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(@dani7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Um es kurz zu machen:
Es geht um meine 5 jährige Tochter.
Ich bin von meiner Ex seit vier Jahren getrennt,wir waren nicht verheiratet aber sie hat mir das Teilsorgerecht zugesprochen,kurz bevor wir uns trennten.
Jetzt  habe ich Klage beim Gericht eingereicht für das alleinige Sorgerecht.
Meine Tochter kennt kaum den Kindergarten,war nur kurzzeitig da angemeldet, wurde von meiner Ex  regelrecht verwahrlost.
Ihr vater verstarb.
Die meisten Arztbesuche habe ich vorgenommen,auch bei der Zahn Op weil ihre Zähne Kariös waren ,war die Mutter nicht anwesend,lediglich bei dem beratungsgespräch einige Wochen davor.
Ihre Vermieterin rief mich an weil sie mit der Polizei die Wohnung öffnete,ich bekam zutritt zu der Wohnung ,die wie bei einem Messi aussah ,und fotografierte diese.
Die Bilder schickte ich ans Gericht.Auch das Jugendamt hat mehrere Bilder von dieser Wohnung geschossen,die in ihrer Akte vorliegen.
Die Mutter die noch ein weiteres kind hat welches auch wieder bei ihr lebt, erklärte sich damit einverstanden,dass unsere Tochter vorübergehend  bei meiner Mutter lebt(da ich arbeite) bis sie wieder voll in der Lage wäre für das Kindeswohl beider Kinder da zu sein.
Die Kinder wurden kurzeitig vom JA rausgeholt und untergebracht,weil siee auch die  neue Wohnung znehmend verwahrlosen liess.Meine Tochter bei mir, ihre andere bei ihren Verwandten.Nach einer Woche konnte die andere wieder in den Haushalt zurück,
Nun macht sie eine Therapie, bekommt diverse  Hllfen vom JA,weil eine Rückführung in den mütterlichen Haushalt eigentlich vorhergesehen war.
Ich glaube aber ich habe das JA soweit auf meiner Seite,weil sie die Kindesmutter vor Gericht als "eingeschränkt  erziehungsfähig" betitelten.
Daraufhin soll  jetzt ein psychologisches  Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Bis zur Klärung lebt die kleine bei uns (meiner Mutter)
Hier der beschluss:
In der Familiensache xxx ./. xxx
soll ein familienpsychologisches sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt werden, welchem der beiden Elternteile das recht der Personensorge , hilfsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, für das gemeinsame Kind unter Berücksichtigung des Kindeswohls zur alleinigen Ausübung zu übertragen ist.

Das Gutachten soll auch dazu Stellung beziehen, ob und gegebenfalls wann eine Rückführung XXX in den mütterlichen Haushalt erfolgen kann.

jetzt meine Frage
Kann man anhand der Fragestellung hier schon sehen ob das Ziel eher auf mich abgestimmt ist?
Ich meine,wer würde ihr das alleinige Sorgerecht zusprechen,nachdem sie ihre Kinder hat so verwahrlosen lassen,auch wenn sie behauptet in der Wohnung nicht mehr gewohnt zu haben.
Sie wohnte kurz nach dem Tod ihrer Mutter,also dieses Jahr im Frühsommer in der Wohnung ihrer verstorbenen Mutter.
kann ich ihre vermieterin als zeugen für den Gutachter angeben,oder wird dieser sich gegebenenfalls selbst mit den Kinderärten und  der Vermieterin in Verbindung setzen?
Sie kämpft nun wirklich, und nimmt alle Hilfen in Anspruch, aber ich will nicht zulassen dass meine Tochter jemals wieder bei ihr wohnen wird.
Ich selbst komme aus geordneten verhältnissen,während sie  schon eine sehr dunkle Vergangenheit hat, diverse Heimaufenthalte ,keine Schulausbildung ect.
Für Zahlreiche Tipps wäre ich Euch sehr dankar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 06:26
(@babbedeckel)
Registriert

Moin, moin,

herlich willkommen bei vs, auch für Frühaufsteher.  😉
@dani7, mal ´ne grundsätzliche Frage...jkannst du nicht Dein Leben
so umorganisieren, daß du das Kind betreuen könntest ? ..und nicht Deine Mutter.
Lege denen ein Betreuungsplan vor. Nach meiner Meinung hast du schon einiges vergeigt,
obwohl die Chancen immer nooch nicht schlecht sind.
Langt nicht das ABR`? Muß es gleich das ASR sein ?
Weißt du, Deine EX nimmt Hilfe in Anspruch, das wird vor Gericht positiv bewertet.
Lies auch mal die Erste Hilfe hier durch.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 10:01
(@leines)
Rege dabei Registriert

moin, moin

denke auch wie babbedeckel, dass dadurch das sie hilfe in anspruch nimmt das ganze für sie positiv bewertet wird.

