Hallo an Alle,
ich habe gerade mit meinem Sohn Hausaufgaben gemacht und deshalb habe ich jetzt eine vielleicht etwas blöd klingende Frage. Es ging darum, dass sich mein Sohn vorstellen sollte und er unter Geschwister"1" hingeschrieben hat. Nun hat er aber nicht wirklich eins. Sein Vater hat eine Frau mit Kind geheiratet - nicht seins. Also ist er ja erst mal nicht mit meinem Kind verwandt. Wie ist es aber, wenn er dieses Kind adoptiert? Ist das Kind dann im rechtlichen Sinne ein Geschwister, oder aber doch nicht, weil es zwei unterschiedliche Mütter sind?
Mir geht es nicht darum, dass er ihn nicht als Geschwister sehen soll, sondern um die rechtlliche Seite und da auch nur die Bezeichnung.
Kann mir da jemand mal helfen?
Wie ist das so mit der Bezeichnung Steifmutter, fällt mir da gerade ein. Ist sie jetzt Stiefmutter oder ist dasnur, wenn die eigene Mutter tot? Oh je - gibt es vielleicht eine Site im Netzt zu solchen Bezeichnungen? Da kommen nämlich gerade noch mehr Fragen - er will es dann immer ganz genau wissen...
Liebe :question: grübelnde Grüße
Biga
Hallo Biga,
die Bezeichnung lautet dann glaub ich "Stiefgeschwister"google mal unter dem Begriff,oder unter www.lexikon-definition/Siefgeschwister.de.html-10k :redhead: hab leider keine Ahnung was Frau machen muss um nur noch drauf zu klicken 🙂
Lieber Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo Delphin,
vielen Dank für diesen Lexikon Tipp :thumbup: . Ich kannte es noch gar nicht und fand das jetzt sehr informativ ... ist schon so eine Sache mit den Bezeichnungen. Werde es meinem Sohn nachher zeigen. Dieser Schlaukopf wird begeistert sein 🙂
lG
Biga
