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Umgang mit dem Verhalten von Kindern

 
(@debugged)
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Hallo Zusammen,

meine älteste Tocher wird bald zehn Jahre alt.
In der letzten Zeit legt Töchterlein laut KM ein "aufmüpfiges"
Verhalten an den Tag Tag was daran gipfelt, das sie ihre Mutter
persönlich beleidigt.

Nun hat KM der Tochter Sanktionen auferlegt, um ihr Verhalten zu
überdenken. Das betrifft auch mich, den es war auch ein gemeinsamer
Ausflug mit ihr alleine geplant, der nun ausfallen wird.
Auch ich soll mich nun einbringen und "ein ernstes Wort"
mit unserem Nachwuchs reden.

Ich habe allerdings nur eine Quelle, nämlich die von der Ex.
Ich bin mir nicht sicher, ob jetzt hier gegen mich gemauert werden soll, oder
ob ich meiner Tochter nicht doch mehr Achtung und Respekt vor den Eltern
beibringen muß. "Mama" macht keinen Hehl daraus, das sie es nicht schätzt,
wenn es den Kindern bei mir zu gut gefällt. :knockout:
Wie kann ich die Aussage meiner Tochter zu ihrem Verhalten einschätzen,
wenn ich sie dazu befrage? Wie geht ihr mit solchen Situationen um?

Gruß, Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 00:15
(@scorpion)
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Hallo Debugged,

Hörensagen ist immer ein schlechtes Ding.
Schon ganz und gar, wenn nicht klar ist wer hier wen wie benutzen möchte. Auch die Vereitelung des Umgangs als Strafmaßnahme geht garnicht! Wo soll das dann enden?

Wenn ein ernstes Wort angebracht ist, so musst Du schon selbst entscheiden, ob und wann Du es sprichst.
Nach dem Bierzeltmotto: "He Du, der hat was blödes zu mir gesagt, hau ihm eine runter" kann es wohl kaum in der Erziehung Deiner Tochter gehen.

Selbstverständlich beginnt hier auch ein Alter, in dem die Kinder die Grenzen mehr als zuvor testen. Ein gutes Händchen ist hier gefragt. Allerdings wollte ich an Deiner Stelle sicher erst meine Tochter gehört haben, bevor ich zu Sanktionen greifen würde.

Tja, wie Du Deine Tochter an Hand von Deinen Fragen enschätzen sollst!? Nun, Du solltest sie sicher besser kennen als jeder Andere in diesem Forum. Wenn ich meinem Kind eine Frage stelle, so kann ich bisher recht gut die Antwort einschätzen, egal wie sie ausfällt. Mit neun sollte das doch noch gut möglich sein.
Entsprechend ist dann die Reaktion. Meistens entwickelt sich ein Gespräch bei einem Spaziergang, dem Abendessen oder, besonders beliebt, auf der Bettkante.

Beste Grüße,
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

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Geschrieben : 11.01.2011 03:52
(@peter68)
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Hallo,

meine Tochter ist auch grad 9 geworden. Ich bin der Meinung das die Elternteile schon die gleichen oder ähnlichen Maßstäbe bei der Erziehung an den Tag legen sollten. Allerdings würde ich den Teufel tun und das evtl. schlechte Verhalten meiner Tochter gegenüber meiner Exfrau in irgendeiner Form zu sanktionieren.
Wenn sie bei mir Verrücktspielt, ist das meine Sache und geht meine Exfrau nix an. Ich finde da muss jedes Elternteil schon allein mit klarkommen. Wenn es sich allerdings um grundlegende Dinge handelt wie z. B. heimliches Rauchen (oder was weiß ich...) dann würd ich evtl. auch etwas dazu sagen.

Grüsse
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 09:58
(@hirschkopf)
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Hy Debugged,

So wie es sich für mich liest, kannst du mit deiner EX noch "vernünftig" reden!
Ich würde Ihr danken, dass sie dir darüber berichtet, und dass du auch vernünftig mit eurerm Kind darüber redest.

Nur zu:

Nun hat KM der Tochter Sanktionen auferlegt, um ihr Verhalten zu
überdenken. Das betrifft auch mich, den es war auch ein gemeinsamer
Ausflug mit ihr alleine geplant, der nun ausfallen wird.

