Aufgrund selbst gemachter negativer Erfahrungen mit sog. Psychologischen Gutachtern und Gesprächen mit anderen Betroffenen wollen wir eine Initiative gründen, die dem rigiden Verhalten von sog. Psychologischen Gutachtern in Familiengerichtsprozessen Einhalt gebietet. Das Ziel dieser Initiative soll sein, Betroffene davor zu schützen durch manipulierte und nicht objektive Begutachtung diskreditiert zu werden. Weiterhin soll die Initiative dafür sorgen, dass eine noch größere Lobby geschaffen werden kann solchen Gutachtern die Möglichkeit zu entziehen weiterhin Menschen psychisch zu schädigen und Familien und Kindern in unverantwortbare Situationen zu bringen. Wenn Sie Lust haben uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen kontaktieren Sie uns via email oder Telefon.
Kontakt: William und Sabine
Tel.: 02631 - 824910
Fax: 02631 - 824911
Hallo William und Sabine,
schön, dass ihr eine Initiative gründen wollt und euch engagiert. Dennoch ist es ausreichend, dass ihr euer Anliegen in einem Forum postet.
Gem. Boardregel Nr. 3 sind Doppelpostings unerwünscht - und das aus gutem Grund...
Oder sollen die Antworten auch jeweils doppelt gepostet werden?
Gruß
Martin
Also Leute,
jetzt postet ihr euch an vielen Stellen rein, nachdem ihr gerade erst aufgetaucht seid. Klingt irgendwie nicht sehr seriös.
Ich habe mal ein wenig rumgesuft und fand: Bauchredner, Reikiseminare, Vertriebstrainer, Immobilien, Soundfabrik.
Sorry ihr beiden, das hört sich für mich zu sehr nach Abzocke an. Die Admins sollen entscheiden, was zu tun ist, ich meine, dass das Thema viel zu belastend ist, um Zwielichtiges zuzulassen.
Falls mein Eindruck nicht täuscht: schämt euch.
Gruss,
Michael
Moin,
ein Job als Vertriebsleiter wird anscheinend auch gesucht.
Ich appeliere auch zur Vorsicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
tststs - ihr habt ja alle ein Vertrauen zu uns 😉 Meint ihr allen Ernstes, eine Telefonnummer in einem Beitrag bliebe dort ohne Grund stehen?
Aaaaaaaaalso: Aufmerksam wurde ich auf das Anliegen auf gwg-gutachten.de als ich gerade mit caju (aka mel - ihr erinnert euch?) telefonierte. Rennpferd wie er nun mal ist, rief er dort an. Ich selbst hatte eben gerade für eine knappe Stunde mit William telefoniert.
Ergebnis: Alles sehr plausibel und Grund genug, das Thema nicht nur zu unterstützen sondern auch zu puschen. Zudem ergänzt es das Portfolio von vatersein um das Thema Gutachten - ein entsprechendes Forum unter der Verantwortung und Moderation des User "WilliamSabine" ist eingerichtet.
Auf gute Zusammenarbeit.
DeepThought
P.S.: Reiki mag nicht jedermann Sache sein. Mitarbeiter werden von selbstständig Tätigen durchaus gesucht. Ich sehe keinen Grund, deswegen das uns berührende Thema nicht zu verfolgen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin zusammen!
Reiki?????? Oha.....!!!!!!!!!!!!
Meine Ex macht das auch, fast alle ihrer Kinderentziehenden Komplizen machen das auch. Und Tarotkarten legen, sich für Jesus halten und jeden Menschen wegbeißen, der das anders sieht - inclusive der leiblichen Väter.
Naja, das Hauptvorhaben klingt trotzdem gut!!
So far so what ...
Milan
hallo@all,
schliesse mich deep an.
ich habe sehr lange mit beiden telefoniert und habe VS als forum empfohlen.
schade das gleich gemeint wird dass bei den beiden eine abzocke,etc. vorliegt.
dies ist nicht der fall und ich bitte darum dass hier alle betroffenen, geschädigte, etc mitarbeiten damit wir endlich den sogenannten pychologen im familienrecht das handwerk legen können.
caju
So, jetzt muss ich wohl mal zurückrudern.
:schuldig: :schaem: :schuldig:
Sorry, aber mich machte das alles etwas stutzig. Dann auch von mir: Welcome. :redhead:
:hexen002: :rofl2: Aber: Handauflegen iss nich. :rofl2: :hexen002:
Tach zusammen, ich dachte , ich wäre nur hier grundsätzlich mißtrauisch.... :puzz:
Naja, an sich eine gute Sache, auch wenn ich der einzige auf dem Planeten scheine, der sehr gute Erfahrungen mit dem GWG-Gutachten gemacht hat.
Nur kann ich mir dafür dank Familiengericht und JA auch kein Eis kaufen....
Gruß Kuwe
hallo zusammen,
ich möchte "WilliamSabine" auch herzlich Willkommen heißen.
Ich denke das ist eine tolle Erweiterung für das Forum.
Habt ihr gut gemacht Deep und caju :thumbup:
😀 Rennpferd gefällt mir echt gut
Lg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo an Alle,
wir begrüßen alle die, die selbst betroffen sind und alle die, die den Betroffenen helfen wollen. Daher auch unsere Initiative, die in den nächsten Tagen gegründet wird und in einen gemeinnützigen Verein einmünden soll. Unsere Ziele sind es, eine große und starke Lobby zu schaffen für alle die, die durch Gutachter, Jugendämter, Gerichte und andere Stellen in ihren Rechten beschnitten werden. Vor allen Dingen wollen wir denen helfen, die alleine mit den Problemen und deren Folgen nicht klar kommen, sondern eher resignieren und evtl. sogar frustriert aufgeben. Nach unserer Meinung ist es gleichgültig wer betroffen ist - ob Mann oder Frau, ob Mutter oder Vater. Wer in den Dingen, die die Kinder betreffen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesentziehung usw.) ungerecht oder gar gegen jegliche Vernunft behandelt wird, ist in unseren Augen gleich welchen Geschlechtes nach allen Kräften zu unterstützen. Unsere Hauptaufgabe wird es sein korrupten und manipulierenden Möchtegern-Gutachtern das Handwerk zu legen. Wer hierbei mitmachen will und dieses Ziel unterstützt ist herzlich eingeladen, ob aktiv oder passiv am Aufbau der Initiative Teil zu haben. Wenn ihr Fragen oder Anregungen habt, wenn ihr wissen wollt wie und wo ihr mitmachen könnt, dann meldet euch bitte per Posting oder per Telefon / Fax.
Tel.: 02631 - 824910
Fax: 02631 - 824911
P.S. Zu der Verwirrung von wegen Reiki oder anderen Dingen in diesem Forum können wir nur Folgendes sagen: Wer sich über uns und unsere privaten Aktivitäten informieren will, dem geben wir gerne Auskunft. Es geht uns in diesem Forum und in unserer Initiative weder um Abzocke noch um irgendwelche missionarischen Beeinflussungen von Menschen, sondern lediglich darum unsere genannten Ziele in der Initiative zu verwirklichen. Wir hoffen, dass ihr uns bei der Arbeit unterstützt und grüßen euch herzlich
William und Sabine
hallo william u. sabine,
dann heiß ich euch auch mal willkommen hier bei vatersein.de, und drücke für euer vorhaben euch mal ganz fest die duaumen.
gruß papa
Hallo William & Sabine
Gern würde ich da mitmachen. Hatte vor kurzem auch eine schlechte Erfahrung mit einem "objektiven" Gutachter !!! 😡
Hallo,
wir freuen uns, wenn Du bei uns mitmachen willst. Am Mittwoch wird definitiv der Verein gegründet. Ruf uns doch bitte einmal an oder schreibe uns wie wir dich erreichen können um alles Weitere zu besprechen.
Liebe Grüße
Sabine und William
Tel.: 02631 - 824910
wsvertrieb@aol.com
Der Verein wurde heute gegründet !!!!!
Der Verein heisst: Prüfstein e.V.
jetzt laden wir alle ein Mitglied zu werden und zu helfen dem Unwesen ein Ende zu setzen.
Mitgliedsanträge werden in Kürze online gestellt.
