Hallo
schon seit einiger Zeit lese ich hier mit und möchte heute mein ganz aktuelles Problem hier vorbringen.
"Da deine Mutter den Hals nicht voll bekommt und immer Geld haben will kann ich dir zu Weihnachten nichts schenken und abholen kann ich dich auch nicht weil mir ja nicht mal mehr Geld für Sprit bleibt. Kannst dich bei deiner Mutter bedanken. Wünsche dir noch schöne Weihnachten. Papa"
Diesen Text bekam einen Tag vor Heilig Abend, spätabends meine Tochter per SMS von ihren Vater.
Sie hatte mit ihm vor ein paar Tagen abgesprochen, dass er sie am 2. Weihnachtstag abholt.
Einen Tag zuvor, habe ich das Urteil über KU erhalten und er wohl auch.
Fast 2 Jahre hat es gedauert, wir leben seit 01.2004 getrennt.
Mein Nochmann und sein Anwalt haben das ganze so verzögert, die geforderten Unterlagen wurden nicht oder unvollständig oder völlig durcheinander bei Gericht eingereicht.
Es wurde ständig um Fristverlängerung gebeten, seitenweise erörtert, warum kein Besprechungstermin zwischen meinen Nochmann und seinen Anwalt möglich ist usw.
Das Gericht hat deswegen mehrmals gerügt.
Meine Anwältin hat mehrmals gemahnt, dass es sich um KU und nicht um TU handelt.
Es geht um den Unterhalt für unser Kind, nicht nur mein Kind sondern auch sein Kind.
Er hat unser Tochter mit diesen Worten zutiefst verletzt.
Wir haben über 2 Stunden darüber gesprochen, einige ihrer Wort: warum ausgerechnet an Weihnachten, da sollen sich die Menschen doch eigentlich lieb haben; warum habe ich so einen Vater........manchmal wünsche ich ich hätte besser gar keinen Vater; er macht immer weiter........warum hört er nie auf?
Wie tief verletzt ist dieses Kind?
Warum reicht es ihm nicht mich zu verletzen?
Warum muss er bei ihr weitermachen?
Wann reicht es ihm und er hört endlich ganz auf?
Sie möchte erst mal nicht mehr zu ihm.
Bisher hat er sie so 4 - 5 mal im Jahr geholt und das auch nur dann, wenn sie ihn darum gebeten hat.
Von ihm kommt höchstens so alle 2 Monate eine SMS, wie es ihr denn geht.
Es geht nicht um Unterhalt für mich, ich hoffe, dass ich auch nie, nie in die Lage komme, dass ich gezwungen wäre welchen zu fordern.
Er hat auch keinen geringen Verdienst, manche Familie mit 2 oder 3 Kindern würde sich die Finger ablecken, wenn sie so ein Familieneinkommen hätten, was er alleine für sich hat.
Davon muss er 1/7 an sein Kind geben.
Dass er ausserdem jetzt so einen großen Batzen auf einmal bezahlen muss, hat er selbst verschuldet, er hätte doch von Anfang an jeden Monat Unterhalt bezahlen können.
Wir könnten den Unterhalt gut gebrauchen, wir haben nur mein Krankengeld und das KG und kämpfen uns halt so durch jeden Monat.
Ich habe Angst, dass er in Berufung geht, unsere Tochter wird in 2 Monaten 17 und wenn er wieder alles verzögert, dann ist sie 18 und müsste selbst klagen, er denkt vielleicht das macht sie nicht und er wäre fein raus.
Wie kann ich ihm begreiflich machen, dass dieses Geld nicht für mich sondern für unsere Tochter ist?
L.G. und noch Frohe Weihnachten
La_Luna
Hallo
Hier bei Vatersein hat mal jemand sehr sinnig geschrieben:
"TzzTzz, Männer gibt`s........" Das ändere ich hier und heute einmal in "TzzTzz,Väter gibt`s..."
Letztendlich wird er sich aber irgendwann wieder beruhigen, ob es hilft sein Verständnis zu finden, bezweifle ich. Es gibt Fälle, da läuft es nicht so rund, und man muß ja froh sein, das er sich wenigstens hin und wieder nach seiner Tochter erkundigt.
