Hallo @ all,
heute nun endlich wende ich mich auch einmal hilfesuchend an Euch.
Das Gericht hat im Rahmen einer Umgangsstreitigkeit (KV begehrt eine gerichtliche Regelung für Umgang mit seiner 11 Jahre alten Tochter (ADS, Epilepsie), KM lehnt dies ab, da Kindeswohl gefährdet sei, weil der KV nicht auf die Krankheiten seiner Tochter eingehen könne und überhaupt das Kind nicht in dem Maße Umgang mit dem Vater haben will, wie der Vater vorgibt, daß das Kind ihm gegenüber den Wusch geäußert hätte) angeordnet, daß vom KV und der KM jeweils ein Psychologe benannt wird, der die Situation bewertet.
Kann jemand einen solchen Psychologen im Raum Dresden/Chemnitz empfehlen?
Es eilt, da für die Benennung eines solchen Psychologen vierzehn Tage Zeit gewährt wurden.
Gibt es darüber hinaus ein paar Hinweise von Euch, was man bei solch einem Gespräch beachten sollte? KV ist ein liebevoller Mensch, allerdings sehr geradlinig. Verhältnis zwischen KM und KV ist äußerst gespannt, da die KM mit dem KV überhaupt nicht kann (sie nimmt ihm immer noch was weiß ich übel, was nun mittlerweile 10 Jahre zurückliegt; einen Umgang hat sie immer versucht zu verhindern und ist auch heute noch der Meinung, daß der KV im Leben seiner Tochter keine Rolle zu spielen braucht, da sie eine intakte Familie hat (Ehemann, zweites Kind).
Lieben Dank schon mal im voraus!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin pueppi,
wende dich ruhig an >gwg-gutachten.de>. Auch der >Verein Anwalt des Kindes< und hierin Peter Thiel (Berlin-Brandenburg) können dir bestimmt helfen.
Auf gwg-forum.de sind auch nützliche Verhaltensregeln aufgeführt.
DeepThought
[Editiert am 9/12/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
... angeordnet, daß vom KV und der KM jeweils ein Psychologe benannt wird, der die Situation bewertet.
Hallo pueppi,
den Psychologen selbst aussuchen??? Was es alles gibt.....
Habe auch ein familienpsychologisches Gutachten mitgemacht, bei dem richterlich bestimmt wurde, wer das durchführt.
gwg-gutachten ist eine sehr gute Stelle um sich über Alles rund ums Gutachten zu informieren.
Lieber Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Liebe Deep, lieber flyaway,
herzlichen Dank für die Tips, ich werd mal nachsehen.
Da ja beide Seiten einen Experten vorschlagen sollen, kann ich mir heute schon ausrechnen (nach dem bisherigen Verlauf der Sache), daß der vom KV vorgeschlagene Psychologe ja schon mal gar nicht in Frage kommen kann ....
Wir lassen uns trotzdem nicht unterkriegen; Eure Courage macht auch anderen Mut!
Liebe Grüße, ein schönes WE mit einem schönen dritten Advent und ein ewig optimistisches Glück Auf! von Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo flyaway, hallo Deep,
nun stellt sich eine weitere, nicht ganz unwesentlicher Frage:
Das Gericht hatte begleiteten Umgang angeordent, der fand auch statt. Die Mitarbeiterin, die den Umgang begleitete, bescheinigte erhebliche Kommunikationsprobleme zwischen KM und KV (aus eben diesem Grund wurde ja das Gericht vom KV angerufen, da er und sie sich nicht über die Häufigkeit und Regelmäßigkeit des Umganges einigen konnten), und empfahl daher eine Mediation zwischen beiden. Zum Umgang zwischen Kind und KV konnte sie jedoch keine negativen Anmerkungen machen (KM hatte Kindeswohlgefährdung ins Feld geführt!). Trotzdem soll nun noch besagtes Gutachten durchgeführt werden; das Gericht hat dieses angeordnet, obwohl sich KV und KM für eine Mediation aussprachen.
Wer zahlt denn die für begleiteten Umgang und Gutachten entstehenden Kosten? Der Antragsteller (KV) oder das Gericht?
Danke, und bis später.
Liebe Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi pueppi,
"mein" Gutachten wurde vom Richter in Auftrag gegeben. Die Kosten in Höhe von rund 3.000 € wurden hälftig auf KM und mich aufgeteilt.
KM hat PKH und zahlt davon nichts. Ich habe PKH in Raten und zahle Häppchen bis irgendwann in 2008.
Ich gehe davon aus, das die Kosten des Gutachtens demnach von KM/ KV zu tragen sind, außer es besteht PKH.
