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Wie erreiche ich, dass Kind zunächst in der gemeinsamen Wohnung bleiben muss ?

 
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe folgende Frage auch in der Themengruppe "Umgangsrecht" gestellt - dort aber keine konkreten Antworten bekommen.

Meine Frau und ich leben in der gemeinsamen Ehewohnung (Eigentum) in Trennung seit Juni 2010.
Wir haben eine gem. Tochter (4 Jahre), die von 8 - 16 Uhr im Kindergarten ist.
Ich hatte bisher schon immer einen Betreuungsanteil von ca. 50 % und seit einigen Monaten ca. 80%, weil meine Frau es plötzlich abgelehnt hat, unsere Tochter in den Kindergarten zu bringen und ich am Abend überwiegend (bis 22 Uhr) wieder betreue (auf Wunsch der Tochter).

Ich habe schon mehrere Versuche unternommen, mit meiner Frau zu einer gütlichen Einigung zu kommen (auch mit Beratung) für den Zeitraum, wenn einer aus der Wohnung auszieht - alles hat nichts geholfen.
Sie hat einen RA, der sehr kontraproduktiv in Bezug auf eine Einigung arbeitet oder sie selbst will sie gar nicht.
Grundsätzlich hat sie die Einstellung, dass ein Kind zur Mutter gehört.

Nun ist es aber so, dass bei uns die Rollen eher "vertauscht" sind. Ich bin für unsere Tochter die zentrale Bezugsgröße und das ist auch genau das Problem, aus welchem meine Frau evtl. ihre Strategie fährt.
Sie möchte vermutlich die "normale" Rollenverteilung dadurch erreichen, indem sie mich vom Kind trennt.

Vor ein paar Wochen habe ich noch einen Brief von ihren Anwalt bekommen, wo es den Vorschlag gab, dass ich die gemeinsame Tochter (4 Jahre) jedes Wochende haben kann.
Wohl zu "Testzwecken" hat sie sich an den letzten Wochenden sehr rar gemacht und musste erkennen, dass unsere Tochte sehr viel Spaß mit Papa hat bzw. die Tochter ihrer Meinung nach zu wenig Interesse für Mama zeigt.

Nun kam wieder ein Brief vom RA meiner Frau und nun gibt es den Vorschlag, dass ich meine Tochter alle zwei Wochen am Wochenende sehen kann (von Freitag Mittag bis Sonntag Abend).
Gleichzeitig werde ich gebeten, innerhalb von 3-4 Monaten aus der gemeinsamen Ehewohnung auszuziehen, die ja zu 50% mein Eigentum ist.
Es ist nun evtl. davon auszugehen (wenn ein Klärungsgespräch mit den Anwälten keine Lösung bringt), dass jeder den Aufenthalt der Tochter für sich beantragt.

Mir ist schon klar, dass ich
* nun an einem Betreuungskonzept arbeiten muss (die Voraussetzungen dafür stehen gut, weil ich hierfür einen guten Arbeitgeber habe und die kleine im Kindergarten ist)
* die Betreuungszeiten dokumentieren muss.
* in der Wohnung verbleibe!

Auch war ich schon mehrfach beim JA, um mit der zuständigen Bearbeiterin (die ich für sehr kompetent halte) konkrete Teilprobleme zu lösen. Die Vermittlungsgespräche bei der Familienberatung hat meine Frau abgebrochen. Sie hatte keine Lust dazu !

Da meine Frau aber auch schon in Vergangenheit gezeigt hat, dass sie zu überraschenden Aktionen neigt und auch den Wohnungsmarkt beobachtet, ist es evtl. gar nicht unwahrscheinlich, dass sie evtl. an einen Umzug (natürlich mit Kind) arbeitet.
Habe ich irgendwelche Mittel, mit denen ich erreichen kann, dass unsere Tochter (bis eine entgültige Lösung vorliegt) in der gemeinsamen Wohnung bleiben muss ?

Bitte fragt nach, wenn noch Details fehlen.

Mfg
koala1

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 15:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus koala,

Habe ich irgendwelche Mittel, mit denen ich erreichen kann, dass unsere Tochter (bis eine entgültige Lösung vorliegt) in der gemeinsamen Wohnung bleiben muss ?

Nein

Wenn KM Euer Kind nimmt und von jetzt auf gleich in eine andere Wohnung zieht, dann schafft sie Fakten, gegen die Du als Vater leider in diesem Staat oft wenig erfolgreich vorgehen kannst.

Du würdest dann eine einstweilige Anordnung auf Rückführung des Kindes in die bisherige Umgebung bei Gericht stellen.
Wie diese ausgeht hängt vom Richter ab. Wenn er, wie viele andere auch, die Meinung vertritt "ein Kind gehört zur Mutter", dann bist Du schnell abserviert.

Geh Deinen eingeschlagenen Weg konsequent weiter!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 15:23
(@papi74)
Registriert

Hallo,

eine schwierige Situation... Meine erste Idee war es, dass du einfach mal die Schlösser austauscht und somit Tatsachen schaffst. Als Frau würdest du mit solchen Aktionen sicherlich durchkommen...jedoch als Mann?

Des Weiteren empfehle ich Dir einen guten Anwalt und ggf. das ABR zu beantragen...

Ich gehe mal davon aus, dass weitere nützliche Tips kommen werden.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 15:27
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
dass du einfach mal die Schlösser austauscht und somit Tatsachen schaffst.

Finde ich jetzt keine so gute Idee, von beiden Seiten nicht  :thumbdown:, zumal ihnen die Wohnung je zur Hälfte gehört.

Habt ihr denn schon mal über das Wechselmodell nachgedacht? Mag sein, dass im Moment DU die Bezugsgröße für eure Tochter darstellt, das kann in ein paar Monaten wieder ganz anders aussehen und dann "fehlt" die Mama. Erfahrungsgemäß wechseln die jungen Damen in diesem Alter ganz gerne ihre Papa-Mama-Vorlieben, Jungs sind da etwas später dran.

Sollte das mit dem Wechselmodell nicht möglich sein, gehe ich mal davon aus, dass du keine schlechten Karten hast, wenn du deine 80%-ige Betreuung in den letzten Monaten tatsächlich nachweisen kannst. Aber kommt natürlich wie immer stark auf den Richter an.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 15:59
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hi prokids,

das war natürlich der erste Ansatz, ein Wechselmodell zu machen.
Nur ist es so, dass meine Frau
a) sehr konservativ denkt
b) mich aus den genannten Gründen vom Kind distanzieren möchte.

Ich würde liebend gerne eine Wechselmodell durchführen. Ich würde mir eine Wohnung um die Ecke und meine Arbeit darauf abstimmen (das geht bei mir!).
Nur müssen das eben beide wollen.

koala1

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 16:31
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo koala,

okay, das hatte ich aus deinem Post nicht herausgelesen.

Andere Möglichkeit wäre, deiner Frau die Wohnung um die Ecke zu suchen, alternativ das hässliche Wort "Teilungsversteigerung" in den Raum zu stellen. Vielleicht hilft ihr das bei ihrer Entscheidung auszuziehen und das Kind in der gewohnten Umgebung zu lassen.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 16:44