Hast Du schon einmal an KU-Vorschuß durchs Jugendamt gedacht?
Weiter schöne Weihnachten und ein schönes 2006
Viele Grüße
Chris40
[Editiert am 26/12/2005 von Chris40]
KU - Vorschuß gibts nur bis zum 12 Lebensjahr.... dannach essen Kinder nix mehr.....
La Luna, es gibt solche und solche Väter/Mütter/Eltern.
Du kannst deine Tochter im Prinzip nur trösten.
Das Verhältnis zwischen deiner Tochter und ihrem Vater, liegt bei den beiden, wenn er meint, er müßte es sich derart versauen, kannste genau gar nix machen. So schade das auch ist.
Der Unterhalt steht dem Kind zu. Darüber brauch wohl nicht diskutiert werden.
Ex ist Erwachsen, und als solcher für seine Taten verantwortlich, nicht du.
Er hätte den KU ja als Sicherheit hinterlegen können, dann wäre es nicht so ein "batzen" auf einmal.
Gruß und dir und deiner Tochter viel Kraft.....
Jen
Vielen Dank für eure Antworten, ja, mehr als versuchen zu trösten kann ich wohl nicht.
Da sie ja schon ein "großes" Mädchen ist, versteht sie doch schon einiges, das macht es nicht unbedingt leichter, aber dass ihr Vater sie an Weihnachten nicht holen wollte, dafür gibt es fast keinen Trost für sie.
Für mich ist es äußerst schwierig ihn bei allem was bisher passiert ist und vermutlich noch passieren wird, dann nicht schlecht vor ihr zu machen, ich schaffe das fast nicht mehr.
Habe meinen NM wegen dieser SMS eine email geschrieben, wie tief verletzt unsere Tochter ist, wie er ihr das denn antun konnte und dass er sie doch bitte aussen vor lassen soll, sie hat ja keine Schuld an dem Ganzen.
Seine Antwort war, dass er von mir keinen Brief oder email mehr möchte, wenn ich ihm nocheinmal schreibe würde er mich wegen Belästigung verklagen.
Er wäre noch lange nicht mit mir fertig, es würde jetzt erst richtig losgehen.
Kein Wort zu unserer Tochter, obwohl es in meiner mail nur um sie ging.
Hallo La_Luna,
mir als Mann und Vater tut es leid, dass Dein "Nochmann" sich so verhält.
Wie und warum auch immer Eure Trennung verlaufen und begründet ist, das
ist keine Art, sich so dem anderen und dem gemeinsamen Kind gegenüber zu verhalten.
Dein NM scheint zu versuchen, auf diese Weise und mit diesen Worten, das Verhältnis
zwischen Dir und Eurer Tochter kaputt machen zu wollen.
Auf Sicht gesehen wird er aber lediglich sich selbst damit Schaden.
Du schreibst, dass es Dir (immer) schwer(er) fällt, ihn "vor Eurer Tochter" nicht schlecht zu machen.
Bleibe stark und Deiner Linie treu. "Schlecht machen" kannst Du da eigentlich nichts mehr, denn durch sein Verhalten der Tochter gegenüber kann sie sich selbst ein Bild von ihm machen.
Am schwierigsten wird für sie sein, sein Verhalten verstehen zu wollen. ("Warum Weihnachten, da sollten sich alle lieb haben".)
Ich weiss nicht, was zwischen Dir und Deinem NM noch "offen" ist und geklärt werden sollte, aber die Vermutung liegt nahe, dass die Trennung Deinerseits initiiert war und er jetzt "beleidigt" ist, weil er sich nicht "trennen darf", sondern weiterhin die Verantwortung Euer Tochter gegenüber zu tragen und auch noch KU zu zahlen hat. Am Geldbeutel tut es oft am meissten weh, wenn "Mann" die Situation so sieht, dass er getrennt wurde und dann noch zahlen muss.
Gibt es bezüglich des Umgangsrechtes eine Vereinbarung ?
Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht ?
Soweit ich weiss, gibt es nichts, was Deinen NM wirksam daran hindern kann, sich so zu verhalten.
