500 € Grundsicherun...
 
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500 € Grundsicherung für jedes Kind

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

läuft als "Expertenforderung" gerade oben durch den Tagesschauticker.
Und da es eben nur eine Forderung von Außenstehenden ist, steht es hier auch nur unter Medien und nicht unter Politik.

Demgegenüber sollen dann die anderen Leistungen wie Kindergeld und Bafög entfallen.

Ich bin von dieser Idee absolut überzeugt, zumal die Kosten von 90 Mrd € auch durch den Wegfall des Ehegattensplitting refinanziert werden sollen.

Am überzeugendsten an dem Vorschlag finde ich, dass die Antimännerministerin dagegen ist!

http://www.tagesschau.de/inland/grundsicherung100.html


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 20:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

und wie sieht es dann mit KU und UHV aus? Ich denke, bei 500 Euro Grundsicherung wäre das ja nicht mehr nötig. Edit: Und wie die Auswirkungen für Bedarfsgemeinschaften?

Das gäbe sicherlich eine spannende Feldstudie, wie dann um die Kinder gestritten würde. Vermutlich verschärft sich der Konflikt dann noch mehr, weil a) 500 Euro ja eine Menge Holz sind und schon mal motivieren ein Kind bei sich zu behalten und b) ein zahlender Umgangselternteil dann ja erst Recht nicht mehr "benötigt" wird.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das steht da nicht und ich vermute, dass da auch nicht an einen Wegfall gedacht ist. Zumindest nicht beim KU.

Meine Begeisterung hängt aber auch und gerade daran.
Nicht einfach, weil ich das sparen möchte, sondern weil ich denke, dass das auch an dieser Front ne Menge Druck aus dem Kessel nehmen würde.
Und die Umgangssituation wäre davon aus meiner Sicht nicht betroffen, da ja auch heute völlig unabhängig.
Auch heute braucht eine Umgangsboykotteuse keine Unterhaltseinbußen zu fürchten.

Es würde auch die Ungerechtigkeit in der Rentenversicherung reduzieren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 21:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Lbm,

wenn ich es vorhin richtig gehört habe soll damit der UHV und das KG entfallen. Finanziert wird wie oeben durch Beppo beschrieben. Allerdings soll das irgendwie besteuert werden, damit besserverdienende weniger, ärmere Familien mehr davon haben.

zu a)

ja sicher

b) glaub ich nicht. Denn ich denke nicht das deswegen der KU auch nur um nen halben Cent gekürzt werden würde. Aber wahrscheinlichb die alleinige Steuerlast der 500 € vom Unterhaltszahler zusätzlich zum KU gezahlt wird. Was wetten wir?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Befürchtest Du nicht, dass das Gezerre am Kind sich damit erhöht? Ich meine, das ist doch noch lukrativer als 164 Euro KG plus irgendwas um die 130 UHV?

Also in meiner Situation wären das glatte 334 Euro mehr als ich heute habe.

Kannst Du das mit der Rentenversicherung bitte ein bißchen mit Inhalt füllen? Da kann ich Dir gerade nicht folgen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Tina: Wie jetzt, den KU noch oben drauf??? Ist ein Scherz, oder? Wer verballert denn im durchschnitt pro Monat 700 Euro für ein Kind (der ersten Altersstufe, 1. Stufe DDT) ???

Ich will ja nicht stänkern, aber ich glaube kaum, dass das so kommt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

JA es wird das Gezerre erhöhen. Ich fürchte es werden da auch mehr Kinder in die Welt gesetzt. Das Teil soll ja bis 27 gezahlt werden.
Grundsicherung

Sie soll die bestehende Familienförderung aus Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag und Bafög ablöse

Der Bafög-Höchstsatz ist derzeit aber höher. Das würde bedeuten das weniger Kinder studieren können.

Auch sollen die 500 Euro versteuert werden. Damit bliebe armen Familien meist alles davon, während Gutverdiener nur einen Teil behalten würden.

Tja, das halte ich für ein Gerücht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du lbm,

der Artikel schweigt sich über Unterhaltsleistungen aus. Von daher kann ich nur spekulieren. Aber da ja drin steht was dadurch ersetzt werden soll, schließe ich einfach frech, das der KU davon unberührt wird.

