Hallo werte Gemeinde,
im Sommer nehm ich zum ersten Mal meine (ex-) Stieftochter aus Deutschland mit nach Österreich. Ihre etwas jüngere (leiblich meinerseits)Schwester wird auch mitkommen. Für die leibliche hab ich meiner Ex eine Kopie meines Passes, sowie eine Einverständniserklärung zukommen lassen, das sie mit meinem Einverständnis einen Pass beantragen kann (wg.GSR).
Jetzt aber die Frage, wenn ja auch meine Stieftochter im Ausland ist, wie ist das mit wichtigen Entscheidungen bei Erkrankungen eigentlich? Brauch ich da irgendein Formular, oder so von der Kindesmutter?
Wie ist das in Deutschland überhaupt, gibts da noch den Auslandskrankenschein? Ich frag deswegen, weil in Österreich ist der Auslandskrankenschein auf der Rückseite unserer e-card aufgedruckt, in etwa eigentlich so wie in D die Versichertenkarte, nur eben mit der Auslandsoption auf der Rückseite.
Ich hatte damals den Nachmamen der EX angenommen, daher haben wir alle den gleichen, so denke ich zwar nicht das es irgendwo Probleme beim CheckIn geben wird, aber man weiss ja nie.
Vielleicht weiss ja wer was genaueres? Ich hab dies Topic in dieses Subforum gestellt, weil ich glaube das es eher besser besucht ist, als das Auslandstehmen Subforum.
PS.: Ich bin im Hauptwohnsitz gemeldet in Wien/Österreich, falls das was zur Sache tut.Kinder sind alle beide Deutsche und haben den Hauptwohnsitz in Deutschland, für keine Person besteht ein Nebenwohnsitz.
PPS.: Für die leibl. Tochter ist ein eigener Pass notwendig, da meine Freundin die beiden wieder Nach D zurückbringen wird und meine leibliche lediglich bei mir derzeit im Pass eingetragen ist.
[Editiert am 14/5/2006 von suffering_d]
Moin,
für deine Stieftochter hast du keine Handlungsrechte. Diese obliegen alleinig den Sorgerechtsinhabern. Notfallbehandlungen werden nach ärztlicher Einschätzung erfolgen und bedürfen nicht deiner Zustimmung. Für den Fall einer z.B. sich ergebenden Zahnbehandlung oder eines aufgeschrammten Knies wäre eine Vollmacht bzgl. ärztlicher Maßnahmen der KM sinnvoll.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aha, also werd ich mal formlos ein Exemplar über die KM anfordern. Beglaubigt muss das ja wohl nicht sein, oder?
Danke jedenfalls für die Antwort. Interessant wäre noch, ob ein extra Krankenschein erforderlich ist, letztes Jahr wars das noch.
Meine Ex macht zwar keine Schwierigkeiten, oder so, aber aufgrund der Streiksituation ists nicht unbedingt sooo leicht an gewisse Informationen zu kommen - war schon der Hammer zu irgendeiner Meldestelle wg. dem Pass zu gelangen. Und tagsüber hab ich auch nicht immer Zeit mich mit Gesundheitskassen zu beschäftigen.
THX
Jetzt aber die Frage, wenn ja auch meine Stieftochter im Ausland ist, wie ist das mit wichtigen Entscheidungen bei Erkrankungen eigentlich? Brauch ich da irgendein Formular, oder so von der Kindesmutter?
Siehe InterChalet:
Krankheit, Arztbesuch
Als Mitglied einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkrankenkasse sind Sie in Österreich ebenfalls krankenversichert. Private Krankenkassen ersetzen in aller Regel nach Vorlage der entsprechenden Quittungen die angefallenen, krankheitsbedingten Ausgaben. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkrankenkasse haben zwei Möglichkeiten:
A) Sie lassen sich von Ihrer Krankenkasse die neue Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) ausstellen. Seit dem 01.01.2005 wird diese anstelle des bisherigen Auslandskrankenscheins (E111) ausgestellt und akzeptiert. Sie können mit der EHIC ärztliche Leistungen direkt bei einem Vertragsarzt in Anspruch nehmen. Beachten Sie, daß die Leistungen mit Eigenbeteiligungen verbunden sein können.