Würde EX klar machen, dass sie nicht für DICH Sanktionen aussprechen kann, Wenn sich Töchterchen bei dir fügt und nicht rumzickt, warum sollte dann der Ausflug ausfallen?!

Wenn ICH nicht möchte, dass Töchterchen rumschreit, darf ich sie, als Vater und Vorbildfunktion NICHT selbst anschreien! Das sollte deine EX mal bedenken! 😉 Mach deiner EX klar, das wenn sie auch bei dir verrückt spielt, dass dann Sanktionen abgesprochen werden können!

Du rufst doch bestimmt nich deine EX an, wenn Töchterchen bei dir mal zu weit geht und fragst wie du sie bestrafen sollst?!

Du sprichst mit euerem Kind und sagst, dass du es nicht gut findest wenn sie rumzickt und du es auch verstehst, wenn Mama sie dann dafür bestraft. Vor allem sollte Töchterchen ruhig wissen, dass ihr euch um sie sorgt und über sie redet!

So würde zumindest ICH es versuchen!

Gruß vom Hirschkopf

glaubt nicht dass Gerichte Recht sprechen,
glaubt aber an die Gerechtigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 13:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Debugged,

noch ein weiterer Aspekt:Wenn (tatsächliches oder angebliches) Fehlverhalten der Tochter im Haushalt der Mutter sich auf den Umgang zwischen Dir und Dir und Deiner Tochter auswirkt ("...wenn Du nicht XYZ tust, darfst Du nicht zu Papa..."), wirst Du aus Sicht der Tochter automatisch vom Co-Erziehungsberechtigten zum Spassprogramm degradiert. Schon allein deshalb verbieten sich Sanktionen, die in Dein Umgangsrecht eingreifen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 14:56
(@Wolkenhimmel)

Hi Debugged,

ich sehe das ein bisschen anders als Martin. Denn gerade wenn Du die erzieherischen Maßnahmen Deiner Ex nicht mitträgst, dann wirst Du (mMn) zum Spaßpapa.

Frag' Deine Tochter einfach was vorgefallen ist. Sicher kannst Du ihre Glaubwürdigkeit gut einschätzen.

Sollte sie ihre Mutter tatsächlich beleidigt haben, so würde ich den Ausflug ausfallen lassen und eine entsprechende Ansage machen.
Wäre ja in einer funktionierenden Familie auch nicht anders... unsere Tochter (8 ) bekommt von mir  auch nicht ihren MP3-Player zurück, wenn ihr Vater ihr das gute Stück als Sanktion abgenommen hat.

Was natürlich garnicht ginge, wäre ein Eingriff in Deine Entscheidungsfreiheit lediglich unter einem Vorwand.

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 16:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
und ich sehe es, überwiegend, anders als du, Wolkenhimmel.

Ich halte auch nichts davon, sich auf Anweisung zum Büttel der Mutter machen zu lassen.

Was sie bei der Mutter falsch macht, muss sie auch bei der Mutter ausbaden.
Dann soll Muttern eben einen eigenen Ausflug ausfallen lassen.

Sonst wird das so wie früher:
"Warte nur bis Papa kommt, dann setzt es was!"
Ein Hund versteht es ja auch nicht, wenn er 3 Tage später von jemand anderem gemaßregelt wird.

Ich finde es richtig, wenn man sich austauscht, und man kann und sollte sicher auch mal etwas mit tragen, z.B. Taschenmesserverbot, wenn das Würmchen mal was damit angestellt hat aber das wirklich nur in sehr engen Grenzen.
Aber das kann auch immer nur ein Vorschlag oder eine Bitte sein, aber keine Anweisung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 11.01.2011 16:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Denn gerade wenn Du die erzieherischen Maßnahmen Deiner Ex nicht mitträgst, dann wirst Du (mMn) zum Spaßpapa.

Auch ich kann nur in die Kerbe schlagen, dass es nicht angehen kann, dass KM als Sanktion Umgänge mit dem KV absagt.
Und dies scheinbar ja eigenmächtig und ohne Rücksprache mit ihm.

In Zukunft wird es sicherlich öfter zu Konflikten zwischen Mutter und Tochter kommen. Die Pubertät steht vor der Tür.
Soll der Vater dann als Sanktion ganz aus dem Leben des Kindes geworfen werden?

Auch bei Ausflügen kann man ein ernstes Wort mit dem Kind reden...

