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Tochter (10) will zu mir ziehen

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(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Hallo Forum,

heute kam meine Tochter (10) mit der Idee sie könne doch zu mir ziehen und was ich davon halten würde.
Mal abgesehen von den logistischen Problemen wie Wohnung, Schule, Schulweg, usw (was aber lösbar ist) stellt sich mir die Frage ob dieses vorhaben tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat.

Muss die KM meine Tochter zu mir ziehen lassen wenn meine Tochter das will? Würde man wahrscheinlich nur per Gericht durchbekommen (da der KM ja Kohle flöten geht dadurch). Ab wann können Scheidungskinder denn entscheiden bei wem sie wohnen möchten? Bzw. ab wann befragt das Gericht und/oder JA die Kinder bzgl. so einer Entscheidung?

Ich habe schon die Sufu probiert aber nichts gefunden.

So wie ich bei meiner tochter rausgehört habe ist sie totunglücklich da sie ständig Streit mit ihrer Schwester (13) hat sowie auch mit dem LG der KM und sie leitet sehr darunter das die KM 4 Jahre nach der Scheidung noch immer den Rosenkrieg führt, nur leider auf dem Rücken der Kinder.

Bevor ich irgendetwas anleiere würd ich mich gerne schlau machen und informieren und bin für Info ggfweiterführende Links oder Tipps von Usern hier sehr dankbar.

VG

nrwdad


Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2008 22:57
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Also mal das bißchen was ich weiß:
Kinder werden vom Gericht normalerweise ab ca 12 Jahren gehört, kommt aber auf den Richter an (bei uns wurde auch unsere 8jährige von Richter befragt).

Theoretisch kann die Kleine auch alleine zum JA gehen und dort sagen, dass sie bei dir wohnen möchte.
Falls das JA sie ernst nimmt, tritt soweit ich weiß, das JA im Namen des Kindes als Kläger auf um das ABR abzuändern.
Tun sie aber sehr selten, weil sie meistens der Meinung sind, das Kind gehört zur Mutter.

Mein Vorschlag wäre:
Zuerst rausfinden, ob es für Dich wirklich machbar wäre, die Kleine aufzunehmen (zeilich, finanziell usw).
Laß dich von einem Anwalt beraten.
Und versuch zu klären, wie ernst es der Kleinen mit dem Vorschlag ist. Könnten ja auch schon erste Vorboten der Pubertät sein und wenn sie dann nach dem ersten Streit mit dir wieder zur Mutter zurückgehen will und danach wieder zu dir usw. dann wäre das für alle sehr belastend und stressig.

Kannst du mit der KM halbwegs vernünftig reden?

Finde es auf jeden Fall gut, dass du bereit bist, eure Tochter bei dir aufzunehmen.
Wünsche euch viel Glück!

lg
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2008 23:29
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Hallo vj,

vielen Dank für Deine Antwort.

Natürlich muss ich das genau durchdenken ob es machbar ist - zeitlich geht es so lange ich eben nicht beruflich unterwegs bin (was allerdings in letzter Zeit öfter vorkam, schon allein deshalb weil beide Kids bei der KM wohnen). Finanziell wäre es machbar, da ich dann ja das KG für mindestens 1 Kind bekomme und der Unterhalt für meine Jüngste ja wegfallen würde.

Natürlich werde ich mich öfters mit meiner Tochter noch ernsthaft darüber unterhalten ob sie das wirklich will und ihr auch mal die Konsequenzen aufzählen die so was mit sich bringen kann (positive wie ggf negative). Oder besser gesagt, mit ihr Vor- u. Nachteile besprechen.

Leider kann ich mit der KM überhaupt nicht reden - ich könnte schön aber sie will nicht, von daher sehe ich von der Seite aus die größten Schwierigkeiten auf mich zukommen. Ich werde das sicher mit meiner Anwältin besprechen und mich beraten lassen.

Ganz lieben Dank für die Hinweise und für's Daumen drücken 🙂

LG

nrwdad


Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2008 00:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Muss die KM meine Tochter zu mir ziehen lassen wenn meine Tochter das will?