B) Sie zahlen die anfallenden Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus selbst. Gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen erstatten in aller Regel die deutschen gesetzlichen Krankenkassen bzw. die Ersatzkrankenkassen die
entstandenen Kosten bis zur Höhe des in Deutschland üblichen Satzes der erbrachten Leistungen. Die Kosten und Gebühren können in Österreich jedoch durchaus höher sein als in Deutschland. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluß einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung, die auch einen Krankenrücktransport absichert. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Quelle: Inter Chalet
Wie ist das in Deutschland überhaupt, gibts da noch den Auslandskrankenschein? Ich frag deswegen, weil in Österreich ist der Auslandskrankenschein auf der Rückseite unserer e-card aufgedruckt, in etwa eigentlich so wie in D die Versichertenkarte, nur eben mit der Auslandsoption auf der Rückseite.
Ist in DE inzwischen identisch, zumindest soweit ich weiß ist die deutsche Karte E111-konform.
Ich hatte damals den Nachmamen der EX angenommen, daher haben wir alle den gleichen, so denke ich zwar nicht das es irgendwo Probleme beim CheckIn geben wird, aber man weiss ja nie.
Solange die Namen mit der Angabe auf der Karte übereinstimmen, gibt es üblicherweise keine Probleme.
PS.: Ich bin im Hauptwohnsitz gemeldet in Wien/Österreich, falls das was zur Sache tut.Kinder sind alle beide Deutsche und haben den Hauptwohnsitz in Deutschland, für keine Person besteht ein Nebenwohnsitz.
Identisch wie bei mir. Gruß aus Wien, 9. 🙂
PPS.: Für die leibl. Tochter ist ein eigener Pass notwendig, da meine Freundin die beiden wieder Nach D zurückbringen wird und meine leibliche lediglich bei mir derzeit im Pass eingetragen ist.
Bei grenzüberschreitendem Personenverkehr sind Identifikationspapiere mitzuführen, denn ein einheitliches EU-Meldesystem existiert nicht, d.h. auch Kinder haben entweder einen Kinderreisepaß oder sind im Reisepaß der Eltern eingetragen.
Gruß, Xe
Öhm, ich soll das jetzt nach Rücksprache mit der KM verfassen und ihr zur Unterschrift zusenden. Weiss wer wie das so kurz und wasserdicht wie nur möglich zu verfassen ist?
Danke schonmal im voraus 🙂
Immer wieder was Neues, nunja ich beschwer mich aber auch gar nicht über die Situation an sich.
Gruss
Oha, danke XE, ich grüss derweil aus dem 22., gute Informationen. Ich glaub ich werd mal die Ex nochmal befragen wegen der neuen Karte von der Krankenkassa. Ist soweit ich weiss über die AOK versichert.
Moin,
sollte kein Problem sein, die AOK hat meines Wissens schon länger die EHIC-Karten. Eventuell (nur als absolute Vorsichtsmaßnahme) trotzdem einen Auslandskrankenschein E111 ausdrucken lassen und mitnehmen, soweit ich weiß, sind die kostenlos (das Krankenscheingeld, wie hier üblich beim Arbeitgeber in Abzug, gab es in DE nie). Damit dürfte alles auf der sicheren Seite sein. E111 wird auch mit E303 ausgestellt (Auswanderer/EU-Arbeitssuchender), falls die nicht wissen sollten, was gemeint ist.
Wegen Ex:
- Krankenkassenkarte muß "am Kind" bleiben, und
- vorsorglich ein Formular E111 bei der Krankenkasse holen, ist recht formlos und dürfte kostenlos sein, wie beschrieben.
Gruß, Xe
Okay, danke. Ich werd das der Ex mal in der Hoffnung übermitteln das sie damit nicht überfordert ist. Wie schon angedeutet gibs zwar keine Probleme, aber manchmal wird sie schon komisch wenn man zig Unterlagen, Pässe und irgendwelche Erklärungen von ihr haben muss. Unter dem Motto, na was brauchst denn jetzt schonwieder ... aber ganz gleich, damit werd ich fertig, andere haben viel heftigeres am Laufen.
An dem Inhalt zur Vertretung wegen Arztbesuchen im Ausland bin ich auch drann, allerdings wäre ich für jegliche Anregung ausserordentlich dankbar.
Grüssles