Allerdings würde ja (zumindest ab 18) die Grundsicherung als Einkommen des Kindes gewertet.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Muss den Artikel mal in Ruhe lesen. Das sind nur die spontanen Brocken, die mir sofort in den Sinn kamen.

Und zum Thema Bafög: Dass dann weniger Kinder studieren können, sehe ich nicht. Wenn ich mal angenommen 700 Euro im Monat allein für EIN Kind zur Verfügung habe, dann kann ich da aber locker Rücklagen schaffen. Wer es dann nicht tut, selber Schuld.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jep, es läuft auf das Grundeinkommen hinaus. Ist doch wie mit der Medizin: Keiner weiß, welche Dosis für Kinder tatsächlich gut ist. Also nehmen wir einen Prozentwert aus Gewicht+Alter/Erwachsenendosis und schon wird's Kind gesund. In diesem Falle würden die 1.000 € Grundsicherung für Erwachsene halt 500 € für's Kind bedeuten.

Wie war das mit dem Bürgergeld? Und warum sagt keiner laut, dass die Leute sich dann selbst die KV und PV zahlen müssen. Auch werden sie die RV vernachlässigen; weil's nix bringt und das Geld anderweitig benötigt wird. Heute werden ja opulente 40 € in die RV eingezahlt für ALG-2-Bezieher. Ein Jahr ALG-2 ergibt einen Anspruch auch eine monatliche Rente von knappen 100 €.

Ich hatte vermutet, dass eine Hirnamputation nicht überlebt werden kann und wurde nun eines besseren belehrt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:22




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist der alte Generationenvertrag.

Früher wurde man erst als Kind von seinen Eltern versorgt und im Alter von den Kindern.
Dafür musste man ebenfalls seine eigenen Kinder versorgen und die alten Eltern.
Man leistet also 2 mal und empfängt 2 mal.

Ein Modell das funktioniert, solange die Kette nicht unterbrochen wird.
Wer keine Kinder hat leistet nur einmal (an die Eltern) und empfängt nur einmal (als Kind von den Eltern)
Im Alter schaut man zwar in die Röhre aber es ist rein rechnerisch ausgeglichen.
Wer auch ohne Kinder im Alter versorgt sein wollte, musste den an den Kindern gesparten Hirsebrei selbst fürs Alter zurücklegen.

Mit Einführung der Rentenversicherung versorgt man zwar immer noch die eigenen Kinder und zahlt Rentenbeiträge, statt die eigenen Eltern zu füttern.

Wer Kinder hat leistet weiterhin 2 mal und empfängt 2 mal.

Kinderlose leisten nur 1 mal (Rentenbeiträge für die Alten) empfangen aber 2 mal. Als Kind und als Rentner.

Bezahlen müssen das die Leute mit Kindern, denn sie zahlen nicht nur für die eigenen Kinder und die eigenen Eltern, sondern auch für die alten Kinderlosen.
Sie empfangen also 2 mal leisten aber 3 mal.

Dem alten Adenauer wurde das damals auch so gesagt, und gefragt, ob man dann nicht für die Leute mit Kindern was zum Ausgleich tun müsse.
Er sagte daraufhin: "Ach was. Kinder kriegen die Leute sowieso!"

http://www.zeit.de/2002/47/200247_01_leiter_01


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 21:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte vermutet, dass eine Hirnamputation nicht überlebt werden kann und wurde nun eines besseren belehrt.]Ich hatte vermutet, dass eine Hirnamputation nicht überlebt werden kann und wurde nun eines besseren belehrt.

Danke für das Kompliment!

ich halte die Idee eines bedarfsdeckenden Kindergeldes keineswegs für abwegig.
Ob genau in dieser Höhe, ob Altersunabhängig oder steuerpflichtig sei mal dahin gestellt.
Fakt ist aber, dass Kinder für die Eltern, auch durch oben genannte Rentenproblematik ein riesen Verlustgeschäft sind und der Staat händeringend Kinder braucht.
Gut also soll der Staat mehr bezahlen.
Gerne auch auf Kosten von Kinderlosen, die heute sowohl vom Ehegattensplitting als auch von dem Rentenfehler profitieren.