auch ich glaube du hättest erst mal nur abr beantraken sollen, da ihr ja das gemeinsame sorgerecht habt, hoffe ich doch, hast diesbezüglich beim ja entsprechende schrifftliche vereinbarungen getroffen. eine vereinbarung mit der mutter auf das gemeinesam sorgerecht reicht nicht aus, diese muß vor dem ja schrifftlich vereinbart werden.

auch was das abr angeht, solltest du im vorfeld genau den ablauch festlegen, wie das mit der betreuung ist, nach kindergarten bzw. dann nach der schule... hier sollte ganz klar für das gericht erkennbar sein wie die abläufe sind.
denn nur so können deine aussichten steigen. auch wenn das ja auf deine seite ist, noch ist es leider so, dass nur im allerletzten schirtt einer mutter das abr oder sr entzogen wird.

drück dir die daumen

gruß leines

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 12:10
(@dani7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erst mal
Danke für die Antworten.
Das TSR hab ich schriftlich.
Kann man an der Fragestellung nicht sehen,worauf der Richter hinaus will?
Im endeffekt entscheiden doch die Gutachter?
Wenn die Beweise haben was meine Ex für eine Vergangenheit hat, was sie den KIndern angetan hat.
Dass ich nur Teilzeit arbeite könnte ich vorlegen,in der zwischenzeit könnte sie von Oma betreut werden.
Und ist ausserdem im Kindergarten.Ich habe auch ein Kinderzimmer eingerichtet. Also dass sie bei mir wohnen könnte,dafür wäre alles geregelt.
Meine Ex will aber dass sie zurück zu ihr kommt,wegen ihrer schwester.
Welche Gutachter haben für diese Vergangenheit meiner Tochter verständnis,die meine ex ihr angetan hat.?
Sie zeige sogar entwicklungsdefizite,weil sie nicht im KIGA war.
Den KIndergarten hab ich auch auf meiner seite.
Was hab ich denn vergeigt?
Ihre Wohnung sieht jetzt natürlich aus wie geleckt.
Der Richter wollte keine Zeugen hören.
gehen die Gutachter auf die Verwahrlosung und vergangenheit ein?
Er sagte zu meiner ex am schluss,es wäe jetzt eine lange Zeit,aber sie habe nun Zeit sich weiter zu stabiisieren.
Wie muss ich mich beim Gutachten verhalten?
Spricht es nicht für mich ,dass das Kind bis zur nächsten Verhandlung, bei mir (meinen Eltern ) gelebt hat,und weit mehr fortschritte gemacht hat?
Ich überlege auch einen antrag bei gericht zu stellen,denn es wurde beim JA ausgemacht ,dass sie die kleine jeden Mittwoch und von jedem Freitag nachmittag bis Samstagnachmitag hat.
Ich wollte das ändern,dass sie sie alle 14 Tage bekommt.
Sie lehnte ab.
Spricht das für mich?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 14:39
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@dani7...vergeigt deswegen, weil der Antrag auf ASR (ABR hätte auch genügt) hättest du früher stellen sollen.
Das mit den GA (ich habe mit denen keine Erfahrung) ist so´ne Sache. Du kannst Glück, sowie Pech haben.

Das was für dich spricht, ist das das Kind bei "Dir" lebt. Lebst du bei Deiner Mutter ?
Hattest du die Kleine umgemeldet ? ..wegen Kontinuität ...
Die Punkt die du ansprichst spricht ja alles für Dich, aber die Richter achten vor allem auf dir sprichwörtliche Kontinuität. Wenn du also "nur" temporär die Kleine bei dir hast, dann wird das geachtet, aber mehr nicht.
Mutter hat sich gebessert .... jetzt kann das Kind ja wieder hin.
Versteh´mich nicht falsch, aber du darfst nicht "logisch" denken, sondern so wie es bei uns in D. gehandhabt wird.
Surfe auch mal nach GA etc.
Kuck dir auch genau an, wie du mit den GA, FG und JA umgehen solltest.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 15:00
(@dani7)
Schon was gesagt Registriert

nein ich lebe nicht bei meiner Mutter.
Aber ich hole die kleine jeden tag vor der Arbeit vom Kindergarten ab und bringe sie auch abends ins Bett.
Und umgemeldet war sie schon vor dem Antrag zur alleinigen Sorge.
Sie geht übrigens schon vom ersten Tag an seit die Kinder bei ihr raus sind zum psychologen.
Wie ist das wenn sie von dem trotz negatives Gutachten der sachverständigen,von dem noch ein positives bekommt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 15:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dani,

Spricht es nicht für mich ,dass das Kind bis zur nächsten Verhandlung, bei mir (meinen Eltern ) gelebt hat,und weit mehr fortschritte gemacht hat?