Was ein begleiteter Umgang kostet und wer den zahlt weiß ich nicht, aber sicher jemand anders hier
Grüße
flyaway 🙂
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Hi flyaway,
danke für die Antwort; auch wenns nicht das ist, was ich erhofft hatte. Im vorliegenden Fall hat die Mutter PKH, der KV nicht. Nach dem Stand der Dinge (der Antrag des KV auf gerichtliche Regelung des Umgangs wird von allen Seiten, also KM und auch Richter offenbar als unsittlicher Antrag angesehen!) scheint mir, als ob jetzt über so ein Gutachten (von dem sich der KV nichts erhofft, obwohl er keine Angst vor diesem hat) der Vater finanziell die Segel streichen soll. Denn was nützt es, Anwalt etc.und ein sauteures Gutachten zu bezahlen, wenn dann trotzdem nur das rauskommt, was schon festzustehen scheint?!
Kann man so ein Gutachten ablehnen? Oder bleibt da wriklich nur noch, den Antrag bei Gericht zurückzuziehen?
Es ist so fürchterlich frustrierend, daß die KM als Umgangsboykotteuse den KV zwingt, entweder nach ihrer Pfeife zu tanzen oder einen für ihn teuren Rechtsstreit anzufangen. Sie kann dem ja gelassen ins Auge blicken mit PKH. Und um die von ihr vor Gericht vorgebrachten, durch keinerlei Beweise unterlegten Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung aus der Welt schaffen zu können, muß nun der KV sich nicht nur begutachten lassen, sondernd dies auch noch teuer bezahlen?! Das kann doch alles nicht wahr sein?!
Gute Nacht! In doppeltem Sinne! Bis morgen Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hey!
Die Kosten des begleiteten Umgang trägt in der Regel das JA (um genau zu sein die wirtschaftliche Jugendhilfe des JA)
D.h. die Istitution die den Umgang begleitet wird dem JA eine Kostenrechnung vorlegen bzw es besteht mit dem JA ein Kooperationsvertrag in dem die "Gebühren" des BU geregelt sind...
Bei den Kosten des Gutachtens bin ich mir nun nicht so sicher..da es aber vom Richter vorgegeben wurde wird zwar das Gericht die Kosten tragen aber diese eben an die Parteien weiter geben..
Bei PKH wäre das erstmal zwar egal für die jeweiligen Parteien..
Allerdings kann man auch bei PKH noch innerhalb von 4 Jahren zur "Kasse" gebeten werden..
Kann man so ein Gutachten ablehnen?
Wenn es vom Richter angeordnet wurde wohl nicht..ausser man stellt das Verfahren ein .. bin mir aber nicht sicher ob es nicht gewisse Gründe gibt die eine Ablehnung eines Gutachtens zulassen.
Sie kann dem ja gelassen ins Auge blicken mit PKH.
Und ob da nun die KM wirklich so gelassen da drein schauen kann ist fraglich, eben wegen der 4 Jahre in deren Zeit die Einkommensverhältnisse noch geprüft werden..
Gruß
Jens
hallo pueppi,
der KV kann die kosten für den begleiteten umgang beim JA einfordern.
siehe dazu: http://www.begleiteter-umgang.de/.
ich hatte lange zeit begleiteten umgang
caju
Hey!
Aber der BU wird per Gericht "verordnet" .. also wird da schon fast automatisch in der Regel die Kostenübernahme vom JA erfolgen,,
Bzw muß nur ein Antrag beim Ja gestellt werden..
Das kann allerdings auch theoretisch die KM tun...
Wobei eigentlich schon es Sinn macht wenn das der Umgangselternteil tut...
Bei mir war ich es immer der den Antrag gestellt ghat, ansonsten wäre es wohl auch nie für die KM zum BU gekommen..naja, einmal hat sie ihn dann eh komplett nicht wahrgenommen u beim dritten BU nur eben nur 3 mal..
Aber die Kostenübernahme ist kein Problem eigentlich..
Gruß
Jens
hallo jens,
es geht hier doch nicht nur alleine um eine kostenübernahme einer behörde, kommt es zu einem BU, werden die kosten vom JA übernommen egal wo der BU stattfindet.
meistens sind diese organisationen mit dem JA verbunden oder unterorganisationen des JA.
dem KV entstehen allerdings fahrkosten,etc für den BU und diese kann er sich vom JA wiederholen. er sollte dafür ein fahrtenbuch führen.
mir sind für den BU fahrtkosten in höhe von 2500€ entstanden.
nur weil ein elternteil nicht in der lage ist die trennung zuverkraften und den anderen ausschliessen will.
caju
Hallo caju,
da bzgl. der Kosten des betreuten Umgangs noch niemand auf den KV zugekommen ist, nehme ich mal an, daß dies der "Steuerzahler" übernimmt. Neu ist mir jedoch, daß man seine Fahrtkosten erstattet bekommt. Denn wären diese nicht auch angefallen, wenn ganz normaler Umgang stattgefunden hätte? Rätsel über Rätsel in dieser Bananenrepublik!
@ all: Danke für Eure Antworten und alles Gute für Euch!
Liebe Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti