moin,
ich frag hier einfach mal für eine gute Bekannte.
Sie ist verheiratet und hat mit ihrem Mann drei Kinder, 10, 12(beide m) und 16(w) Jahre. Ihre Nichte ist 15 Jahre und lebt in einer Wohngruppe, aus dieser Wohngruppe muss sie nun altersbedingt raus. Der Vater des Mädchens ist verstorben und zur Mutter gibt es keinen Kontakt.
Das Sorgerecht hat das JA. Das Mädchen hat nun angegeben, dass sie gerne bei ihrer Tante (Schwester vom verstorbenen Vater, meine Bekannte) wohnen möchte und dort wäre sie auch willkommen.
Und nun sagt das JA, dass meine Bekannte erstmal einen Pfegeantrag stellen muss, inklusive polizeilichem Führungszeugnisses, Gesundheitszeugnis usw., die ganze Leier für "normale" Pflegeeltern.
Kennt sich hier jemand aus und kann sagen, ob der der normale Weg ist? Immerhin ist sie ja mit dem Mädchen verwandt und ich war auch völlig baff, dass ihr soviele Steine in den Weg gelegt werden.
eskima
Hallo Eskima,
ob es der "normale" Weg ist, weiss ich nicht. Das Jugendamt will / soll das Kind "in gute Hände" geben. Das Amt muss sich ja auch absichern.
Warum macht sie denn den ganzen "Papierkrieg" nicht einfach? Wenn es da keine "Auffälligkeiten" gibt, sollte es aus meiner Sicht kein Problem sein. Und warum? Dann hat das "Amt" wieder einen Fall "vom Tisch", und wenn es der Nichte deiner Bekannten dann gut geht, wäre doch allen geholfen, vor allem dem Kind!
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
bevor ich wußte, was eine Pflegefamilie alles offenbaren muss, hab ich genauso gedacht wie du. Ich hab nur die Spitze des Eisbergs beschrieben und es ist halt so, dass du als Pflegemutter dein ganzes Leben offenlegen musst, da wird keine Rücksicht auf Datenschutz o.ä. genommen.
eskima
Nachtrag: ich erklär mal näher: vor Abschluss einer Lebensversicherung muss man angeben, unter welchen Krankheiten man in einem gewissen Zeitraum gelitten hat und den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Für einen Pflegeantrag gelten diese Bestimmungen für alle behandelnden Ärzte, Krankheiten, Krankenhausaufenthalte, sozialer Lebenslauf (ab Kindheit) gehören dazu. Und da ist eben die Frage, ob man sich dieser Durchleuchtung wirklich aussetzen muss.
[Editiert am 11/1/2006 von eskima]
hallo eskima,
ja es ist der normale weg. diese vorgaben müssen nach dem betreuungsgesetz erfüllt werden.
meine frau lässt sich gerade zur tagespflegemutter ausbilden, auch neue bedingung, für tagesmütter.
ich bin gestern familienpate geworden auch hierfür musste ich diese vorgaben erfüllen.
caju
Wer kann sich denn an seine komplette Krankengeschichte erinnern?
Alles ein "wenig" übertrieben ... für meine Begriffe.
Vermutlich wollen sie sich aber den Peronenkreis vom Hals halten, die ausschließliches Interesse am Geld haben. Ich hatte vor kurzen ein interessantes Gespräch mit einer Pflegemutter ... u.a. gibt es immerhin zwischen 750 und 950 Euro / Mnat für die Betreuung eines Pflegekindes.
Ein lukratives Geschäft und erklärt auch das interesse einiger Gruppen an dieser Branche.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wer kann sich denn an seine komplette Krankengeschichte erinnern?
Dafür soll ja vermutlich die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht dienen *grummel*
Ist es denn wirklich so, dass Verwandte genauso behandelt werden wie "normale" Pflegefamilien?
LG
eskima
ihr liegt ein wenig falsch.
Wer kann sich denn an seine komplette Krankengeschichte erinnern?
esgeht um eine schweigepflichtsentbindung des zuständigen gesundheitsamts.
es wird nur geguckt ob ansteckende krankheiten vorliegen
caju
[
Ist es denn wirklich so, dass Verwandte genauso behandelt werden wie "normale" Pflegefamilien?LG
eskima
Hallo eskima
ja genau so ist es leider. Egal ob verwandt oder nicht, da darf das JA keinen Unterschied machen. die haben das Sorgerecht für das Kind und müssen auch Verwandte genauso prüfen wie andere Pflegeeltern weil es ausschließlich um das Wohl des Kindes geht .
Gruss Flocke
und müssen auch Verwandte genauso prüfen wie andere Pflegeeltern weil es ausschließlich um das Wohl des Kindes geht .
Ich bin ja grundsätzlich dafür. Nur... wo bleibt dann ihre Überprüfungspflicht,
wenn es um "bestimmte" Mütter geht ???
Entweder oder !
Gegenüber dem Blinden sieht auch der Einäugige gut oder wie genau das
Sprichwort geht :exclam:
Marina
Hallo Eskima
Erstmal will ich Dir sagen, so drastisch wie sich das anhört ist der ganze Papierkram garnicht.
