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Das Gutachten

 
(@mia28)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,
bin, wie man aus meinem Nick viell entnehmen kann, eine Mutter. Eine völlig verzweifelte Mutter.
Nach langem Warten ist das Gutachten nun endlich da. Ich war absolut fassungslos als ich dieses Stück
gelesen habe. Dieses besteht nur aus Behauptungen, die gegen mich gerichtet sind(mein Ex mann wird ausreichend zitiert, ebenfalls wie seine
sehr seltsame Tagebucheinträge). Bei den Aussagen, die ich angeblich gemacht habe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln, es wird das zitiert, was ich nicht mal gesagt habe. Es stehen einige Dinge drin, wo ich mich frage, was die drin verloren haben, die aber meine intimste Privatsphere verletzen. Und so geht es ununterbrochen weiter. Zudem wurde auch fast alles aus unserem Gerichtsprotokoll zitiert. Mein Ex wirft mir relativ heftige Dinge vor, was nicht zu trifft. Auch sehr starke psychische Problem zu haben, seit 6!!! Jahren, was aber nun überhaupt nicht zutrifft, oder 6 Jahre meines Lebens sind an mir spurlos vorbei gegangen. Das ganze sind irgendwelche Behauptungen, die NICHT nachgewiesen werden können.Diese konnte der Gutachter nicht feststellen, die Ergebnisse zu diesem Test, fehlen aber komplett. Der mehrfachen Bitte das die der Entfremdung durch den Vater nicht gering ist, wurde überhaupt nicht überprüft und lediglich in einem Satz als schwachsinnig dargestellt. Die Tatsache, dass nach dem wir uns über den Aufenthalt unserer Tochter nicht einigen konnten und ich mich an Jugendamt gewandt habe, damit WIR ZUSAMMEN eine vernünftige Lösung im Sinne unseres Kindes finden können wurde mir auch noch zum Nachteil gelegt. Es ist auch unfassbar, wie er die Beantwortung der gerichtlichen Frage erklärt...
Leider zweifele ich mittlerweile an meinem Anwalt, glaube, wenn ich selbst nicht was unternehme, geschieht nichts. Will auch nicht an Logik und Vernunft des Richters hoffen, schließlich hat dieser Gutachter schon sämtliche Gutachten für ihn verfasst.
Ich möchte ein Gutachten fürs Gutachten erstellen lassen, weiss aber nicht an wem ich mich in Mönchengladbach und Umgebung wenden kann.
Vielleicht weiss einer das?
Mia


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2008 01:41
(@PhoeniX)

Moin Mia

Auch wenn du hier sehr spärlich mit Informationen bist, versuche ich dir mal zu Antworten.

wenn ich selbst nicht was unternehme, geschieht nichts

Wäre dein juristischer Tod. Wenn du an deinem RA zweifelts, mußt du ihm das Mandat entziehen, kannst aber auf PKH-Basis keinen neuen nehmen, sondern mußt ihn privat finanzieren.

Ich möchte ein Gutachten fürs Gutachten erstellen lassen

Ich gehe mal nicht davon aus, das du weißt was diese Dinger kosten.... Ich denke mal es war ein Erziehungsfähigkeitsgutachten. Dort werden in der Regel 5 Punkte begutachtet. Wenn du bei 4 oder 5 "durchgefallen" bist und davon gehe ich mal aus, wird der Richter kein Gegengutachten zulassen, bzw keine 2te Stellungnahme veranlassen. Dein RA hat noch die Möglichkeit den Gutachter laden zu lassen, wenn ein paar Punkte unklar sind.
Aber gehe davon aus, das der Richter ein Urteil sprechen wird, was du nicht hören magst. Danach kannst du noch Berufungsbeschwerde beim OLG einreichen, aber die haben sehr strenge Auswahlkreterien ob die die Beschwerde zulassen oder nicht. Auch kann dort noch mal ein neues Gutachten beantragt werden, aber auch die sparen unter den oben genannten Umständen.

Du bist nicht die erste Mutter die das ABR verliert. Meine Ex würde mit Sicherheit einen ähnlichen Text wie du verfassen, während ich sage, das unser Urteil dem Recht entsprochen hat.

Sorry.

Versuche dich damit ab zu finden, das dein Kind demnächst bei dem Vater wohnt und konzentriere dich darauf ein großzügiges Umgangsrecht zu bekommen.
Auch solltest du dir schon mal Gedanken über Unterhaltszahlungen machen, denn auch die werden auf dich zukommen. Bitte seh das nicht als Gehässigkeit von einem Mann, sondern als Ratschlag den du beherzigen solltest, damit du nicht in naher Zukunft auch noch finanziell ruiniert wirst.

Gruß

Martin (der immer Traurig ist, wenn es so weit kommen muß)


AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 02:06
(@mia28)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann Deine Sicht irgendwo nachvollziehen.

Generell behaupte ich nicht, dass nur weil die Mutter bin, auch mehr Rechte habe. Ich gehe in erster Linie davon aus, dass ein Kind beide Elternteile braucht. Ich kann schlecht das ganze Gutachten und die Vorgeschichte zitieren. Ich habe nie versucht meinem Ex Mann unsere Tochter wegnehmen zu lassen, ich habe kein einziges Mal Umgangsrecht verweigert. Ich habe noch nie gegen ihn gearbeitet, obwohl es mir sicherlich aufgrund seines Verhaltens nicht immer leicht gefallen ist.Schon allein aus dem Grund nicht, weil unsere Tochter nichts dafür kann.Zitat aus dem Gutachten"äußerte sich Kindesmutter, der Kindesvater sei ein liebevoller Vater, der sich sehr gut um das Kind kümmere"
Mein Ex kann arbeitet am Wochenende fast komplett durch. Ebenfalls wie in der Woche kann er die überwiegende Zeit nicht bei der Kleinen sein, die wird dann entweder von seiner jetzigen Partnerin bzw. seinen Eltern betreut. Dann frage ich mich doch warum man einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt? Ich habe dieses nicht mal angefangen, sondern gehofft habe, dass man sich so einigen kann. Unsere Tochter hat einen Vater und braucht auch keinen Vaterersatz. Ich habe ihn nie als Vater schlecht dar gestellt, nicht irgendein Schwachsinn behauptet, er liebt sie und sie ihn und sie braucht ihn auf jeden Fall. Aufgrund der Tatsache, dass er beruflich stark eingespannt ist, habe ich vorgeschlagen, dass unsere Tochter bei mir lebt und an seinen freien Tagen dann bei ihm ist. es geht sich nicht um die gesetzliche Reglung, die meist verwendet wird. Alle 14 Tage und so einen Quatsch. Ich könnte es verstehen, wenn er andere Arbeitszeiten hätte, dass er die Kleine bei sich haben möchte. Könnte es auch verstehen, wenn ich gegen ihn arbeiten würde, ihm den Umgang verweigern würde. Dem ist es nicht so.  Was zwischen uns beiden als Partner abgespielt hat, hat mit ihm als Vater nichts zu tun. Momentan ist es so, dass unsere Tochter 3 Tage in der Woche bei ihm verbringt und 4 bei mir. Das könnte man natürlich als Kind wegnehmen verstehen, ich sehe das anders.
Er hat die ersten gerichtlichen Schritte begonnen, nicht ich. Ich frage mich warum? Ist das wegen Geld? Bei dieser Regelung muss man eh nicht bezahlen, auch kein Kindesunterhalt.Ich sehe sein Verhalten als Rache wofür auch immer.
Da ich weder versucht habe ihm die Kleine wegzunehmen, noch ihn in irgendeine Weise schlecht dargestellt, hat er mit Vorwürfen und Behauptungen angefangen. Unter anderem habe ich erfahren, dass ich unsere Tochter bei Pflege,Ernährung und so weiter vernachlässigt habe, was nicht stimmt. Das musste sogar der Gutachter feststellen. Seit 6 Jahren leide ich, laut meinem Ex an Depressionen und Borderlinesyndrom. Nur dass ich das irgendwie verpasst haben muss. Letztes Jahr habe ich unbestritten!!!, so mein Ex einen Selbstmordversuch unternommen, ohne Hilfe wäre ich wohl weg gewesen. Das ist mir ebenfalls neu, zu dem es ja irgendwelche ärztliche Unterlagen geben müsste, oder etwa nicht? Ich habe mir dennoch noch nie versucht das Leben wegzunehmen. Bereits nach der Geburt soll ich an massiven Wochenbettdepressionen gelitten haben und mit unserem Kind überfordert gewesen sein. Das ist mir auch neu. Wobei er selbst eingeräumt hat, auch nach der Geburt unsrer Tochter 6 Tage die Woche gearbeitet zu haben. Lässt man eine depressive überforderte Mutter mit dem Kind allein?  Das sind aber alles Sachen, die sich überprüfen lassen. Und da bin ich gespannt, wie er die Sachen nachweisen will, die nicht stattgefunden haben. Diese Behauptungen sind nur ein kleiner Teil, von dem, was ich alles angeblich getan haben soll. Ich wurde mit Unmengen von Vorwürfen überhäuft.
"Beide Elternteile sind grundsätzlich zur Erziehung des gemeinsames Kindes befähigt und das Kind konnte sowohl bei der Mutter als bei dem Vater leben." Zitat aus dem Gutachten.