Nein, muss sie nicht. Allerdings kann sie es.

Würde man wahrscheinlich nur per Gericht durchbekommen

Oder, so du mit der KM noch einigermaßen reden kannst: Es wird schlicht weg gemacht.

(da der KM ja Kohle flöten geht dadurch).

Plus Ansehensverlust (ein Kind verlässt die Mutter, *igitt*)

Ab wann können Scheidungskinder denn entscheiden bei wem sie wohnen möchten?

Mit Erreichen der Volljährigkeit.

Bzw. ab wann befragt das Gericht und/oder JA die Kinder bzgl. so einer Entscheidung?

Ganz unterschiedlich. Ich kenne einen Fall, in dem ein 5jähriger befragt wurde durch das Gericht. Mit 10 Jahren wird sie allerhöchstwahrscheinlich befragt.

Bevor ich irgendetwas anleiere würd ich mich gerne schlau machen und informieren

Wichtig ist es, herauszuarbeiten, was sich in euer beider Leben ändert. Sollte es zu Gericht gehen, musst du neben stichhaltigen Gründen ein ausgefeiltes Betreuungskonzept nachweisen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2008 00:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo nrwdad,

ich hatte dieses Jahr eine ähnliche Situation. Mein Ex erklärte mir, dass unsere jüngere Tochter bei ihm mehrfach den Wunsch geäußert hatte bei ihm zu wohnen. Nun, da das eine Entfernung von 600 km ist konnte ich dem nicht ad hoc zustimmen. Wir haben dann die Hilfe des Jugendamts gesucht und auch eine Erziehungsberatungsstelle zu Rate gezogen.

Heraus kam bei uns folgendes: Die Tochter will gar nicht unbedingt zu Papa, sie will einfach häufigeren Umgang mit ihm. Ihm gegenüber hat sie das nur geäußert weil er sie immer wieder gefragt hat. Insofern haben wir das erstmal um 1,5 Jahre verschoben, bis Anfang 6. Klasse. Dann wollen wir in Ruhe noch einmal darüber reden.

Mir gegenüber hat sie letztens gesagt, dass sie gar nicht unbedingt zu Papa möchte, sie möchte einfach nur mal in einer anderen Gegend leben.
Während der Gespräche habe versucht herauszufinden wie sich der KV die Betreuung und den Umgang vorstellt. Betreuung würde seine Frau übernehmen, da er arbeiten muss und sich nicht kümmern kann unter der Woche. Umgang könnte er noch nicht sagen, da es sehr stressig wäre die 600 km zu überbrücken.

Dazu muss man sagen, dass wir noch eine 2. Tochter haben. Beide Kinder hängen sehr aneinander. Das hat der Psychologe auch herausgefunden. Insofern hat er die Verschiebung begrüßt. Ob die 10jährige später noch zu Papa will kann ich nicht sagen. Aber dieses Jahr war es anscheinend nicht ihr Wunsch sondern Papas. Häufigeren Umgang - so hat er beim Psychologen gesagt - kann er nicht gewährleisten, da er das Wochenende zum ausruhen und regenerien benötigt.

Also, versuch doch erstmal einen häufigeren Umgang zu bekommen, auch unter der Woche. Sollte das einige Zeit klappen und die Tochter dann immer noch zu dir ziehen möchte, dann würde ich auch den Weg gehen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2008 12:29
(@babbedeckel)
Registriert

Hi nrwdad,

vlt. auch mal paar Probewochen -erstmal-, in den ferien, bei dir, um zu sehen, ob ihr Entschluß wirklich gefestigt ist.
Dies könntest du ja mal der Rosenkriegs-KM vorschlagen ... ist vlt. "unauffälliger"  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2008 12:42
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Danke Leute für eure Anmerkungen.

