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Vernichtende GUTACHTLICHE (KURZ -) STELLUNGNAHME für den Vater!

 
(@minusmann)
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Anmerkung:
Aufgrund dieses Gutachtens bekam die KM das ABR. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist weiterhin impliziert und wird von der KM ausgelebt.
Die Kinder sind beide 14.
Wie wirkt dieses Gutachten auf Aussenstehende?

GUTACHTLICHE (KURZ -) STELLUNGNAHME
in der Familiensache

hier: Empfehlungen an das Familiengericht auf der Grundlage des bisherigen Begutachtungsverlaufs.
Auf Initiative der Rechtsvertreterinnen von Frau ... und Herrn ... verfügte das AG x, Familiengericht - vertreten durch Frau Richterin C, Richterin am Amtsgericht - , mit Beweisbeschluss vom 25.xx zur Frage der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vater oder Mutter ein Psychologisches Sachverständigengutachten einzuholen.
Zu dieser Frage wird in der vorliegenden Sachverständigen - Stellungnahme noch keine abschließende Empfehlung an das Familiengericht gegeben, da bislang vorrangig im Rahmen eines lösungsorientierten Vorgehens gezielt mögliche Schnittmengen für eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Verfahrensbeteiligten geprüft wurden.
Weitergehende, detaillierte psychologische Untersuchungen der Eltern sowie der Mädchen X und X die Grundlage einer abschließenden Empfehlung an das Familiengericht sein müssen, wurden angesichts des bislang gewählten Procederes noch nicht vorgenommen.
Derartige Untersuchungen müssen dem weiteren, ausführlichen Begutachtungsverfahren vorbehalten bleiben, sofern dies vom Familiengericht nach der jetzt anstehenden Entscheidung so noch beibehalten bzw. gewünscht wird.
Verlauf
Nach einem ersten orientierenden Gespräch mit den Töchtern ... am 0...6 konnten am 2...06 mit den Eltern ..., zunächst getrennt, dann in einem gemeinsamen Gespräch die aktuelle Situation sowie mögliche Lösungsansätze erörtert werden. Am ...06 fand auf Initiative des Sachverständigen ein gemeinsames Gespräch mit den beiden Rechtsvertreterinnen in den Räumen der Sozietät ... in T... statt. Nachfolgend kam es am ...06 nochmals zu getrennten Gesprächen mit Frau ... und Herrn ..., um die jeweilige Bereitschaft auszuloten bzw. zu klären, unmittelbar eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und diese dem Familiengericht als Vorschlag zu unterbreiten.
Die (Kinder), die beide die x. Klasse ... besuchen, betonen übereinstimmend, dass sie in ihrem jetzigen Umfeld in ... bleiben wollen. Dieses Verbleiben in der Region, um sich die Freunde aus ... und Umgebung zu erhalten, sei für sie das allerwichtigste. Weiter betonen beide Mädchen, dass sie den Kontakt zu beiden Eltern haben wollen. Sie sehen hierfür auch bei beiden Elternteilen eine uneingeschränkte Zustimmung gegeben. Wichtig sei für sie auch, - wenn die Eltern in getrennten Wohnungen leben -, dass der andere Elternteil in der Nähe ist, damit sie ihn regelmäßig sehen können. Sie selbst wollen in jedem Fall in einem Haushalt zusammenbleiben, am liebsten in der jetzigen ... Wohnung.
Zum Zeitpunkt der Exploration mit (Kinder) bestand zwischen den Eheleuten noch die Regelung, dass eine Woche tagsüber der Vater bzw. die Mutter da war und nachts jeweils die Mutter bzw. zeitweilig auch die Großeltern. Beide Mädchen nannten dies „eine Notlösung" und sie fanden diesen Wechsel auf Dauer „zu blöd". Im Übrigen - so betonten beide Mädchen- würden sich beide Eltern „bescheuert" benehmen.
Herr ... berichtet beim ersten Gespräch am ...06, dass er derzeit mit der Frau und den Kindern in einer Wohnung lebe, wobei er im „Büro" bleibe, dort auch übernachte. Die Kinder hätten ihr eigenes Zimmer. Befürchtungen, dass er sich an den Kindern vergreifen könnte, seien absolut haltlos und es sei auch „vollkommen abwegig", ihm pädophile Neigungen zu unterstellen. Er sei ja schon bereits ... auf Wunsch der Frau regelmäßig einmal in der Woche zur Sexualtherapie gegangen. Mittlerweile habe er auch eine Sexualberatung bei „Pro Familia" wahrgenommen und zwar gleich nach dem letzten Gerichtstermin. Bislang habe er dort 6 Sitzungen gehabt. Die Grundlage sei die Logotherapie. Dies sei für ihn eine Lebenstherapie; sie habe ihm insgesamt schon viel gebracht. Bedauerlicherweise habe seine Frau ja eine Mediation zur Klärung der Beziehungsprobleme abgelehnt.
Hinsichtlich der in Frage stehenden Fotos betont Herr ...., dass diese Bilder mit Zustimmung seiner Frau ins Internet gestellt worden seien. Allerdings - so räumt Herr ... ein- „war ich die treibende Kraft". Als Grund hierfür führt Herr .... an, dass er sich von seiner Frau „nicht genügend beachtet gefühlt" habe. Insbesondere im sexuellen Bereich. Über das Internet habe er dann die Bestätigung bekommen, die er von ihr eben nicht erhalten habe. Ihr sei offensichtlich das Tanzen wichtiger gewesen und Freunde seien ihr wohl auch wichtiger gewesen als Sex. Die Fotos habe er auch gemacht, damit er etwas habe, wenn sie nicht da war. Die aktuellen Befürchtungen seiner Frau bezögen sich wohl darauf, dass er jetzt auch Fotos der Töchter ins Internet stellen werde. Ergänzend verweist Herr .... darauf, dass es sich bei den fraglichen Bildern, die ins Netz gestellt worden seien, durchaus um „harmonische und ästhetische" Bilder handele. Herr .... betont nochmals, er habe einfach eine Bestätigung dafür haben wollen, dass er eine attraktive Frau habe. Selbstverständlich habe er die Bilder nur anonym ins Netz gestellt Der Frau sei dies im Übrigen bei der gewährleisteten Anonymität „egal gewesen". Sie habe die Bilder auch nur punktuell ansehen wollen; insgesamt kenne sie die Bilder wohl gar nicht genau. Zusätzlich habe er auch noch Sexgeschichten geschrieben und sie auch ins Netz gestellt. Sie sei von diesen Sachen sicherlich auch schockiert gewesen - sowohl vom Umfang her als auch von den Sexgeschichten selbst.
Dass diese Sexgeschichten auch ins Netz gestellt worden seien, habe sie wohl nicht realisiert. Herr .... meint, dass sie sich wohl vor ihrem jetzigen Freund geschämt habe. Er vermutet weiter, dass sie die Bilder jetzt instrumentalisiert habe, um ihm und den Töchtern das Leben zu erschweren. So „organisiere sie die Kinder weg, wenn sie verreise. Herr ... gibt weiter an, dass er ihr jetzt auch nicht mehr verzeihe, denn sie habe ihn ja doch betrogen. Weiter führt Herr .... aus, dass er das Gefühl gehabt habe, seine Frau habe ihn nie wirklich begehrt. Er sei dann auch in Chatrooms und in die Cybersexszene eingestiegen und habe konkreten Kontakt mit 2 Frauen gehabt.

