naja, vielleicht sollte man das mal richtig auseinander klambüstern ...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2009 15:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die gestrige Antwort auf diese Frage lautet übersetzt:

1. Die Rechtslage ist genau so ungerecht, wie sie das beschreiben.

2. Warum das so ist, geht sie nichts an.

3. Dass das ungerecht ist, ist mir egal, bzw. Absicht.

Genau diese Art von Antworten sind es, die einem helfen die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Danke, Frau Zypries!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 10:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

And once again!

http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f161339.html#frage161339

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 01:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai,

den Satz mit dem ALG 1 versteh ich immer noch nicht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 01:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal wieder zwei Antworten von der Zypresse:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f161339.html#frage161339

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f164114.html#frage164114

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 19:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nun ja, das hier

Hierbei räumt die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen im Übrigen in der Regel eine angemessene Orientierungs- und Bewerbungsfrist von bis zu sechs Monaten ein, in der vom geringeren Arbeitslosengeld als Unterhaltsbemessungsgrundlage ausgegangen wird.

steht aber wohl im krassen Gegensatz zur allgemeinen Familienrechtspraxis: Dort wird das "vorübergehende Ereignis Arbeitslosigkeit" BIS zu einer Dauer von 6 Monaten nach seinem Eintritt nicht als unterhaltsrelevant betrachtet - also das genaue Gegenteil!

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 20:20




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja Martin, genau das dachte ich auch. Sollte man sich vielleicht ausdrucken und mit zum JA/Gericht nehmen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 20:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Unter den Voraussetzungen des § 235 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Umgangsrecht strafrechtlich geschützt. Bestraft wird, wer eine Person unter 18 Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List den Eltern oder einem Elternteil entzieht oder vorenthält. Eine solche Tat kann auch von einem Elternteil gegen den anderen umgangsberechtigten Elternteil begangen werden. Die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Interessante Interpretation ... ist das "jutizabel"?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2009 11:28
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper,

... ist das "jutizabel"?

Selten so gelacht! Machst Deinem Namen alle Ehre!  :thumbup:

😉

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 15:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f165255.html#frage165255


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 16:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mal so eine Vermutung:

"Die beiden werden noch dicke Freunde ...!"

Ich kann mir richtig das "Stirnrunzeln" von Frau Zypries vorstellen, wenn sie versucht antworten zu finden, die sie selber nicht glaubt ...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 22:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Frage gefällt mir auch gut.

Bitte klickt auch an, dass euch die Familienfragen interessieren, damit sie merkt, dass das jemand liest.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 20:55
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@beppo - melde gehorsamst: erledigt!

Weil, die Frage ist wirklich gut  :rofl2:

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 22:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dito!

Ich warte auf den Moment, wo die das einstellen....  :rofl2: Blödes Volk, immer diese provokanten Fragen. 😀

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das habt ihr gut gemacht. 
Der Zähler ging sprunghaft nach oben.

Habt ihr gleich ein paar mal gerückt?

:thumbup:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 23:26
 Uli
(@Uli)

Habt ihr gleich ein paar mal gerückt?

Nein, ich war auch dabei. 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 23:29




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