Also es ist so, dass der Vorschlag eigentlich komplett von meiner Tochter ausgeht und wir da eigentlich bis dato nie darüber geredet haben und so damit "aus der Sonne" kam. Ich hab regelmäßigen Umgang alle 14 Tage zumindest mit meiner jüngsten Tochter und auch in den Ferien sind die Kinder bisher immer mindestens 14 Tage bei mir gewesen. Ich muss fairerweise aber auch dazu sagen, dass meine "Lütte" sehr an mir hängt und besonders darunter leidet das ich in 14 Tagen für 2 Monate auf den Balkan muss.

Was die Betreuung angeht, so wäre sie sicher Mo-Do Nachmittags mal ne Stunde oder 2 alleine, da ich erst um 16:45 Uhr von der Arbeit komme, aber sie sagte das wäre bei der  KM oft auch so, das sie nach der Schule alleine ist.  Mal abgesehen von dem Balkan-Einsatz jetzt der bereits im Frühjahr eingetütet wurde, muss ich nicht unbedingt auf Dienstreisen, von daher ist ggf. mit einer geringfügigen Anpassung der Arbeitszeiten durchaus eine gute und sinnvolle Betreuung zu gewährleisten.  Die KM ist ja ebenfalls berufstätigt (Nachtschicht) und die Kinder sind sehr oft über Stunden alleine (was ich so rausgehört habe).

Der Tipp mit dem Betreuungskonzept klingt gut und da werde ich mir sicher ausgiebig Gedanken drüber machen. Stichhaltige Gründe? Na da wird es schon schwieriger denn es basiert im Grunde genommen nach ja auf dem Wunsch meiner Tochter (klar ich würde das begrüßen und nicht ablehnen). 

Sicher würde sich einiges ändern - ich würde auch versuchen das sie zumindest auf ihrer jetzigen Schule bleiben kann, wohnungsmäßig wäre es bei mir auch kein großes Problem, klar irgendwann würde man wahrscheinlich umziehen in einer etwas größere Wohnung aber das ist ja alles noch Zukunftmusik.

Ich werde mich auf jeden Fall mal genauestens erkundigen und auch meine Anwältin zu rate ziehen.

Was meint ihr denn wie die Chancen stehen - wenn Betreuung und Umgang gewährleistet sind, die KM "nein" sagt aber das Kind beim Richter "ja" sagt, dann könnte man doch auch mit dem Argument des Kindeswohl kommen, oder?

Wie gesagt ich will nichts über den Zaun brechen und werde mit meiner Tochter auch noch viele ausführliche Gespräche darüber führen, werde dann versuchen mit der KM ein "Probewohnen" bei mir für sagen wir mal mindestens 4 Wochen zu vereinbaren und dann mal sehen was da raus kommt. Wahrscheinlich wird die KM das boykottieren da sie dann ja keinen anspruch auf den KU hat für diese Zeit oder sehe ich das falsch?

Danke für eure Unterstützung

nrwdad


Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2008 13:39
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Was meint ihr denn wie die Chancen stehen - wenn Betreuung und Umgang gewährleistet sind, die KM "nein" sagt aber das Kind beim Richter "ja" sagt, dann könnte man doch auch mit dem Argument des Kindeswohl kommen, oder?

IMHO Mittel bis Gut ! Wenn sich der Unrechtssprecher unsicher ist, wird evtl. ein GA beauftragt.  :exclam:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2008 15:56
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Hi,

IMHO Mittel bis Gut ! Wenn sich der Unrechtssprecher unsicher ist, wird evtl. ein GA beauftragt.  :exclam:

Gruß
babbedeckel

GA klingt zwar nicht so dolle aber mehr wie versuchen kann man es ja nicht. Ich werde mal sehen das meine Tochter Anfang nächsten Jahres 4 Wochen bei mir zur Probe wohnen kann (während der Schulzeit) damit wir den Alltag zusammen erleben können. Wenn meine Tochter es dann noch immer wünscht werde ich aktiv werden und die Sache in Gang bringen.