Klar, das Jugendamt (JA) kann eingeschalten werden, aber er kann Gesprächseinladungen ablehnen, ebenso, wie er den Kleinkrieg mit einer "Klage wegen Belästigung" führen kann. (Wobei in meinen Augen - zumindest, wenn es in diesem Staat noch so etwas, wie Gerechtigkeit gibt- eine derartige Klage erfolglos sein müsste, denn Du schreibst ja für Eure Tochter....)
Ich wünsche Euch Kraft und ein kommendes Jahr, das besser für Euch wird.
Liebe Grüße
strike
Moin LaLuna,
erst einmal Willkommen. 🙂
zuallerst finde ich das Austragen der Streitigkeiten zwischen Eltern auf dem Rücken von Kindern ein Armutszeugnis für den Charakter des betreffenden Elternteiles. Meiner Meinung nach sollten beide Elternteile versuchen, die sowieso schwierige Situation der Kinder zu erleichtern und nicht zu erschweren.
Zum Teilthema KU: xana hat zwar insofern Recht, daß der willentliche Entzug von KU strafbar ist (§170 StGB), sollte der KV allerdings tatsächlich in Berufung gehen, besteht kein gültiger Titel/Urteil, da die Berufung die Rechtskraft des angefochtenen Urteils hemmt. Sollte die Berufung allerdings zurückgewiesen werden, wird das ursprüngliche Urteil rechtskräftig, und zwar rückwirkend, d.h. der KU muß nachgezahlt werden. Eventuell ist wegen der Sinnlosigkeit einer Berufung deine Vermutung, daß der KV auf Zeit spielen will, damit das Ganze "ins Leere läuft", durchaus zutreffend.
KU richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT), KU ist üblicherweise kein 1/7 des bereinigten Nettoeinkommens, sondern stufiert (eben durch die DT). Näheres steht allerdings im Urteil, außerdem auch die Berufungsfrist. Ist das Urteil breits rechtskräftig?
Daß er eine größere Summe nachzahlen muß, ist tatsächlich sein eigenes Verschulden, da an sich jedem klar sein sollte, daß bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht die Rechtskraft des Urteils den Zahlungs- und Berechnungszeitpunkt darstellt, sondern bereits mit Klageeinreichung. Spätestens im Gespräch mit seinem Anwalt hätte das klar werden müssen.
Ob die Tochter den rückständigen KU selber einklagen muß, halte ich eher für unwahrscheinlich, da die Klageerhebung vor der Volljährigkeit erfolgt ist. Ich denke aber, daß sie den Unterhalt, der nach der Volljährigkeit auftritt tatsächlich selber einklagen werden muß, somit hat der KV aus einer Klege eher zwei gemacht...
In Bezug auf den Umgang denke ich, daß er kaum erzwingbar sein wird. Die Qualität des erzwungenen Umgangs wird kaum für Tochter zufriedenstellend sein, insbesonde da er nach den Äußerungen bezüglich KU kaum mit seiner Abneigung hinter dem Berg halten wird.
Schlimm ist auf jeden Fall, daß er so leichtfertig seine Beziehung zur Tochter zerstört und offensichtlich nicht wirklich nicht in der Lage ist, die Eltern- von der ehemaligen Partnerebene aufzutrennen.
Gruß, Xe
Hallo,
danke für die Antworten.
strike,
"offen" ist so vieles, ich denke mal auf jeden Fall die letzten 5 Jahre unserer Ehe und fast 2 Jahre Trennungszeit, wenn ich mal einen sehr guten Tag habe, stelle ich meine Geschichte vielleicht hier ein.
In Kürze nur soviel, er war beruflich immer 1 - 2 Wochen abwesend, ich bekam dann seine Aufträge mach mal, kümmer dich usw.
Ein Reden mit ihm war nicht möglich, er wollte seine Ruhe (Fernseher und Internet) haben zu Hause und sich nicht um Alltäglichkeiten kümmern.
Z.B schon als wir bauten, habe ich alles mit der Bank besprochen und die fertigen Papiere mit nach Hause genommen, damit er nur unterschreiben muss.
Solche Sachen waren aber zum Schluss auch schon zuviel für ihn, es war ihm alles lästig.