Sicherlich möchte das Amt wissen ob diew Pflegeeltern auch ohne das Pflegegeld in der Lage sind, ihren Lebensbedarf zu decken.
Wichtig ist auch das keine ansteckenden oder gravierenden psychischen Erkrankungen vorliegen und wie die Einstellung ist.
Aber andererseits hat es auch seinen Vorteil. Denn so wird durch das Pflegegeld der Lebensbedarf des Kindes bedeckt und der ist ja nun bei ner 15 jährigen nicht so ganz minimal.
Ich hatte vor kurzen ein interessantes Gespräch mit einer Pflegemutter ... u.a. gibt es immerhin zwischen 750 und 950 Euro / Mnat für die Betreuung eines Pflegekindes.
Ein lukratives Geschäft und erklärt auch das interesse einiger Gruppen an dieser Branche.
Das fand ich nun echt daneben.
Meine jüngste Tochter(6) Jahre ist nicht mein leibliches Kind.Sie kam direkt nach ihrer Geburt vom Krankenhaus aus in unsere Familie als Pflegekind.
So und für ein 6 jähriges Kind bekommt man folgendes an Pflegegeld.
Materielle Aufwendung : 411,- Euro
Kosten der Erziehung 197,00 Euro
sind zusammen :608,- Euro im Monat
Das Kindergeld in Höhe von 152 Euro kommt noch dazu , davonwird aber nach §39 Absatz 6 77,00 abgezogen am Pflegegeld.
Das heisst ich bekomme für die Kleine 531,-.
Dafür hat sie ihr Zimmer, Kleidung, Essen, Schulsachen, Urlaub Spielzeug.
Ihr Hobby(sie tanzt als Mariechen in einer Tanzgarde ) wird davon finanziert.Die Schautanzkostüme, Tanzstiefel u.s.w müssen wir Eltern alles selber bezahlen.
Das alles hat sie für 411 Euro mateielle Aufwendung!!!UNd wer rechnen kann, kann sich denken das man sich daran nicht bereichern kann.
Dafür das die Kleine hier geliebt wird wie unsere eigenen Kinder,31 Tage im Monat für 24 Stunden pro Tag versorgt ist und betreut sind wohl 197 Euro auch nicht der Luxuslohn.
Das heisst die kleine ist im Monat min.720 Stunden versorgt.
197 Euro : 720 Stunden = 0,27
heisst ein Stundenlohn von 27 cent.
ob ich mich da nicht besser Stehe und nehme mir ne Putzstelle für einmal in der Woche???? Wenn es um das Geld geht?
Ne Kasper, also da muss ich dir ganz hart wiedersprechen.
Gruß Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
moin, alexa,
ob ich mich da nicht besser Stehe und nehme mir ne Putzstelle für einmal in der Woche???? Wenn es um das Geld geht?
.... nee, dann besser noch als tagesmutter beim jugendamt anmelden. in bremen bekamen die pro kind (und hatten bis zu 3 gleichzeitig!) € 8,-/stunde, mahlzeiten und pampers extra (stand von vor 3 jahren). irgendwelche gefühle waren allerdings nicht eingeschlossen oder voraussetzung .....
gruss
ulli (der seitdem aupairs bevorzugt - finanziell und emotional)
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Ich betone nochmals: es geht nicht um ein fremdes Kind, es geht um die Nichte. Meine Bekannte hat auch ohne Einkommen Pflegegeld bislang gelebt und halst sich eine Menge Papierkram auf, um dem Willen ihrer Nichte zu entsprechen.
Ohne jetzt bei ihr weiter nachzufragen, gehe ich mal davon aus, dass die Nichte auch Halbwaisenrente bekommt. Dies wird vermutlich (meine Meinung, nicht recherchiert!) genauso wie das hälftige Kindergeld auf das Pflegegeld angerechnet. Und was bleibt unter dem Strich?
Eine Tante, die ihrer Nichte helfen will. Eine Nichte, die bei ihrer Tante leben möchte. Und die die Bürokratie die es zu bewältigen gilt.
eskima
hallo eskima,
die tante soll sich mal nicht so haben, es geht doch um ihre nichte und mit der deutschen bürokratie müssen wir leben.
halbweisenrente sind doch nur 10% des rentenanspruchs der eltern...
ich verstehe dieses vorgehen der tante nicht, sie sollte doch alles für ihre nichte machen und nicht nur meckern.
caju
Ich vermute mal, dass die Antwort auf meine Frage im Elternrecht zu finden ist.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Über Geld oder moralische Verpflichtungen wollte ich hier absichtlich nicht diskutieren, ich hab mich gefragt, warum der Kindeswille nicht ausreicht und im Zweifelsfall eher die teureren Kosten für eine Wohngruppe in Kauf genommen werden.
Gruß
eskima
Keine Ahnung.
Als mein Mann starb hätte seine Tochter ohne weiteres bei mir bleiben können (obwohl ich ja nur die Stiefmutter war). Auch ihre Tante bei der sie dann lebte wurde in keiner Weise überprüft.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen