Servus Lullaby,
Von Untreue kann keine Rede sein.
- für mich ist die Angelegenheit mit meinem Schreiben beendet
:thumbup:
Ob KM dafür zahlen muss hängt davon ab, ob sie mit ihrer Rain eine Stundenhonorarvereinbarung getroffen hat oder dies als gesonderte Angelegenheit normal nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG abgerechnet wird oder dies sogar als kleine kostenlose "Nebenhilfstätigkeit" im Rahmen des Gesamtmandants betrachtet wird.
Kann man also nicht genau sagen...
Viel Erfolg weiterhin...und nicht ärgern lassen...
kurzes update:
- Antwortbrief von mir ist draußen, ist doch ein bisschen länger geworden (ca. halbe Seite)
- mein RA hat selbst gesagt, das Schreiben von der Gegenseite wäre total lächerlich, ich kann gerne selbst darauf antworten. Von Untreue kann keine Rede sein.
Hey Lullaby, ich weiß, schon über 9 Jahre her :-). Ist danach von der KM noch was gekommen bzw. mußtet ihr doch noch vor Gericht? Habe heute einen ganz ähnlichen Brief der KM erhalten. Ich bin ihrem geldgierigen Verhlaten vor ca. 2 Jahren (Trennungszeit) entgegen gekommen, indem ich das angesparte Geld für die Kinder 'gesichert' habe. Es ruht jetzt auf einem Konto vor sich hin.
Hi Brave,
Lullaby bin ich nicht und ich habe zum Glück auch keine Erfahrung. Es hat aber seit 2011 ein paar interessante Urteile dazu gegeben.
Grundsätzlich haben Eltern die Vermögenssorge, das heißt aber nicht, dass sie mit dem Geld machen dürfen, was sie wollen. Neben absolut nötigen Anschaffungen können sie es z.B. auch wirtschaftlich anlegen. Können sie das später nicht nachweisen, so müssen sie dem Kind den Schaden ersetzen. Was aber nichts bringt, wenn die geldgierige Kindsmutter pleite ist. Dann haben die Kinder einen 30 Jahre gültigen Titel, mt dem sie sich auch nichts kaufen können. Also ist es eigentlich schon gut, dass du es gesichert hast. Schau eben, dass du Nachweise hast, wo es liegt und dass es vollständig ist.
Es gibt aber mittlerweile Ausnahmen. Wenn das Geld angelegt und gegeben wurde mit dem Willen, dass nur das Kind darauf zugriff hat, dann dürfen die Eltern es nicht anfassen und es hat auf dem Konto zu verbleiben. Das ist z.B. der Fall, wenn Großeltern, Paten immer Geldgeschenke eingezahlt haben. Also ja, das könnte nun schon ein Problem werden und man könnte fordern, dass du es zurückzahlst.
Sowas wie Unterschlagung etc ist Quatsch. Das passt hier gar nicht.
Danke. Das angesparte Geld kam nicht durch Geldgeschenke o.ä. zustande, sondern wurde über einen Sparplan während der Ehezeit angespart. Der Großteil von mir, aber natürlich vom Gemeinschaftskonto.
Gefordert wird in dem Schreiben das Geld mündelsicher anzulegen und ein "und' Konto/Depot (d.h. nur beide Elternteile können Änderungen u.ä. zustimmen) einzurichten, damit ich damit nicht durchbrenne. Wieder angelegt habe ich das Geld nicht, sondern nachweislich brach liegenlassen auf einem Unterklnto von mir.
Wie reagieren? Was geht und was nicht? Möchte eigentlich alles so belassen wie es ist, aber das Geld wieder in Sparplänen anlegen.
Hallo,
ein "und" Konto/Depot ist doch eine gute Idee. Wie das Geld verrwaltet werden soll müssen dann die Eltern auch gemeinschaftlich festlegen. Wenn ihr euch als Eltern auf einen Sparplan einigen könnt, dann geht das, wenn nicht, dann bleibt es eben liegen. "mündelsicher" ist eine Standardformulierung, die ausschliessen soll, dass es ein zu großes Risiko gibt, dass das Geld am Ende weg ist.
VG Susi
... ein "und" Konto/Depot ist doch eine gute Idee. Wie das Geld verrwaltet werden soll müssen dann die Eltern auch gemeinschaftlich festlegen.
Das ist genau der Weg, den ich eigentlich nicht beschreiten möchte, da einfach kein Vertrauen mehr da ist speziell wenn es ums finanzielle geht (ja, sind beide Eltern der Kinder und bla bla bla :-)). Sie hat auch nie irgendwas am Hut damit gehabt, sondern ich habe mich hier stets gekümmert. Wie kann ich das umschiffen?