Gruß

nrwdad


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2008 16:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt wohl pro Bundesland unterschiedliche Altersgrenzen in denen der Wunsch des Kindes absolut Gehör findet. Hier in Brandenburg soll das lt. Jugendamt 14 sein. Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich nicht. Gehört werden die Kinder bereits früher aber erst mit 14 hat der Wunsch hier wohl sozusagen absolute Priorität.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2008 17:05




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

GG und BGB gelten bundesweit. Ein Mensch kann seinen Wohnort frei wählen, wenn er volljährig ist. Daran gibt es nichts zu rütteln. Die Sonderfälle der Unter-25-jährigen im Zusammenhang mit ALG-2 lasse ich außen vor.

Ich stelle immer wieder fest, dass die Frage nach dem Willen des Minderjährigen verwechselt wird mit dem rechtlich Möglichen. Wenn ein Richter dem Willen des Kindes entspricht, weil ein Sorgeberechtigter in Vertretung des Kindes, diesen Willen äußert und Umsetzung beantragt, dann ist das etwas ganz anderes. Der Richter nimmt dem (bisherigen) Betreuungselternteil wegen Kindeswohl/Kindeswille das Bestimmungsrecht über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einfach weg. Hierzu bedarf es noch nicht einmal einer ABR-Entscheidung.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2008 17:18
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Danke für die Erklärung DeepThought, das habe ich bisher auch immer verwechselt *zugeb*.

Es ist ja so, dass die KM und ich GSR haben, was durch die KM allerdings sehr häufig mit Füßen getreten und zu ihrem Vorteil sehr großzügig ausgelegt wird, was teilw. so weit ging das sie mir verbieten wollte mit meinen Kindern in den Ferien Oma & Opa zu besuchen, oder das Schulwechsel ohne meine Zustimmung erfolgten, dass Wohnungswechsel bis zur letzten Minute geheim gehalten wurden, usw. aber das wäre hier jetzt OT denke ich mal.

Ich habe eben meine Tochter wieder bei der KM abgeliefert und wir haben uns (also meine Tochter und ich) darauf geeinigt, dass wir jetzt erstmal meinen Balkan Einsatz versteichen lassen, das sie sich in der Zeit ausgiebig Gedanken darüber macht und das wir im Januar versuchen bei der KM die Zustimmung zum probewohnen zu bekommen um das alles mal auszutesten ob das wirklich so gut funktioniert wie wir uns das beide erhoffen oder erwünschen.  Ich werde mir natürlich ebenfalls Gedanken machen, ein Betreuungskonzept aufstellen, mich bei meinem Arbeitgeber ausführlich erkundigen und auch mit der Schule sprechen, um möglichst viele Eventualitäten abzuklopfen bevor es wirklich ins Eingemachte geht.

Was kann ich eigentlich machen, wenn die KM das "probewohnen" verweigert? Muss ich dann gleich zum Anwalt oder Familiengericht? Mir ist bekannt, dass das JA versuchen kann zu vermitteln, aber wenn die KM sich stur stellt hat das natürlich keinen Zweck.

VG

nrwdad


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2008 19:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nrwdad,

auch von meiner Seite eine Überlegung/Anregung: Mach aus diesem Thema bitte keinen "Dauerbrenner" zwischen Deiner Tochter und Dir. Also nichts, was sie dazu zwingt, über Wochen oder gar Monate ein Geheimnis gegenüber Mutter und Schwester bewahren zu müssen. Man kann auch sagen, "falsch zu spielen", denn es geht hier ja nicht um einen Agentenfilm mit guten und bösen Menschen, sondern schlicht um zwei alternative Lebensmittelpunkte, von denen einer derzeit besser scheint als der andere. Und da gibt es keine "guten Lügen".

Ich an Deiner Stelle würde den Balkan-Einsatz jetzt durchziehen, ohne das Thema zuvor oder währenddessen hochzuspielen; ein schlichtes "ich kümmere mich" sollte reichen. Und wenn Du wieder zurück bist und das Gefühl hast, es ist immer noch ihr Herzenswunsch und nicht nur eine Laune - dann zieh es durch, aber richtig. Will heissen: Gespräch mit der Ex suchen; parallel dazu ggf. bereits mit JA und RA geredet haben und der Ex - sofern es über das ABR keinen Gerichtsbeschluss gibt - ggf. mitteilen, dass Töchtig ab XYZ bei Dir wohnen wird. Fertig.

Ein monatelanger Schwebezustand nützt niemand etwas; er bringt Deine Ex höchstens auf die Idee, mit materieller oder emotionaler Erpressung Druck auf Töchting auszuüben. Auch "Probewohnen" ist nicht der Weisheit letzter Schluss; es ist eine Ausnahmesituation wie Ferien, die über den Alltag nicht viel aussagt. "Kinder haben" habt Ihr damals, vor 13 Jahren, ja auch nicht geübt. Schaff die Rahmenbedingungen; dann klappt das auch.

Noch'n Hinweis: "Probewohnen" wäre unterhaltstechnisch sowieso ohne Belang; daran ändert sich erst etwas mit Ummeldung und Kindergeldbezug durch Dich. Alles andere wären rechtlich "Ferien".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2008 21:09
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Hi Martin,

danke für Deine Ausführungen zu meinem Problem.

Natürlich werde ich jetzt erstmal meinen Balkan-Einsatz durchziehen und mich danach dieser Angelegenheit widmen und hochspielen will ich das schon gar nicht.

Bevor ich im nächsten Jahr das Gespräch mit der Ex und KM suche, werde ich mich allerdings vorher beim JA und bei der Anwältin informieren. In meinem Scheidungsurteil gibt es nichts über das ABR - aber ich denke das meine Ex nicht einfach so zustimmen wird wenn ich ihr eröffne, dass Töchterlin ab XYZ bei mir wohnt. Dann ist es mit dem "Fertig" noch lange nicht "fertig" und fängt wahrscehinlich erst richtig an.

Was das Probewohnen betrifft, so will ich das ja gerade in der Schulzeit, damit eben so viel wie möglich "Alltag" herrscht und eben nicht Ferien oder Wochenende, wo die Uhren schon mal anders gehen.

Unterhalt.... noch mal was zur Klärung. Irgendwo habe ich gelesen dass wenn das Kind mehr als 3 Wochen im Monat z.B. beim Vater verbringt, er dann der Ex für diesen Zeitraum keinen KU zahlen muss. Oder habe ich da was in den falschen Hals bekommen? Denn es ist ja kein "Ferienaufenthalt" sondern Tochter möchte, wenn auch nach ihrem Wunsch erstmal zur Probe, ihren Lebensmittelpunkt verlegen. Das wäre ja finanziell eine Doppel"belastung" (wobei ich bei meiner Tochter nicht von Belastung sprechen will) und irgendwie unfair... Tochter wohnt sagen wir mal 4 Wochen bei mir und Ex kassiert vollen KU für die Zeit? Hm....  das würde ja bedeuten wenn die Kids 6 Wochen in den Feiren bei mir sind, ich meiner Ex vollen KU zahlen muss und die freut sich das sie Kohle macht ohne Ende. 😡
Ist das mal wieder der berühmte "Rechtsstaat"?

mvg

nrwdad


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 19:13
(@jemmy)
Registriert

Hallo nrwdad

Das hast du schon richtig erkannt! Lebensmittelpunkt ist dort, wo Töchting gemeldet ist und den ständigen Aufenthalt hat. Sie könnte auch 8 Wochen bei dir sein und trotz alledem müsstest du schön brav den KU an die EX zahlen. Kann man sich drüber ärgern, muss man aber nicht.

Was den Umzug von Töchting angeht, sollte man sich nochmal darüber unterhalten, wenn es denn soweit ist. Es gibt auch noch andere Wege, als auf die Zustimmung von KM zu warten. Doch dazu mehr, wenn es notwendig wird.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 19:23
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Jemmy,

da muss ich doch tatsächlich was falsch verstanden haben was den KU angeht ... nun gut... lässt sich nicht ändern... dann werd ich mal versuchen zu sparen damit ich entweder das Probewohnen oder zumindest die Anfangszeit überbrücken kann, bis Ex dann ggf. die notwendigen Papiere unterschrieben hat und die Bürokratie mahlt ja allgemeinhin langsam.

Was die anderen Wege betrifft, so machst Du mich neugierig ...

VG

nrwdad


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 21:51
 Oll
(@oll)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi nrwdad!

Als selbst betroffenes Scheidungkind kann ich dir nur sagen wie das bei mir damals war, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das dir weiterhilft, aber lies selbst.

ASR und ABR hatte meine Mutter und der biologisch am Zeugungsakt Mittätige hatte lediglich Umgangsrecht. Warum das so ist, werde ich nachreichen, wenn meine Mom die Scheidungsakte durchforstet hat.

Zwischenfrage an die Kundigen:
War das 1978 so, dass die Mütter selbst in der Ehe ASR zugesprochen bekamen?

Es gab eine Verhandlung als ich 6 Jahre alt war und es ging um das ABR, welches der biologisch am Zeugungsakt Mittätige beantragt hatte. Ich wurde befragt und sprach mich für meine Mutter aus und dem hat der Richter entsprochen. Jetzt ist ja aber auch so, dass die "Rechtssprechung" wohl auch schon damals eher mutterlastig war und vllt. wurde meine Aussage daher auch so stark gewertet oder es hing damit zusammen, dass ich ja zur Mutter, die ASR hatte, tendierte.

Genaueres reiche ich, wie gesagt, nach, wenn ich die exakten Hintergründe habe.

Bis dahin und pass auf dem Balkan auf dich auf, deineTochter braucht dich noch!

Gruß,
Oll

P.S.: Gespräche beim JA gingen der Verhandlung vorraus.


Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 23:51
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Nabend Oll,

danke für Deine Schilderung - es hilft nicht unbedingt aber ist auf jeden Fall einmal interessant zu erfahren. Ohne natürlich Deine Hintergründe zu kenne, vermute ich mal dass wenn Deine Mutter ASR und ABR bekomme hatte, und Du sowieso zu Deiner Mutter wolltest, der Richter ja auch keinen Grund hatte das irgendwie anders zu entscheiden.

Bei mir ist es so das wir gemeinsames Sorgerecht haben, bezgl. ABR steht überhaupt nichts in dem Scheidungsurteil (jedenfalls habe ich jetzt beim ersten Lesen nichts darüber gefunden).

VG & danke nochmal

nrwdad


Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 00:25
 Oll
(@oll)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi nochmal!

Habe ich gerade gefunden...

http://www.vatersein.de/Forum-topic-13933.html

Fazit:
Wenn SR gemeinsam und nichts anderes vereinbart, ist auch das ABR geteilt.

Gruß,
Oll


Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 00:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nrwdad

Bei mir ist es so das wir gemeinsames Sorgerecht haben, bezgl. ABR steht überhaupt nichts in dem Scheidungsurteil (jedenfalls habe ich jetzt beim ersten Lesen nichts darüber gefunden).

Das ist nicht weiter verwunderlich, da das ABR Bestandteil des SR ist. Das heisst nichts weiter, als dass Du vollumfängliches GSR hast. Alles andere wäre auch nur dann angebracht wenn von einem Gericht festgestellt (entschieden) wird, dass es dem Kindeswohl entspricht, etwas anderes festzulegen (i.d.R.).

@Oll
Mag sein, dass Du auf die Wortzusammenstellung "der biologisch am Zeugungsakt Mittätige" stolz bist. ICH hingegen fühle mich bei solcher Wortwahl durchaus diskreditiert, da meine Ex ähnlich erfindungsreich ggü. meinem Sohn agrumentiert hat. Jedenfalls würde es mich freuen, wenn bei Nennung des (biolog.) Vaters dieser auch als solcher bezeichnet wird egal, ob er sich in Deinen Augen auch als solcher benommen hat. Ausserdem stufst Du ebenso Deine Mutter damit als Objekt herab.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 12:53




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