Auch als es uns nach einen Jobwechsel seinerseits finanziell nicht mehr so gut ging, war das alleine mein Problem.
Ich kümmert mich und machte, die letzten Jahre in seinen Augen aber sowieso alles falsch, 15 Monate vor der Trennung hatte ich einen totalen Zusammenbruch, bin auf Arbeit umgekippt und wurde mit dem Krankenwagen weggebracht.
Diagnose: Erschöpfungssyndrom und alle körperlichen Beschwerden wären psychosomatisch.
Meine Bitte zur Eheberatung zu gehen hat er abgeschlagen, ich bekam dann ganz schnell eine 6 wöchige Reha genehmigt, die dann auf 8 Wochen verlängert wurden, in seinen Augen Urlaub auf seine Kosten, die Einladung von dort zum Paargespräch hat er abgelehnt.
Meine Jüngste konnte mit zur Reha, die Älteste, damals 17 J., blieb zu Hause, hat für ihn gewaschen und gekocht, seine Lebensmittel für unterwegs gekauft usw., also meine Rolle übernommen und sich um ihn gekümmert.
Nach meiner Rückkehr habe ich ihn nochmal wegen Eheberatung angesprochen, er wollte nicht, reden war weiterhin nicht möglich, es wurde immer schlimmer, ich konnte nicht mehr so wie früher, habe auch mal Pausen gebraucht usw.
Als ich dann kurz vor Weihnachten mitbekommen habe, dass da eine andere Frau im Spiel ist, habe ich die nächstbeste kleine Wohnung gemietet und bin mit meinen Töchtern und dem für uns wichtigsten Hausrat wie Waschmashine, Geschirr und solche Sachen, Möbel habe ich bis auf die Jugendzimmer alle dagelassen, gegangen.
Ich habe das nicht gemacht, weil ich böse bin, sondern weil er uns nichts gegeben hätte, er fordert bis heute, dass ich alles zurückbringen soll, auch die Jugendzimmer, sein Anwalt nur halbherzig, weil dieser wohl weiß, dass mir die Hälfte zusteht.
Unsere ältere Tochter, der er die Schuld an der Trennung gibt, hat nur etwa 4 Wochen noch bei mir gewohnt und ist dann in eine eigene Wohnung zusammen mit ihrem Freund, inzwischen Mann gezogen.
Z.B. sind ihre ehemaligen Jugendzimmermöbel, meine heutige Wohnzimmereinrichtung.
Meine Lehre daraus, es war falsch dass ich immer gemacht habe und mit mir machen habe lassen.
Deine Vermutung ist also richtig, ich habe mich getrennt.
Vielleicht ist er auch deswegen so sauer, weil ich mit der Trennung etwas für mich und die Kinder gemacht habe, ich habe endlich einmal genommen und nicht gegeben.
Bezüglich Umgangsrechtes gibt es keine Vereinbarung .
Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Xe,
Dass sich KU nach der DT berechnet weiß ich und wurde sicherlich auch so berechnet.
Ich habe nur für mich ausgerechnet, dass die Höhe des KU eben ca. 1/7 seines Einkommens ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, erst am 16.01.2006.
Was ich von seinem Anwalt halten soll, weiß ich nicht so richtig, die vielen Schreiben die von dort kamen, hörten sich meistens so an, als ob dieser einfach das schreiben würde was mein NM sagt, meine Anwältin meinte schon öfters: wie im Kindergarten.
Die Qualität des Umgangs war auch bisher nicht zufriedenstellend, da er sie sowieso nur holt, wenn sie es unbedingt möchte und dann nichts mit ihr macht. Sie darf dann mit der kleinen Tochter (ist 10 J. jünger als unsere Tochter) seiner Lebenspartnerin spielen.
Gleich beim ersten Mal als er unsere Tochter geholt hat, hat er ihr die Beiden als seine neue Familie vorgestellt.
Deswegen möchte sie auch nicht so oft zu ihm, sie fühlt sich dort nicht richtig wohl und er tut leider auch nichts um ihr das Einleben in seiner Familie zu erleichtern.
Bei mir hat dieser Satz, das ist meine neue Familie sowieso einen schalen Beigeschmack, da fällt mir immer der Zusatz ein, .........und du gehörst nicht dazu.