Ach ja, in dem Schreiben wird erwähnt, dass die Anwältin (wenn ich ihren Forderungen nicht nachkomme) die Hilfe eine Ergänzungspflegers in Betracht ziehen/einschalten würde aufgrund der eindeutigen Rechtslage. Was bitte istein Ergänzungspfleger in diesem Kontext?
Es hat aber seit 2011 ein paar interessante Urteile dazu gegeben.
Konnte hierzu nix finden. Hast du die Urteile parat?
Hallo,
<a href="https://www.erbrecht-anwalt-leipzig.de/10-februar-2017-minderjaehrige-im-erbrecht-teilentzug-der-elterlichen-sorge-und-ergaenzungspflegschaft.html>Hier</a>" geht es zwar um eine Erbschaft, aber in diesem Kontext wird die Arbeitsweise eines Ergänzungspflegers beschrieben.
"Ergänzungspflegschaft bedeutet, dass ein Teilbereich des Sorgerechts der Eltern für ihr minderjähriges Kind durch das Gericht auf eine andere Person übertragen wird (§ 1909 BGB). ....
Während eine Vormundschaft vom Gericht nur im Ausnahmefall angeordnet wird, kommt es aber häufiger vor, dass statt des kompletten Sorgerechts nur ein Teilbereich entzogen wird, beispielsweise die Vermögenssorge (§ 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB)."
Ich verstehe das so, dass die Verwaltung des Geldes dann dem Ergänzungspfleger übertragen wird, der das Geld dann entweder "liegen lässt" oder "mündelsicher anlegt" bis zur Volljährigkeit des Kindes, beide Eltern sind dann raus.
VG Susi
Hallo,
aus meiner Sicht ist es zu spät etwas zu umschiffen, da prinzipiell klar ist, dass das Geld dem Kind zugute kommen soll und beide Eltern das Sorgerecht haben.
Wenn das nicht gewünscht ist, dann bleibt nur, dass Du in Deinem Namen für Dein Kind eine Anlage tätigst. Das ist aber mit dem bisher angesparten Geld nur möglich, wenn die KM zustimmt.
VG Susi
Das stimmt, dir wird dann ggf. die Vermögenspflege entzogen und dem Ergänzungspfleger übertragen. Der dann das Geld tatsächlich so sicher wie möglich liegen lässt. Sprich, null Zinsen. Nicht ideal. Das ist ein Eingriff in das Sorgerecht, so einfach, wie die Gegenseite sich das vorstellt, ist das nicht. Dazu müssten sie nachweisen, dass du das Vermögen gefährdest - das machst du ja gerade nicht. Oder liegt es im Moment auf einem Konto in deinem Namen?
Aber das Geld vor dem Zugriff der Kindsmutter schützen können wirst du leider auch nicht, solange sie die Vermögenspflege hat.
Meinst du Urteile, dass die Eltern nicht verfügen dürfen, wenn das Geld von Großeltern etc kommt? Oder generell über die Verfügung von Konton und die sichere und wirtschaftliche Anlage?
Hier aus dem Beschluss vom BGH vom 17.9.19 - XII ZB 425/18
Da geht es vorranging darum, dass wenn Eltern selbst auf ein Sparbuch des Kindes einzahlen, man davon ausgehen kann, dass sie auch die Verfügung über das Geld behalten wollen, aber:
"Umgekehrt schließt eine Forderungsinhaberschaft der Eltern nicht stets einen Schadensersatzanspruch des Kindes nach § 1664 BGB aus. Denn auch die Eltern können im Verhältnis zum Kind treuhänderisch gebunden sein. Dies wird gerade bei Sparguthaben der Fall sein, die aus Geldgeschenken Dritter wie etwa der Großeltern an das Kind stammen und von den Eltern auf ein Sparkonto eingezahlt werden, für das sie Forderungsinhaber gegenüber der Bank sind. Welchem Vermögen das Sparguthaben im Innenverhältnis von Kind und Eltern zuzuordnen ist, kann deswegen auch für Teilbeträge unterschiedlich zu beurteilen sein."
Das ist ein Eingriff in das Sorgerecht, so einfach, wie die Gegenseite sich das vorstellt, ist das nicht. Dazu müssten sie nachweisen, dass du das Vermögen gefährdest - das machst du ja gerade nicht. Oder liegt es im Moment auf einem Konto in deinem Namen?
Das Guthaben liegt auf einem Konto, dass nur auf meinen Namen lautet. Es gibt Girokonten der Kinder auf die sie auch Zugriff hat. Mein Ziel ist es nicht das Geld zu 'veruntreuen', sondern nur vor ihr zu schützen. Ich denke in Bezug auf 'schützen' müßte ich meine Argumentation aufbauen, denn in der Vergangenheit ging es immer nur um das liebe Geld bzw. um nicht eingehaltene Versprechungen (sogar schriftlich) wie bspw. die steuerliche Anlage U, wo sie sich grundlos weigerte diese zu unterschreiben.