Dies sei aber weit über das Sexuelle hinausgegangen. So habe er mittlerweile auch Bekannte in ... kennen gelernt, was aber deutlich über das Sexualforum hinausgehe; es seien alle möglichen Themen zur Sprache gekommen. Er habe zuletzt nur noch zweimal Cybersexkontakte gehabt. Zur Frage, ob das denn den Mädchen ... bekannt sei, meint Herr .... seine Frau habe dies nicht gewollt. Er habe die beiden Mädchen ... allerdings „kindgerecht" über die Bilder aufgeklärt. Sie hätten allerdings nicht gewusst, dass diese Nacktfotos auch im Netz seien bzw. waren. Die Kinder hätten die Fotos allerdings gekannt, die die Mutter darstellten. Herr .... räumt ein, dass sich seine Frau nie gerne habe fotografieren lassen, da sie ihren eigenen Körper nicht schön fände. Ihm zuliebe habe sie dann doch noch zugestimmt. Im Hinblick auf mögliche Lösungen, den jetzigen Konflikt zum Wohle der Kinder so beizulegen, dass (Kinder) nicht weiter belastet sind, betont Herr ..., dass er hier einfach „Gewissheit" brauche, wie es weitergehen soll. Dazu gehöre auch die Rücknahme des Vorwurfs seiner Frau, dass sie durch ihn sexuellen Missbrauch der Töchter befürchte. Er sei unter bestimmten Voraussetzungen auch bereit, auszuziehen. Hierzu gehöre auch, dass seine Frau nicht auf dem Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Töchter beharre.

Frau ... berichtet eingangs, dass sie in der ... tätig sei. Sie sei seit Kurzem .... Bezüglich der in Frage stehenden Aufnahmen räumt Frau .... ein, dass ein Teil dieser Bilder mit ihrer Zustimmung gemacht worden seien, teilweise ohne ihre Zustimmung, insbesondere seien die „bewegten Bilder definitiv" ohne ihre Zustimmung zustande gekommen (Handyaufzeichnungen). Auf jeden Fall habe sie „niemals zugestimmt" die Bilder ins Netz zu stellen. Im Übrigen habe sie im Verlauf der Beziehung immer weniger Spaß am Sex mit Herrn .... gehabt. Sie habe sich von ihm aber immer wieder bedrängt gefühlt und das Foto machen durch ihn habe sie da auch etwas entlastet; sie habe sich von einer zu starken Häufigkeit seiner sexuellen Wünsche „freigestellt" gefühlt. Generell lasse sie sich nicht gerne fotografieren. Sie habe sich aber ihm zuliebe schon dazu bereit gefunden. Sie gehe davon aus, dass die Bilder ihn auch erregt hätten.

