Telefonkontakt mit ...
 
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Telefonkontakt mit Kinder.

 
(@kater-freddy)
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Hallo an alle,
wer kann mir einen Rat geben?
Ich habe nun nach fast 15 monaten eine Regelung der Besuche meiner Kinder , über Anwältin mit Androhung einer Klage hinbekommen-bin im Schichtdienst und muß viele Wochenenden arbeiten.

Vor dieser Regelung, "durfte" ich meine Kinder jeden Mittwoch und Sonntag anrufen-extra eine Leitung für mich.

Diese Leitung hat meine noch Ehefrau nun gesperrt.

Ich kann die Jungs also garnicht mehr erreichen!
Was kann ich da machen ???

Danke für Antworten,
kater-freddy :


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2004 00:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kater-freddy,

wie alt sind die Kinder und wie oft seht ihr euch?

Wie steht es um die Möglichkeit über den Anschluss deiner Ex die Kinder tel. zu erreichen?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2004 00:57
(@kater-freddy)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Reaktion!
Meine Jungs sind 12/9 Jahre alt. Die Mutter hat eine Sondernr. und ich hatte extra eine Leitung für mich-die nun nachdem meine Anwältin Druck machte gesperrt wurde.
Die Kinder melden sich hier garnicht-weil es wohl die Stimmungslage dort nicht zulässt.

Wir haben uns jetzt über Anwälte so geeinigt, dass Besuche stattfinden, wenn es mein schichtplan erlaubt und ich den,dass meine Frau sich nicht recht wohl dabei fühlte und deswegen keine Telefonate mehr stattfinden dürfen.
Danke!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2004 01:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Alter der Kinder ist also für Telefonate ggeignet; denn darum ging es mir. Und wenn du sie nur unregelmäßig sehen kannst, ist der Kontakterhalt per Telefon unerlässlich.

Solltet ihr GSR haben, so versuche dieses zu nutzen um über Schule, Sportvereine dich über die Entwicklung der "Bengels" zu informieren. Damit bist du schon mal up-to-date.

Versuche, zur Not brieflich, deiner Ex in ruhigen Worten klar zu machen, dass die Telefonate für die Entwicklung der Kinder und Beibehaltung der guten Bindung dienlich sind. Bitte sie in diesem Zusammenhang um Nennung von Rufnummer, Uhrzeit und Wochentag, damit du die Kinder anrufen kannst. Ist sie nicht eingängig, bliebe wieder nur der Rechtsweg.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Kinder dich anrufen. Ich sah letztens im Fernsehen eine Werbung für sog. R-Gespräche. Deine Kinder können dich damit unter Nutzung des Anschlusses der Ex anrufen, jedoch trägst du die Verbindungsgebühren.

Auch zu überlegen wäre, wenn du in finanziell dazu der Lage bist, einen gesonderten Anschluss bei der Ex zu bezahlen. Bedenke hierbei, dass die beiden (und die Ex) natürlich auch andere Personen darüber anrufen können und es schnell ins Geld gehen kann. Vielleicht gibt es auch technische Möglichkeiten, nur ein, zwei, drei Rufnummern zuzulassen. Einfach mal die Telekom fragen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2004 01:21
(@kater-freddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke,

es war ja schon eine Nr.-nur für mich. Nun ist durch ausschalten des telefons,außer mittwochs und und samtags-wird jetzt die Leitung nicht mehr eingeschaltet.

Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2004 01:33
(@Unbekannt)

Hallo,
ich habe mich hier wohl nicht richtig erklärt.

Vor der Besuchsregelung-die über Anwälte gekärt wurde, durfte ich auf der extra für mich eingerichteter Leitung anrufen-jeden Mittwoch u. Sonntag!

Diese Leitung ist nun total stumm, sodass KEINE Telefonkontakte mit den jungs stattfinden können!

Ist das rechtlich in Ordnung?
Danke,
kater-freddy


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2004 21:26
 mel
(@mel)

hi kater-freddy,
mir erging es ähnlich, im beschluss des amtgerichts stand: der KV bekommt das recht, die kinder am mittwoch und samstag von 18 - 19 uhr anzurufen.
die KM verhinderte diese kontakte über wochen, im nächsten verfahren interessierte es niemanden.
werden auch die umgangskontakte behindert?
wenn ja sofort klage einreichen.
mel


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2004 10:59