Sie sucht Wege, wie sie an noch mehr Geld kommen kann und man stelle sich vor, gleich nach der Trennung war das Erstbeste was ihr einfiel mehrere Tausend Euro für das kosmetische Zähne schön machen auszugeben. Habe noch etliche Beispiele, wo ich in Vorleistung getreten bin aber nie irgendwelche Rückzahlungen wiedergesehen habe.
Ich weiß, zuletzt genanntes hat erstmal nix mit diesem Thema zu tun, aber das wäre doch ein Weg darzulegen, dass die KM eine Gefahr für soviel Geld (> 10k €) ist.
Aber was spricht dabei gegen ein "und"-Konto?
Da kann keiner von euch beiden alleine über das Geld verfügen.
Oder willst du das Geld Ü18 der Kinder hinaus noch schützen und ihnen erst zur Verfügung stellen, wenn sie nicht mehr im Einflußbereich der KM sind?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Oder willst du das Geld Ü18 der Kinder hinaus noch schützen und ihnen erst zur Verfügung stellen, wenn sie nicht mehr im Einflußbereich der KM sind?
Ja, genau. Das war mein Plan. Sie hat ja gar keinen Plan über die Materie und bei einem 'und' Konto könnte sie ja auch aus Lust und Laune bestimmte Anlagen blockieren bzw. sich quer stellen. Zudem, wenn die Kids 18 sind und üer das Geld verfügen können (und im Einflußbereich der KM) dann wird sie sich schon manipulativ was einfallen lassen, um da auch noch irgendwie ranzukommen. Versteht ihr meine Sorge?
Hallo,
Ich bin da immer spektisch. Mein ex-Schwiegervater hat für alle Enkelkinder eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen. Einem unserer Kinder hat der Vater dies Geld gezahlt, dem anderen nicht.
Angeblich hat er das Geld angelegt.
Er hat auch mal gegen meinen Wunsch einen Fonds ausgewählt und von jedem Kind Geld investiert. Inzwischen, nach guten 20 Jahren ist das geht nur noch zu knapp 4/5 vorhanden.
Sophie
Ja, ich kann das durchaus verstehen.
Nur du kannst nicht berhindern, dass die Kinder dann das Geld mit 25, 30 oder 40 ihrer Mutter zur Verfügung stellen.
Eigentlich kannst du auch ab 18 ihnen, das Geld, das ja ihnen gehört nicht verweigern bzw. ihnen die wie auch immer gearteten Anlagen zu überschreiben.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Deshalb bin ich ein Fan von "ich spare auf einem Konto, das auf meinen Namen läuft und wenn es passt, bekommt es das Kind".
Ein 18jähriger mit Händchen Geld mit vollen Händen auf Parties raus zu semmeln würde es dann wohl noch nicht bekommen. Das ist jetzt freilich etwas spät.
🙁 Und-Konto ist wohl die beste Lösung in der blöden Situation.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, ich kann das durchaus verstehen.
Nur du kannst nicht berhindern, dass die Kinder dann das Geld mit 25, 30 oder 40 ihrer Mutter zur Verfügung stellen.
Eigentlich kannst du auch ab 18 ihnen, das Geld, das ja ihnen gehört nicht verweigern bzw. ihnen die wie auch immer gearteten Anlagen zu überschreiben.
Es ist natürlich das Geld der Kinder, aber es gibt verantwortunsvolle und weniger verantwortungsvolle Kids.
Ein 18jähriger mit Händchen Geld mit vollen Händen auf Parties raus zu semmeln würde es dann wohl noch nicht bekommen. 🙁 Und-Konto ist wohl die beste Lösung in der blöden Situation.
Leider.
Kann man das nicht irgendwie verhindern?
Hallo,
selbst wenn Du jetzt über das Geld verfügen könntest, dann kannst Du trotzdem nicht verhindern das es weg ist, weil der Fond zusammenbricht obwohl er so toll war, die Banken Negativzinsen nehmen, überhaupt die Regierung generelle Regelungen erlässt die unserer gespartes Geld angreifen, das Geld mit 18 verschleudert wird, ..... .
Mach es Dir nicht so schwer, "und" heißt ihr seid beide im Boot und das Kind kann von eurem gemeinsamen Handeln profitieren oder eben nicht, dafür seid ihr die Eltern.
VG Susi
Danke Euch ... werde wohl nicht um ein 'und' Konto drum kommen.
Die nächste Schwierigkeit: Es scheint wenig bis gar keine Anbieter für 'und' Konten zu geben. Selbst danach suchen im Netz ist ein halbes Abenteuer. Wenn jemand eine Online Bank kennt, die 'und' Konten anbietet dann bite Bescheid sagen. Gern auch per PN.