Kommt drauf an, wenn sie überwiegend bei deinen Eltern gelbt hat, ist die Frage ob das Gericht das wirklich gut findet. Ehre hätte das Kind bei dir seinen Lebensmittelpunkt haben sollen und während deiner Arbeitszeiten von deinen Etlern und dem KiGa betreut werden sollen.

Ich überlege auch einen antrag bei gericht zu stellen,denn es wurde beim JA ausgemacht ,dass sie die kleine jeden Mittwoch und von jedem Freitag nachmittag bis Samstagnachmitag hat.
Ich wollte das ändern,dass sie sie alle 14 Tage bekommt.
Sie lehnte ab.
Spricht das für mich?

Eher nicht, denn alle 14 Tage wären ja weniger als das JA derzeit empfohlen hat. Klar das die KM das ablehnt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 15:07
(@dani7)
Schon was gesagt Registriert

Hmm
Aber wie ist das denn jetzt mit der Fragestellung vom Gericht ?
ich habe mal gehört dass man an der Fragestellung schon sehen kann was der Richter für ein Ergebnis wünscht ?
Und es ist doch wohl kaum anzunehmen,dass sie das alleinige Sorgerecht bekommen soll,nachdem was sie sich geleistet hat?
Die Frage ist ja "wer" soll das alleinige Sorgerecht ausüben?Und nicht, "soll der Vater das alleinige Sorgerecht bekommen?"
Also geht das doch klar in meine Richtung oder nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 15:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dani,

Di erwartest hier Antworten, die Dir niemand geben kann. Richter A in Stadt B entscheidet in einem bestimmten Fall so und Richter C in Stadt D genau entgegengesetzt. Hier aus irgendwelchen "Fragestellungen" schon ein Ergebnis ableiten zu wollen ist nicht möglich. Du kannst es ja selbst nicht, obwohl Du viele Details kennst - wie sollen es wildfremde Menschen können, die nur kleine Ausrisse kennen?

Bereite mit einem guten Anwalt ein inhaltlich und zeitllich schlüssiges Betreuungskonzept vor. Vermeide das Schlechtmachen der Mutter. Zeige eine hohe Bindungstoleranz, indem Du das ABR beantragst, aber Dich gleichzeitig für grosszügige Besuchsregelungen stark machst, damit das Kind weiterhin Vater UND Mutter hat.

An der Mütterlastigkeit deutscher Familiengerichte kannst Du nichts ändern; an konservativen Rollenbildern mancher Familienrichter auch nicht. Alles andere zeigt nur die Zeit und nicht irgendeine Formulierung oder Fragestellung eines Richters.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 16:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit Gutachten hab ich keinerlei Erfahrungen. Ich denke das die Fragestellung neutral ist, um eben win Ergebnis nicht vorwegzunehmen.

In der Familiensache xxx ./. xxx
soll ein familienpsychologisches sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt werden, welchem der beiden Elternteile das recht der Personensorge , hilfsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, für das gemeinsame Kind unter Berücksichtigung des Kindeswohls zur alleinigen Ausübung zu übertragen ist.

Das Gutachten soll auch dazu Stellung beziehen, ob und gegebenfalls wann eine Rückführung XXX in den mütterlichen Haushalt erfolgen kann.

Den ersten Teil würde ich so interpretieren: Es soll festgestellt werden, wem das ASR übertragen werden könnte. Sollte es bei GSR bleiben soll das ABR auf einen Elterteil übertragen werden, dazu muß auch festegestellt werden, wer dazu besser geeignet ist.

Zu Teil zwei würde ich sagen das als erstes festgestellt werden soll, ob das Kind je wieder im Haushalt der Mutter leben kann. Wenn das bejaht werden kann, dann soll ein darüber eine Aussage getroffen werden in welchem Zeitrahmen und wahrscheinlich auch wie diese Rückführung von statten gehen soll.