Besonders erschreckt habe sie die Tatsache, dass auch Sexgeschichten im Internet aufgetaucht seien, beispielsweise ein „...". Auch sei es bei diesen Geschichten seitenweise über Sexthemen gegangen und es seien verschiedene Stellungen beschrieben worden.
Sie selbst habe den Mädchen schon gesagt, dass Bilder von ihr im Internet seien, nachdem sie vorher vom Vater über die Nacktaufnahmen informiert worden seien. Herr .... betone ja immer, dass er dies „aus Liebe" für sie getan und auf diese Art seinen „Stolz" auf sie gezeigt habe. Tatsächlich habe sie aber ihr Vertrauen in ihn „total verloren".
Frau ... betont weiter, dass ihr sehr daran gelegen sei, eine gesunde sexuelle Entwicklung und eine angemessene weibliche Identität der Mädchen zu fördern und auch zu verantworten. Sie wolle auch deren soziale Bindungen pflegen und insoweit Kenntnis darüber haben, mit wem sie Kontakt haben. Auf keinen Fall wolle sie, dass (Kinder) mit dem Vater zu irgendwelchen Chat-Freunden nach ... fahren oder diese Bekannten hier in ... empfangen. Sie wolle den Mädchen einen Lebensmittelpunkt gewährleisten. Dies traue sie ihrem Mann nicht zu, da es sich schon öfters schnell gezeigt habe, dass er dann überlastet sei, wenn er die volle Verantwortung für (Kinder) habe. Tatsächlich habe er wohl einfach die Sorge, nach ihr auch noch die beiden Mädchen zu verlieren.
Im Hinblick auf den künftigen Lebensmittelpunkt und damit auch den Wohnort meint Frau ..., dass sie derzeit schon ein „Problem" damit habe. Sie bekomme zunehmend „Bauchschmerzen", hier in ... zu bleiben, insbesondere auch wegen des Risikos, „blöd angeguckt" zu werden. Sie wolle perspektivisch durchaus mit ihrem Lebenspartner zusammen leben und dies wolle sie sich auch nicht nehmen lassen. Mit dem jetzigen Wohnen fühle sie sich natürlich „massiv unwohl". Sie wolle sich jedenfalls möglichst schnell von solchen Belastungen befreien. Auch sehe sie die Gefahr, dass möglicherweise andere Leute nicht nur sie „schräg" anschauen, sondern auch gegenüber den Mädchen Vorbehalte äußern, was dann auch zu weiteren Komplikationen in deren Sozialkontakten führen könnte. Weiter verweist Frau .... darauf, dass sie auf keinen Fall Übernachtungen der Mädchen beim Vater zustimmen könne, wenn sie nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge. Ansonsten könne sie ja gegebenenfalls nicht schnell genug handeln, wenn es doch zu problematischem Verhalten durch den Vater käme.
In dem nachfolgenden gemeinsamen Gespräch mit Frau und Herr ... betont Herr .... seine Bedürfnisse gegenüber den Kindern. Weiter wolle er uneingeschränkten Umgang mit den Kindern und damit einhergehend auch die Sicherheit, dass die Kinder im hiesigen Umfeld bleiben. Schließlich brauche er auch eine Klärung der Partnerschaftsebene und eine Rücknahme der Vorwürfe und Befürchtungen im Hinblick auf einen Kindesmissbrauch durch ihn. Im weiteren Verlauf der Gespräche äußert sich der Vater dahingehend, dass für den Fall, dass Frau .... einen Ortswechsel anstrebe, er dann eben „auch dorthin umziehen" werde. Zuvor hatte Herr .... noch betont, dass für diesen Fall von ihm gefordert werde, dass die Kinder bei ihm in ... verbleiben müssten. Frau .... werde jedenfalls einer Übernachtung der Mädchen ohne entsprechende Begleitung nicht zustimmen. Nach weiteren Einzelgesprächen am ...06 mit Frau ... und Herrn ... (jeweils getrennt) kristallisiert sich zum einen heraus, dass Frau ... unter der Voraussetzung an der vorherigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie für die beiden Töchter ... bereit wäre, Übernachtungen der beiden Mädchen beim Vater zuzustimmen. Sie wolle gegebenenfalls auch die Möglichkeit einräumen, dass dieser Umgang in der jetzigen Wohnung in ... stattfindet, solange Herr .... noch keine geeignete Wohnung für sich gefunden habe. Herr ... erklärt sich zu einer gemeinschaftlichen Lösung nur bereit, wenn Frau .... die Befürchtung wegen der Mädchen zurücknimmt Im Übrigen sei er mittlerweile auch nicht mehr daran interessiert, eine Lösung nach der Cochemer Praxis zu finden, denn schließlich habe er immer nur Kompromisse gemacht und sei auf die Ängste der Mutter hinsichtlich der Kinder eingegangen. Er sei auch der Überzeugung, dass die emotionale Bindung der Mädchen an ihn stärker sei als an die Mutter. Die Mutter wolle ja ohnehin von ... weg ziehen. Er beabsichtige nun mehr sowohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht als auch das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Er sei mittlerweile ja sowohl sozial als auch finanziell durch das Verhalten der Frau ... geschädigt. Sie wolle einfach keine Kompromisse machen und daher denke er, dass er nun nicht mehr weiter an diesem Modell mitarbeiten wolle. Weiter bekräftigt Herr .... dass die Kinder sowohl emotional als auch erzieherisch bei ihm besser aufgehoben seien. Abschließend relativiert Herr .... seinen „so erklärten Ausstieg" aus einem Lösungsmodell und meint, er könne ja zumindest umgehend eine l- Zimmerwohnung finden, wenn dann der Umgang in der bisherigen Wohnung in ... stattfinden könne.
Mit Datum vom 1...6 leitet Frau ... eine Mitteilung von Herrn .... an sie „(Eingang bei ihr am 1...06) an den Sachverständigen weiter. Aus dieser Mitteilung von Herrn .... an Frau .... geht u. a. hervor, dass er an dem Wochenende 1... ,an dem Frau .... weg sei und die Kinder ebenfalls anderweitig bei Freunden untergebracht seien, vorhabe, einen Besuch in ... aufzunehmen: „Wäre es möglich, dass sie in unserem ehemaligen Schlafzimmer nächtigen ? Es ist ein Pärchen aus ...; sehr nette und anständige Leute. Es
wäre nur von Samstag auf Sonntag ........ Wenn nicht, lasse ich sie auf dem Sofa im Wohnzimmer schlafen. Außerdem wird meine neue Partnerin hier sei; ebenso wie über die Weihnachtsfeiertage ........... Ich hoffe, du hast nichts dagegen. Du und die Kinder sind ja nicht da".
Frau .... erläutert diese Mitteilung dahingehend, dass sie vermute, dass es sich bei dem Pärchen aus ... um Teilnehmer des ... Chatforums handele, wo ihre Fotos u.a. veröffentlicht seien. Auch nehme sie an, dass die neue Partnerin von dort komme und sie sich über das Internet, dasselbe Chatforum, kennen. Frau .... weiter: Da (Kind1) möglicherweise zwischendurch nach Hause fahre und zudem ab Sonntag gegen 12.00 Uhr zuhause sei, schließt Frau .... eine Begegnung mit diesem Besuch nicht aus. Sie habe ihrem Mann inzwischen mitgeteilt, dass die unter „keinen Umständen" damit einverstanden sei, dass diese Menschen sich in der ehelichen Wohnung aufhalten und dort auch schlafen.