Selbst steuerlich wird man bei Kindern benachteiligt und stattdessen die reine Ehe begünstigt.
Eine Erhöhung der Bezüge bis (maximal) hin zur Bedarfsdeckung ist also nur angemessen.

ich bin in keinster Weise ein Anhänger von einer höheren Staatsquote. Im Gegenteil, der Staat mit seiner Regelungswut muss dringendst zurückgedrängt werden.
Ich halte aber den Saldo aus Erhöhung des KG und Abbau von UHV, Bafög, allmöglichen sonstigen Leistungen und vor Allem Ehegattensplitting und letztlich KU für durchaus positiv.

Das darüberhinaus die RV grundlegend reformiert werden muss, z.B. nach schweizer Vorbild steht auf einem anderen Blatt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 21:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm Beppo,

hast du aber irgendwas von KU gelesen?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Tina: Das sind dann wieder so die Folgeprobleme, die dann in irgendeinem §...a BGB geregelt werden.

Ich bin noch nicht überzeugt, dass das eine Lösung sein soll und dass die Abschaffung des Ehegattensplittings das zu finanzieren schafft.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 21:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hast du aber irgendwas von KU gelesen?

Nein, ich habe da nur mein Wunschdenken hinein interpoliert!  😉

Dass das KG nicht voll zur Bedarfsdeckung heran gezogen wird, gehört für mich sowieso zu den großen Rätseln der Familienlotterie.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 21:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf jeden Fall werden wir nach der Wahl sehen... war die letzte Forderung nicht auch vor ner Wahl?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 22:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt spinnen wir mal weiter.....

AE-Mutter von 3 Kindern hat nun also 1500 Euro im Monat plus noch mal 400 Euro aus einem Minijob. Die Familie kommt bei minimalem Arbeitsaufwand passabel über die Runden (vielleicht kommt ja auch noch KU drauf...). Es wird nichts eingezahlt in die RV, AV, usw.
Irgendwann sind die drei Einkommensgaranten aus dem Haus. Und dann sitzt Mutti da, über 50 Jahre alt mit ihrem 400 Eurojob und ohne finanzielle Sicherheit.

Sind die Deutschen reif für so ein System? Kinder machen, wegen der Grundsicherung für Kinder? Ich denke, viele Eltern würden weniger arbeiten und mehr Zeit mit den Kindern verbringen, wenn man bei 2 Kindern schon mal locker 1000 Euro im Portemonnaie hat.

Naja gut, nach 20 Jahren hat man dann ja wieder genug Jungvolk, das in die öffentlichen Kassen einzahlt, vorausgesetzt, sie finanzieren sich nicht ebenfalls über die Produktion von Nachkommen.

Ich weiß ja nicht....  :phantom:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 22:04
 elwu
(@elwu)

bin ich genauso strikt dagegen wie gegen das sogenannte 'Bürgergeld'. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein gewichtiger: irgendwer muss das ja finanzieren. Und nach wirklich allem, was ich in Sachen von staatlicher Umverteilung seitens aller Regierungen in meinem bewussten Leben mittlerweile erlebt habe, wird das wie stets die 'bürgerliche Mitte' sein, also die wirklichen Leistungsträger, die bereits seit langem immer mehr ausgepresst werden, um die ganzen sozialen und steuerlichen Wohltaten nach oben und unten zu bezahlen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 22:05
 elwu
(@elwu)

Ein Jahr ALG-2 ergibt einen Anspruch auch eine monatliche Rente von knappen 100 €.

Hallo,

mit Verlaub, das ist für mich nicht glaubhaft. Aus welcher Quelle hast du das?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 22:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dass die Abschaffung des Ehegattensplittings das zu finanzieren schafft.

Nein, alleine sicher nicht.
Bafög, UHV etc. kommt ja noch dazu und ich halte die steuerliche Schlechterstellung der Eltern auch für Verfassungswidrig, sodass dieses Problem auch auf Kosten des Haushalts bzw. der Allgemeinheit gelöst werden müsste.

Ich finde auch den Gedanken, dass es versteuert werden muss, zwar in Bezug auf das Existenzminimum für heikel aber ansonsten nicht für falsch.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 22:23




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