Liebe Grüsse
William Schütte
1. Vorsitzender
02631 824910
wsvertrieb@aol.com
A U F N A H M E A N T R A G
Ich bitte um Aufnahme in den
Prüfstein e.V. 56566 Neuwied – Gaisbornstrasse 21
Name: _________________________________________________
Vorname: ______________________________________________
Geb.-Datum: _______________ Geb.-Ort: ____________________
Wohnort: _______________________________________________
Straße: ________________________________________________
Telefon: _________________ Telefax: _______________________
Mobil: ________________________________________________
E-Mail: ________________________________________________
Laut Satzung ist der Beitrag eine freiwillige Unterstützung der Vereinsarbeit,
jedoch bedarf es eines erheblichen finanziellen Aufwands, die Ziele des
Vereins im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Mit der Bitte das zu bedenken und
das zu geben, was nach den persönlichen finanziellen Möglichkeiten vertretbar ist.
Ich möchte folgenden Beitrag freiwillig entrichten________€
Ich zahle den Beitrag: Monatl. ¼ Jährl. ½ Jährl. Jährl.
Ich Spende dem Verein zur Unterstützung :_________€
Ich bin z.Z. nicht in der Lage einen Beitrag aufzubringen
Die Satzung des Prüfstein e.V.
erkenne ich mit meiner Unterschrift an.
Datum Unterschrift
_____________________ _____________________________________
Prüfstein e.V. - Gaisbornstrasse 21 - 56566 Neuwied - Tel. 02631 82 49 10 Fax. 02631 82 49 11
William Schütte 1. Vorsitzender
Satzung des PRÜFSTEIN e.V.
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Prüfstein e.V.
(2) Er hat den Sitz in Neuwied
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Neuwied eingetragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist Hilfe für Betroffene von Gerichtsgutachten-Jugendämtern-Familiengerichten.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch direkte Unterstützung und Gesetzesinitiativen.
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder ohne Zustimmung des Vorstandes keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösungen oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Aufwendungen von Vorstandsmitgliedern oder vom Vorstand beauftragten Mitgliedern für die satzungsgemäße Arbeit werden aus den Vereinsbeiträgen oder Spenden erstattet. Ebenso Aufwendungen für Veranstaltungen können aus den Vereinsguthaben vorfinanziert werden. Aufwendungen sind diese, die vom Vorstand beschlossen und beauftragt sind.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Geschäftsjahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen
(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
Bis auf einen anderslautenden Beschluss der Mitgliederversammlung wird ein Beitrag in Freiwilligkeit gestellt. Dieser kann durch Einmalzahlung, jährlich oder durch monatliche Zahlung geleistet werden.
§ 5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eine Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.2 a Der Gründungsvorsitzende (Erster gewählter Vorsitzender bleibt bis er zurücktritt im Amt). Nach dem Rücktritt des Gründungsvorsitzenden tritt § 7 Abs. 2 in Kraft.
Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
(3) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.
(4) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 6 mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt mündlich oder schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 5 Tagen. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn nach Beendigung der Einladungsfrist keine Widersprüche erfolgt sind.
(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
(6) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 2/3 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde.
Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch über
a) Gebührenbefreiungen,
b) Aufgaben des Vereins,
c) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
d) Mitgliedsbeiträge,
e) Satzungsänderungen,
f) Auflösung des Vereins.
(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
§ 9 Satzungsänderung
(1) Für Satzungsänderungen ist eine .2/3..... Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine (gemeinnützige) Einrichtung, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Neuwied, den 14.06.2006
Der Vorstand:
William Schütte Marita Hüneke
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende
Wie zu lesen ist, hat sich der Verein gegründet und verfügt auch über eigene Homepage nebst Forum. Die Moderation hier auf vatersein.de durch den User "WilliamSabine" ist daher nicht mehr notwendig - wir wollen nicht auch noch hier Kraft und Zeit binden.
Was nicht heißen soll, hier wird bzgl gerichtspsychologischen Gutachten keine Hilfestellung gegeben. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
* gelöscht *
greez from the other side
Moin,
vatersein.de wird keine Plattform zu irgendwelchen Diskussionen um Personen anbieten. Wenn irgendjemand der Meinung ist, er habe was zu sagen, dann soll er es dort anbringen, wo es hingehört. Hier ist es falsch.
vatersein.de ist eine rein private Initiative Betroffener, nicht mehr und auch nicht weniger.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!