Stellungnahme und Empfehlung
1. Der von den Rechtsvertreterinnen, Frau Rechtsanwältin ... und Frau
Rechtsanwältin ... initiierte lösungsorientierte Zugang des Sachver-
ständigen, mit dem Ziel einer einvemehmlichen Festlegung der hier in Frage ste-
henden Vereinbarungen ist zumindest derzeit durch die Parteien blockiert.

2. Frau ... wie Herr ... haben letztlich Hürden in Form wechselsei-
tiger Forderungen als Vorbedingung für eine einvernehmliche Akzeptanz aufge-
baut. Die danach fortbestehende schwierige, insbesondere die beiden Mädchen be-
lastende Wohnungssituation und die damit einhergehenden fortgesetzten Kommu-
nikationsprobleme zwischen Frau .... und Herrn .... sollten zunächst und unmittel-
bar durch eine geeignete richterliche Entscheidung mit dem Ziel eines räumlichen
„disengagement" im Sinne des Kindeswohls entlastet werden.

3. Bei Abwägung verschiedener Gesichtspunkte für die Empfehlung eines für die
beiden Mädchen am ehesten geeigneten Lebensmittelpunkts ist zunächst zu beden-
ken, dass sich beide Mädchen an der Schwelle zur Pubertät befinden und daher
insbesondere auch eine sehr geschlechtsspezifische Unterstützung ihrer Entwick-
lung gefragt ist. Frau .... gibt an, dass sie die Mädchen in geeigneter Weise aufge-
klärt habe.
Im Hinblick auf die Präsentation der Nacktfotos im Internet ist zwar letztlich
nicht mit der nötigen Sicherheit geklärt, in welcher Weise dies doch Zustimmung
seitens der Frau ... gefunden hat, doch ist hier insbesondere die funktionale Bedeu-
tung des „zur Schau Stellens" bei Herrn ... zu beurteilen.

4. In jedem Fall ist Herr ... mit seinem Verhalten im Zusammenhang mit der
Platzierung der bekannten Fotos seiner Frau (einschließlich bewegter Bilder zu
gemeinsamen sexuellen Aktivitäten) ein äußerst ungünstiges Modell für die beiden
Mädchen, mit Problemen umzugehen- insbesondere auch in diesem hochsensiblen
partnerschaftlich-sexuellen Bereich.

5. Die von Herrn ... geäußerten Motive für dieses „zur Schaustellen" sol-
cher Aufnahmen im Netz weisen durchaus psychopathologisch bedeutsame Merk-
male in Form eines „abgewandelten Exhibitionismus" auf. Solche Aktionen belegen
bei der erkennbaren Motivstruktur für diese Handlungen eine zutiefst narzistisch
gekränkte Persönlichkeit.

6. Die von Herrn ... intendierte Einladung und Übernachtung von Personen
in der noch ehegemeinsamen Wohnung, die er über spezielle chatrooms kennen
gelernt hat, weist auf grenzüberschreitendes, ausschließlich an seinen Wünschen
und Bedürfhissen orientiertes Verhalten hin, das mögliche ungünstige Auswirkun-
gen auf die Mädchen ... nicht zureichend berücksichtigt und vorrangig
an dem Motto ausgerichtet ist: Wenn es mir gut geht, kann ich auch für die
Mädchen ein guter Vater sein. Die Perspektive der Mädchen - schon gar nicht von
Frau ...- wird auch nicht ansatzweise abwägend dagegen gestellt.

7. Auch Frau ... verhält sich mit ihrer Zustimmung - trotz geltend gemachter
Abneigung- sicherlich nicht unproblematisch, wenn sie sich damit vor weiteren se-
xuellen Avancen des Herrn ... abschirmen möchte. Wenn sie Herrn ... insofern gewähren ließ, dass er diese Bilder gewissermaßen ersatzweise
für den von ihm gewünschten unmittelbaren sexuellen Kontakt mit ihr macht und
sie in der Folge dann „in Ruhe lässt", ist dieses Verhalten sicherlich auch kein
günstiges Modell für die beiden an der Schwelle zur Pubertät stehenden Mädchen,
mit Sexualität eigenständig und selbstbewusst umzugehen.

8. Sofern sich Herr ... durch die Trennung von seiner Frau nach wie vor
massiv belastet fühlt, muss auch befürchtet werden, dass die Kinder dadurch in ei-
ner Weise von ihm in Anspruch genommen werden, die dem Wohl der Kinder ent-
gegensteht.

9. Der Umgang von (Kinder) mit dem Vater bzw. der Mutter ist derzeit aus
der Sicht der Mädchen so gestaltet, dass es ihnen gelingt, Aspekte wie das „zur
Schau Stellen der Bilder" im Internet aus ihrer Zuwendung zum Vater auszuklam-
mern (abzuspalten). Ebenso wie es ihm wohl gelingt, die Zuwendung der Mutter
zu einem anderen Partner vergleichbar aus ihrem Erleben - zumindest derzeit -
herauszuhalten. Insoweit zeigen sie aktuell ein gewisses Gleichgewicht in ihrer
Zuwendung zum Vater und Mutter. Sie betonen ja auch ausdrücklich, dass sie zu
beiden Eltern gleichermaßen uneingeschränkten Kontakt haben wollen.

10. Einem völlig bzw. weitgehend ungeregelten Umgang mit dem jeweils anderen El-
ternteil können wir allerdings aus Sachverständigensicht nicht zustimmen. Die
beiden Mädchen brauchen einen verlässlichen Lebensmittelpunkt. Der Umgang
mit dem jeweils anderen Elternteil, gegebenenfalls mit Übernachtung, sollte bei-
spielsweise 14-täglich möglich sein, sofern beim umgangsberechtigten Eltemteil
entsprechende räumliche Voraussetzungen für eine Übernachtung gegeben sind.
Eine derartige Regelung sollte dabei nicht ausschließen, dass die Mädchen den
jeweils anderen Eltemteil spontan tagsüber besuchen bzw. sich mit ihm verabreden
können - eine gewisse Nähe der Wohnung vorausgesetzt.
In jedem Fall sollten immer nur beide Mädchen eine Wochenendübernachtung
(ggf. Freitagnachmittag bis Sonntagabend 18.30 Uhr im Winter ab dem Frühjahr
ggf. bis 19.30 Uhr) wahrnehmen. Solche Übernachtungen sind aber in jedem Fall
an geeignete Wohnungsvoraussetzungen beim umgangsberechtigten Eltemteil zu binden.

11. Wir empfehlen dem Familiengericht die dringend gebotene räumliche Trennung
der Eheleute ... baldmöglichst festzulegen, um die Mädchen möglichst
zeitnah zu entlasten.

12. Unter Abwägung der uns verfügbaren Daten halten wir er derzeit für psychologisch
hinreichend begründet, die bestehende Wohnung in ... der Mutter und
den Töchtern zuzuweisen bzw. eine vergleichbare Wohnung dafür vorzusehen.
Herr ... wäre danach anzuhalten, nunmehr definitiv und unmittelbar in ei-
ner der von ihm bereits wiederholt avisierten Wohnungen umzusiedeln.
Ein weiteres Verbleiben in der jetzigen Wohnung ist mit einer Belastung für
die Mädchen verbunden die dem Wohl der Kinder nachdrücklich und nachhaltig
entgegensteht.

Prof. Dr. XXX

Danke für´s lesen!!  🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 13:36
(@peterpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Minusmann!

Aus meiner Sicht sind die Schlussfolgerungen und Empfehlungen absolut nachvollziehbar. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs steht zwar noch im Raum, aber wird offensichtlich nicht wirklich für zutreffend erachtet. Sonst würden auch keine Übernachtungen beider Kinder befürwortet werden, sobald die Wohnverhältnisse geregelt sind.
Aber jetzt mal ehrlich: Wie kann man so besch.. sein, die Ehewohnung als Besuchsort für der Noch-Ehefrau völlig fremde Pärchen samt neuer Lebensgefährtin nutzen zu wollen? Da wunderst Du dich noch? Oder willst Du erzählen, dass wäre alles rein freundschaftlich gewesen? Na ja, aber ohne diesen Besuch sähe es vermutlich noch viel übler aus, denn dann wäre auch dem Psychologen sicherlich nicht klar, welche sexuellen Präferenzen Du eigentlich hast...
Ich denke, fast jeder ist im Internet mal auf diese Chats getroffen. Das hat  mit menschlicher Sexualität eher wenig zu tun  und ich würde ebenfalls fürchten, dass die Neigung meines Partners schwerwiegenden, schlechten Einfluss auf die Kinder haben wird. Zumal Du oder Ihr noch nicht einmal in der Lage seid, dies zumindest vor den Kindern auszublenden.
Wenn Dir etwas an Deinen Kindern liegt, dann setze die Therapie fort und sei froh, wenn die Mutter über das ihr zugesprochene ABR nicht massiv Knüppel zwischen Deine Beine wirft. Da hätte sie angesichts der Vorgeschichte nämlich relativ wenige Probleme. 

Weiß nicht, wie das auf andere Außenstehende wirkt, aber für mich sind die Empfehlungen richtig und können auch den Kindern Ruhe bringen.

peterpaul


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 11:13
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Minusmann,

also um ehrlich zu sein, mir ging beim lesen der Lektüre das Messer in der Tasche auf!

Nicht, weil Du Fotos und Videos von Deiner Frau gemacht und ins Netz gestellt hast....das wäre ok, solange sie
zustimmt (was aber offensichtlich nicht so war!) 
Auch nicht, weil Du in einschlägigen Chatrooms unterwegs bist und Dich diesbezüglich "auslebst"

Das alles ist ganz alleine Deine Sache!

Warum mir die Galle hochkommt:

Du ziehst Deine Kinder da mit hinein!

Auch Kinder sind "sexuelle" Wesen....aber doch mit ganz anderen Bedürfnissen und Empfindungen wie ein Erwachsener.