Danke für die Kraft
L.G.
La_Luna
Hallo La_Luna,
[ironie on] da kann ich doch verstehen, dass Dein NM sauer ist, jetzt, wo er seien Sch eiß selber machen muss ...[ironie off]
Weiter sieht es für mich so aus, als würde er "die Große" nur holen, wenn er nen Babysitter braucht...
Dass Du die Sachen mitgenommen hast, ist meiner Meinung nach schwer in Ordnung, schliesslich stehen Dir bei einer Trennung sowieso alle Dinge zu , die der "optimalen Versorgung" der Kinder dienen. Dass Du sie beim Auszug mitgenommen hast, hat Dir nur den Streit darum erspart.
Herzliche Grüße
strike
Edit=wegstaben verbuchselt....
[Editiert am 28/12/2005 von strike]
.... schliesslich stehen Dir bei einer Trennung sowieso alle Dinge zu , die der "optimalen Versorgung" der Kinder dienen.
Die Rechtsgrundlage bitte !!
Das BGB brauchst du nicht zu Rate ziehen, da steht's nämlich ganz anders drin...
____
Torx
KU schuldig bleiben ist eine Straftat und nach Strafgesetzbuch wird das bei einem entsprechenden Antrag an die Staatsanwaltschaft verfolgt.
@xana
Das recht besteht bei meinem 1. Mann leider nur auf dem Papier!
Brief von der Staatsanwaltschaft:
Sehr geehrt XXX,
da wir den Aufenthaltsort des Herrn XXX nicht ermittlen konnten, ist das Verfahren vorläufig eingestellt
Mit freundlichen Grüßen
YYY
Staatsanwalt.
😡
Die Rechtsgrundlage bitte !!
Das BGB brauchst du nicht zu Rate ziehen, da steht's nämlich ganz anders drin...
____
Torx
Hallo Torx,
bei meiner Trennung damals wurde ich von einem - so meine ich - hervorragenden RA beraten. Als es um die Aufteilung des Hausrates ging, der zu nahezu 100 % von mir in die Ehe gebracht wurde, kam heraus, dass ich nicht alles, was mir tatsächlich gehört, auch mitnehmen kann. Die beiden kompletten Kinderzimmer und die komplette Küche nebst Geschirr blieb zurück.
Ob es eine in Paragraphen gefasste Rechtslage gibt, weiss ich nicht, aber ich bin mir sicher, dass es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Hausratsaufteilung nicht anders gelaufen wäre.
Während der Trennung kommt nur eine vorläufige Regelung der Besitzverhältnisse in Betracht. Es kommt hierbei auf die Eigentumsverhältnisse an:Hausrat im Alleineigentum eines Ehegatten:
Jeder Ehegatte kann grundsätzlich diejenigen Hausratsgegenstände mitnehmen bzw. herausverlangen, an denen er Alleineigentum hat, § 1361 a Abs. 1 BGB.
Ausnahmsweise kann jedoch der andere Ehegatte verlangen, dass ihm dieser Hausrat zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird, wenn er sie zur Führung eines eigenen Haushalts benötigt und die Überlassung "der Billigkeit entspricht" (also gerecht ist), § 1361 a Abs. 1 Satz 2 BGB. Falls minderjährige Kinder vorhanden sind, entspricht es in der Regel der Billigkeit, dass Gegenstände wie Herd, Kühlschrank, Esszimmer etc. bei demjenigen Ehegatten bleiben, bei welchem die Kinder leben. Zu berücksichtigen ist auch, wer aufgrund seines Einkommens oder seines Vermögens eher in der Lage ist, neue Sachen anzuschaffen.
Der Eigentümer-Ehegatte kann u.U. vom anderen Ehegatten, dem er seinen Hausrat zur Weiterbenutzung überlassen hat, eine Nutzungsvergütung verlangen.Hausrat im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten:
Diese Hausratsgegenstände sind nach den Grundsätzen der "Billigkeit" zu verteilen. Es kommt nicht darauf an, ob sie einer der Ehegatten benötigt, jedoch sind auch hier die Bedürfnisse minderjähriger Kinder zu berücksichtigen. Außerdem kommt es auch hier auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse an, so dass z.B. der einkommenslosen Ehefrau eher die Kücheneinrichtung und die Waschmaschine zu überlassen wäre, während der gut verdienende Ehemann dafür z.B. die Unterhaltungselektronik mitnimmt.