Allerdings würde ich aus dem Bauch heraus sagen: Wenn eine Rückführung bejaht wird, wirst du kaum das ASR bekommen und Wohl auch nicht das ABR. So ein Gutachten könnte aber auch zu dem Schluß kommen, das keiner von euch beiden das ASR bekommen sollte und es auf einen Dritten übertragen werden sollte...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 16:43




(@dani7)
Schon was gesagt Registriert

...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2006 21:01
(@dani7)
Schon was gesagt Registriert

Hat denn niemand erfahrungen mit Gutachtern?
ich versende auch gern per Mail den Namen der Gutachter.
Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 11:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Erfahrungen sind vorhanden - ich bin mir nur nicht klar darüber, welche offenen Fragen du noch hast.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 11:59
 kuwe
(@kuwe)

Moin, ich kann den anderen hier auch nur beipflichten. Ich persönlich habe ein Super-Gutachten, andere Väter haben schlechtere Erfahrungen mit Gutachtern gemacht. Wenn Du Dir ein Bild machen willst , kannst du zum Beispiel auf die Seite www.gwg-gutachten.de gehen....
Wenn Du selbst in so eine Gutachtenphase hineingehst, kann ich Dir nur raten, so authentisch wie möglich zu sein und das Schauspielern lieber der Gegenseite zu überlassen. Hast du einen guten Gutachter, erkennt der das sofort.
Allerdings gibt es - wie überall - auch absolute Nieten , denn die Kriterien für Gutachter sind anscheinend nicht so hoch angesetzt in diesem unserem Land.
Ich selbst habe mit dem Gutachter kooperiert, das hat mir geholfen. Vorsicht und gesunde Skepsis ist natürlich trotzdem geboten.

Die endgültige Lösung ist ein Gutachten aber auch nicht, denn ich kann mir mit dem Ding bis heute effektiv nur die Wand tapezieren, geändert hat sich leider dadurch nicht viel.

Das muß aber nicht automatisch bei jedem so sein. Wenn Du detaillierte Fragen hast, kannst Du mich auch gerne per PN antickern.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 12:19
(@sandgren)

hy dani 7,
erfahrungen mit einem GWG gutachten habe ich,leider nur negative da es in meinem fall sehr mütterlastig ausfiel.
vielleicht hilft dir ja aber meine geschichte etwas um zu sehen das auch bei einem vorsichtig ausgedrückt "fehlerhaften" gutachten noch nicht alles verloren ist.

http://www.vatersein.de/forum-topic-2036.0.html

diesen teil sehe ich aber noch etwas kritisch:

Das Gutachten soll auch dazu Stellung beziehen, ob und gegebenfalls wann eine Rückführung XXX in den mütterlichen Haushalt erfolgen kann.

je nach gutachter kann es auch als das gewünschte ergebnis gesehen werden.

gruss sandgren

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 14:45
(@steevied)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Dani7!
Ich kann Dich nur ermuntern, unter den von Dir geschilderten Umständen in die Begutachtung gehen. Ich selbst stand vor einem Jahr an der gleichen Stelle wie Du jetzt, in meinem Fall ging es allerdings nur um die Aufenthaltsbestimmung. Die Ausgangslage war nahezu identisch (Verwahrlosung des Kindes, fehlende Erziehungsfähigkeit, Messie, ...)
Seit 3 Monaten lebt mein Sohn bei mir, allerdings erst, nachdem die KM ihn 1 Jahr lang nach aufgrund eines voreiligen Richterspruchs bekommen und zugrunde gerichtet hat.
Ich kann Dir nur 2 Ratschläge geben:
1) Sammle für Deine Behauptungen möglichst viele Beweise, dokumentiere alles (Fotos, aussagekräftige Zeugen organisieren, am besten offizielle Amtsträger wie Ärzte oder Erzieher - zwecks der Neutralität).
Du hast gegen die Mutter nur eine Chance, wenn Du glaubhaft machen kannst, daß von ihr eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht.
2) Sachlichkeit ist gegenüber den Gutachtern oberstes Gebot. Laß Dich nicht von der Mutter bei den gemeinsamen Sitzungen zu Gefühlsausbrüchen hinreißen. Was Fördermaßnahmen für Deine Kinder angeht, hab für alles eine nachvollziehbare Begründung parat
Ich hatte irgedwann einen Notizblock neben dem Bett, weil nachts beim Grübeln oft die besten Ideen kamen.

Einen guten Anwalt wirst Du wahrscheinlich schon haben, falls nicht, nimm Dir unbedingt einen spezialisierten Familienanwalt. Als Vater bist Du in der schwächeren Position - erst mal!

Laß den Kopf nicht hängen, und melde Dich, wen ich Dir noch weiter helfen kann.

Viele Grüße
Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2006 18:11