Kinder wollen spüren, dass sich die Eltern lieb haben....aber doch nichts von ihren
sexuellen Neigungen und Vorlieben hören oder sehen!
😡

Ich kann Dir nur sagen, dass Kinderseelen da einen ganz gehörigen Schaden nehmen!

Lass Deine Kinder da heraus!!

Smilla 

Jetzt hätte ich vor lauter Empörung fast vergessen auf Deine eigentliche Frage zu antworten:

Dieses Gutachten dürfte wohl bei jedem Richter die Alarmglocken schrillen lassen!


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 13:07
(@minusmann)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank fürs durchlesen und Kommentare!

Manchmal verliert man in so einem Facettenreichen Familienstreit den objektiven Blick - wenn man ihn überhaupt haben kann...

Für mich sieht es so aus, dass der Gutachter eine sexualanalyse von mir gemacht hat, was aber nicht sein Auftrag war.
Zudem sehe ich in dem Satz :
"Weiter verweist Frau .... darauf, dass sie auf keinen Fall Übernachtungen der Mädchen beim Vater zustimmen könne, wenn sie nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge. Ansonsten könne sie ja gegebenenfalls nicht schnell genug handeln, wenn es doch zu problematischem Verhalten durch den Vater käme..."
eine Erpressung des ABR.
Dem Gutachter blieb eigentlich dadurch gar keine andere Wahl, als diese Empfehlung auszusprechen.

Dass ich die Kinder Anfangs informiert habe und dadurch mit "reingezogen" habe, war dumm.

Dafür benutzt sie jetzt meine Frau als Schutzschild für Umgangseinschränkung und ihre irrationale Angst, ich könnte wegen der Fotos "übergriffig" werden.

Für mich bedeutet dies: wer Aktfotos (von Erwachsenen) macht, und eine andere Vorstellung von der Auslebung seiner Sexualität hat (solange im legalen Bereich), kommt als potentieller Kinderschänder in Verdacht.

Ob die Kinderseelen nicht mehr Schaden nehmen, wenn sie von der Mutter die Ängste mitbekommen, der Vater könnte sich an ihnen vergreifen?

Lg
der Minusmann


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2008 14:10
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Minusmann,

ja....was Deine Frau jetzt macht, ist genauso schädlich für Eure Kinder!

Mit diesem Verhalten (von beiden Seiten!) wird Euren Kindern die Chance genommen,
die Sexualität als etwas Natürliches und Schönes zu entdecken.

Ihr solltet unbedingt versuchen, aus diesem Kreislauf auszubrechen und BEIDE zum Wohle der Kinder
zu agieren!

LG
Smilla


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 14:30
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo Minusmann

Hm, diese Stellungnahme ist heftig. Nur, dass diese so heftig ausgefallen ist, ist meiner Meinung nach eure eigene Schuld.
Wenn selbst die Kinder sagen unsere Eltern benehmen sich blöde bzw bescheuert.
Da würde ich als Elternteil schon mal nachdenken.
So wie ich den ganzen Vorgang verstehe, ist dass ihr beide euren Kampf auf dem Rücken der Kinder ausübt, klar Vorwürfe des sex. Missbrauches sind nicht in Ordnung sind aber schon ausgeräumt, aber wieso zum Teufels Namen bekommen die Kinder mit, dass Akt Fotos im Internet stehen, das geht Kinder nix an 😡 :mad:.
Oder wieso wird den Kindern gesagt, in welchen Chat räumen du dich auf hälst??
Alles was du in deiner Freizeit machst ist deine Sache aber lass die Kinder raus, das gilt auch für deine Nochehefrau.
Sorry, ich werde Wort für Wort saurer, mein Fazit zu deinem Problem wenn Ihr Eltern euch die Köpfe einschlagen wollt, wenn ihr eine Schlammschlacht ala Hollywood wollt, dann macht es aber die Kinder bleiben außen vor.
Ihr solltet erst mal auf eine Eltern ebene kommen und dann überlegen was den Kindern gut tut.
Grüße ANGELA


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 17:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Minusmann!
Sofern die Schilderungen im Gutachten stimmen, hast Du durch "Einbeziehen" der Kinder unter anderem Deine Erziehungsfähigkeit und Deine Verantwortung als Vater selbst in Frage gestellt:
wenn Du KM aus welchen Gründen auch immer der Öffentlichkeit dar-/feilbietest, dies auch noch den Kindern zeigst ... was sollte Dich glaubhaft daran hindern, Selbiges oder Ähnliches mit den Kindern zu machen?

Daher ist das Verhalten bzw. Reaktion der KM (einschliesslich des Tenors des GA) in meinen Augen nicht weiter verwunderlich, einzig saublöd daran ist, dass die Kinder nicht mehr aus der Schußlinie zu holen sind ... und unter der Verantwortungslosigkeit zu leiden haben ;(!

Grüße
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 18:14
(@minusmann)
Schon was gesagt Registriert

Bevor es weitere Missverständnisse gibt:
Ich habe den Kindern die Fotos oder ähnliches NICHT gezeigt, sondern nur erklärt, warum die Mutter befürchtet, ich würde ähnliches mit ihnen "anstellen"!
Auch habe ich ihnen nicht erzählt, dass es Fotos von uns (meiner Frau und mir) im Netz gibt. Das hat erst meine Frau erzählt.

Die Kinder sind 14... und ich habe es vorher mit einer Psychologin abgesprochen, wie ich es ihnen Kindgerecht erläutere.
Trotzdem war es dumm sie einzubeziehen...  :redhead:

Auch Pro-Familia war der Ansicht, dass die Kinder informiert werden sollten - natürlich alles Altersgerecht "aufgearbeitet".

Raushalten kann man sie in dem Alter eh nicht mehr so ganz. Die bekommen mehr mit als man glaubt!

Ich würde mich freuen, wenn ihr euch mehr auf das Gutachten selbst und nicht auf moralische Wertvorstellungen bezieht... Das wir beide Mist gemacht haben, steht außer Frage!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2008 18:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Minusmann!

Ich würde mich freuen, wenn ihr euch mehr auf das Gutachten selbst und nicht auf moralische Wertvorstellungen bezieht... Das wir beide Mist gemacht haben, steht außer Frage!

Ich meine, keiner von uns hier kennt die genauen Hintergründe, wir kennen lediglich die Existenz und den Wortlaut des GA, welches mit Sicherheit auch auf moralische Wertvorstellungen beruht...die daraus resultierenden Folgerungen sind m.E. nicht weiter "kommentierbar" ausser in Form von Wertvorstellungen.

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 19:13
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Minusmann,

aufgrund Deines letzten Posts habe ich mich nochmal durch das ganze Gutachten geackert!

Das Thema "Sexualität" steht wie ein Damoklesschwert über dem ganzen Thema, das
ja eigentlich Trennung und Wohlergehen der Kinder heißen sollte.

In dem Gutachten kommst Du als Mann rüber, der derart auf seine sexuellen Neigungen fixiert ist, dass ihm
das Seelenheil seiner Kinder zweitrangig erscheint. Deine Frau wird so ein bißchen als naives Opfer dargestellt.
Ihr schneidet beide nicht gerade vorteilhaft ab, aber ich kann mir vorstellen, dass ein Richter Deine Frau als
das kleinere Übel für die Kinder betrachten würde!

Für mich als Laien klingt auch die Erwähnung der Sexual- und Logotherapie eher beunruhigend, aber vielleicht
sieht das ein Richter, der mit solchen Fällen täglich zu tun hat, anders.

Gruß
Smilla


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 19:44




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der eine oder andere ist in die selbe Falle getappt, wie sie von Gutachtern für die Unrechtsprecher ausgelegte wird. Und dies muss sich besonders peterpaul (aka zini77) vorwerfen lassen.

Mit keinem Wort ist eine Stellungnahme seitens des Openers erfolgt. Und der Leser verfällt in die Annahme, der Schl(echt)achter wird schon richtig liegen mit seiner Sachdarstellung. Wer sich hingegen mit Schl(echt)achten beschäftigt und weiß, worauf zu achten ist, durchschaut das perfide Spiel des Prof. Leute, seid nicht so weißkittelgläubig.

@Minusmann

War das im ersten Rechtszug oder beim OLG? Wie sind die weiteren Planungen?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 19:51
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Minusmann,

ich habe erst jetzt gesehen, dass Du in einem anderen Thread geschrieben hast, dass das
familienpsychologische Gutachten gut für Dich ausgefallen sei.

Damit gehe ich davon aus, dass dies nun schon das zweite Gutachten ist...
Erzähl doch mal, wann dieses Gutachten erstellt wurde und was darin steht.

Gruß
Smilla 


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 21:09
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo minusmann,

du wolltest wissen, wie das Gutachten auf Außenstehende wirkt. So generell kann ich es nicht beantworten, aber ich kann dir schreiben, wie es auf mich persönlich wirkt.

Ich habe den Eindruck, dass dir hier im Wesentlichen grenzüberschreitendes Verhalten vorgeworfen wird und kann diesen Vorwurf auch nachvollziehen. Mit dem Post dieses Gutachtens hast du noch einen draufgesetzt, sodass nun auch ein Teil deiner Geschichte hier in vs für alle Welt abrufbar ist. Meines Erachtens hätte diese Geschichte in den geschützten Rahmen einer Therapie gehört, die du ja scheinbar aufgesucht hast.

Ich ganz persönlich empfinde es als weiteren Versuch, deine Geschichte "anonym" "zur Schau zu stellen". Eigentlich sollte dein oberstes Anliegen sein, deine Kinder und auch deine Noch-Ehefrau zu schützen oder zumindest mal irgendwie ein Wort der Entschuldigung sein.

Just me 2 cents

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 03:15
(@minusmann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Vielen Dank für eure Kommentare!!  🙂

@DeepThought: Das GA wurde im ersten Rechtszug (AG) erstellt (im Auftrag meiner Frau) und war ja ein VORgutachten.
Mein Einspruch und Antrag auf ein Gegengutachten wurden ignoriert, und die Richterin stützte sich in ihrer Entscheidung, das ABR der Mutter zu geben NUR auf dieses Gutachten.
Der Auftrag an den GA lautete: Beim wem sind die Kinder besser aufgehoben.

Zur Therapie:
Ich habe freiwillig der Mutter zuliebe eine sexualtherapie gemacht bzw. machen wollen. Die Psychologin meinte aber nach der 1. Sitzung, dass es keiner Therapie bedarf, da ich nicht pathologisch bin, nur weil ich mehr als 1x die Woche mit meiner Frau Sex haben wollte und Fotos gemacht habe. Es wurde dann eine allgemeine Lebens- und Logotherapie.

Der GA stellte mir Fragen wie: Würden sie in einen Swingerclub gehen?
Ich fragte ihn, was dies mit Erziehungsfähigkeit oder dem Wohl der Kinder zu tun hat, sofern ich nicht die Kinder mitnehme.

Die Einladung von Freunden in die gemeinsame Wohnung war gefaket. Aus Rache an meiner Frau, die mich auf einer von mir geschenkten Reise betrogen hat, was der Anlass der Trennung war (ihrerseits).
Dass sie mich mit einem Mann betrogen hat, der eine hochschwangere Freundin hat, erwähnte der GA nicht.
Ob dieses Verhalten moralischer ist und für die Kinder ein besseres Vorbild als sich mit den Fotos der eigenen Frau zu "beschäftigen"?
Auch ihr Vorwurf, ich könnte in der Zukunft die Kinder als Ersatzobjekt für sie benutzen, wird irgendwann den Kindern schaden. Was für ein Bild bekommen die vom Vater bzw. von den Männern, wenn die eigene Mutter ständig diese Befürchtungen äußert?

Grenzüberschreitungen gab es auf beiden Seiten. Aber um das Wohl der Kinder und die Eltern zu beurteilen, bedarf es mehr als einem 2-stündigem GA und einer laienhaften Sexualanalyse, für das der GA auch gar keine Befähigung hat.

Der GA hat meiner Frau so ziemlich alles geglaubt, obwohl die Hälfte davon nicht stimmte, bzw. noch hätte geklärt werden müssen.

@eskima: Ist es so verwerflich, sich anonym "zur Schau zu stellen", wenn keine Gesetze übertreten werden? Für WAS soll ich mich entschuldigen?

@alle: Vielen Dank dass ihr euch so viel Mühe gebt es zu lesen und zu verstehen!
Dieses GA ist der Auslöser gewesen für 2 Jahre Stress und Streit, mit vielen Anzeigen und Gerichtsterminen, in denen mir meine Frau immer wieder dieses GA unter die Nase rieb um Umgangseinschränkungen und Anzeigen zu rechtfertigen.
Das Damoklesschwert "potentieller Kinderschänder" schwebt seither über mir!

Lg
minusmann


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 10:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi Minusmann,

@eskima: Ist es so verwerflich, sich anonym "zur Schau zu stellen", wenn keine Gesetze übertreten werden?

Ich wollte dir ein Feedback geben, danach hattest du eingangs gefragt. Diskutieren werde ich nicht.

Für WAS soll ich mich entschuldigen?

Für deine Anteile am grenzüberschreitendem Verhalten.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 12:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Minusmann,

so, habe ist dieses GA erstmal durch und öfters kreuz und quer durchgelesen, da ich anfangs gar nicht verstand, um was es darin eigentlich gehen soll.
Letztendlich komme ich zu dem Schluss, der Herr GA stellt hier seine eigene Meinung von guten und schlechten (gelebten) Sexleben dar und versucht sich als Moralapostel aufzuspielen und daraus Erziehungsfähigkeit abzuleiten. Ich halte faktisch alle seine Ausführungen als ungeeignet darzustellen, wo die Kinder besser aufgehoben sind. Dazu hat er imho einfach das Thema verfehlt. Was sich da im einzelnen zw. Dir und Deiner Frau abgespielt hat ist doch erstmal unerheblich, solange keine Gesetze verletzt wurden. Leben wir nun in einer freien und liberalen Gesellschaft oder ist das alles Makulatur da Auslegungsfrage? Ob ich persönlich der gleichen Ansicht bin (wie Du und Deine Frau) möchte ich bezweifeln, aber es interessiert halt hier nicht.

Interessant finde ich seine Schlussfolgerungen. Der Herr Prof. gibt sich zwar Mühe, einen objektiven Eindruck zu hinterlassen, aber das ist ja mehr als durchsichtig  z.B. Pkt 10-12, wo er langsam ein Szenario aufbaut mit dem praktischen Hinweis, Mann hat Haus zu verlassen und sich eine 1-Zimmerwohnung (war irgend wann mal ein Angebot von Dir) zu suchen, so dass er keinen geregelten Umgang bekommen kann, da die räumlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Pkt 8 kann ich gar nicht nachvollziehen (oder sollte da "8. Sofern sich Frau ... " stehen ?).

Ich weiss, dass Thema zw. Dir und Deiner Frau ist ganz schön heikel bzw gewagt und es gibt viele konträre Ansichten dazu, seis drum.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 18:46
(@minusmann)
Schon was gesagt Registriert

Hi Minusmann,

...
Dazu hat er imho einfach das Thema verfehlt.
...

Gruss oldie

Genau das meine ich auch!

Das absolut besch... ist, dass weder meine 5 Seitige Stellungnahme bzw. Gegendarstellung etwas genützt haben, noch die Forderung eines erweiterten Gutachtens oder eines Gegengutachtens. Es wurde schlicht vom AG ignoriert.
Der Richterin reichte es und sie wollte schnell fertig werden.

So wurde der Gutachter quasi mein Richter! :gunman:

Zitat:
Das Gericht stützt sich dabei im wesentlichen auf die Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. xxx in seiner am
xxx.2006 erstatteten gutachtlichen Stellungnahme. Prof. Dr. xxx erklärte im Rahmen seiner im Termin am xxx.07 vorgenommenen persönlichen Anhörung überdies, dass sich im weiteren Verfahren keinerlei wesentlichen neuen Erkenntnissen ergeben hätten, die zu einer Änderung seiner ersten gutachtlichen Einschätzung hätten führen können. ....

Wie sollen auch neue Erkenntnisse erlangt werden, wenn nicht weiter nachgefragt oder angehört wird?  😡

Nochmals Danke für eure Kommentare!!  🙂
Lg
minusmann


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2008 13:54