Spielen im Garten
 
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Spielen im Garten

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo liebe Gemeinde,

heute mal ein anderes Thema. Hier im Haus (8 Mietparteien) leben zwei Kinder (10 Jahre, mein Sohn und 12 Jahre, der Nachbarssohn). Diese Kinder spielen an 3-4 Tagen zwischen 19 und 20.30 Uhr bei schönem Wetter im Garten auf der dafür vorgesehenen Fläche Fußball. Meine direkte Nachbarin macht jetzt hier Theater, weil sie will, dass die Kinder aus dem Garten um 20 Uhr verschwunden sind. Dazu muss man sagen, dass die andere Mutter und ich darauf achten, dass die Kinder beim Spielen nicht unnötig rumkreischen oder sonst wie Alarm machen. Tun sie auch nicht (habe mich mehrfach angeschlichen und das beobachtet 😀 und außerdem kann ich sinnlos kreischende Kinder selber nicht leiden)

Nun meine Frage. Die Hausordnung lautet wie folgt:

1) Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner. Deshalb ist Musizieren während der allgemeinen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13-15 und an allen Tagen von 22-7 Uhr untersagt. Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen, die Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.

2) Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus, Hof oder Garten belästigende Geräusche nicht zu vermeiden Klopfen von Teppichen und Läufern, Staubsaugen, Rasenmähen, Basteln und dergleichen so sind diese Verrichtungen Sonn und Feiertagen in der Zeit von 8-12 Uhr und von 15-18 Uhr vorzunehmen, an Werktagen können diese von 9-20 Uhr erfolgen.

4) Kinderspiel: Kinder sollen möglichst auf den Spielplätzen spielen. Spiel und Sport in den Anlagen muss auf die Anwohner, Haustiere und die Bepflanzung Rücksicht nehmen.

So.

Auf den offiziellen Seiten des Berliner Ordnungsamtes findet man folgende Aussage: Die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und die Sonntags- bzw. Feiertagsruhe ganztags sind dabei einzuhalten.

Für mich heißt das: Die Kinder dürfen bis 22 Uhr spielen und müssen dabei jedoch Rücksicht üben. Meine Nachbarin meint, analog irgendwelcher Gartenarbeiten haben die Kinder ab 20 Uhr zu verschwinden.

In den Urteilen Berliner Verwaltungsgesetzen geht klar hervor, dass Nachbarn spielende Kinder hinnehmen müssen. Berliner Gerichte scheinen da eine erhöhte Toleranz zu haben.

Die Frage ist jetzt, kann ich aus der Hausordnung und den Berliner Ruhegesetzen davon ausgehen nichts "falsch" zu machen, wenn ich die Kinder draußen nach 20 Uhr spielen lasse? Um halb neun sind die eh verschwunden, weil sie ja Schule haben. Sie spielen wie gesagt zu zweit, gröhlen nicht rum, sondern kicken halt aufs Tor und freuen sich dabei vielleicht auch mal hörbar. Die restlichen 5 Mietparteien scheinen kein Problem damit zu haben. Die Madame neben mir ist die einzige, die Theater macht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2014 14:53
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Frage ist jetzt, kann ich aus der Hausordnung und den Berliner Ruhegesetzen davon ausgehen nichts "falsch" zu machen ...

Liebe LBM,

würden meine Nachbarn solche Wünsche, Forderungen oder Vorwürfe äußern, wäre meine wichtigste Frage, wer sich in welcher Form mir oder meinen Kindern gegenüber äußert.

Die Bitte eines Menschen, zu dem ich / wir gern ein gutnachbarliches Verhältnis pflege/n nehme ich dem Zusammenhang ganz anders wahr, als Forderungen oder Vorwürfe von Menschen, die ich keinen Tag vermissen würde, falls sich eine andere Wohnung suchen würden.

Fakt ist, dass man sich nur seine Wohnung / sein Haus, nicht aber die Nachbarn aussuchen kann. Ich selbst strebe nicht an, mit allen Nachbarn befreundet zu sein.

Unhöflichkeit und grimmige Gesichter kann ich bei Menschen, die meinem Herzen nicht nahe stehen (auch wenn sie zufällig dieselbe oder eine ähnliche Anschrift wie ich haben), gut ignorieren. Meine persönliche Grenze, selbst aktiv zu werden, liegt bei tätlichen Übergriffen gegen die Kinder.

Solange nichts dergleichen droht, würde ich den Ärger bei der Dame lassen, die ihn pflegt. Merke: Nicht die Kinder ärgern die Frau. Die spielen einfach Fußball. Sondern die Nachbarin ärgert sich über die Kinder.

Würden die Kinder die Frau vorsätzlich ärgern (Stinkbomben, Klingelmännchen etc.) wäre die Lage anders. So tun die Kinder nur was ihnen selbst gefällt und eure Nachbarin ärgert sich darüber, weil sie sich ärgern will. Das kann sie tun oder lassen. Ihre Gefühle sind nicht deine Angelegenheit und weder die Kinder noch du seid dafür verantwortlich. Solcher Ärger kann sich auch an anderen Bagatellen entzünden. Dass es Menschen gibt, die nicht nur Freunde haben, sondern auch noch Freunde am Leben und einen Sport, der sie begeistert, ist ein Glück, dass missgünstige Menschen bei ihren Mitmenschen kaum ertragen können. Mir fällt nichts ein, was Außenstehende gegen eine solch misanthropische innere Haltung tun könnten.

Falls die Lady deine Lieblingsnachbarin sein sollte und dir ein gutes Verhältnis zu ihr am Herzen liegt, hilft vielleicht ein "Runder Tisch" zu fünf oder zu sechst: Beide Jungs mit ihren Eltern bzw. Müttern und der Nachbarin suchen entspannt und ohne Feindseligkeit nach Wegen, die Stimmungstrübung im sonst gutnachbarschaftlichen Verhältnis zu klären.

GlG 🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2014 17:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu.

Das Verhältnis war bisher neutral, aber sie maulte dann die Kinder an. Und das habe ich mir dann verbeten, weil sie m. E. dazu kein Recht hat. Wir haben die Kinder noch mal darauf hingewiesen, dass sie überflüssigen Krach vermeiden sollen und die Frau nicht provozieren sollen, höflich grüßen usw. Aber dass sie spielen dürfen.

Die Kinder sind kaum mal einen Tag vor 19 Uhr zu Hause, es ist den ganzen Tag Ruhe. Ich hole die doch nicht bei strahlender Sonne rein. Es geht um 3-4 x 1,5 Stunden die Woche. Wenn überhaupt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2014 17:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM,

da ich selber auch schon genau in so einem 8-Parteien-Haus gewohnt habe, kenn ich die "lieben Nachbarn" die am liebsten ständig hinter der Gardine hängen und neben Deinen Kindern natürlich auch noch Deinen sonstigen Besuch genau inspzieren 😉 Hier kann man schon "spannende" Überraschungen erleben, wie gut die "Fenster-Mafia" funktioniert.

Da ich selber auch in einem grösseren Haus vermiete, kenn ich die Probleme auch. Oftmals sind die Hausordnungen noch aus den 80er oder 90er Jahren bzw. nicht mehr an die örtlichen Gegegebenheiten angepasst. Dazu ist Rücksicht  gerade in größeren Häusern absolut notwendig, da sich ansonsten die lieben Leute gleich bei der Hausverwaltung oder in der Eigentümerversammlung beschweren und nachher nur noch über "böse Briefe" kommunziert wird.

Ich würde hier vielleicht selber noch mal beim Verwalter nachfragen, was aktuell für den Bolzplatz an Nutzungszeit vorgesehen ist - und ansonsten die Kids auffordern um kurz nach Acht das Spielen dort einzustellen. Nicht weil man sich nicht durchsetzen kann, sondern weil auf Rücksicht in solchen Wohnanlagen höhere Anforderungen gestellt werden müssen. Und ja, auch das "Knallgeräusch" auf ein metallenes Tor kann irgendwann nerven, wenn die eine Wohnung es schon den ganzen Tag ertragen muss 😉 Gruß Ingo  

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2014 17:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe da auch eher kein Problem bei euch und schließe mich Biggi an, die dem Ganzen mal wieder sehr kleidsame Worte angezogen hat.

Geräusche von Kindern geltem seit dem berühmten Kindergartenurteil von vor ein paar Jahren eben nicht mehr als vermeidbarer oder unnötiger Lärm, sondern als natürlicher Ausdruck von Lebensfreude.

In ländlicher Umgebung muss man ja auch hinnehmen, dass da auch mal Hähne mal etwas verlautbaren, weil es eben ortstypisch ist.
Und in eurer Wohngegend sind eben Kinder ortstypisch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2014 20:57
(@bester-papa)
Registriert

Hi LBM,

Schau mal hier:

http://m.t-online.de/index.html#article?id=67089050

Demnach gelten nicht mal mehr die Mittagszeit oder das Wochenende als gesetzliche Ruhezeit. Lediglich die Nachtuhe ist von 22.00 bis 06.00 Uhr geregelt.

Sofern Dein Mietvertrag andere Zeiten vorschreibt, würde ichdie Regelungen als uunwirksam erachten und das damit begründen,  dass bei Kindern höhere Toleranzgrenzen gelten. Insofern würde ich auch einem Unterlassungsschreiben des Vermieters (oder sogar einer Unterlassungsklage oder Kündigung) gelassen entgegen sehen.

Die Oma von Nebenan lass kreischen.

Du kannst Dich ja noch mal bei Deinem Ordnungsamt nach den ortsüblichen Ruhezeiten erkundigen.

Gruss
BP

PS: Und bitte ersetze Dein Hertha-Logo mal durch einen richtigen Fußballverein,  sagen wir zB den BvB  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2014 23:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

PS: Und bitte ersetze Dein Hertha-Logo mal durch einen richtigen Fußballverein,  sagen wir zB den BvB  😉

Oha, ich gehe schon mal in Deckung!  :zuberge:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2014 23:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*ich hab so ein Brennen in den Augen! HA HO HE!!!*  :phantom:

Gestern hatten wir einen Grillnachmittag /-abend mit der Hausgemeinschaft. Das war sehr nett und brachte hübsche Erkenntnisse:

1. Man hört die Kinder im Garten gar nicht. Sagen die anderen Nachbarn. (Sie haben den ganzen Abend neben uns gespielt und waren WIRKLICH leise, unsere Musik und unser Lachen war lauter.)
2. Nachbar 1 hat beim Einzug versehentlich eine Blume zerstört. Er hat die ersetzt. Das war aber die Falsche. Da hat die Madame erst Ruhe gegeben, als er die "originale" Blume ersetzt hatte.
3. Nachbar 2 hat beim Einzug den Cousin das Laminat verlegen lassen. Da ist sie angestiefelt und meinte, er würde wohl schwarz arbeiten.
4. Nachbar 3 hat mal ein Paket bei ihr abgeholt. Den hat sie vollgepöbelt, sie würde sich wegen seiner Scheißpakete noch mal die Knochen im Flur brechen.

Es hat so ziemlich jeder seine Päckchen mit ihr zu tragen.

@ Ingo: Nee, den ganzen Tag spielen sie ja eben nicht. Mein Sohn kommt momentan an keinem einzigen Wochentag vor 19 Uhr nach Hause. Beim Nachbarsjungen sieht es ähnlich aus. Sie "muss" halt abends zwischen 19 Uhr und 20.30 ab und zu das Spiel der Jungs "ertragen". Aber wie gesagt, die sind nicht besonders laut. Ich glaube, ihr gehts rein ums Prinzip. Ich stehe kurz davor, ihr anzubieten, dass ich die Kinder um Glockenschlag 20 Uhr reinhole, sie aber dafür von 13.30 Uhr nach der Schule bis 20 Uhr spielen zu lassen  :rofl2:

Ich habe etliche Broschüren, Verordnungen, Links gefunden, nach denen zwischen 22 und 6 Uhr Ruhe zu herrschen hat. Und die Ruhe herrscht. Also eigentlich schon früher. Bin gespannt, im großen EFH nebenan lebt eine türkische Großfamilie. Die findet auch oft den Weg ins Haus nicht. Mal sehen, ob sie sich da rüber traut, denn dort wird wirklich oft laut gelebt, nicht nur von den Kindern 🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2014 17:50
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM,

ich würde morgen einfach mal bei Eurem Verwalter bzgl des Spielens anrufen und nachfragen. Dafür werden die bezahlt und die sind normalerweise sehr fit, was die lokalen Gegebenheiten oder die Hausordnung anbelangt, da dort oft mehrere Objekte in einer Stadt betreut werden und man dort "die Probleme" kennt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2014 18:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Würde ich auch nicht machen.
Da soll der hingehen, der ein Problem hat.
Und das ist nicht LBM.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2014 18:53




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

ich stimme den Vorschreibern zu: Auch ich würde der Dame keine resignierenden Angebote machen; schon gar nicht, wenn die kollektive Meinung der Hausgemeinschaft nicht unbedingt dafür spricht, dass sie deren Wortführerin sein könnte.

Die Hausordnung ist da doch sehr eindeutig, und wenn irgendetwas für (motorbetriebene) Gartengeräte gilt, ist das nicht 1:1 auf Kinder anzuwenden. Wenn sie Probleme mit (erträglichen) Kindergeräuschen hat, soll sie die Fenster geschlossen lassen, ihren Fernseher lauter drehen oder mit ihrem Friseur darüber reden. Oder in den Wald ziehen; da brüllen nur Vögel.

Es geht nicht um fehlende Rücksichtnahme ihr gegenüber, sondern darüber, dass Du solchen Menschen keine Macht über Dein Tun und Deinen Kopf geben darfst. Ansonsten wird sie mit Dir demnächst über den Inhalt Deiner Mülltonne oder Deine Art, Dein Auto zu parken diskutieren wollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 25.05.2014 19:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Problem bei der Vorgehensweise "wir lassen es einfach so laufen" ist, dass es über kurz oder lang auf dem Schriftweg (als Beschwerde gegen LBMs Kinder) laufen wird. Dann sind die Fronten meist richtig verhärtet. Zusätzlich sieht man sich dann gezwungen auf die (nach eigener Meinung ungerechtfertigten Vorwürfe) zu reagieren, da dann die Anschuldigungen nicht mehr zwischen den zwei betroffenen Parteien, sondern durch die Hausverwaltung an LBM kommen.

Ich würde hier immer versuchen, proaktiv die Dinge zu klären - ohne den Kindern das absolut legitime Kicken zu verbieten.

Noch ein Tipp: Normalerweise haben Wohnanlagen auch einen Beirat. Auch dieser kann vermitteln bzw. die aktuelle Lage zur zeitlichen Nutzung der Anlage einholen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2014 19:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das ist zwar richtig aber solche haben dann auch meistens schon ihren Ruf als Querulanten weg.

Ich würde ihr die Chance, sich lächerlich zu machen jedenfalls nicht nehmen wollen. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 25.05.2014 19:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, das ist zwar richtig aber solche haben dann auch meistens schon ihren Ruf als Querulanten weg.

ich auch nicht. Wenn die Dame sich ausserhalb der Hausgemeinschaft stellen möchte, soll sie es tun. Und wenn sie deshalb zu einem Anwalt laufen möchte, ebenfalls. Man muss sich nicht vor der Diktatur des Kleingeistes und des Mittelmasses verbeugen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2014 19:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab ihr schon gesagt, dass ich einer Klage ganz entspannt entgegen sehe. Und beim Vermieter hat sie sich Ende April beschwert, da kam bisher nix. Das habe ich nur durch Zufall erfahren. Ich wollte nur abchecken, ob sie im Recht sein könnte.

Anrufen werde ich ihn nur, wenn sie mir weiter auf den Kranz geht. Wie gesagt, ich stehe selber nicht auf grenzenlos kreischende Gören  😉 daher passen wir auf, dass die beiden Bengel es nicht übertreiben.

Ich berichte, wie es weiter geht.

Lieben Gruß und Dank 😀

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2014 20:38
(@totohh)
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daher passen wir auf, dass die beiden Bengel es nicht übertreiben.

genau so! evtl. die Jungs durchaus mal darauf aufmerksam machen, dass - je weiter der Abend fortgeschritten ist - im Sinne von gegenseitiger Rücksichtnahme der Lärmpegel etwas gesenkt werden kann. Damit hast Du Deine "Pflicht" getan, die Jungs sind sensibilisiert und haben vielleicht auch was gelernt. Und dann soll die olle Tante doch mal was sagen, dann aber bitte schön direkt, aber in vernünftigem Ton zu den Jungs - die sind alt genug!
Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2014 20:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke. Wir haben den Jungs gesagt, dass sie AUCH DANN höflich zu bleiben haben, wenn sie pampig wird. Die Mutter vom anderen Jungen grüßt sie schon nicht mehr. Für die Jungs ist es allerdings ein gutes Training, sich im Griff zu behalten, auch wenn die andere Seite austickt...

Heute sind die Jungs den ganzen Tag nicht zugange gewesen. Da konnte sie sich ja mal entspannen  🙂

Zwei unserer Nachbarn planen Nachwuchs. Ich baue schon mal die Buddelkiste auf *hihi*

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2014 20:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*gg* Vor der Buddelkiste kommen aber erst noch zahllose Schreitage- und Nächte 😉

Und je nach Temperament noch ein paar lautstarke Übungsstunden der potentiellen Eltern  :rofl2:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2014 21:01
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

Also ich würde mich ganz entspannt zurück lehnen.

Spielende Kinder sind seit Jahren (gerichtlich) hinzunehmen.
Ausnahme:
    Gezielt provokatives (!!!) lautes Spielen und Lärmen zur allgemeinen Mittagsruhe oder nach 22:00 (manchmal 23:00).
    Mit gezielt ist gemeint: die restliche Zeit spielen die Kinder nicht oder nicht wahrnehmbar.

"Spielende Kinder können in der Lautstärke häusliche Arbeiten übertönen sind aber nicht als diese zu werten".

Die Hausordnung kann Spielzeiten nur (geringfügig) einschränken, tut Eure aber nicht.

Punkt - aus - Schluss. Keine Diskussion.
Angebote würde ich der "Querulantin" nicht machen.

Was mich allerdings stört ist die Bemerkung (sinngemäß): "Ich sehe Ihrer Klage gelassen entgegen!"
Muss denn Alles geklagt werden?
Über die psychologische Schiene ist der Dame ohne Probleme beizukommen. Man muss nur zusammenhalten *duck und wech*
Nein, das ist keine Aufforderung Ihr zu schaden.
Ich meinte eher überfreundliches Entgegentreten, damit Sie nicht weiß, ob man Sie anlacht oder auslacht. 😉
Oder manchmal einfach Negieren.

Frag doch mal aktiv beim Vermieter nach: So nach dem Motte: "ich hörte, es gab eine Beschwerde, weil ..."
Mal sehen was er dazu sagt.
Das Wissen kann Dir nur nutzen.

Doni

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2014 11:21
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

also ich denke nicht, dass es ein Patentrezept gibt. Man muss es situativ sehen. Gesetze oder Urteile hin oder her, Rücksicht endet nicht bei einer ganz bestimmten in irgend einem Urteil festgeschriebenen Uhrzeit. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert auch ein wenig Fingerspitzengefühl, und nicht so die Holzhammermethode "na und. Kinderlärm ist eben hinzunehmen".  Die Hausordnungen sind ein Rahmen, der weder von der einen, noch von der anderen Seite, minutiös ausgereizt werden sollte. Denn man will ja weiter gemeinsam zusammenleben, und vielleicht auch mal Rücksicht bekommen.

Das hast du, LBM, aber gut gemacht, und herausgefunden, dass keine begründbare Befindlichkeit dahintersteht, die man nicht einfach außer Acht lassen sollte ...wie zum Beispiel: an bestimmten Tagen hat die Nachbarin Nachtdienst und legt sich 20 Uhr noch mal hin, um vorher zu schlafen. Das wäre so ein Beispiel, wo ich meine Kinder dann an diesen Tagen tendenziell auch schon 20 Uhr nicht mehr Tore schießen lassen würde.

Hier scheint es sich aber um das nachbarschaftlich unbeliebte Meckerkopp-Exemplar zu handeln, das - egal wie man's macht - sowieso etwas zu meckern hat. Und bei Prinzipmeckerern kommt man mit Kompromissbereitschaft eben nicht weiter.

Da hilft dann nur, ja - ja sagen, und dein Ding trotzdem durchzuziehen. So wie du es ja auch machst.  :thumbup:

Und das sage ich trotzdem ich selbst in den letzten Jahren immer empfindlicher bei Kinderlärm werde. Die normalen Spielegeräusche gehen ja noch, aber die Kreischkinder aus dem Nachbarshaus, die nur brüllen, und "Böcke" lauthals ausleben, und sich nicht unterhalten, sondern stets anschreien, so dass ich hier im dritten Stock jedes Wort verstehe, wo ich doch auch mal nur einfach gemütlich auf dem Balkon sitzen will, also dann könnte ich .... :phantom: Ich bin heilfroh, dass die jetzt ausgezogen sind. 

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2014 18:12




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