Grundsätzlich soll beiden Ehegatten Hausrat von ungefähr gleichem Wert überlassen werden. Erhält indes ein Ehegatte Hausrat, der wesentlich mehr wert ist als derjenige des anderen Ehegatten (was z.B. der Fall sein kann, wenn beim ersten Ehegatten gemeinsame Kinder leben und er deshalb Küche, Waschmaschine etc. behält), kann er u.U. verpflichtet sein, dem anderen Ehegatten eine Nutzungsvergütung zu zahlen.
2. nach der Scheidung:Hausrat im Alleineigentum eines Ehegatten:
Eine Verteilung von Hausrat, der einem Ehegatten allein gehört, kommt für die Zeit nach der Scheidung grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb kann jeder Ehegatte spätestens mit der Scheidung die ihm allein gehörenden Gegenstände vom anderen Ehegatten herausverlangen. Nur ganz ausnahmsweise kann der andere Ehegatte die Weiterbenutzung verlangen, nämlich wenn er dringend darauf angewiesen ist und auch die Sozialhilfe ihm diese Gegenstände nicht zur Verfügung stellt - was nur ganz selten vorkommen dürfte.Hausrat im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten:
Gemeinsamer Hausrat ist nach billigem Ermessen nach den Umständen des Einzelfalls gerecht und zweckmäßig zu verteilen, vgl. § 8 Abs. 1 Hausratsverordnung. Es ist deshalb eine umfassende Abwägung aller Kriterien erforderlich:Das Wohl der Kinder hat Vorrang. Falls minderjährige Kinder vorhanden sind, entspricht es in der Regel der Billigkeit, dass Gegenstände wie Herd, Kühlschrank, Esszimmer etc. bei demjenigen Ehegatten bleiben, bei welchem die Kinder leben. Zu berücksichtigen ist auch, wer aufgrund seines Einkommens oder seines Vermögens eher in der Lage ist, neue Sachen anzuschaffen.
Weitere Kriterien sind, wer die Sachen während der Ehe auf seine Kosten angeschafft hat oder wer besonders an einer Sache "hängt".
Eine gerechte Verteilung setzt grundsätzlich voraus, dass beide Ehegatten in etwa gleiche Werte erhalten. Erhält indes ein Ehegatte Hausrat, der wesentlich mehr wert ist als derjenige des anderen Ehegatten (was z.B. der Fall sein kann, wenn beim ersten Ehegatten gemeinsame Kinder leben und er deshalb Küche, Waschmaschine etc. behält), kann er u.U. verpflichtet sein, dem anderen Ehegatten eine Ausgleichszahlung zu leisten.
zu finden : >hier<
Des Weiteren: Googeln machts möglich 😉
[Editiert am 28/12/2005 von strike]
In Ergänzung: Diese Regelung entstammt der >Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (HausratV)<.
Hiermit wurde auch abgelöst, dass jeder seine in die Ehe eingebrachten Hausratgegenstände (auch nach "Update" - Jugendsofa wird Ledercouch) behalten darf. Jetzt wird alles genommen, was da ist und durch 2 geteilt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es tut sich wieder etwas, ich schreibe jetzt einfach mal in diesem Thraed weiter auch wenn das jetzt nicht in erster Linie was mit meiner Tochter zu tun hat.
Wenn nötig, lieber Admin, einfach in eine andere Rubrik verschieben.
Wie schon von meinem Ex angekündigt, geht es jetzt also los.
Am Freitag habe ich von meinem Anwalt, der letztes Jahr meine VI bearbeitet hat, zur Kenntnisnahme ein Schreiben meines Ex bekommen.
"Sie vertreten meine Nochfrau bei ihrer VI.
Ich glaube sie spielt nicht ganz mit offenen Karten.
Sie ist seit ein paar Monaten krank geschrieben wegen Antriebslosigkeit, was ich sowieso etwas merkwürdig finde.