Meine Sicht dazu, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 16:58
(@Wolkenhimmel)

:question: Soll der ganze Umgang ausfallen? Ich hatte das so verstanden, dass nur der Ausflug ausfallen soll?

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 17:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wolkenhimmel,

ich sehe das ein bisschen anders als Martin. Denn gerade wenn Du die erzieherischen Maßnahmen Deiner Ex nicht mitträgst, dann wirst Du (mMn) zum Spaßpapa.

möglicherweise reden wir ein bisschen aneinander vorbei: Natürlich sollen Eltern - egal, ob sie unter einem oder zwei Dächern leben - den Kindern gegenüber mit einer Zunge sprechen und sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Das gilt auch für Sanktionen (wobei klar ist, dass die damit geahndeten "Delikte" auch tatsächlich stattgefunden haben müssen).

Ich sträube mich nur dagegen, dass der Umgang mit dem Vater auf eine Stufe gestellt wird mit dem Besuch im Zoo oder im Spassbad. Nötigenfalls sollte die Mutter dem Vater im vorliegenden Fall erklären, dass Töchtings aktuelles Verhalten gerade keinen Anlass für Belohnungen gibt - aber doch nicht den Umgang an sich ausfallen lassen.

Logisch weitergedacht: Was macht man ansonsten, wenn Töchting während des Umgangs zickt? Konsequenterweise müsste man dann ja sagen "zur Strafe darfst Du am Sonntag abend nicht zu Mama zurück!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 17:18




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, wenn die KM dich einbezieht in ihre Erziehungstätigkeit, solltest du dem Grunde nach froh sein und das nutzen, das heißt, dich einbringen.
Besser als Spaßpapa zu sein ist es allemal.
Und auch in einer nicht getrennten familie müssen sich beide Erwachsenen gegenseitig unterstützen, wenn Kindchen am Rad dreht.
Diese Unterstützung würde ich der Km hier grundsätzlich signalisieren.

Wenn die KM nun aber Sanktionen festlegt, für einen Ausflug, die du geplant hast, und zwar ohne dich vorher zu fragen, gilt mE hier durch die besondere Situation, dass ihr getrennt seid und du Umgang hast, aber keinen Alltag: dass du da Grenzen aufzeigen musst und zwar ggü der KM: Liebe KM, gemeinsam erziehen - ja gern, aber das heißt auch gemeinsam Sanktionen festzulegen und nicht einseitig.

Also, Ausflug nicht von KM streichen lassen! Das nächste Mal kann sie dich gern einbeziehen in die Überlegung, wie man gegen die freche Tochter vorgehen könnte.
Im übrigen halte ich solche Bestrafungen wie (indirekten) Stubenarrest für völlig sinnlos. Aber das ist ja Ansichtssache.

Trotzdem solltest du der KM deine Unterstützung zusichern, und der Tochter sehr eindringlich deine Erwartungen mitteilen, nämlich höflich miteinander umzugehen, und respektvoll zu Erwachsenen zu sein, und als heranwachsenes Kind trotzdem eine eigene Meinung vertreten zu können.

Der Tochter gehört aber nicht nur gesagt was sie nicht tun soll, sondern vordergründig was sie tun soll:  ihre Frechheit kann Ausdruck der Hilflosigkeit sein, nicht ernst genommen zu werden, sie braucht Strategien, wie sie sich durchsetzen kann, angehört werden kann, ohne gleich unhöflich zu sein...Sprichst du sowas mit der Tochter durch, merkt sie dass sie euch nicht gegeneinander ausspielen kann und euch beiden nicht auf der Nase rumtanzen kann. Und sie fühlt sich ihrem Alter gemäß ernst genommen. Das setzt natürlich auch voraus, dass ihr euch als Eltern da einig seid, und dass es der KM hier nicht nur um blinden Gehorsam geht ...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 21:49
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die rege Beteiligung.
Habe mich zwischenzeitlich mit meiner Ex darauf verständigt,
das ich meine Tochter "ins Gebet" nehme, sofern ich aus ihrer
eigenen Schilderung ein Fehlverhalten erkennen kann.
Der geplante Umgang findet aber trotzdem statt, da ich auch
der Meinung bin, das ich nicht ausschließlich für das Freizeitprogramm
zuständig bin.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2011 10:13