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500 € Grundsicherung für jedes Kind

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut, Bafög und UHV sind natürlich Argumente... Wobei der Wegfall des UHV auch gleichzeitig bedeuten müsste, dass auch der KU wegfällt, er ist ja nur eine Ersatzleistung für KU.

Die Grundsicherung zu versteuern ist m. E. schon dem Wortlaut nach falsch, wenn nicht gar gesetzlich nicht möglich. Die Grundsicherung stellt ja einen Anspruch des Kindes dar. Es ist aber keine Einnahme der Eltern und erfüllt keinen Einnahmetatbestand i. S. d. EStG.
Würde man sie jetzt unter "sonstige Einnahmen" subsumieren (§ 22 EStG), müsste demzufolge das Kind Schuldner der darauf ggf. anfallenden Steuern sein. Da das aber nur 6000 Euro im Jahr sind und diese wiederum unter dem Grundfreibetrag liegen, würde es zu keinem zvE führen.

Also wenn schon Grundsicherung, dann muss sie steuerfrei gestellt werden. Und dann sollte sie auch unabhängig vom Einkommen der Eltern sein, wie das KG ja auch.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

irgendwer muss das ja finanzieren.

Wie gesagt, es gibt so einige "Wohltaten" die man dafür getrost in die Tonne treten kann und per Saldo und bei konsequenter Anwendung halte ich es für nahezu ausgeglichen.
Eine Verschiebung von Lasten ergäbe sich sicher von Eltern zu Kinderlosen aber da sehe ich tatsächlich Korrekturbedarf.
Also weniger eine Verschiebung von neuem Geld, als eher den Abbau des Transfers in die falsche Richtung.

Am wichtigsten finde ich dabei den Abbau des gigantischen Apparates der sich heute mit dem errechnen irgendwelcher Bedarfe und der Eintreibung und Verteilung beschäftigen.

Der Vergleich mit dem Bürgergeld ist zwar verlockend, weil es so ähnlich aussieht, aber anders als beim Bürgergeld ist ja nicht zu befürchten, dass die Kinder dadurch vom Baumwolle pflücken oder der Arbeit im Steinbruch abgehalten werden.

Im übrigen kann ich mir auch vorstellen, dass man ein Teil des Geldes gar nicht in Bar auszahlt sondern tatsächlich, im Sinne von Wilfried Schreiber in die Rentenkasse einzahlt.

Auf jeden Fall sollte der Betrag so niedrig sein, dass es nicht reicht auch die Eltern mit durch zu füttern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 22:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist aber keine Einnahme der Eltern und erfüllt keinen Einnahmetatbestand i. S. d. EStG.

Heute muss ich das KG ja auch versteuern, obwohl ich nur 1/4 davon bekomme.

Dass das Verfassungsrechtlich bedenklich ist, hatte ich ja schon gesagt. Das ist es aber heute auch schon.
Fairerweise sollte man also erst die Versteuerung des Existenzminimums auf die Beine stellen und die Kosten dafür nicht der Grundsicherung anlasten.
Dann hat sich der Aufwand dafür schon weiter relativiert.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 22:39
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
ich kann mir nicht vorstellen dass die Unterhaltspflicht wegfallen soll... da müssten die ja das BGB ändern  :puzz:
im Artikel steht ja dass die Familienförderung aus Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag und Bafög abgelöst werden soll. Von UHV steht da nix...
Und mal ehrlich, wenn ich als "Alleinerziehende" mit Vollzeit die 500 € versteuern soll, aber mein Ex nichts, wäre das nicht auch ungerecht? Er ist ja auch dem Kind gegenüber verpflichtet, und ich soll "allein" etwas versteuern? Und er nicht? Gibbet dann auch keine Kinderfreibeträge mehr ??? Oder wird ein neuer Kindergrundsicherungsversteuerungsbetrag erfunden?

Na ja aber 500 € hört sich erstmal supergut an, so für den Wahlkampf..

ligr ginnie

die LBM zustimmt, dass das mit dem versteuern irgendwie nicht passen kann - wenn der grundbedarf 500 e wäre, aber durch Steuern nur sagen wir 350 übrigbleiben, wäre ja der grundbedarf gar nicht gedeckt???


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 14.04.2009 22:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wenn ich als "Alleinerziehende" mit Vollzeit die 500 € versteuern soll, aber mein Ex nichts,

Nein, also wenn versteuern, dann sicher von beiden.
Aber wie gesagt, es ist heikel und die Aufrechnung mit KU bzw. dessen Ersatz ist ja auch nur Wunschdenken.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 22:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir geht es bei der Versteuerung ja um zwei Dinge:

1. Grundfreibeträge zu versteuern ist einfach im Wortsinn schon schwachsinnig, denn der Trick an Grundfreibeträgen ist ja, dass sie dazu dienen sollen, die Existenz einer Person sicherzustellen.

2. Beim KG sind die Eltern die Bezugsberechtigten. Bei Existenzfreibeträgen (=Grundsicherung)  ist es das Steuersubjekt selbst. Folglich ist das Steuersubjekt das Kind. Also kann der Grundfreibetrag des Kindes nicht bei der Besteuerung der Eltern in die BMG miteinbezogen werden.

Meine Meinung ist, wenn das so konstruiert wird, dass es a) versteuert wird und b)

Im übrigen kann ich mir auch vorstellen, dass man ein Teil des Geldes gar nicht in Bar auszahlt sondern tatsächlich, im Sinne von Wilfried Schreiber in die Rentenkasse einzahlt.
Auf jeden Fall sollte der Betrag so niedrig sein, dass es nicht reicht auch die Eltern mit durch zu füttern.

,

dann wird das ganze Projekt zur nächsten Mogelpackung im deutschen Unrechtsparadies.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 14.04.2009 22:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch eine Variante, die den Erwerbsanreiz erhöhen würde, wäre ja auch, einen kleineren Betrag auszuzahlen und dafür einen zusätzlichen Betrag bei dem Betreuungselternteil steuerfrei machen.
Also z.B. 400,- Cash und weitere 400,- Steuerfreibetrag.

Das auszufeilen gibt es sicher einige Möglichkeiten.

Und um noch eins drauf zu packen:
Wenn der Staat einem Elternteil das Sorgerecht vorenthält oder entzieht oder den Umgangsboykott zulässt ist er aus meiner Sicht sowieso für den Unterhalt zuständig. So als wenn er das Kind adoptiert hat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 22:55
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wahrscheinlich wäre es eher so dass nur Familien mit sehr geringem Einkommen, also als Bedarfsgemeinschaft bzw Harzt IV, diesen Betrag tatsächlich ausgezahlt bekommen. Alle anderen, die arbeiten gehen, und auch noch dafür bezahlt werden, können ja aus eigener Kraft die Grundsicherung der Kinder sicherstellen.
Dann wird es finanzierbar, weil die arbeitenden Eltern sich den Grundbedarf der Kinder selbst bezahlen, und höchstens in Form von Steuerfreibeträgen entlastet werden (ist ja jetzt auch schon so).
Dann fällt der KU nicht weg, und der einzige Nachteil ist dass es eben kein Kg mehr gibt  :exclam: :exclam: :exclam:
Aber diesen Nachteil empfinden Politiker ja nicht wirklich als Nachteil ...

Und die Höhe der Unterhaltspflicht pro Kind ist dann 500 €  :puzz: aber nur wenn Betreuungselternteil wegen der Kinder nicht arbeiten geht... :puzz:

sarkastische grüße ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 23:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir geht es bei der Versteuerung ja um zwei Dinge:

1. Grundfreibeträge zu versteuern ist einfach im Wortsinn schon schwachsinnig, denn der Trick an Grundfreibeträgen ist ja, dass sie dazu dienen sollen, die Existenz einer Person sicherzustellen.

Ja, aber das hängt dann ja nur an der Begrifflichkeit und der Ausgestaltung.

2. Beim KG sind die Eltern die Bezugsberechtigten. Bei Existenzfreibeträgen (=Grundsicherung)  ist es das Steuersubjekt selbst. Folglich ist das Steuersubjekt das Kind. Also kann der Grundfreibetrag des Kindes nicht bei der Besteuerung der Eltern in die BMG miteinbezogen werden.

Ich beuge mein Haupt vor deiner Kompetenz und Authorität 😉

Meine Meinung ist, wenn das so konstruiert wird, dass es a) versteuert wird und b) ,

dann wird das ganze Projekt zur nächsten Mogelpackung im deutschen Unrechtsparadies.

Ich befinde mich ja auch in Fantasia.
Dass das in D durch die Staatsführung für den größtmöglichen Schaden durch optimiert wird ist mir auch klar.

P.S. der letzte Satz passt auch zu dem Beitrag von ginnie.  Das wäre schon mal ein guter Weg, das kaputt zu machen.:wink:


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Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 23:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppolein, Du bist eindeutig TFV-infiziert.

:blumen: LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 23:26




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In der TAZ ist das ein wenig aufgedröselt:

Das Bündnis geht in seiner Berechnung der 500 Euro, die jedes Kind benötige, vom Grundbedarf von 322 Euro aus, plus 180 Euro für Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Das Geld solle besteuert werden und bis zum Alter von 27 Jahren gezahlt werden, sagte Heinz Hilgers vom Deutschen Kinderschutzbund. Die Kosten von 100 Milliarden Euro, die dadurch entstünden, sollen durch eine Abschaffung von Kindergeld und -Freibetrag, Unterhaltsvorschuss und Sozialgeld ausgeglichen werden - das brächte 44,5 Milliarden Euro. Die Besteuerung der 500 Euro bringe weitere 30 Milliarden Euro. 18 Milliarden könnten durch die Streichung des Ehegattensplittings entstehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 23:36
 elwu
(@elwu)

"Das Geld solle besteuert werden"

Bei wem? Beim Kind?


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 23:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

44,5 +30+18 sind aber nicht 100. Mal davon abgesehen, dass ja immer hinterher gemerkt wird. dass doch einige unvorhersehbaren Fakten dazu kommen, die das Projekt doppelt so teuer machen...

@elwu: ich sehe, mich versteht mal einer!! 😀  :rofl2:

LBM


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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 23:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute muss ich das KG ja auch versteuern, obwohl ich nur 1/4 davon bekomme.

Warum kann KG in Höhe von 164,- € bei den Eltern versteuert werden, 500,- € aber nicht?
Dass die 500,- Grundsicherung heißen und nicht KG reicht mir als Antwort aber nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 23:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

weil per definition das KG eine steuerliche Entlastung für die Erziehung eines Kindes ist.

Grundsicherung eohl eher der Bedarf, der beim Kind anfällt, damit es nicht verhungert, ein paar Klamotten hat, nicht unter der Brücke schläft und sich adäquat bilden kann


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 23:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil IMHO die Anspruchsberechtigen verschiedene Personen sind:

§ 62 EStG besagt: Für Kinder ... hat Anspruch... wer.

Es handelt sich also um einen Anspruch des Steuerpflichtigen für eine Person (das Kind).

Grundsicherung ist aber ein höchstpersönlicher Anspruch. (UND dieser Grundbedarf ist ja nun mal lt. § 32a EStG steuerfrei!)

Gut, ich will nicht bestreiten, dass die schon nen Weg finden, das so zu formulieren und so zu betiteln, dass letztlich nichts anderes bei rauskommt als ein KG in Höhe von 500 Euro bei Abschaffung von UHV usw.

LG LBM


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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 23:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Tina, dass verstehe ich schon eher, nur da das Kindergeld ja schon heute zumindest zur Hälfte auch zur Bedarfsdeckung heran gezogen wird und es trotzdem von den Eltern vollständig versteuert werden muss, scheint es da ja Interpretationsspielraum zu geben.

Aber wie oben schon gesagt, finde ich die Versteuerung sozialpolitisch akzeptabel.

Wie sich das dann steuerrechtlich darstellt ist für mich erstmal zweitrangig.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2009 00:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grundsicherung ist aber ein höchstpersönlicher Anspruch. (UND dieser Grundbedarf ist ja nun mal lt. § 32a EStG steuerfrei!)

Liebste LBM,
darf ich dich in diesem Zusammenhang mal mit dem Begriff  "Klötenschieterei" vertraut machen?  😉


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2009 00:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein liebster Beppo,

eben wegen dieser "Klötenschieterei" wird sich fünf Minuten nach der Einführung dieses wie-auch-immer-genannten Betrags die erste Klage über alle Instanzen ihren Weg zum BVerfG bahnen.

Wollen wir wetten? Wenn ich gewinne, dann darf ich für den 50. wie vorgeschlagen buchen, okay?  🙂

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 00:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wollen wir wetten? Wenn ich gewinne, dann darf ich für den 50. wie vorgeschlagen buchen, okay?  🙂

Deinen oder seinen? Seinen wird er unter solchen Umständen nicht  mher erleben  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 00:17




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