Ich habe jetzt aber herausgefunden, das diese Frau sehrwohl Antrieb zeigt bei e....
Sie hat seitenweise Verkaufsanzeigen bei e... eingestellt, wo ich mich nun frage ob das nicht schon unter gewerblich fällt.
Sie arbeitet dort mit einem Eifer, das wahrscheinlich auch keine Zeit mehr bleibt um arbeiten zu gehen.
Sie hat mich nach Strich und Faden betrogen und das Selbe macht sie auch mit euch.
Ich werde wahrscheinlich auch das Finanzamt informieren, da ich der Meinung bin, dass sie es in einer Größenordnung betreibt wo mit Sicherheit schon Steuern fällig werden.
Ich schicke ihnen anbei auch ein paar Auszüge von ihrer Verkaufsliste. MfG"
Ich bin krank geschrieben wegen eines Erschöpfungssyndroms mit vielen verschiedenen körperlichen Beschwerden, die alle als psychosomatisch diagnostiziert wurden.
Wegen ein paar Auktionen, die ich einstelle, fehlt mir bestimmt nicht die Zeit arbeiten zu gehen.
Im Gegenteil, ich würde nichts lieber tun als wieder arbeiten, keine Angst haben müssen, in die Sozialhilfe zu fallen und vielleicht gezwungen zu sein Unterhalt für mich zu fordern.
Es ist richtig, dass ich gelesene Bücher, Kleidung die nicht mehr passt, Spiele, Puzzle usw. alles was wir eben nicht mehr benötigen einstelle und versteigere, was aber noch lange nicht gewerblich ist und ich sicher für die paar Euro auch keine Steuern bezahlen muss.
Er hätte das wahrscheinlich wohl gerne, das Recht weiter zu leben, haben wir in seinen Augen wohl nicht.
Wenn er wirklich auch an das Finanzamt geschrieben hat, werden die sich sicher bei mir melden und alles überprüfen, auf solche Tipps springen die bestimmt gleich an.
Auch wenn der Vorwurf auch jeglicher Grundlage entbehrt, wird da wohl Ärger auf mich zukommen, der eigentlich nicht sein müsste.
Wer weiß, wohin er seine Briefe noch überall hinschickt, das ist einfach nur fertig machen wollen.
Dass er wütend auf mich ist, kann ich ja noch irgendwie verstehen, aber dieser Hass gegen mich, das kapiere ich einfach nicht.
L.G.
La_Luna
Endlich wurde Termin festgesetzt über den Scheidungsantrag und die Folgesachen, wurde zwar nach 3 Tagen um eine Woche verschoben, aber Hauptsache es passiert endlich was.
Da von meinem Nochmann immer noch keine Unterlagen von der Rentenversicherung da waren, hatten wir Anfang des Monats die Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragt.
Ich hoffe das ist gleich der eigentliche Scheidungstermin und nicht irgend ein Vortermin.
Gestern kam dann auch noch der Bescheid, dass meine beantragte ambulante Reha genehmigt ist, leider überschneidet sich das jetzt mit dem Gerichtstermin, mal schauen ob es möglich ist, dass ich den Termin warnehme, oder ob ich verschieben muss, was ich äusserst ungern machen würde.
Meine Tochter hat in der Zwischenzeit ihrem Vater eine email geschrieben und ihm versucht zu erklären, wie sehr er sie verletzt hat, die Antwort war ........rutsch mir den Buckel runter..........
Er geht überhaupt nicht auf sie ein, Schuld bin an allem ich.
Mir fällt dazu nichts mehr ein, ich hab auch nicht mehr die Kraft.
Weitere Schreiben der obigen Art sind erst mal nicht mehr aufgetaucht, hoffe dass da nichts mehr kommt.
Die KU-Nachzahlung will er jetzt in 100 € Raten zahlen, nachdem wir die Pfändung beantragt hatten, also diese erst mal wieder ruhend gestellt.
Wenn er nicht zahlt, dann kann ich sie ja wieder aufleben lassen.
Sowohl meine Anwältin als auch ich waren überrascht, dass er bezahlt und nicht in Berufung geht, nach dem ganzen Theater die letzten 2 Jahre.