Erste Fundstelle "Bild Ruhrgebiet" (Papier) vom 3. März 2010
oder ausführlicher in der Maerkischen Allgemeinen http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11744180/7250027/Wochenendbeziehung-kostet-Ex-Frau-den-Unterhalt.html
frisch von der Maerkischen Allgemeinen kopiert:
"Wochenendbeziehung kostet Ex-Frau den Unterhalt
Zweibrücken (dpa) - Eine bloße Wochenendbeziehung mit einem neuen nichtehelichen Lebenspartner kann eine geschiedene Frau den Unterhalt kosten. Das geht aus einem am Dienstag (2. März) bekanntgewordenen Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.
Denn nach dem Richterspruch ist auch in diesen Fällen von einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft des Paares auszugehen, so dass die Frau ihre Unterhaltsansprüche gegen den Ex-Mann verwirkt hat (Urteil vom 5.2.2010 2 UF 140/09).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen auf und gab einem geschiedenen Ehemann Recht. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, weiterhin für seine Ex- Frau Unterhalt zahlen zu müssen. Zur Begründung verwies er darauf, sie sei zumindest an fast allen Wochenenden mit ihrem neuen Partner zusammen. Ebenso verbringe das Paar Feiertage und Urlaube gemeinsam. Dem hielt die Frau entgegen, man lebe nicht in einer Lebensgemeinschaft, denn schließlich habe sie eine eigene Wohnung.
Das OLG hielt jedoch die Argumentation des Ex-Mannes für stichhaltig. Die Richter machten unmissverständlich deutlich, dass die Ex-Frau und ihr neuer Lebensgefährte nur deshalb getrennte Wohnungen behalten haben, um den Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden"
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Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.
Jaaa!!!! Jubel!!!!
Hoffe mal, das dieses Urteil auch in meinem Fall was bringt. Das würde die Sache ungemein erleichtern. 😉
Moin,
das ist keine wirklich sensationelle Entscheidung; vergleichbare gab es schon früher. Der Knackpunkt ist auch nicht das Zusammenleben, sondern die "Verfestigung" der Lebensbeziehung - und die wird allgemein frühestens nach zwei Jahren angenommen (während einem UH-pflichtigen Vater in neuer Beziehung allgemein ab dem ersten Tag eine Haushaltersparnis angerechnet wird).
Oft ist es allerdings problematisch, überhaupt irgendeine unterhaltsmindernde oder -verhindernde Lebensbeziehung nachzuweisen, wenn die Turteltäubchen nur "gute Freunde" oder eine Wohngemeinschaft sein wollen. Schliesslich sitzt dort niemand auf der Bettkante. Und im allerschlimmsten Fall kann man sich ja eben mal trennen...
Grüssles
Martin
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