Die Empfehlung , dass unser Kind bei dem Vater leben sollte ergibt sich aus der Art, wie der Gutachter von meinem Mann empfangen wurde. Ich war zu ruhig und zu zurückhaltend, auch wohl,laut Gutachter unseren Tochter gegenüber. Ich weiss nicht, ob das nachvollziehbar ist, dass man nicht vor Freude in die Luft springt, wenn immer wieder neue Behauptungen anhören muss. Natürlich war ich nicht hocherfreut und musste dieses auch erstmal verarbeiten. bei jedem Besuch von dem Gutachter wurden immer neue Sachen präsentiert.
Tut mir leid, aber so ganz mich damit abfinden, dass man wegen Unwahrheiten das grosszügige Umgangsrecht bekommt will ich nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2008 03:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein Gegengutachten zu erstellen ist kein Hexenwerk, kostet aber richtig Geld. Bei Bedarf könnte ich zwei Anschriften nennen. Vorweg: Ich habe keinerlei Vorteile durch Nennung der Adressen! (Letzter Satz ist speziell für meine Ex)

Ob das Gutachten bzgl. Erfüllung des gerichtlichen Auftrages, Exploration, Voreingenommenheit usw. korrekt ist, lässt sich ohne es gelesen zu haben in keinster Weise beurteilen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 10:43
(@jemmy)
Registriert

Hallo Mia

Der interessanteste Teil eines solchen Gutachtens ist das Fazit (Zusammenfassung ), also der letzte Teil.
Ein solches Gutachten zu lesen ist nicht ganz leicht, den für den Laien ist vieles
unverständlich, einiges ergibt sich erst aus dem Kontext mit voherigen oder nachfolgenden
Absätzen.

Wie Deep schon sagte, ohne es gelesen zu haben, ist eine Einschätzung nicht möglich.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 11:28
(@mia28)
Schon was gesagt Registriert

Für die Adressen wäre ich sehr dankbar.
Das dies Geld kostet ist mir klar. Natürlich, kann man nicht wenn man betroffen wird keine objektive Meinung zu dem Ganzem haben. Die Gespräche wurden nicht auf dem Tonband aufgezeichnet, ich habe mich blöderweise vorher nicht informiert. Im Gutachten stehen Aussagen von mir, die ich nie gemacht habe!!! Es ist der Wahnsinn. Das Gutachten wurde auf Empfehlung von der Beratungsstelle bestellt, da mein Ex auch dort Lügen über mein angebliches Psychisches leiden verbreitet hat und das Ganze den Rahmen einer Beratung sprengen würde. Zwei Fragen wurden gestellt:
Sind beide Elternteile uneingeschränkt erziehungsfähig?
Der Aufenthalt bei welchem elternteil entspricht am Besten dem Wohl des Kindes?
"Beide Elternteile sind grundsätzlich zur Erziehung des gemeinsamen Kindes befähigt und das kind könnte sowohl bei der Mutter als bei dem Vater leben.
In emotionaler Lebendigkeit, Empathie-und Mitschwindfäigkeit, Herzlichkeit sowie fürsorglichem und förderndem Engagement, Verlässlichkeit und Stetigkeit-allesamt für die Entwicklung des Kindes sehr bedeutsame Faktoren-ist der Kindesvater, unterstützt und positiv akzentuiert durch seine jetzige Lebenspartnerin, der Kindesmutter überlegen und es kann von ihm auch in kommenden, für das Kind so wichtigen Entwicklungsjahren mehr Lebensstetigkeit erwartet werden als von der Kindesmutter.
Für das Wohl des Kindes ist es in der Gesamtbetrachtung die bessere Alternative, wenn sie zukünftig ihren Lebensmittelpunkt bei Vater hat und in dessen Obhut aufwächst, gleichzeitig aber die ebenfalls gute Beziehung zur Mutter durch stetigen Umgang, der zweifelsfrei den Bedürfnissen des Kindes entspricht, gepflegt wird."
Bei der Befindlichkeit und Bindungen des Kindes wird unser Kind als körperlich,intellektuell und psycho-sozial sehr gut entwickeltes Kind gesehen, das an beide Elternteile eotional sicher gebunden ist und sowohl das Leben beim Vater als auch bei der Mutter gefühlsmäßig akzeptieren kann.
Doch soll die Bindung an dem Vater soll graduell jedoch etwas stärker sein und sie soll sich, laut Psychologen, sich bei ihm und seiner Lebensgefährtin, graduell engagierter, liebevoller,stetiger und verlässlicher umsorgt und belebt als bei der Mutter. Während sie der Mutter gegenüber bereits auch selbst explizit mangelde Lebensstetigkeit und häufigen Personenwechsel beklagt hat, dabei wird auf einen Spruch verwiesen, den unsere Tochter tatsächlich gesagt hat"Mama, ich wohne bei Dir, Papa, Oma und Opa,bei wieviiel Menschen werde ich denn wohnen?"
Hintergrund, da ich aus Stolz und mit freundlicher Unterstützung meines Ex keinen Unterhalt bekommen  wollte, habe ich wie ebenfalls mein Ex sehr viel gearbeitet, da wir beide in der Gastronomie tätig sind, haben wir auch beide am Wochenende und Häufig abends gearbeitet. Bis meine Tochter den Satz gesagt hatte. Ich stand fassungslos da und dachte nur, was tust Du Deinem Kind da an...Das wichtigste was man hat bleibt komplett auf der Strecke. Von beiden irgendwie im Stich gelassen. Dafür mache ich mich wie ebenfalls meinen Ex verantwortlich. Beide haben dabei falsche Prioritäten gehabt. Erst nach dem ich gesagt habe, dass ich das ändern möchte, im Interesse unser Tochter, zumindest meiner Auffassung nach, ist das Ganze eskaliert, erst als ich gesagt habe, ich arbeite nicht mehr am Wochenende, ich will auch abends nicht mehr tätig werden, sondern mir lieber einen Job suchen, wo ich nur in der Woche und tagsüber, wenn die Kleine in den Kindergarten geht, arbeiten. Diesen Job habe ich auch gefunden. Das dieser Spruch völlig anders gesehen wird, war mir irgendwie nicht klar. Zu dem hat er mit Unseren Tochter den Family Relations Test gemacht, wobei er nicht mal richtig erklärt, was dieser ist und auch keine Literaturangaben dazu macht + einen nicht standardisierten "Liebesprobe", bei der das Kind gebunden wurde, durch den Grad des Ausbreitens der Arme anzuzeigen, wie lieb sie bestimmte einzelne, ihr am nächsten stehende Erwachsenen habe. Da frage ich mich, ob der Gutachter auch wirklich eine wissenschaftliche Arbeit geleistet hat??? Habe keinerlei Informationen zur "Liebesprobe" finden können. Noch rätselhafter erscheint mir seine zum Teil dabei raus gekommene prozentuale Auswertung. Wie will er dieses geschafft haben??? Hat er nachgemessen wie unterschiedlich der Abstand ist?
Zu dem wenn ich dem Gutachten richtig entnehme, bei dem Besuch von Ihr bei dem Vater hat er sie erst zusammen mit dem Vater beobachtet, dies war bei mir nicht der Fall, er kam rein und auf Frage von ihr, ob er mit UNS zusammen Bauernhof spielen möchte, sagte er, nein, ich würde gerne mit Dir alleine spielen.Auf die Frage, ob ich dabei sein kann, drückte er mir einen Test in die Finger, so haben sie auch was zu tun.Im Gutachten lese ich plötzlich, dass sie zunächst Wert darauf legt, mit dem Unterzeichner allein ausgiebig zu spielen. Dabei vergisst er zur Erwähnen, dass sie ihn gefragt hat, mit uns zu spielen. nicht mit ihr allein...Zur keinem Zeitpunkt hat er uns gemeinsam erlebt.Lediglich nach dem er mit ihr fertig "gespielt" hat, viell mal 2 Minuten lang.
Wenn ich das ganze Gutachten durchlese, entsteht bei mir der Eindruck der Befangenheit, nun bin ich unmittelbar betroffen, daher möchte ich, dass Jemand, der sich damit auskennt ansieht.
darf man überhaupt so was öffentlich zitieren?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2008 21:16
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Deep

Ob das Gutachten bzgl. Erfüllung des gerichtlichen Auftrages, Exploration, Voreingenommenheit usw. korrekt ist, lässt sich ohne es gelesen zu haben in keinster Weise beurteilen.

Frage mich gerade, ob sich, speziell in Punkto Voreingenommenheit, es sich überhaupt beurteilen läßt.
Wir waren nicht dabei und können Wahrheitsgehalte des Gutachtens und der hier getroffenen Aussagen
nicht wirklich einschätzen.

@mia

Ich muß das ersteinmal sacken lassen.
Natürlich darfst du das öffentlich zitieren. Ist ja kein CIA Bericht.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 21:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Problerm solcher Auseinandersetzungen ist, dass es einen Gewinner gibt und einen Verlierer. Wenn ich das Kind formaljuristisch mal außen vor lasse. In diesem Fall hast du verloren, was verständliche Reaktionen hervorruft.

darf man überhaupt so was öffentlich zitieren?

Ja, das darf man. Gutachter schreiben zwar gern so'n Quatsch wie Urheberrecht und all sowas. Jedoch sind Gutachten Bestandteil eines Verfahrens und gehören damit den Prozessparteien.

Für die Adressen wäre ich sehr dankbar.

Bekommst die via >PN<.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 23:12